In meiner einfachen Art, möchte ich das runterbrechen:
Ein Beamter, erhält seine Bezüge. Z.B. A7/4.
Mit Steuerklasse 1, private KV abgezogen, bleiben xxxx,xx netto.
Jetzt heiratet der Beamte, und seine Steuerklasse ist nun die 3 und er erhält den Fam.Zuschlag f. Verheiratete, der Steuerfreibetrag wird erhöht.
Er erhält jetzt xxxx,xx netto, was mehr als in St.Kl. 1 ist.
Jetzt bekommen sie ein Kind.
Die Steuerklasse 3 bleibt, Fami.Zuschlag ist jetzt verh. plus Kind. Steuerlich wird der Grundfreibetrag wiederum erhöht. Dazu erhalten sie Kindergeld für das erste Kind. Dieses Schema lässt sich fortsetzen.
Das Kindergeld erhöht sich ab dem 3. Kind.
Was ich nicht verstanden habe ist: Inwieweit ist das 3. Kind mehr wert, als die ersten zwei (oder das vierte mehr als die ersten 3)?
Welcher Betrag ist angemessen, der sich pro Kind steuerlich, kindergeldrechtlich, Verheirateten/Kinderzuschlag ergibt?
Ist es gewollt, verheirateten mit St.Kl. 3 für den Ehegatten, für die Kinder, soviel "mehr zu geben", dass sich für die Familie als Gesamtheit ein Nettoeinkommen ergibt, welches hochgerechnet dem entspricht, dass die Kinder und der Ehegatte auch dieses "Single-Niveau" leben können? (Im übrigen, auch das Single-Leben fordert da und dort Mehrkosten im Vergleich zum Familienleben).
Wenn das, das Ziel sein soll, wären zuerst zwingend die Kinderzuschläge von der Besoldungsgruppe abhängig zu machen, und zweitens, gleichbewertet für Kind 1 bis Kind (1 + x).
Oder (Achtung!), sollen jetzt Kinder eines A5 genauso viel wert sein, wie die eines A11? Ja?
Dann würden wohl viele, falls möglich, die Zeit zurückdrehen wollen, um ihren Lebensstandard per Kinderanzahl zu erhalten, als durch Ausbildung und Arbeitseinsatz. Es möge uns Alles, was die Macht dafür hat, davor bewahren, dass Merkmale, die mit dem Ziel nichts zu tun haben, entscheidend werden, um uns diesem näher zu bringen. Zusammengefasst: Das Ziel heiligt die Mittel, eben nicht. Denn wir sollten uns nur eine Richtung anmaßen, das Ziel zu definieren ist Hybris!