Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2719710 times)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,551
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2895 am: 21.12.2021 17:10 »
Ich dachte an einen A6er mit zwei Kindern, welcher regelmäßig von den benachbarten Hartzis ausgelacht wird.

Hans

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 36
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2896 am: 23.12.2021 08:15 »
Naja, vom Beamtenbund BW hätte ich mir erwartet als grundlegende Zustimmung zu den Plänen der Landesregierung:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Mal schauen, wo sich das hin entwickelt.

Schnarchnase81

  • Gast
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2897 am: 23.12.2021 08:28 »
Naja, vom Beamtenbund BW hätte ich mir erwartet als grundlegende Zustimmung zu den Plänen der Landesregierung:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Mal schauen, wo sich das hin entwickelt.

Das was die da planen, ist genau die Ungerechtigkeit, die ich neulich schon bemängelt habe. Wenn NRW das auch so macht, werde ich klagen. Ich habe von A 9 nach A10 8 Jahre gebraucht und ein Berufseinsteiger bekommt diese Zeit nun geschenkt. Genauso bei den Erfahrungsstufen: ich musste bis Stufe 3 in A 7 4 Jahre Dienst machen, auch das bekommt man jetzt geschenkt. Ich lese da jetzt nicht raus, dass Bestandbeamte diese Änderungen angerechnet bekommen...wenn es gerecht zugehen würde, müsste jeder +4 Jahre gutgeschrieben bekommen und alle müssten eine Beförderung dazu bekommen.....diese Lösung ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bestandsbeamten, da jahrelange Leistung schlicht in den Müll geworfen wird....und das ganze wieder unter dem Deckmantel des Sparens...und die Gewerkschaft klatscht noch Applaus....wenn das so kommt, sollte jeder Beamte in dem betroffenen Bundesland aus der Gewerkschaft austreten, sofern die Gewerkschaften diese Ungerechtigkeit so mittragen....

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,551
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2898 am: 23.12.2021 08:43 »
Naja, vom Beamtenbund BW hätte ich mir erwartet als grundlegende Zustimmung zu den Plänen der Landesregierung:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Mal schauen, wo sich das hin entwickelt.

Das was die da planen, ist genau die Ungerechtigkeit, die ich neulich schon bemängelt habe. Wenn NRW das auch so macht, werde ich klagen. Ich habe von A 9 nach A10 8 Jahre gebraucht und ein Berufseinsteiger bekommt diese Zeit nun geschenkt. Genauso bei den Erfahrungsstufen: ich musste bis Stufe 3 in A 7 4 Jahre Dienst machen, auch das bekommt man jetzt geschenkt. Ich lese da jetzt nicht raus, dass Bestandbeamte diese Änderungen angerechnet bekommen...wenn es gerecht zugehen würde, müsste jeder +4 Jahre gutgeschrieben bekommen und alle müssten eine Beförderung dazu bekommen.....diese Lösung ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bestandsbeamten, da jahrelange Leistung schlicht in den Müll geworfen wird....und das ganze wieder unter dem Deckmantel des Sparens...und die Gewerkschaft klatscht noch Applaus....wenn das so kommt, sollte jeder Beamte in dem betroffenen Bundesland aus der Gewerkschaft austreten, sofern die Gewerkschaften diese Ungerechtigkeit so mittragen....

Wie du richtig erkannt hast, will man Geld sparen. Für Berufseinsteiger macht es den ÖD aber sicherlich attraktiver.

Schnarchnase81

  • Gast
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2899 am: 23.12.2021 09:14 »
Naja, vom Beamtenbund BW hätte ich mir erwartet als grundlegende Zustimmung zu den Plänen der Landesregierung:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Mal schauen, wo sich das hin entwickelt.

