Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1521862 times)

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2670 am: 07.12.2021 23:21 »
In Thüringen:
A15 Erfahrungsstufe 12 verheiratet = 4.857,19€ netto
A9 Erfahrungsstufe 7 verheiratet, 6 Kinder= 4.905,68€ netto
Oder anders gesagt:
Bitte mal ausrechnen wieviel von dieser Alimentation für den Beamten ist und wieviel für den Rest, den der Staat versprochen hat mit zu alimentieren?
Mein tipp: A15= 2* A9

Graveler

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2671 am: 08.12.2021 09:29 »
Guten Morgen,

kurze Nachfrage zur Regelung in NRW:

Ich falle mit drei Kindern unter die mit Gesetz vom 14.09.2021 beschlossene Erhöhung der Alimentation kinderreicher Familien.

Zum 01.07.2021 habe ich den Dienstherrn gewechselt (auf kommunaler Ebene). Mein neuer Dienstherr hat mir heute mitgeteilt, dass die Nachzahlung ab 01.07.2021 mit den Januarbezügen 2022 ausgezahlt wird.

Die Nachfrage bei meinem alten Dienstherrn ergab eher Schulterzucken. Die wissen noch nicht wie sie damit umgehen sollen  >:(. Habe auch im Jahr 2019 Widerspruch eingelegt. Das wurde mir bestätigt.

Meine Frage: Wie soll ich jetzt damit umgehen? Bin zwar in der Komba, aber Rechtsschutz gibt es in dieser Angelegenheit wohl nicht!? Will meinen alten Dienstherrn jetzt anschreiben und ihn zur Zahlung auffordern.

Kopfzerbrechen bereitet mir da eine Fristsetzung. Das Gesetz zur Anpassung der Alimentation für kinderreiche Familien tritt am 31.12.2025 außer Kraft. Bedeutet das, dass die sich so lange Zeit lassen können mit der Nachzahlung (betreffend 2019)? Und wie sieht es mit einer Fristsetzung für die Nachzahlung 01.01.-30.06.2021 aus?

Ich befürchte und so wie ich meinen alten Dienstherrn kenne, würde das Ganze ohne mein aktives zutun im Sande verlaufen...

semper fi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2672 am: 08.12.2021 09:41 »
@WasDennNun

Wo fange ich da nur an  ???

Zitat
Ich finde es unerträglich das Beamte das unerträglich finden.

Also zunächst finde ich es unerträglich, wenn Menschen nicht einmal einen einzigen Satz richtig lesen können, denn ich schrieb "unsäglich" im Sinne von "negative Gefühle auslösend" oder als Synonym für blamabel. Unerträglich finde ich tatsächlich aber, dass es hier um die Einhaltung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geht und nicht um die Hausordnung in einem Plattenbau in Hintertupfingen. Insoweit ist diese Regelung eben nicht verfassungskonform, wie auch die Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages in Thüringen oder das Rechtsgutachten des renommierten Verfassungs-u. Besoldungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis anschaulich darlegen (bitte selbst danach googeln). Aber auch die im Vorfeld des verabschiedeten Gesetzes erfolgten Stellungnahmen des Bundes der Verwaltungsrichter, der Thüringer Richterbund, der Thüringer Hochschullehrerbund, der Thüringer Rechnungshof und der Thüringer Beamtenbund sagen dies mehr als deutlich. Der Bund der Verwaltungsrichter sagte kurz und knapp: „Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die alimentationsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht in der erforderlichen Weise um und wird von uns abgelehnt."
Ich finde es insoweit zutiefst unerträglich, dass munter weiter die Verfassung seitens der Gesetzgeber gebrochen wird.

Zitat
Und im übrigen bin ich der Meinung, dass es unerträglich ist, dass die Grundbesoldung von kinderlosen Beamten Besoldungsanteile für nicht vorhandene Kinder enthält unerträglich.

Inwieweit die Grundbesoldung von kinderlosen Beamten, Besoldungsanteile für nicht vorhandene Kinder enthalten soll, dass möchte ich gern mal erklärt bekommen. Dann müsste dies ja auch in der Besoldung von Beamten mit Kindern enthalten sein und insoweit kein Problem darstellen oder fällt das dann weg, sobald das Kind da ist? Tut mir leid aber das wäre mir absolut neu. Nicht neu ist allerdings, dass der kinderlose Beamte höhere Beiträge zur Pflegepflichtversicherung bezahlen muss, weil er eben kinderlos ist. Und es soll auch Menschen geben, die keine Kinder bekommen können und insoweit ebenfalls bestraft werden und weiterhin verfassungswidrig alimentiert werden. Und von mir aus soll jeder so viele Kinder bekommen wie er will aber er soll nicht rumjammern, dass Kinder Geld kosten, das weiß man vorher und wenn man das nicht will, dann sollte man eben auch keine Kinder bekommen. 

