Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2674141 times)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2655 am: 07.12.2021 09:11 »
Ob das OVG Rheinland-Pfalz bereits entschieden hat, weiß ich nicht. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es noch zu keiner Entschließung gekommen ist. In der verlinkten Sachstandszusammenfassung heitß es:
"Berufung  wurde  mit  gewerkschaftlichem  Rechtsschutz  durch  den  dbb  eingelegt,  das  Akten-
zeichen in der zweiten Instanz lautet 2 A 11745/17.OVG, das Verfahren ruht. "

Ich möchte nicht ausschließen, dass das Verfahren noch nicht "wach-geküsst" worden ist. In  Hessen hat der VGH auch seine Zeit gebraucht.

Da sich eine Entscheidung bzw. das Verfahren als solches unter dem Aktenzeichen nicht in der Entscheidungsdatenbank des Landes findet, ist davon auszugehen, dass es weiterhin ruhend gestellt ist. Wäre bereits eine Entscheidung vollzogen worden, würde sie sich in der Datenbank finden.

Kaiser80

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2656 am: 07.12.2021 10:14 »
Just my two cents:
Die inflationäre Nutzung der uneingeschränkten Zitatfunktion führt mittlerweile zu einer Unlesbarkeit dieses Thread... sehr schade für den (durchaus) lesenswerten Inhalt.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2657 am: 07.12.2021 10:23 »
Ich lese im Urteil: Die Kammer hat trotz der zu erwartenden Breitenwirkung der vorliegenden Entscheidung von der gemäß § 124 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 VwGO bestehenden Möglichkeit abgesehen, die Berufung zuzulassen.

Zitat von: SwenTanortsch
Dort hat das VG Gelsenkirchen mit Datum vom 23.09.2015 (1 K 5754/13) die Alimentation der Besoldungsgruppe A 12 auf Grundlage der damaligen Direktiven als mit der Verfassung im Einklang beurteilt, jedoch die Berufung vor dem OVG zugelassen, ohne dass ich vor geraumer Zeit hatte nachweisen können, dass oder ob ein solches Berufungsverfahren in Gang gesetzt worden wäre. Hat jemand dazu Informationen bzw. zu den von mir hier nicht genannten Ländern?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2658 am: 07.12.2021 10:41 »
Ich lese im Urteil: Die Kammer hat trotz der zu erwartenden Breitenwirkung der vorliegenden Entscheidung von der gemäß § 124 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 VwGO bestehenden Möglichkeit abgesehen, die Berufung zuzulassen.

Zitat von: SwenTanortsch
Dort hat das VG Gelsenkirchen mit Datum vom 23.09.2015 (1 K 5754/13) die Alimentation der Besoldungsgruppe A 12 auf Grundlage der damaligen Direktiven als mit der Verfassung im Einklang beurteilt, jedoch die Berufung vor dem OVG zugelassen, ohne dass ich vor geraumer Zeit hatte nachweisen können, dass oder ob ein solches Berufungsverfahren in Gang gesetzt worden wäre. Hat jemand dazu Informationen bzw. zu den von mir hier nicht genannten Ländern?

stimmt - ich habe gerade ebenfalls noch einmal nachgeschaut: Ich hatte es anders in Erinnerung (wie gesagt, die Recherche ist lange her; ich habe es bislang noch nicht wieder geschafft, mal eine aktuelle durchzuführen).

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2659 am: 07.12.2021 10:58 »
@ gerzeb
Sind das zwei getrennte Schreiben? Ich stelle für mich sicher bzw. kann für mich nur sicherstellen, einen Beweis zu haben, dass mein Schreiben meiner Behörde zugegangen ist. Das kann z.B. durch Eingangsbestätigung des "Schreibens" durch die Behörde oder aber auch hilfsweise sofort durch einen qualifizierten Fax-Sendebericht erfolgen.

Eine sofortige inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Schreiben kann nicht erwartet werden. Es gibt ja auch die Möglichkeit der Behörde noch das Verfahren "erledigt sich durch Liegenlassen" zuerst anzuwenden.

Wenn der Widerspruch und der Antrag ein Schreiben sind, ist doch Widerspruch mit Eingangsbestätigung des Antrages mit eingeschlossen, und man kann sich insoweit entspannt zurücklehnen.

Dass die inhaltliche Unsicherheit der fehlenden Ruhestellung und der laufenden Verjährung anhält, dass auch von Behörden durch Unterlassen von jeglicher Reaktion aktiv betrieben wird, steht auf einem anderen Blatt.

