@WasDennNun
Wo fange ich da nur an
Ich finde es unerträglich das Beamte das unerträglich finden.
Also zunächst finde ich es unerträglich, wenn Menschen nicht einmal einen einzigen Satz richtig lesen können, denn ich schrieb "unsäglich" im Sinne von "negative Gefühle auslösend" oder als Synonym für blamabel. Unerträglich finde ich tatsächlich aber, dass es hier um die Einhaltung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geht und nicht um die Hausordnung in einem Plattenbau in Hintertupfingen. Insoweit ist diese Regelung eben nicht verfassungskonform, wie auch die Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages in Thüringen oder das Rechtsgutachten des renommierten Verfassungs-u. Besoldungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis anschaulich darlegen (bitte selbst danach googeln). Aber auch die im Vorfeld des verabschiedeten Gesetzes erfolgten Stellungnahmen des Bundes der Verwaltungsrichter, der Thüringer Richterbund, der Thüringer Hochschullehrerbund, der Thüringer Rechnungshof und der Thüringer Beamtenbund sagen dies mehr als deutlich. Der Bund der Verwaltungsrichter sagte kurz und knapp: „Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die alimentationsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht in der erforderlichen Weise um und wird von uns abgelehnt."
Ich finde es insoweit zutiefst unerträglich, dass munter weiter die Verfassung seitens der Gesetzgeber gebrochen wird.
Und im übrigen bin ich der Meinung, dass es unerträglich ist, dass die Grundbesoldung von kinderlosen Beamten Besoldungsanteile für nicht vorhandene Kinder enthält unerträglich.
Inwieweit die Grundbesoldung von kinderlosen Beamten, Besoldungsanteile für nicht vorhandene Kinder enthalten soll, dass möchte ich gern mal erklärt bekommen. Dann müsste dies ja auch in der Besoldung von Beamten mit Kindern enthalten sein und insoweit kein Problem darstellen oder fällt das dann weg, sobald das Kind da ist? Tut mir leid aber das wäre mir absolut neu. Nicht neu ist allerdings, dass der kinderlose Beamte höhere Beiträge zur Pflegepflichtversicherung bezahlen muss, weil er eben kinderlos ist. Und es soll auch Menschen geben, die keine Kinder bekommen können und insoweit ebenfalls bestraft werden und weiterhin verfassungswidrig alimentiert werden. Und von mir aus soll jeder so viele Kinder bekommen wie er will aber er soll nicht rumjammern, dass Kinder Geld kosten, das weiß man vorher und wenn man das nicht will, dann sollte man eben auch keine Kinder bekommen.
Die werden nicht alimentiert, sondern für ihre Arbeit bezahlt.
Aha, na das ist ja mal ein äußerst intelligenter Satz, der nicht mal ansatzweise das aufgeworfene Problem beantwortet. Im Gegenteil, es impliziert zum einen, dass Beamte nicht arbeiten und zum anderen, dass die Kinder der übrigen arbeitenden Bevölkerung weniger Kosten oder wies soll ich diesen wertvollen Beitrag verstehen?
Die dürfen sich grämen, dass sie sich nicht gegen die offensichtlich verfassungswidrige Besoldung gewehrt haben.
Ich habe nicht gefragt wie sich diese Beamten fühlen dürfen, sondern wie sie das früher anstellten, ohne einen Familienzuschlag in Höhe von mehreren tausend Euro? Ging ja scheinbar auch irgendwie.
Nein, es fühlt sich verfassungskonform an.
Wie eben geschrieben, nein, es ist nicht verfassungskonform, bitte mal die erwähnten Rechtsgutachten lesen.
Denn warum soll ein Beamter mit 3 Kindern netto schlechter alimentiert werden, als einer mit 2 Kindern??
Wüsste nicht, dass ich so einen Stuss behauptet hätte.
Schlimm genug, dass der Beamter mit 0 Kindern wesentlich besser alimentiert wird, als einer mit 1 oder 2 Kinder.
Genau, weil der Beamte ohne Kinder ja eine höhere Grundbesoldung bekommt oder wie? Oder anders gefragt, bekommt denn der Beamte mit Kindern pro Kind Abzüge bei der Grundbesoldung? Wäre mir neu. Aber wer vertritt wohl den Beamten mit Kind während der Elternzeit oder während der vielen Kindkrank-Tage? Und macht zuweilen doppelte Arbeit und entsprechend Überstunden (in Thüringen unbezahlt)? Richtig, der kinderlose Beamte. Das er hierfür angeblich mehr Grundbesoldung erhält ist purer Unsinn. Der Beamte mit Kindern wird dagegen aber auch alimentiert, wenn er nicht auf Arbeit ist, genau wie eben der kinderlose Beamte der dann dessen Arbeit auch noch macht.
Aber am traurigsten ist es, dass das so viele Beamte das Alimentationsprinzip nicht verstanden haben.
Alimentations-Prinzip verstanden? Oder lehnst du die Klarstellungen vom BVerG ab?
Ich habe das Alimentationsprinzip durchaus verstanden aber hier hat jemand offensichtlich die Urteile des BVerfG nicht richtig gelesen. Denn es gibt auch noch so etwas wie ein Abstandsgebot. Insoweit muss der A15er mehr verdienen, als der A9er. Ansonsten können wir uns das ganze hier sparen. Ein Arzt wird denknotwendigerweise auch mehr verdienen, als der/die Rettungsassistent/in oder der/die MTA. Wenn das demjenigen nicht passt, dann muss er Medizin studieren. Oder meinst du, dass egal welche Bildung, welche Tätigkeit, alle einfach das gleiche an Lohn erhalten sollen? Das wäre dann nicht weniger als die Utopie des Kommunismus, schöner Gedanke, funktioniert nur leider nicht.
Wenn nun aber die Besoldung der unteren Stufen, in Thüringen ab A6 bzw. A7, unter der Grundsicherung liegen, dann muss eben die Besoldung steigen und nicht allein die Kinderzuschläge. Wenn dort die Besoldung steigt, dann muss aufgrund des Abstandsgebotes eben auch die Besoldung der nachfolgenden Besoldungsgruppen steigen. Und ich bin nicht dagegen, dass die Kollegen mit 3 oder mehr Kindern höhere Familienzuschläge erhalten. Es aber ausschließlich über diesen Weg zu versuchen, um eine verfassungsmäßige Besoldung zu erreichen ist nun einmal nicht richtig (vgl. abermals die o.g. Rechtsgutachten). Hierfür bedarf es einer grundlegenden Reformierung der Besoldung und dies beinhaltet auch Kinderzuschläge aber vor allem eben auch eine Erhöhung der Grundbesoldung.
Und eins noch, ihr schreibt hier alle, dass der Familienzuschlag endlich ist aber durchaus auch danach noch kinderbezogene Kosten anfallen können. Dies ist völlig richtig aber auch das sollte mir klar sein, wenn ich Kinder in die Welt setze. Nur ist eben eines Tages der Zuschlag weg die Kosten bleiben, dann haben wir aber eben wieder eine Unterschreitung des Grundsicherungsniveaus und das hätten wir nicht, wenn man es nicht allein über diese Zuschläge angeht, sondern auch über die Erhöhung der Grundbesoldung.