Zitat
Die werden nicht alimentiert, sondern für ihre Arbeit bezahlt.

Aha, na das ist ja mal ein äußerst intelligenter Satz, der nicht mal ansatzweise das aufgeworfene Problem beantwortet. Im Gegenteil, es impliziert zum einen, dass Beamte nicht arbeiten und zum anderen, dass die Kinder der übrigen arbeitenden Bevölkerung weniger Kosten oder wies soll ich diesen wertvollen Beitrag verstehen?

Zitat
Die dürfen sich grämen, dass sie sich nicht gegen die offensichtlich verfassungswidrige Besoldung gewehrt haben.

Ich habe nicht gefragt wie sich diese Beamten fühlen dürfen, sondern wie sie das früher anstellten, ohne einen Familienzuschlag in Höhe von mehreren tausend Euro? Ging ja scheinbar auch irgendwie.
 
Zitat
Nein, es fühlt sich verfassungskonform an.

Wie eben geschrieben, nein, es ist nicht verfassungskonform, bitte mal die erwähnten Rechtsgutachten lesen.

Zitat
Denn warum soll ein Beamter mit 3 Kindern netto schlechter alimentiert werden, als einer mit 2 Kindern??

Wüsste nicht, dass ich so einen Stuss behauptet hätte.

Zitat
Schlimm genug, dass der Beamter mit 0 Kindern wesentlich besser alimentiert wird, als einer mit 1 oder 2 Kinder.

Genau, weil der Beamte ohne Kinder ja eine höhere Grundbesoldung bekommt oder wie? Oder anders gefragt, bekommt denn der Beamte mit Kindern pro Kind Abzüge bei der Grundbesoldung? Wäre mir neu. Aber wer vertritt wohl den Beamten mit Kind während der Elternzeit oder während der vielen Kindkrank-Tage? Und macht zuweilen doppelte Arbeit und entsprechend Überstunden (in Thüringen unbezahlt)? Richtig, der kinderlose Beamte. Das er hierfür angeblich mehr Grundbesoldung erhält ist purer Unsinn. Der Beamte mit Kindern wird dagegen aber auch alimentiert, wenn er nicht auf Arbeit ist, genau wie eben der kinderlose Beamte der dann dessen Arbeit auch noch macht.

Zitat
Aber am traurigsten ist es, dass das so viele Beamte das Alimentationsprinzip nicht verstanden haben.
Zitat
Alimentations-Prinzip verstanden? Oder lehnst du die Klarstellungen vom BVerG ab?

Ich habe das Alimentationsprinzip durchaus verstanden aber hier hat jemand offensichtlich die Urteile des BVerfG nicht richtig gelesen. Denn es gibt auch noch so etwas wie ein Abstandsgebot. Insoweit muss der A15er mehr verdienen, als der A9er. Ansonsten können wir uns das ganze hier sparen. Ein Arzt wird denknotwendigerweise auch mehr verdienen, als der/die Rettungsassistent/in oder der/die MTA. Wenn das demjenigen nicht passt, dann muss er Medizin studieren. Oder meinst du, dass egal welche Bildung, welche Tätigkeit, alle einfach das gleiche an Lohn erhalten sollen? Das wäre dann nicht weniger als die Utopie des Kommunismus, schöner Gedanke, funktioniert nur leider nicht.

Wenn nun aber die Besoldung der unteren Stufen, in Thüringen ab A6 bzw. A7, unter der Grundsicherung liegen, dann muss eben die Besoldung steigen und nicht allein die Kinderzuschläge. Wenn dort die Besoldung steigt, dann muss aufgrund des Abstandsgebotes eben auch die Besoldung der nachfolgenden Besoldungsgruppen steigen. Und ich bin nicht dagegen, dass die Kollegen mit 3 oder mehr Kindern höhere Familienzuschläge erhalten. Es aber ausschließlich über diesen Weg zu versuchen, um eine verfassungsmäßige Besoldung zu erreichen ist nun einmal nicht richtig (vgl. abermals die o.g. Rechtsgutachten). Hierfür bedarf es einer grundlegenden Reformierung der Besoldung und dies beinhaltet auch Kinderzuschläge aber vor allem eben auch eine Erhöhung der Grundbesoldung.

