Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
_restore:
--- Zitat von: WasDennNun am 25.08.2020 15:51 ---Wer jetzt ein Besoldungsgesetz verabschiedet, was die Familien nicht ausreichend bedient, und somit gegen dieses Urteil läuft, der gehört doch verhaftet.
--- End quote ---
Am Ende werden mich die Gewerkschaften noch mehr aufregen, wenn sie zu Beginn ihre 4-5% fordern und uns am Ende die 1,5%, die nach 5 Gesprächsrunden rauskommen, aufgrund der Corona-Haushaltslücken als super tollen Abschluss verkaufen ;D
ds78:
Interessant zu wissen wäre bis wann der Gesetzgeber (Länder sowie Bund) denn tätig werden müsste, um dem neuesten Urteil des BVerfG Rechnung zu tragen und ob dies bereits eine Änderung für sämtliche Besoldungsgruppen (A, B, R usw. unter Berücksichtigung Familienstand etc.) zur Folge hätte. Sprechen wir hier von 2021 oder eher 2025? Gibt es dazu Meinungen bzw. Hinweise?
micha77:
--- Zitat von: WasDennNun am 25.08.2020 15:51 ---Ohne historische Daten gerechnet zu haben, aber nach dem Urteil zeigt es sich doch, dass seit über 20 Jahren alle Besoldungsgesetze (egal ob Bund, Land, ...) bzgl. der Unteralimentierung von Beamte mit Kinder rechtswidrig waren.
Da muss man auf keinerlei irgendwie wo was warten, die Rechnung vom BVerG ist doch einfach nachvollziehbar und "allgemein"gültig.
Wer jetzt ein Besoldungsgesetz verabschiedet, was die Familien nicht ausreichend bedient, und somit gegen dieses Urteil läuft, der gehört doch verhaftet.
--- End quote ---
Jep, Swen hat das ja schon relativ weit vorn im Thema erwähnt - bin gespannt, ob sich da grundlegend dieses Jahr was ändert beim Bund - weil dann würden die ja schon mal eine Vorreiterrolle einnehmen müssen.
--- Zitat ---Der Bund - als einer der deutschen Höchstbesolder - hat in der Begründung des aktuellen Besoldungsgesetzes für das Jahr 2018 eine reale Mindestalimentationshöhe von 29.037,- Euro ausgewiesen, die er also seinen Beamten in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe im Kalenderjahr 2018 gewährt hat (vgl. die Begründung im "Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020", S. 48; https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzestexte/DE/bbvanpg_2018_2019.html).
2018 hat der Bund seinen Beamten folglich eine netto 4.614,02 € niedrigere Mindestalimentation gewährt (und ist davon ausgegangen, dass das verfassungskonform ist), als sie nun für Berlin für das Jahr 2015 vom Bundesverfassungsgericht als Minimum beschlossen worden ist.
Auch auf Grundlage dieser Zahlen muss jeder selbst wissen, was er wie sieht und wie er handelt, denke ich.
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SwenTanortsch:
--- Zitat von: micha77 am 25.08.2020 17:04 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 25.08.2020 15:51 ---Ohne historische Daten gerechnet zu haben, aber nach dem Urteil zeigt es sich doch, dass seit über 20 Jahren alle Besoldungsgesetze (egal ob Bund, Land, ...) bzgl. der Unteralimentierung von Beamte mit Kinder rechtswidrig waren.
Da muss man auf keinerlei irgendwie wo was warten, die Rechnung vom BVerG ist doch einfach nachvollziehbar und "allgemein"gültig.
Wer jetzt ein Besoldungsgesetz verabschiedet, was die Familien nicht ausreichend bedient, und somit gegen dieses Urteil läuft, der gehört doch verhaftet.
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Jep, Swen hat das ja schon relativ weit vorn im Thema erwähnt - bin gespannt, ob sich da grundlegend dieses Jahr was ändert beim Bund - weil dann würden die ja schon mal eine Vorreiterrolle einnehmen müssen.
--- Zitat ---Der Bund - als einer der deutschen Höchstbesolder - hat in der Begründung des aktuellen Besoldungsgesetzes für das Jahr 2018 eine reale Mindestalimentationshöhe von 29.037,- Euro ausgewiesen, die er also seinen Beamten in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe im Kalenderjahr 2018 gewährt hat (vgl. die Begründung im "Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020", S. 48; https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzestexte/DE/bbvanpg_2018_2019.html).
2018 hat der Bund seinen Beamten folglich eine netto 4.614,02 € niedrigere Mindestalimentation gewährt (und ist davon ausgegangen, dass das verfassungskonform ist), als sie nun für Berlin für das Jahr 2015 vom Bundesverfassungsgericht als Minimum beschlossen worden ist.
Auch auf Grundlage dieser Zahlen muss jeder selbst wissen, was er wie sieht und wie er handelt, denke ich.
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Genauso ist es - und die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst des Bundes sowie die nachfolgende Übertragung des Ergebnisses auf die Bundesbeamten hatte ich ganz vergessen. Das neue Besoldungsgesetz des Bundes wird den aktuellen Beschluss beachten müssen - und deshalb auch mit Blick auf die Zukunft die Vorreiterrolle spielen müssen.
Die Länder müssen mit Blick in die Zukunft tatsächlich erst dann handeln, wenn es einen sie betreffenden rechtskräftigen Beschluss eines Gerichts gibt bzw. wenn sie, wie nun bald der Bund, gezwungen sind, ein neues Besoldungsanpassungsgesetz zu beschließen.
Mit Blick auf die Vergangenheit ist es genauso, sobald ein jeweils rechtskräftiger Beschluss zu einem Land vorliegt, sind sie gezwungen, auch über die damit verbundenen Widersprüche zu entscheiden.
Es hindert sie zwar keiner daran, jetzt schon tätig zu werden (wie es Bayern angekündigt hat) - aber sie wären (aus ihrer Sicht) schlecht beraten, wenn sie es jetzt schon täten. Denn so lange sie nichts ändern, werden sie alle denen, die keinen Widerspruch einlegen, auch keine Alimentationsnachzahlungen gewähren müssen.
WasDennNun:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 25.08.2020 18:33 ---Es hindert sie zwar keiner daran, jetzt schon tätig zu werden (wie es Bayern angekündigt hat) - aber sie wären (aus ihrer Sicht) schlecht beraten, wenn sie es jetzt schon täten. Denn so lange sie nichts ändern, werden sie alle denen, die keinen Widerspruch einlegen, auch keine Alimentationsnachzahlungen gewähren müssen.
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Und müssen sich keine verfassungskonforme Regelung ausdenken. Denn wer als erstes zuckt wird sicherlich Nachahmer finden.
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