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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Prüfer SH:
Gibt es eigentlich schon Anwaltskanzleien, die sich auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts spezialisiert haben? Ich könnte mir vorstellen, dass ich, sobald ich Antwort auf meinen Widerspruch gegen die diesjährige Besoldung sowie auf mein Begehrten, die Verfahren ruhen zu lassen und die Einrede der Verjährung schriftlich zu verneinen, keine mir zusagenden Antworten erhalte und möglicherweise kurzfristig tätig werden muss.

Wie handhaben es denn meine Mitstreiter aus Schleswig-Holstein hier? Gibt es bereits anwaltliche Vertretung?

Über Antworten wäre ich wie immer sehr dankbar!

HansGeorg:
@Prüfer SH
Soweit ich es verstanden habe bringt dir eine Individualklage kurz bis mittelfristig Garnichts, da es eh beim BVerfG landen wird und dort in der Schublade mit den anderen Verfahren verwaltet wird. Ich komme auch aus SH. Du wirst höchstwahrscheinlich nichts in Bezug auf dienen Widerspruch hören. Derzeit wird einfach alles zur Personalakte genommen ohne eine Bestätigung oder ähnliches und auf ruhend gestellt. Ich werde, solange nicht die anhängigen Urteile aus SH vom BVerfG entschieden sind nichts unternehmen und jedes Jahr weiterhin Widerspruch mit Einschreiben einreichen. Ich schreibe zuletzt immer den Antrag auf ruhend Stellung und wenn ich nichts höre gehe ich davon aus, dass dies stillschweigend als vereinbart gilt.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: HansGeorg am 04.12.2021 16:47 ---@Prüfer SH
Soweit ich es verstanden habe bringt dir eine Individualklage kurz bis mittelfristig Garnichts, da es eh beim BVerfG landen wird und dort in der Schublade mit den anderen Verfahren verwaltet wird. Ich komme auch aus SH. Du wirst höchstwahrscheinlich nichts in Bezug auf dienen Widerspruch hören. Derzeit wird einfach alles zur Personalakte genommen ohne eine Bestätigung oder ähnliches und auf ruhend gestellt. Ich werde, solange nicht die anhängigen Urteile aus SH vom BVerfG entschieden sind nichts unternehmen und jedes Jahr weiterhin Widerspruch mit Einschreiben einreichen. Ich schreibe zuletzt immer den Antrag auf ruhend Stellung und wenn ich nichts höre gehe ich davon aus, dass dies stillschweigend als vereinbart gilt.

--- End quote ---

Das ist ein schlüssiger Weg, da das Bundesverfassungsgericht in seiner aktuellen Entscheidung ein Klage- und Widerspruchsverfahren als gleichrangig betrachtet hat (vgl. dort die Rn. 183). In Thüringen werden nun die Beamten von der Landesregierung gezwungen, Klage zu erheben, um ihre Ansprüche geltend zu machen, da es die Widersprüche negativ bescheidet und ohne Klage Ansprüche einen Monat, nachdem der Widerspruch negativ beschieden worden ist, verjähren.

Worauf ich mich allerdings nicht verlassen würde, ist, dass ein Widerspruch ohne entsprechende Erklärung des Dienstherrn ruhend gestellt ist, soll heißen: Ich würde unter allen Umständen darauf dringen, dass mir der Eingang meines Widerspruchs von meinem Dienstherrn bestätigt wird. Diesbezüglich würde ich durchaus hartnäckig sein, also so lange schriftliche und/oder fernmündliche Rückfragen stellen, bis mir der Eingang bestätigt worden ist. Denn ohne eine solche Eingangsbestätigung kann ich später nicht nachweisen, dass ich tatsächlich einen Widerspruch getätigt habe (es gilt für uns als Beamte immer der Grundsatz, dass wir uns aktiv um unsere Belange zu kümmern haben). In der Eingangsbestätigung wird sich der Dienstherr dann dazu äußern, ob er den Antrag ruhend stellt; denn sofern er ihn nicht ruhend stellt, wird er ihn negativ bescheiden. Auf stillschweigende Vereinbarungen bzw. die Vermutung, dass diese gegeben seien, würde ich mich im Hinblick auf die vielen Tricksereien der letzten Monate und Jahre nicht verlassen. Nur was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.

Malkav:

--- Zitat von: HansGeorg am 04.12.2021 16:47 ---@Prüfer SH
Soweit ich es verstanden habe bringt dir eine Individualklage kurz bis mittelfristig Garnichts, da es eh beim BVerfG landen wird und dort in der Schublade mit den anderen Verfahren verwaltet wird. Ich komme auch aus SH. Du wirst höchstwahrscheinlich nichts in Bezug auf dienen Widerspruch hören. Derzeit wird einfach alles zur Personalakte genommen ohne eine Bestätigung oder ähnliches und auf ruhend gestellt. Ich werde, solange nicht die anhängigen Urteile aus SH vom BVerfG entschieden sind nichts unternehmen und jedes Jahr weiterhin Widerspruch mit Einschreiben einreichen. Ich schreibe zuletzt immer den Antrag auf ruhend Stellung und wenn ich nichts höre gehe ich davon aus, dass dies stillschweigend als vereinbart gilt.

--- End quote ---

Ich bin nach den Erfahrungen der letzten Jahre in SH nunmehr dazu übergegangen den Widerspruch persönlich im Dienstleistungszentrum Personal abzugeben. Lasse mir dann da ein Zweitstück mit Eingangsstempel versehen, da mir das Hinterhergerenne bzgl. der Eingangsbestätigung auf den Senkel ging. Irgendwann im Haushaltsjahr ist wohl jeder Landesbeamte mal in der wunderschönen Landeshauptstadt Kiel [/Ironie off]

Neuer12:
Wäre ja trotzdem super, wenn es spezialisierte Anwälte gäbe.
Für diese besser, da sie sich Arbeit sparen und für uns, da es wahrscheinlich günstiger wäre

Wenn jemand etwas weiß bitte posten

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