Und eins noch, ihr schreibt hier alle, dass der Familienzuschlag endlich ist aber durchaus auch danach noch kinderbezogene Kosten anfallen können. Dies ist völlig richtig aber auch das sollte mir klar sein, wenn ich Kinder in die Welt setze. Nur ist eben eines Tages der Zuschlag weg die Kosten bleiben, dann haben wir aber eben wieder eine Unterschreitung des Grundsicherungsniveaus und das hätten wir nicht, wenn man es nicht allein über diese Zuschläge angeht, sondern auch über die Erhöhung der Grundbesoldung. 


SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2673 am: 08.12.2021 09:45 »
Am 02.03.2019 ist es zur Einigung in den Tarifverhandlungen der Länder gekommen. Im Gefolge haben die Länder i.d.R. zügig Statements abgegeben, wie sie im Hinblick auf ihre Beamte den Abschluss umsetzen wollten. Dazu findet sich hier eine wie immer hervorragende Übersicht (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/ man muss zum 02.03.2019 scrollen, um die Übersicht zu erhalten). Heuer sieht diese Seite nach dem am 29.11. erfolgten Tarifabschluss wie folgt aus: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/ Ein tiefes Schweigen liegt über den Ländern, weil dort derzeit die Finanzminister alle Kraft dafür aufbrauchen werden, verfassungskonforme Gesetzentwürfe zu erarbeiten, sodass für eventuelle öffentliche Stellungnahmen bestimmt keine Zeit ist, schätze ich. Ein Hoch auf diesen Fleiß!

@ Graveler
Es ist zu vermuten, dass die Nachzahlung zum angegebenen Zeitpunkt erfolgen wird. Wie gehabt würde ich aber auch in diesem Jahr sowohl gegen Deine Besoldung als auch gegen die Höhe des Familienzuschlags ab dem dritten Kind Widerspruch einlegen. Da Du gewerkschaftlich organisiert bist, sollte diese im Hinblick auf Deine Nachfragen erste Anlaufstelle sein - bzw. nicht die erste, sondern die zweite: die erste sollte die Personalvertretung Deiner Dienststelle sein, denke ich.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2674 am: 08.12.2021 10:03 »
@WasDennNun

Wo fange ich da nur an  ???

Zitat
Ich finde es unerträglich das Beamte das unerträglich finden.

Also zunächst finde ich es unerträglich, wenn Menschen nicht einmal einen einzigen Satz richtig lesen können, denn ich schrieb "unsäglich" im Sinne von "negative Gefühle auslösend" oder als Synonym für blamabel. Unerträglich finde ich tatsächlich aber, dass es hier um die Einhaltung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geht und nicht um die Hausordnung in einem Plattenbau in Hintertupfingen. Insoweit ist diese Regelung eben nicht verfassungskonform, wie auch die Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages in Thüringen oder das Rechtsgutachten des renommierten Verfassungs-u. Besoldungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis anschaulich darlegen (bitte selbst danach googeln). Aber auch die im Vorfeld des verabschiedeten Gesetzes erfolgten Stellungnahmen des Bundes der Verwaltungsrichter, der Thüringer Richterbund, der Thüringer Hochschullehrerbund, der Thüringer Rechnungshof und der Thüringer Beamtenbund sagen dies mehr als deutlich. Der Bund der Verwaltungsrichter sagte kurz und knapp: „Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die alimentationsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht in der erforderlichen Weise um und wird von uns abgelehnt."
Ich finde es insoweit zutiefst unerträglich, dass munter weiter die Verfassung seitens der Gesetzgeber gebrochen wird.

Zitat
Und im übrigen bin ich der Meinung, dass es unerträglich ist, dass die Grundbesoldung von kinderlosen Beamten Besoldungsanteile für nicht vorhandene Kinder enthält unerträglich.

Inwieweit die Grundbesoldung von kinderlosen Beamten, Besoldungsanteile für nicht vorhandene Kinder enthalten soll, dass möchte ich gern mal erklärt bekommen. Dann müsste dies ja auch in der Besoldung von Beamten mit Kindern enthalten sein und insoweit kein Problem darstellen oder fällt das dann weg, sobald das Kind da ist? Tut mir leid aber das wäre mir absolut neu. Nicht neu ist allerdings, dass der kinderlose Beamte höhere Beiträge zur Pflegepflichtversicherung bezahlen muss, weil er eben kinderlos ist. Und es soll auch Menschen geben, die keine Kinder bekommen können und insoweit ebenfalls bestraft werden und weiterhin verfassungswidrig alimentiert werden. Und von mir aus soll jeder so viele Kinder bekommen wie er will aber er soll nicht rumjammern, dass Kinder Geld kosten, das weiß man vorher und wenn man das nicht will, dann sollte man eben auch keine Kinder bekommen. 

