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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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DeGr:
@ST

Kannst du etwas zu versierten Rechtsanwälten/Kanzleien (z. B. in Niedersachsen) sagen?

Zu gegebener Zeit (in Thüringen schon jetzt) wäre es sicherlich sinnvoll, wenn sich die Beamt/-innen der einzelnen Länder für die Klageverfahren abstimmen und gegenseitig unterstützen. Als Niedersachse hoffe ich natürlich darauf, dass du auch weiterhin aktiv das Thema verfolgst und hier zum Besten gibst. Ohne dieses Forum und insbesondere deine ausführlichen, nachvollziehbaren und belegten Beiträgen hätte ich wahrscheinlich niemals den Weg zum Gericht "gewagt". Jetzt kann ich kaum noch die Entscheidung des BVerfG sowie die daraufhin kommende nächste verfassungswidrige Regelung abwarten, um selbst Klage einreichen zu können (Widerspruch seit 2014 - zunächst aber nur gegen Streichung Weihnachtsgeld).



HansGeorg:
Noch eine Frage: Wenn dann irgendwann massiv Nachzahlungen kommen sollten. Dann werden diese ja in dem Jahr versteuert und man wird sicherlich einen massiven Sprung im persönlichen Steuersatz machen. Müssen die Besoldungsgeber diesen Verlust rein rechtlich kompensieren? Schließlich lag es dann ja richterlich festgestellt an deren Unvermögen.

ProfTii:

--- Zitat von: HansGeorg am 06.12.2021 10:39 ---Noch eine Frage: Wenn dann irgendwann massiv Nachzahlungen kommen sollten. Dann werden diese ja in dem Jahr versteuert und man wird sicherlich einen massiven Sprung im persönlichen Steuersatz machen. Müssen die Besoldungsgeber diesen Verlust rein rechtlich kompensieren? Schließlich lag es dann ja richterlich festgestellt an deren Unvermögen.

--- End quote ---

Schadensersatz nach dem BGB wird wohl kaum möglich sein, da hier ja kein Vertragsverhältnis vorliegt.

DeGr:

--- Zitat von: HansGeorg am 06.12.2021 10:39 ---Noch eine Frage: Wenn dann irgendwann massiv Nachzahlungen kommen sollten. Dann werden diese ja in dem Jahr versteuert und man wird sicherlich einen massiven Sprung im persönlichen Steuersatz machen. Müssen die Besoldungsgeber diesen Verlust rein rechtlich kompensieren? Schließlich lag es dann ja richterlich festgestellt an deren Unvermögen.

--- End quote ---

Das BVerfG richtet sich bei seinen Berechnungen nach der Netto-Alimentation. Die Nachzahlungen sind somit ebenfalls auf das bei der Nachzahlung verbleibende Netto auszurichten.

xap:
Zumal vermutlich die 1/5 Regel Anwendung finden wird.

Ob es hilfreich wäre rechtzeitig in die StKl. 5 zu wechseln?  ;D

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