Das was die da planen, ist genau die Ungerechtigkeit, die ich neulich schon bemängelt habe. Wenn NRW das auch so macht, werde ich klagen. Ich habe von A 9 nach A10 8 Jahre gebraucht und ein Berufseinsteiger bekommt diese Zeit nun geschenkt. Genauso bei den Erfahrungsstufen: ich musste bis Stufe 3 in A 7 4 Jahre Dienst machen, auch das bekommt man jetzt geschenkt. Ich lese da jetzt nicht raus, dass Bestandbeamte diese Änderungen angerechnet bekommen...wenn es gerecht zugehen würde, müsste jeder +4 Jahre gutgeschrieben bekommen und alle müssten eine Beförderung dazu bekommen.....diese Lösung ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bestandsbeamten, da jahrelange Leistung schlicht in den Müll geworfen wird....und das ganze wieder unter dem Deckmantel des Sparens...und die Gewerkschaft klatscht noch Applaus....wenn das so kommt, sollte jeder Beamte in dem betroffenen Bundesland aus der Gewerkschaft austreten, sofern die Gewerkschaften diese Ungerechtigkeit so mittragen....

Wie du richtig erkannt hast, will man Geld sparen. Für Berufseinsteiger macht es den ÖD aber sicherlich attraktiver.

….und man verstößt gegen Leistungsprinzip und Abstandsgebot….aus Sparsamkeitsgründen. Ich meine, dass genau das verfassungswidrig ist. Das erscheint mir so klar, als dass man meinen könnte, hier wird vorsätzlich Verfassungsbruch betrieben…

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,198
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2900 am: 23.12.2021 09:34 »
Naja, vom Beamtenbund BW hätte ich mir erwartet als grundlegende Zustimmung zu den Plänen der Landesregierung:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Mal schauen, wo sich das hin entwickelt.

Die Entwicklung wird sich dahin bewegen, dass nicht nur die Landesregierung, sondern auch der BBW ihre erfreuliche Heimatverbundenheit zeigen können, soll heißen: Die Entwicklung wird nach Karlsruhe führen, wenn auch ganz sicher nicht von dem für das Vier-Säulen-Modell in Dankbarkeit einen Knicks machenden BBW initiiert. Wenn man bedenkt, dass Baden-Württemberg 2020 das drittgrößte Defizit zwischen zu gewährender Mindest- und gewährter Nettoalimentation aufweist, und wenn man darüber hinaus sieht, wie sehr sich der Thüringer Landesverband des DBB für seine Mitglieder einsetzt und stark macht, dann muss das für die Mitglieder des BBW wie ein Hohn klingen, was dessen Landesleitung tut. Nicht umsonst ist weiterhin auch aus Baden-Württemberg kein Vorlagebeschluss anhängig.

Dabei kann man den BBW auf der anderen Seite schon verstehen, der so tierlieb wie die grün-schwarze Landesregierung ebenfalls die Verbindung von Natur und Menschen sucht. Nicht umsonst heißt es zu Beginn des Abschnitts "Das 4-Säulen-Modell im Detail betrachtet": "Für die Jahre vor 2022 soll der Mindestabstand durch Nachzahlungen aufgrund von Spitzabrechnungen gewahrt werden."