Zitat
Die werden nicht alimentiert, sondern für ihre Arbeit bezahlt.

Aha, na das ist ja mal ein äußerst intelligenter Satz, der nicht mal ansatzweise das aufgeworfene Problem beantwortet. Im Gegenteil, es impliziert zum einen, dass Beamte nicht arbeiten und zum anderen, dass die Kinder der übrigen arbeitenden Bevölkerung weniger Kosten oder wies soll ich diesen wertvollen Beitrag verstehen?

Zitat
Die dürfen sich grämen, dass sie sich nicht gegen die offensichtlich verfassungswidrige Besoldung gewehrt haben.

Ich habe nicht gefragt wie sich diese Beamten fühlen dürfen, sondern wie sie das früher anstellten, ohne einen Familienzuschlag in Höhe von mehreren tausend Euro? Ging ja scheinbar auch irgendwie.
 
Zitat
Nein, es fühlt sich verfassungskonform an.

Wie eben geschrieben, nein, es ist nicht verfassungskonform, bitte mal die erwähnten Rechtsgutachten lesen.

Zitat
Denn warum soll ein Beamter mit 3 Kindern netto schlechter alimentiert werden, als einer mit 2 Kindern??

Wüsste nicht, dass ich so einen Stuss behauptet hätte.

Zitat
Schlimm genug, dass der Beamter mit 0 Kindern wesentlich besser alimentiert wird, als einer mit 1 oder 2 Kinder.

Genau, weil der Beamte ohne Kinder ja eine höhere Grundbesoldung bekommt oder wie? Oder anders gefragt, bekommt denn der Beamte mit Kindern pro Kind Abzüge bei der Grundbesoldung? Wäre mir neu. Aber wer vertritt wohl den Beamten mit Kind während der Elternzeit oder während der vielen Kindkrank-Tage? Und macht zuweilen doppelte Arbeit und entsprechend Überstunden (in Thüringen unbezahlt)? Richtig, der kinderlose Beamte. Das er hierfür angeblich mehr Grundbesoldung erhält ist purer Unsinn. Der Beamte mit Kindern wird dagegen aber auch alimentiert, wenn er nicht auf Arbeit ist, genau wie eben der kinderlose Beamte der dann dessen Arbeit auch noch macht.

Zitat
Aber am traurigsten ist es, dass das so viele Beamte das Alimentationsprinzip nicht verstanden haben.
Zitat
Alimentations-Prinzip verstanden? Oder lehnst du die Klarstellungen vom BVerG ab?

Ich habe das Alimentationsprinzip durchaus verstanden aber hier hat jemand offensichtlich die Urteile des BVerfG nicht richtig gelesen. Denn es gibt auch noch so etwas wie ein Abstandsgebot. Insoweit muss der A15er mehr verdienen, als der A9er. Ansonsten können wir uns das ganze hier sparen. Ein Arzt wird denknotwendigerweise auch mehr verdienen, als der/die Rettungsassistent/in oder der/die MTA. Wenn das demjenigen nicht passt, dann muss er Medizin studieren. Oder meinst du, dass egal welche Bildung, welche Tätigkeit, alle einfach das gleiche an Lohn erhalten sollen? Das wäre dann nicht weniger als die Utopie des Kommunismus, schöner Gedanke, funktioniert nur leider nicht.

Wenn nun aber die Besoldung der unteren Stufen, in Thüringen ab A6 bzw. A7, unter der Grundsicherung liegen, dann muss eben die Besoldung steigen und nicht allein die Kinderzuschläge. Wenn dort die Besoldung steigt, dann muss aufgrund des Abstandsgebotes eben auch die Besoldung der nachfolgenden Besoldungsgruppen steigen. Und ich bin nicht dagegen, dass die Kollegen mit 3 oder mehr Kindern höhere Familienzuschläge erhalten. Es aber ausschließlich über diesen Weg zu versuchen, um eine verfassungsmäßige Besoldung zu erreichen ist nun einmal nicht richtig (vgl. abermals die o.g. Rechtsgutachten). Hierfür bedarf es einer grundlegenden Reformierung der Besoldung und dies beinhaltet auch Kinderzuschläge aber vor allem eben auch eine Erhöhung der Grundbesoldung.