Der allgemeine Tenor hier, dass es doch alles nicht verjährend nur jahrzentelang ruhend ist, sodass die Richter sich jahrelang Zeit lassen, und auf weitere vom Antragssteller zu initierende Verfahrensschritte auf dem Rechtsweg wegen der ausstehenden Urteile verweisen können und damit für sich noch mehr Verfahren generieren, finde ich gelinde gesagt unglücklich.

Aber vielleicht sind das nur Einzelschicksale, (die auch beim kommenden Jahreswechsel vielleicht ihre Ansprüche verlieren).

Hallo zusammen,

ich habe ebenfalls Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt und einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt. [...]  explizit auch auf eine Eingangsbestätigung von meinem Widerspruch pochen?

Viele Grüße

Zitat von: SwenTanortsch
@ gerzeb
Ich würde unter allen Umständen die Sachbearbeiterin auffordern, Dir den fristgerechten Widerspruch gegen Deine Alimentation zu bestätigen,

semper fi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2660 am: 07.12.2021 11:27 »
@SwenTanortsch

Freut mich, wenn ich jemanden zum Lachen bringen konnte. Wenn man es nicht mehr mit Humor nehmen kann, dann kann man es sich nur noch schön saufen und meine Leber ist mir da zu schade für.

Vielen Dank an dieser Stelle für deine Beiträge, lese die immer sehr gern und man merkt den ungeheuren Sachverstand dahinter. Schön wenn es Menschen gibt, die sich so mit der Materie befassen und reinknien.

Ich gebe aber zu, dass ich mir ab und zu auch mal was mopse davon und dann vor den Kollegen klüger tue als ich bin  ;D.


Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2661 am: 07.12.2021 11:53 »
In Thüringen sind aufgrund des verabschiedeten Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsmäßigen Alimentation nicht mehr Eignung, Leistung und Befähigung von Bedeutung, sondern ausschließlich die eigene Reproduktionsstärke. So kann man bereits bei 2 Kindern rechnerisch um 3-4 Besoldungsstufen steigen. A9 verheiratet mit 2 Kindern entspricht bereits ungefähr einer A12 ohne Kinder. Schon witzig, denn es hieß ja auch mal „amtsangemessen“, also eigentlich dem Amte nach und nicht dem Kinde nach. Aber ok, da in Thüringen ohnehin kaum Beförderungen ausgesprochen werden, holt man sich eben so die verbesserte Besoldung. Da die Kinder der großen Masse der Kollegen auch schon aus dem Gröbsten raus sind und keine Berücksichtigung mehr finden, ist es für unser schönes Thüringen auch nicht allzu teuer. Allerdings haben sie nicht mit dem letzten Fleckchen in katholischer Hand gerechnet. Hab einen Kollegen der „arbeitet“ fleißig an seiner Besoldung. Er ist in der A9 und er und seine Frau wollen mindestens 6 Kinder, 3 haben sie schon. Verrückt diese Katholiken aus dem Eichsfeld ;D. Allerdings ist der Familienzuschlag dann höher als die Grundbesoldung und er bekäme mehr Sold, als eine A15 in der letzten Erfahrungsstufe, insoweit macht er alles richtig. Da muss der Freistaat zukünftig vermehrt auf die Herkunft und Konfession achten, denn zu viele erzkatholische Eichsfelder kann er sich dann nicht leisten  ;).
Dann ist das Besoldungsgesetz ja im Sinne gewisser politischer Kräfte. Die wollen ja eine Steigerung der "deutschen" Geburtenrate ;D


A9A10A11A12A13

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« Antwort #2663 am: 07.12.2021 13:24 »
erstellt am 12.04.2017, veröffentlicht in der "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht" (NVwZ), Heft 7/2018, S. 447 ff.
Pflicht zur Familienbesoldung ?

http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/publikationen/manuskripte/Alimentation_der_Beamtenfamilie.pdf

WasDennNun

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« Antwort #2664 am: 07.12.2021 13:52 »
Hab einen Kollegen der „arbeitet“ fleißig an seiner Besoldung. Er ist in der A9 und er und seine Frau wollen mindestens 6 Kinder, 3 haben sie schon. Verrückt diese Katholiken aus dem Eichsfeld ;D. Allerdings ist der Familienzuschlag dann höher als die Grundbesoldung und er bekäme mehr Sold, als eine A15 in der letzten Erfahrungsstufe, insoweit macht er alles richtig.
Nicht die Bohne, denn er hat auch mit 6 Kindern weniger Sold für als der kinderlose A15er in der letzten Erfahrungsstufe.
Erst Recht wenn er in Pension geht.
Wüsste also nicht was er da richtiger macht.