Finanzminister Bayaz hat diese Säule des Modells erst unlängst vor den Mitgliedern des Haushaltsausschusses erklärt, indem er ausführte, dass das Land den seit jeher gesicherten verfassungskonformen Zustand der Alimentation in Baden-Württemberg durch die Bereitstellung von zukünftig 178 Millionen Euro für die berechtigten Beamtinnen und Beamten des Landes auch weiterhin sichere. Die vom Land vorgesehene Spitzabrechnung sehe für die Vergangenheit hingegen wie folgt aus und sei darüber hinaus von der Landesregierung in vertrauensvoller Abstimmung mit dem BBW vorgenommen worden, die ein weiteres Mal die gegenseitige herzliche Verbundenheit verdeutliche: Das Land habe, vermittelt durch einen mit der Regierung im engen Kontakt stehenden Gewährsmann der Beijing Benz Automotive Co Ltd., bei einem der führenden chinesischen Anbieter, der aufstrebend mit seinem Produkt sich anschicke, einer der auf seinem Gebiet wichtigsten global player zu werden, chinesische Spitze der Sorte Würt Tember Gisch im Gesamtwert von 178 Millionen € geordert, die in der Provinz Xinjiang unter strenger Aufsicht der örtlichen Behörden eine tierliebe Aufzucht finden und nach langen und am Ende erfolgreichen Verhandlungen ab 2022 an die Baden-Württembergischen Beamten zum Stückpreis von 25,- € (bei Abnahme von mehr als vier Tieren 23,- €) auf deren Antrag hin abgegeben werden können. Der Minister auf der Landespressekonferenz wörtlich: "Wir freuen uns mit diesem erfolgreichen Produkt nicht nur weiterhin die Anforderungen des von uns so wie gehabt in Baden-Württemberg beachteten Alimentationsprinzips zu gewährleisten, sondern damit ebenfalls auch einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten, die, wie Sie wissen, gerade uns und meiner Partei sehr wichtig ist, und wir bereiten darüber hinaus den Familien unserer Beamten rechtzeitig zur Weihnachtszeit, in der wir diese frohe Botschaft überbringen, eine große Freude und bringen dabei in ebenfalls bewährter Art und Weise die erfolgreiche Schulpolitik unseres Landes mit Augenmaß, aber beständig voran. Nicht umsonst hat nun ein Beamter der von uns vorgesehenen untersten Besoldungsgruppe A 7 Anrecht darauf, bei zukünftig gleichbleibendem Grundgehaltssatz auf bundesweitem Spitzenniveau auf Antrag nachträglich pro Monat kostenlos und frei Haus von dem für ihn zuständigen LBV acht Spitze des chinesischen Spitzenprodukts garantiert zu bekommen, deren Zahl auf weiterem Antrag durch die von uns vorgesehenen besonderen Abnahmemodalitäten auf sogar bis zu 8,7 Tiere pro Monat erhöht werden kann, was wir als einen besonders wichtigen Beitrag zur Anerkennung der täglichen Leistung unserer Beamten betrachten. Wir wollen damit dafür Sorge tragen, dass das Land auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber die Wertschätzung seiner Beamten sichert. Unser System der Spitzabrechnung wird, innovativ, zukunftssicher und vorbildhaft, wie es ist, anderen Ländern zum Vorbild gereichen können und damit ein weiteres Mal die besondere Leistungsfähigkeit des Landes unter Beweis stellen. Denn Spitzenprodukte sind seit jeher Markenzeichen unseres schönen Baden-Württembergs und dem kann sich auch der Beamte wie immer sicher sein."

Und nächste Woche auf dieser Seite: "Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat gibt bekannt: Uns sind Kinder stetiger Anspruch, deshalb werden wir zu Beginn des kommenden Jahres bekannt geben, wie wir den Schulweg der Kinder unserer Landesbeamten mittels Katzenaugen sicherer machen."

Unknown

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 471
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2901 am: 23.12.2021 10:24 »
Was für Versager aus meiner Sicht der BBW.

Zitat
Der BBW hätte zwar eine Neuordnung der gesamten Besoldungsstruktur bevorzugt, räumt Rosenberger ein. Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet. Die jetzt gefundene Lösung trage der BBW in weiten Teilen mit, sagt Rosenberger und weist darauf hin, dass Baden-Württemberg mit dem geplanten 4-Säulen-Modell im Ländervergleich gegenwärtig den Spitzenplatz einnehme.
Quelle: https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Eine exakte Umsetzung wäre zu teuer geworden und deshalb tragen wir die billig Variante mit. Da bleibt einem echt die Spucke im Hals stecken. Mir stellt sich die Frage, wer der größere Versager ist, die Landesregierung oder der BBW?

Entsprechen die gemachten Regelungen wirklich dem BVerfG? Ich kann es mir auf dem ersten Blick nicht vorstellen.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,198
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2902 am: 23.12.2021 10:51 »
Schauen wir uns noch einmal kurz dieses "Vier-Säulen-Modell" im einzelnen an:

1. Ämteranhebung: Genauso wie Schnarchnase anmerkt, erfolgt die Anhebung, da nur Teile von ihr betroffen sind, nicht gleichheitsgerecht. Zugleich wird die Besoldungssystematik noch weiter gestaucht, da die höherwertigen Ämter nicht in dem Maße von den Systemänderungen betroffen sind wie die unteren. Es ist im hohen Maße wahrscheinlich, dass damit die (eventuell seit 2011 sowieso schon vorhandene) Verletzung des systeminternen Abstandsgebots verschärft wird. Hier trifft sich zugleich das Interesse der Landesregierung mit dem des BBW: "Die Anhebung der Eingangsämter entspricht der langjährigen Forderung des BBW. Offen bleibt noch die Forderung des BBW nach Anhebung des Eingangsamtes im höheren Dienst."