Und eins noch, ihr schreibt hier alle, dass der Familienzuschlag endlich ist aber durchaus auch danach noch kinderbezogene Kosten anfallen können. Dies ist völlig richtig aber auch das sollte mir klar sein, wenn ich Kinder in die Welt setze. Nur ist eben eines Tages der Zuschlag weg die Kosten bleiben, dann haben wir aber eben wieder eine Unterschreitung des Grundsicherungsniveaus und das hätten wir nicht, wenn man es nicht allein über diese Zuschläge angeht, sondern auch über die Erhöhung der Grundbesoldung.

Semper fi: Verliere Deinen Humor nicht, der Deine Beiträge genauso lesenswert wie menschlich macht. Die Diskussion, die Du nun anstößt, wird nichts bringen, da WasDennNun in diesem Thema nur Allgemeinplätze produziert - anders als bei anderen Themen, wo seine Beiträge durchaus lesenswert sind, weshalb Du, WasDennNun, auch kein Troll bist, wie manche in der Vergangenheit wegen Deiner Kommentare in diesem Teil des Forums vermutet haben.

Will man die Frage von Kinderzuschlägen im Alimentationsprinzip verstehen, muss man das Beamtenrecht zu Grunde legen und also die diesbezüglichen Zusammenhänge beachten. Solange das nicht geschieht, kommt es recht schnell nur zum Austausch von Meinungen - und die sind eben zum Glück vielfältig, haben aber bei uns allen (meine Person eingeschlossen) als Meinung wenig juristische Relevanz. Unser individuelles Rechtsempfinden basiert auf unserem individuellen Werte- und Normen-Konzept - und das hat zumeist mit dem objektiven Recht wenig zu tun. Um's mal als naturwissenschaftlich ausgebildeter Mensch zu sagen: Ich wundere mich immer wieder über mich selbst, was ich so über die Natur vermute, wenn ich mich nicht daran erinnere, dass ich an sich naturwissenschaftlich denken kann, also wenn ich mich denn bemühe, naturwissenschaftlich denken zu wollen, anstatt nur meinen alltäglichen Reflexen zu folgen (und dann vergesse ich das zumeist schnell wieder, weil das Denken anstrengend ist, und folge lieber wieder meinen alltäglichen Reflexen, sodass mir mein Essen häufiger anbrennt, als es eigentlich nötig wäre...).

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2675 am: 08.12.2021 11:33 »
@WasDennNun

Wo fange ich da nur an  ???

Inwieweit die Grundbesoldung von kinderlosen Beamten, Besoldungsanteile für nicht vorhandene Kinder enthalten soll, dass möchte ich gern mal erklärt bekommen. Dann müsste dies ja auch in der Besoldung von Beamten mit Kindern enthalten sein und insoweit kein Problem darstellen oder fällt das dann weg, sobald das Kind da ist? Tut mir leid aber das wäre mir absolut neu.

Zitat
Alimentations-Prinzip verstanden?
Womit du ja zeigst, dass du es nicht verstanden hast. Wenn dir das neu ist.
Zitat
Ich habe das Alimentationsprinzip durchaus verstanden aber hier hat jemand offensichtlich die Urteile des BVerfG nicht richtig gelesen. Denn es gibt auch noch so etwas wie ein Abstandsgebot. Insoweit muss der A15er mehr verdienen, als der A9er.
Und der A9er verdient netto wie brutto stets weniger als der A15er. (bei gleicher Alimentationslage)   

Es ist doch auch jetzt schon so, dass ein ax mit  z Kinder mehr überweisen bekommt als ein ay mit 0Kinder.
Mit x<y, alles nur eine Frage vom z
Also was soll der Quatsch, dass das Abstandsgebot gebrochen wird ?
Beim Abstandsgebot geht es um die Besoldung für den Beamten, nicht darum wie viel er wegen der mit zu alimentierend Kind und Kegel auf sein Konto bekommt.