sapere aude

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« Antwort #2665 am: 07.12.2021 14:09 »
Es hört sich teilweise so an, als könnte man mit Kindern einen riesen Reibach machen.
Wo kinderbedingte Einnahmen (hier Familienzuschlag) vorhanden sind, sind kinderbedingte Ausgaben nicht weit. Deutlich wird dies insbesondere bei der BVerfG-Entscheidung für das dritte Kind. Aufwendungen werden den Zuschlägen gegenübergestellt. Bei einem Gleichstand ist der Zustand verfassungsgemäß. Ein Mehr – also einen Betrag, der die notwendigen Aufwendungen übersteigt – verlangt keiner.
Zudem - WasDennNun hat zutreffend darauf hingewiesen - ist der Familienzuschlag endlich. Nicht ausgeschlossen, dass Kinder noch kosten der Familienzuschlag aber nicht mehr gezahlt wird.
Der Beamte erhält keine Bezahlung für seine Leistung, er wird alimentiert.

was_guckst_du

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« Antwort #2666 am: 07.12.2021 14:40 »
Hab einen Kollegen der „arbeitet“ fleißig an seiner Besoldung. Er ist in der A9 und er und seine Frau wollen mindestens 6 Kinder, 3 haben sie schon. Verrückt diese Katholiken aus dem Eichsfeld ;D. Allerdings ist der Familienzuschlag dann höher als die Grundbesoldung und er bekäme mehr Sold, als eine A15 in der letzten Erfahrungsstufe, insoweit macht er alles richtig.
Nicht die Bohne, denn er hat auch mit 6 Kindern weniger Sold für als der kinderlose A15er in der letzten Erfahrungsstufe.
Erst Recht wenn er in Pension geht.
Wüsste also nicht was er da richtiger macht.

...ist wie beim Impfen...da gibt es auch viele, die vom Thema keine Ahnung haben aber über die einzig richtigen Infos verfügen... ;D ;D ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

semper fi

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« Antwort #2667 am: 07.12.2021 21:39 »
Hab einen Kollegen der „arbeitet“ fleißig an seiner Besoldung. Er ist in der A9 und er und seine Frau wollen mindestens 6 Kinder, 3 haben sie schon. Verrückt diese Katholiken aus dem Eichsfeld ;D. Allerdings ist der Familienzuschlag dann höher als die Grundbesoldung und er bekäme mehr Sold, als eine A15 in der letzten Erfahrungsstufe, insoweit macht er alles richtig.
Nicht die Bohne, denn er hat auch mit 6 Kindern weniger Sold für als der kinderlose A15er in der letzten Erfahrungsstufe.
Erst Recht wenn er in Pension geht.
Wüsste also nicht was er da richtiger macht.

In Thüringen:
A15 Erfahrungsstufe 12 verheiratet = 4.857,19€ netto
A9 Erfahrungsstufe 7 verheiratet, 6 Kinder= 4.905,68€ netto

Ich denke mal, das eine ist mehr, als das andere, oder? Natürlich ist das endlich, allerdings beschreibt es doch nur, dass das Besoldungsgefüge aus dem Ruder läuft. Das mein Schreiben einen gewissen Anteil Sarkasmus inne hat, sollte auch klar sein. Und ja, Kinder kosten Geld, dafür war ursprünglich mal das Kindergeld gedacht, das seine Frau auch erhält. Wie machen das die Leute in der freien Wirtschaft wohl ohne so große Zuschläge? Wie machten das die Beamten früher, die ihre Kinder auch groß bekommen haben? Haben deren Kinder kein Geld gekostet? Insoweit finde ich die massiven Erhöhungen der Familienzuschläge anstatt einer Anhebung der Grundbesoldung auf ein verfassungsmäßiges Niveau einfach unsäglich. Es bestraft vor allem die Leute, deren Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig sind. Und ja, es ist endlich aber das dauert Minimum 18 Jahre, ehe es endet, eher länger. Ein Familienzuschlag der bei 6 Kindern mit 3.690,92€ brutto die Grundbesoldung übersteigt fühlt sich einfach nicht ganz richtig an oder? Aber hey, ist nur meine Meinung und ich gönne jedem seine andere Meinung, auch wenn sie nicht meiner entspricht.