2. Wegfall der ersten beiden Erfahrungsstufen: Hier gilt entsprechend das, was gerade gesagt wurde. Zusammengenommen lassen es beide Entscheidungen nur noch unwahrscheinlicher werden, dass damit der systeminterne Abstand gewahrt bleiben kann.

3. Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungssätze: Diese Maßnahme geschieht eventuell verfassungskonform. Allerdings ist die Beihilfe kein Teil der Besoldung. Auch mit dieser Maßnahme geht die Landesregierung von daher ein Risiko - da es zu keiner systematischen Anhebung der Besoldung für alle Beamten kommt -, dass sie keinen Bestand vor dem BVerfG haben wird. Nicht umsonst ist dabei zu beachten, dass nicht alle Beamte von Veränderung in der Beihilferegelung betroffen sind. Auch hier treffen sich allerdings die Interessen: "Die Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungssätze wird vom BBW seit Jahren gefordert."

4. Erhöhung kinderbezogene Familienzuschläge für das erste und zweite Kind: Da auch hier vor allem das Interesse durchscheint, Personalkosten einzusparen und da darüber hinaus mit hoher Wahrscheinlichkeit die unterschiedlich hohen Zuschläge vür die einzelnen Besoldungsgruppen nicht gleichheitsgerecht begründet werden können, wird auch diese Säule mit hoher Wahrscheinlichkeit kaum verfassungskonform zu prozeduralisieren sein.

Das Land Baden-Württemberg wird darüber hinaus vom Bundesverfassungsgericht besonderes Augenmerk erfahren, da das Landesbesoldungsgesetz von ihm bereits 2018 in Teilen als verfassungswidrig betrachtet worden ist: BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17. Hier ist dem Land unter anderem in Erinnerung gerufen worden: "Der Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation als Teil der mit den hergebrachten Grundsätzen verbundenen institutionellen Garantie des Art. 33 Abs. 5 GG ist, soweit er mit anderen verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen oder Instituten kollidiert, entsprechend dem Grundsatz der praktischen Konkordanz im Wege der Abwägung zu einem schonenden Ausgleich zu bringen." (ebd., Rn. 19). Mit der entsprechenden Einsparungspolitik, die die möglichen Kosten von 2,9 Mrd. auf 238 Mio. senkt, dürfte ein weiteres Mal gegen den Grundsatz der praktischen Konkordanz verstoßen worden sein. Darüber hinaus war das Land unter anderem auch darauf hingewiesen worden, dass es den Gleichheitssatz zu beachten habe. So heißt es unter anderem: "Der Gleichheitssatz ist darüber hinaus dadurch beeinträchtigt, dass die Maßnahme nicht alle Stelleninhaber derselben Besoldungsgruppe betrifft." (Ebd., Rn. 26) Das Vier-Säulen-Modell kehrt nun umstandslos wieder vor jene Entscheidung zurück.

Da das Bundesverfassungsgericht das Land darüber hinaus eindringlich an seine Prozeduralisierungspflichten erinnert hat (ebd., Rn. 36-38), dürfte es nur umso interessanter werden, wie es nun dieses "Vier-Säulen-Modell" begründen wird.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2903 am: 23.12.2021 11:05 »
Was für Versager aus meiner Sicht der BBW.

Zitat
Der BBW hätte zwar eine Neuordnung der gesamten Besoldungsstruktur bevorzugt, räumt Rosenberger ein. Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet. Die jetzt gefundene Lösung trage der BBW in weiten Teilen mit, sagt Rosenberger und weist darauf hin, dass Baden-Württemberg mit dem geplanten 4-Säulen-Modell im Ländervergleich gegenwärtig den Spitzenplatz einnehme.
Quelle: https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Entsprechen die gemachten Regelungen wirklich dem BVerfG? Ich kann es mir auf dem ersten Blick nicht vorstellen.