Und auch in Thüringen ist der kinderlose Singlebeamte nicht unterhalb des Grundsicherungsniveau.
Dafür seit Anbeginn der Gesetzgebung dort, sind es die Beamten der unteren Besoldungsgruppen mit 2 und mehr Kinder.

semper fi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2676 am: 08.12.2021 11:40 »
Am 02.03.2019 ist es zur Einigung in den Tarifverhandlungen der Länder gekommen. Im Gefolge haben die Länder i.d.R. zügig Statements abgegeben, wie sie im Hinblick auf ihre Beamte den Abschluss umsetzen wollten. Dazu findet sich hier eine wie immer hervorragende Übersicht (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/ man muss zum 02.03.2019 scrollen, um die Übersicht zu erhalten). Heuer sieht diese Seite nach dem am 29.11. erfolgten Tarifabschluss wie folgt aus: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/ Ein tiefes Schweigen liegt über den Ländern, weil dort derzeit die Finanzminister alle Kraft dafür aufbrauchen werden, verfassungskonforme Gesetzentwürfe zu erarbeiten, sodass für eventuelle öffentliche Stellungnahmen bestimmt keine Zeit ist, schätze ich. Ein Hoch auf diesen Fleiß!


Für Thüringen hat sich die Ministerin zumindest für den Tarifbereich bereits geäußert. Bei der Übernahme für die Beamten sieht es aber in der Tat sehr mau aus. Auch wenn sich die Finanzministerin hier noch nicht öffentlich geäußert hat, so soll die Tarifeinigung dem Vernehmen nach wohl auch 1:1 für die Beamten übernommen werden. Ich bin da zwar skeptisch, lasse mich aber gern eines Besseren belehren. Aber bei einer Minderheitsregierung kann das natürlich dauern, da auch die Opposition ein Wörtchen mitzureden hat.

Ich dächte aber, dass ich auch z.Bsp. für Rheinland-Pfalz bereits gelesen hätte, dass dort dass Ergebnis zeitgleich und systemgerecht übertragen werden solle. Vielleicht ist die Seite hier einfach noch nicht geupdatet? Bei "systemgerecht" kann natürlich alles möglich sein, entweder mehr für die Beamten oder wieder Abschläge, wir dürfen gespannt sein.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2677 am: 08.12.2021 12:12 »
Mit hoher Wahrscheinlichkeit warten die Landesregierungen insgesamt darauf, dass nun mal die anderen die Karten auf den Tisch legen, sodass alle lieber die Karten mischen und abheben, als sie auszuteilen und also öffentlich zu machen. Deshalb auch dieser schöne neue Euphemismus "systemgerecht", von dem noch keiner weiß, was er denn nun tatsächlich heißen wird - außer dass er ein SPD-Begriff ist und also in der Vergangenheit bedeutete: "Schröder Passt Das". Würde man die 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses felsenfest planen, würde man die dafür stehende Formulierung, dass es zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtenschaft übertragen werden würde, verwenden. Dass das nicht geschieht, dürfte dafür sprechen, dass man sich die Hintertüren offenhalten möchte und darauf hofft, dass erst einmal die anderen vorpreschen, damit man daraus Schlüsse ziehen kann, was für einen selbst am besten ist.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2678 am: 08.12.2021 12:16 »
Mit der Erhöhung ab Dezember 2022 wird man wohl leben können. Vermutlich will man sich vor der Einmalzahlung drücken.

SwenTanortsch

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« Antwort #2679 am: 08.12.2021 12:33 »
Mit der Erhöhung ab Dezember 2022 wird man wohl leben können. Vermutlich will man sich vor der Einmalzahlung drücken.

Genauso wird es sein, denke ich: Sparte man die 1.300,- € insgesamt ein, sparte man bei rund 1,3 Mio Beamten auf Landes- und Kommunaleben, die von der anstehenden Übertragung betroffen sein werden, rund 1,7 Mrd. €. Nun wird man diesen Betrag kaum vollständig einsparen können, aber mit jedem Hunderter mehr, den man sparte, käme für den eigenen Landeshaushalt auch schon wieder eine ganz schöne Summe zusammen. Wenn's nun noch gelänge, die Einsparung (nicht nur den davon betroffenen Beamten) als großen Erfolg und besondere Würdigung ihrer Dienste der letzten Zeit zu verkaufen, dann könnte man sich ggf. direkt nach Ende der Regierungstätigkeit vor Angeboten aus der Werbebranche kaum retten. Vielleicht so? "Wir können alles. Außer Reime. Kriegste tausend, wird es brausend. Kriegste's wirkungsgleich, biste superreich. Kriegste's systemgerecht, ist's für dich doch auch nicht schlecht." https://www.youtube.com/watch?v=ZPES4iUlUNM

Schmitti

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2680 am: 08.12.2021 12:36 »
Ich dächte aber, dass ich auch z.Bsp. für Rheinland-Pfalz bereits gelesen hätte, dass dort dass Ergebnis zeitgleich und systemgerecht übertragen werden solle.