Reisinger850

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« Antwort #2668 am: 07.12.2021 22:00 »
Hab einen Kollegen der „arbeitet“ fleißig an seiner Besoldung. Er ist in der A9 und er und seine Frau wollen mindestens 6 Kinder, 3 haben sie schon. Verrückt diese Katholiken aus dem Eichsfeld ;D. Allerdings ist der Familienzuschlag dann höher als die Grundbesoldung und er bekäme mehr Sold, als eine A15 in der letzten Erfahrungsstufe, insoweit macht er alles richtig.
Nicht die Bohne, denn er hat auch mit 6 Kindern weniger Sold für als der kinderlose A15er in der letzten Erfahrungsstufe.
Erst Recht wenn er in Pension geht.
Wüsste also nicht was er da richtiger macht.

In Thüringen:
A15 Erfahrungsstufe 12 verheiratet = 4.857,19€ netto
A9 Erfahrungsstufe 7 verheiratet, 6 Kinder= 4.905,68€ netto

Ich denke mal, das eine ist mehr, als das andere, oder? Natürlich ist das endlich, allerdings beschreibt es doch nur, dass das Besoldungsgefüge aus dem Ruder läuft. Das mein Schreiben einen gewissen Anteil Sarkasmus inne hat, sollte auch klar sein. Und ja, Kinder kosten Geld, dafür war ursprünglich mal das Kindergeld gedacht, das seine Frau auch erhält. Wie machen das die Leute in der freien Wirtschaft wohl ohne so große Zuschläge? Wie machten das die Beamten früher, die ihre Kinder auch groß bekommen haben? Haben deren Kinder kein Geld gekostet? Insoweit finde ich die massiven Erhöhungen der Familienzuschläge anstatt einer Anhebung der Grundbesoldung auf ein verfassungsmäßiges Niveau einfach unsäglich. Es bestraft vor allem die Leute, deren Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig sind. Und ja, es ist endlich aber das dauert Minimum 18 Jahre, ehe es endet, eher länger. Ein Familienzuschlag der bei 6 Kindern mit 3.690,92€ brutto die Grundbesoldung übersteigt fühlt sich einfach nicht ganz richtig an oder? Aber hey, ist nur meine Meinung und ich gönne jedem seine andere Meinung, auch wenn sie nicht meiner entspricht.

Sehe es genau so. Ein billiger Versuch der Länder, der hoffentlich noch nach hinten losgeht. Und ich darf als Danke die Leute in Elternzeit noch vertreten…

WasDennNun

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« Antwort #2669 am: 07.12.2021 23:12 »
Wie machen das die Leute in der freien Wirtschaft wohl ohne so große Zuschläge?
Die werden nicht alimentiert, sondern für ihre Arbeit bezahlt.
Zitat
Wie machten das die Beamten früher, die ihre Kinder auch groß bekommen haben? Haben deren Kinder kein Geld gekostet?
Die dürfen sich grämen, dass sie sich nicht gegen die offensichtlich verfassungswidrige Besoldung gewehrt haben.
Zitat
Insoweit finde ich die massiven Erhöhungen der Familienzuschläge anstatt einer Anhebung der Grundbesoldung auf ein verfassungsmäßiges Niveau einfach unsäglich.
Ich finde es unerträglich das Beamte das unerträglich finden.
Und im übrigen bin ich der Meinung, dass es unerträglich ist, dass die Grundbesoldung von kinderlosen Beamten Besoldungsanteile für nicht vorhandene Kinder enthält unerträglich.
Zitat
Es bestraft vor allem die Leute, deren Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig sind. Und ja, es ist endlich aber das dauert Minimum 18 Jahre, ehe es endet, eher länger. Ein Familienzuschlag der bei 6 Kindern mit 3.690,92€ brutto die Grundbesoldung übersteigt fühlt sich einfach nicht ganz richtig an oder?
Nein, es fühlt sich verfassungskonform an.

Denn warum soll ein Beamter mit 3 Kindern netto schlechter alimentiert werden, als einer mit 2 Kindern??
Schlimm genug, dass der Beamter mit 0 Kindern wesentlich besser alimentiert wird, als einer mit 1 oder 2 Kinder.

Aber hey, das ist das was ich bisher noch nicht verstanden habe, dass da nicht dieser asoziale gordische Knoten vom Gesetzgeber angepackt wird.
Immerhin wissen wir jetzt, dass seit Dekaden die Beamten mit 2 (und mehr)  Kinder verfassungswidrig alimentiert wurden.
Das ist jedoch bei Beamten ohne Kindern nicht (solange) der Fall.

Aber am traurigsten ist es, dass das so viele Beamte das Alimentationsprinzip nicht verstanden haben.

Von daher:
Wieviel Netto hat in deinem Beispiel der 6facher Vater/Mutter Beamte in Thüringen für sich mehr gegenüber dem kinderlosen A15er?

Alimentations-Prinzip verstanden? Oder lehnst du die Klarstellungen vom BVerG ab?