Nein. Inbesondere die Ämteranhebung und damit folgende Zerstörung des Besoldungsgefüges ist bezüglich des Abstandgebotes verfassungswidrig. Für den Dienstherr hat das aber den Vorteil, dass er sich hauptsächlich mit den höheren Besoldungsgruppen vor den Verwaltungsgerichten streiten darf.

mpai

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 135
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2904 am: 23.12.2021 11:57 »
Naja, vom Beamtenbund BW hätte ich mir erwartet als grundlegende Zustimmung zu den Plänen der Landesregierung:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Mal schauen, wo sich das hin entwickelt.

Das was die da planen, ist genau die Ungerechtigkeit, die ich neulich schon bemängelt habe. Wenn NRW das auch so macht, werde ich klagen. Ich habe von A 9 nach A10 8 Jahre gebraucht und ein Berufseinsteiger bekommt diese Zeit nun geschenkt. Genauso bei den Erfahrungsstufen: ich musste bis Stufe 3 in A 7 4 Jahre Dienst machen, auch das bekommt man jetzt geschenkt. Ich lese da jetzt nicht raus, dass Bestandbeamte diese Änderungen angerechnet bekommen...wenn es gerecht zugehen würde, müsste jeder +4 Jahre gutgeschrieben bekommen und alle müssten eine Beförderung dazu bekommen.....diese Lösung ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bestandsbeamten, da jahrelange Leistung schlicht in den Müll geworfen wird....und das ganze wieder unter dem Deckmantel des Sparens...und die Gewerkschaft klatscht noch Applaus....wenn das so kommt, sollte jeder Beamte in dem betroffenen Bundesland aus der Gewerkschaft austreten, sofern die Gewerkschaften diese Ungerechtigkeit so mittragen....
Dann hat die A10 ja gar keinen Wert mehr im gD. Aber Endamt soll A13 bleiben?

NordWest

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 198
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2905 am: 23.12.2021 14:52 »
Dass mit dem dbb BW ausgerechnet eine Gewerkschaft verständnisvoll über verfassungswidrig niedrige Besoldung äußert, ist wirklich ein absolutes Armutszeugnis für den Zustand des dbb BW.

ACDSee

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 145
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2906 am: 23.12.2021 15:23 »
Zur Info: Sachsen-Anhalt hat am 20.12.2021 die Mitteilungen über die Nachzahlung von Familienzuschlägen verschickt. Diese werden demnach mit den Bezügen für den Januar 2022 ausgezahlt.

Frohe Weihnachten.

  • Die Mitteilung berücksichtigt die Nachzahlungen bis zum 31.12.2020.
  • Die Nachschläge für 2021 sind einzeln auf der Besoldungsmitteilung angegeben (Der Unterschiedsbetrag liegt für 2021 für die ersten beiden Kinder bei 180 Euro pro Monat und Kind).

Wie das steuerlich gehandhabt wird, wird man dann auf der Bezügemitteilung sehen.

Neuer12

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2907 am: 25.12.2021 09:56 »
Was für Versager aus meiner Sicht der BBW.

Zitat
Der BBW hätte zwar eine Neuordnung der gesamten Besoldungsstruktur bevorzugt, räumt Rosenberger ein. Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet. Die jetzt gefundene Lösung trage der BBW in weiten Teilen mit, sagt Rosenberger und weist darauf hin, dass Baden-Württemberg mit dem geplanten 4-Säulen-Modell im Ländervergleich gegenwärtig den Spitzenplatz einnehme.
Quelle: https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Eine exakte Umsetzung wäre zu teuer geworden und deshalb tragen wir die billig Variante mit. Da bleibt einem echt die Spucke im Hals stecken. Mir stellt sich die Frage, wer der größere Versager ist, die Landesregierung oder der BBW?

Entsprechen die gemachten Regelungen wirklich dem BVerfG? Ich kann es mir auf dem ersten Blick nicht vorstellen.
Vll sollte mal dem BB schreiben, ovb sie den Knall noch nicht gehört haben?
Sorry, aber was ist das denn für eine Interessenvertretung, die die andere Seite vertritt?

cf7

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2908 am: 25.12.2021 23:07 »
Zur Info: Sachsen-Anhalt hat am 20.12.2021 die Mitteilungen über die Nachzahlung von Familienzuschlägen verschickt. Diese werden demnach mit den Bezügen für den Januar 2022 ausgezahlt.

Frohe Weihnachten.