Ich habe für Rheinland-Pfalz bislang noch nichts entsprechendes gelesen, ich kenne nur die Absichtserklärung aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung:
Zitat
Wir streben im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten an,  die  Tarifabschlüsse  der  Tarifgemeinschaft  der  Länder  für  die  Beschäftigten  des Landes auch für die Beamt:innen sowie die Versorgungsempfänger:innen zu übernehmen.

was_guckst_du

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« Antwort #2681 am: 08.12.2021 12:43 »
Mit der Erhöhung ab Dezember 2022 wird man wohl leben können. Vermutlich will man sich vor der Einmalzahlung drücken.

Genauso wird es sein, denke ich: Sparte man die 1.300,- € insgesamt ein, sparte man bei rund 1,3 Mio Beamten auf Landes- und Kommunaleben, die von der anstehenden Übertragung betroffen sein werden, rund 1,7 Mrd. €. Nun wird man diesen Betrag kaum vollständig einsparen können, aber mit jedem Hunderter mehr, den man sparte, käme für den eigenen Landeshaushalt auch schon wieder eine ganz schöne Summe zusammen. Wenn's nun noch gelänge, die Einsparung (nicht nur den davon betroffenen Beamten) als großen Erfolg und besondere Würdigung ihrer Dienste der letzten Zeit zu verkaufen, dann könnte man sich ggf. direkt nach Ende der Regierungstätigkeit vor Angeboten aus der Werbebranche kaum retten. Vielleicht so? "Wir können alles. Außer Reime. Kriegste tausend, wird es brausend. Kriegste's wirkungsgleich, biste superreich. Kriegste's systemgerecht, ist's für dich doch auch nicht schlecht." https://www.youtube.com/watch?v=ZPES4iUlUNM
...wenn man eine "Einmalzahlung" vereinbart hätte, könnte ich mir ein Verringerungsprocedere für die Beamtenschaft auch vorstellen....aber da man diese Einmalzahlung ja nun Corona-Prämie genannt hat, wird das nicht passieren, da diese wegen der Belastungen in Pandemiezeiten an Alle gezahlt wird...da kann man die Beamtenschaft nicht mehr ausschließen....

...wie sollte man dies denn der Lehrerschaft, den Polizisten, den Gesundheitspersonal in den Gesundheitsämtern etc. denn erklären...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

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« Antwort #2682 am: 08.12.2021 12:54 »
Warum sollte man denen irgendwas erklären?

semper fi

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« Antwort #2683 am: 08.12.2021 13:22 »
Ich dächte aber, dass ich auch z.Bsp. für Rheinland-Pfalz bereits gelesen hätte, dass dort dass Ergebnis zeitgleich und systemgerecht übertragen werden solle.

Ich habe für Rheinland-Pfalz bislang noch nichts entsprechendes gelesen, ich kenne nur die Absichtserklärung aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung:
Zitat
Wir streben im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten an,  die  Tarifabschlüsse  der  Tarifgemeinschaft  der  Länder  für  die  Beschäftigten  des Landes auch für die Beamt:innen sowie die Versorgungsempfänger:innen zu übernehmen.

Habs mal raus gesucht: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mehr-geld-fuer-beamte-in-rlp-100.html

SwenTanortsch

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« Antwort #2684 am: 08.12.2021 14:19 »
Wie wäre es mit folgender Erklärung:

"Wie von uns schon zugesichert, übertragen wir das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten des Landes und der Kommunen. Sie erhalten insofern bei anzunehmend deutlich geringerer Inflationsrate als in diesem Jahr ebenfalls zum 01.12.2022 ausnahmslos eine tabellenwirksame Besoldungsehöhung von 2,8 %, was in Tradition unserer Politik der letzten Jahre steht, in denen wir praktisch durchgehend Gehaltszuwächse deutlich oberhalb der Inflationsrate gewährt haben. Allein schon deshalb bleibt es unverständlich, dass es im Einzelfall Stimmen gibt, die meinen, die Besoldung unserer Landes- und Kommunalbeamten würde nicht den Anforderungen unserer Verfassung entsprechen, obgleich jedes unserer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze der letzten Jahre auf mehr als 100 Seiten bis ins Detail begründet worden ist, sodass davon auszugehen ist, dass gerade diese Gesetze die am besten begründeten Gesetze überhaupt sind. Nicht umsonst hat bislang weder eines der Landesgerichte und schon gar nicht das Bundesverfassungsgericht den prozeduralen Gehalt unserer betreffenden Gesetzgebung in Zweifel gezogen. Von daher sehen wir eventueller Kritik, die im Einzelfall fast an jedem Gesetz von unterschiedlichen Seiten im Vorfeld geäußert wird und nicht selten nur der Wahrung eigener Interessen dienen soll, gelassen entgegen. Denn es haben die Besoldungs- und Versorgunganpassungsgesetze in den letzten Jahren immer eine deutliche Mehrheit und kaum je Gegenstimmen gefunden, weil es uns als Landesregierung wichtig war, nicht nur mit den betroffenen Verbänden und Gewerkschaften in einem dauerhaft und fruchtbaren Austausch zu stehen und deren Meinungen und Ansichten angemessen zu beachten, sondern gerade in einem uns so wichtigem Feld wie der Besoldung unserer Bediensteten auch im Parlament für eine breite Mehrheit zu sorgen, von der wir uns - bei allen politischen Unterschieden, die zweifellos gegeben und unbestreitbar auch nötig sind - wünschen, dass sie auch jetzt wieder erreicht werden wird.

Umso schmerzhafter ist es deshalb für uns, in Anbetracht der durch die Corona-Krise verständlicherweise prekären Haushaltslage auch die Beamten an deren Überwindung angemessen beteiligen zu müssen. Wir haben uns deshalb im Sinne der von uns schon immer gewährleisteten Systemgerechtigkeit dazu entschließen müssen, die in der Tarifeinigung entgegen unserer Kassenlage den Tarifbeschäftigten zugesicherte Einmalzahlung in Höhe von netto 1.300,- €, die unseren Haushalt schwer belastet, und zwar unabhängig davon, dass wir natürlich froh und dankbar für das in Krisenzeiten vielfach über Gebühr von unserem öffentlichen Dienst Geleistete sind, ebenfalls auf unsere Beamten zu übertragen, um dabei aber insbesondere die Gruppe besonders in den Blick zu nehmen, die in den letzten beiden Jahren vielleicht am Stärksten von der Coronakrise betroffen war, ohne dass das auch von uns vielleicht immer ausreichend genug gesehen worden ist: die Kinder. Deshalb möchten wir mit der systemgerechten Übertragung des Tarifabschlusses auf unsere Beamten gerade Famillien besonders in den Blick nehmen und zahlen für jedes der Kinder von Beamten, die das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, eine Sonderzahlung von 150,- € über den Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten hinaus, ohne auch hier einen steuerlichen Abzug vorzunehmen. Diese Sonderprämie führt allerdings dazu, dass wir in Anbetracht der schwierigen Haushaltslage allen Beamten mit Kindern nur eine systemgerechte Einmalzahlung von 1.200,- € netto zusichern können, wodurch allerdings auch diese Beamten besser gestellt werden als die Tarifbeschäftigten, denen wir eine solche, höhere Sonderzahlung ebenfalls gerne zukommen lassen würdne, woran wir aber durch den Tarifabschluss gehindert werden. Darüber hinaus sehen wir uns durch die besondere Förderung der Kinder dazu gezwungen, für uns schmerzhafte Einschnitte in der Sonderzahlung der weiteren Beamten vornehmen zu müssen, die allerdings trotz der Haushaltslage von uns natürlich nur moderat vorgenommen werden, sodass wir allen weiteren Beamten im kommenden Jahr eine Einmalzahlung von netto 1.000,- mit dem Februargehalt auszahlen werden, was auch in Anbetracht dessen, dass im Jahr 2022 eine Gehaltssteigerung von 2,8 % erfolgen wird (mit dem Dezembergehalt), wie auch schon in den letzten Jahren praktisch durchgehend zum einem deutlichen Einkommensplus aller Beschäftigten unseres öffentlichen Dienstes führen sollte. Das Land ... hält Wort und lässt allen Beschäftigten und Bediensteten von Land und Kommunen als attraktiver Arbeitgeber eine Bezahlung zukommen, die den Vergleich mit unseren Nachbarn nicht scheuen muss. In diesem Sinne wünsche wir nun allen unseren Beschäftigten in Stadt und Land in dieser schweren Zeit ein gesegnetes und hoffentlich auch frohes Fest: Bleiben Sie und Ihre Familien gesund!"

Willst du nun so unsolidarisch sein, dich davon nicht überzeugen zu lassen?