  • Die Mitteilung berücksichtigt die Nachzahlungen bis zum 31.12.2020.
  • Die Nachschläge für 2021 sind einzeln auf der Besoldungsmitteilung angegeben (Der Unterschiedsbetrag liegt für 2021 für die ersten beiden Kinder bei 180 Euro pro Monat und Kind).

Wie das steuerlich gehandhabt wird, wird man dann auf der Bezügemitteilung sehen.

Lese erst seit kurzem bei diesem interessanten Thema mit. Hier einmal die Regelung in Sachsen-Anhalt im Detail. Für die Beamt/innen mit Kindern ist das schon eine Menge Geld und dazu noch ohne Widerspruch rückwirkend ab 2015. Oder verstehe ich da etwas falsch. Bin da noch nicht so ganz in der Materie...

https://mf.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MF/Dokumente/Steuer/Bezuegeverwaltung/Merkblatt_Alimentation_FZ_Kind.pdf

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,198
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2909 am: 26.12.2021 08:00 »
Zur Info: Sachsen-Anhalt hat am 20.12.2021 die Mitteilungen über die Nachzahlung von Familienzuschlägen verschickt. Diese werden demnach mit den Bezügen für den Januar 2022 ausgezahlt.

Frohe Weihnachten.

  • Die Mitteilung berücksichtigt die Nachzahlungen bis zum 31.12.2020.
  • Die Nachschläge für 2021 sind einzeln auf der Besoldungsmitteilung angegeben (Der Unterschiedsbetrag liegt für 2021 für die ersten beiden Kinder bei 180 Euro pro Monat und Kind).

Wie das steuerlich gehandhabt wird, wird man dann auf der Bezügemitteilung sehen.

Lese erst seit kurzem bei diesem interessanten Thema mit. Hier einmal die Regelung in Sachsen-Anhalt im Detail. Für die Beamt/innen mit Kindern ist das schon eine Menge Geld und dazu noch ohne Widerspruch rückwirkend ab 2015. Oder verstehe ich da etwas falsch. Bin da noch nicht so ganz in der Materie...

https://mf.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MF/Dokumente/Steuer/Bezuegeverwaltung/Merkblatt_Alimentation_FZ_Kind.pdf

Es empfiehlt sich auch in Sachsen-Anhalt, weiterhin regelmäßig und zeitnah Widerspruch gegen die aktuelle Besoldung einzulegen. Denn erstens sollte es zweifelhaft bleiben, dass die Höhe der Nachzahlung für die einzelnen Jahre ausreichend ist, um die Unteralimentation zu heilen. Zweitens hat der Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung 2 BvL 4/18 die Grundgehaltssätze im Land Berlin als verfassungswidrig betrachtet und dem Land Berlin verpflichtend aufgetragen, den Zustand zu heilen. Dabei verfügt der Besoldungsgesetzgeber im Hinblck auf die Zukunft, über einen weiten Entscheidungsspielraum, wie er den verfasungswidrigen Zustand heilt. Das kann ggf. auch durch die Anhebung der Familienzuschläge erfolgen, sofern das zu einer verfassungskonformen Alimentation führt und die Anhebung ausreicht, um eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren. Beides zusammengenommen dürfte, wie hier vielfach diskutiert, in keinem Land so ohne Weiteres im Rahmen unserer Verfassung möglich sein.

Im Hinblick auf die Vergangenheit dürfte die Heilung mittels Familienzuschläge kaum möglich sein, da das Bundesverfassungsgericht den verfassungswidrigen Zustand - wie hier ebenfalls schon mehrfach bespochen - anhand einer vierköpfigen Familie bemisst, ihn aber nicht ausschließlich für sie feststellt. Denn deshalb werden die Grundgehaltssätze als verfassungswidrig betrachtet.

Ergo empfihelt es sich, weiterhin gegen die gewährte Alimentation des Jahres 2021 Widerspruch einzulegen. Darüber hinaus sollte man, sofern in nächster Zeit ein Widerspruch gegen die eigene Alimentation für die vergangenen Jahre ggf. negativ beschieden wird, gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Sofern der Widerspruch endgültig negativ beschieden wird, bleibt einem nur noch der Weg über eine Klage.