Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1491758 times)

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3000 am: 10.01.2022 18:11 »
"Wir werden für Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger eine zielorientierte und sachgerechte Lösung finden und sicherstellen, dass der Bund auch künftig verfassungsgemäß alimentiert."

Auch künftig verfassungsgemäß alimentiert, das ist schon eine unverfrorene Aussage, da will ich gar nicht wissen was sie mit zielorientierte und sachgerechte Lösung meint.
Es bleibt wohl alles wie bisher beim tarnen und täuschen, um in der Bundeswehrsprache zu bleiben.

tomhsv

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3001 am: 10.01.2022 19:19 »
Ich habe als  Landesbeamter in Hamburg im Dezember 2021 zeitgleich mit mehreren anderen Kollegen  Klage beim Hamburgischen Verwaltungsgericht eingereicht. Das VG hat geantwortet, dass eine der Klagen als Musterklage verhandelt wird und die restlichen Klagenden (kurz) warten soll. Ich bin gespannt.
P.S. Auch ich hatte ein Musterschreiben meines Berufsverbands verwendet.

Interessant, ich habe bis heute nicht mal eine Empfangsbestätigung bekommen wie viele andere auch.  Somit auch kein Gerichtskostenvorschuss ?

eclipsoid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3002 am: 11.01.2022 13:21 »
Genau, kein Gerichtskostenvorschuss. Da ich davon ausgehe, dass mein Verfahren nicht das Musterverfahren wird,  habe ich auch keinen Anwalt beauftragt. Und die Empfangsbestätigung gab es bei  mir direkt, da ich die Klage persönlich abgegeben habe. Der entgegennehmende Justizmensch meinte übrigens sofort "... ich vermute eine weitere Alimentationsklage", d.h. im Verwaltungsgericht Hamburg scheint eine nicht geringe Anzahl von Klagen eingegangen zu sein.

gerzeb

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3003 am: 11.01.2022 15:37 »
https://www.land.nrw/pressemitteilung/verbaendeanhoerung-zur-corona-sonderzahlung-und-besoldungserhoehung-fuer-beamte

"Der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation der vierköpfigen Beamten- und Richterfamilie. Diese Vorgaben sind vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber bei allen künftigen Besoldungsentscheidungen zu beachten.

In diesem Rahmen soll als eine von vielen Maßnahmen die beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale für die nordrhein-westfälischen Beamten und Richter künftig vollständig entfallen. Hierbei handelt es sich um eine Selbstbeteiligung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter an ihren von der Beihilfe übernommenen Krankheitskosten."


Leeven Jott... Da kann doch nichts bei rumkommen bei uns in NRW...

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3004 am: 11.01.2022 16:31 »
DBB JAHRESTAGUNG
Bekenntnis der neuen Bundesregierung zu einem modernen und digitalisierten öffentlichen Dienst
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bekenntnis-der-neuen-bundesregierung-zu-einem-modernen-und-digitalisierten-oeffentlichen-dienst.html

Aus der Rede des Bundesfinanzministers geht klar hervor, dass für die verfassungsgemäße Alimentation der Beamten in dieser Legislaturperiode kein Geld vorhanden ist. Man müsse Prioritäten setzen, man soll froh sein, dass die Steuern nicht erhöht werden, usw.

Wir Beamte müssen unsere rechtmäßige Besoldung wohl weiterhin über das Bundesverfassungsgericht beitreiben.


Opa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3005 am: 11.01.2022 17:43 »
https://www.land.nrw/pressemitteilung/verbaendeanhoerung-zur-corona-sonderzahlung-und-besoldungserhoehung-fuer-beamte

"Der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation der vierköpfigen Beamten- und Richterfamilie. Diese Vorgaben sind vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber bei allen künftigen Besoldungsentscheidungen zu beachten.

In diesem Rahmen soll als eine von vielen Maßnahmen die beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale für die nordrhein-westfälischen Beamten und Richter künftig vollständig entfallen. Hierbei handelt es sich um eine Selbstbeteiligung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter an ihren von der Beihilfe übernommenen Krankheitskosten."


Leeven Jott... Da kann doch nichts bei rumkommen bei uns in NRW...
Wenn ich die Diskussion hier richtig verfolgt habe, wäre die Kostendämpfungspauschale gerade kein geeigneter Hebel zur Herstellung einer verfassungsmäßigen Besoldung. Denn die Beihilfe ist kein Bestandteil der Alimentation. Die KDP kann auch nicht wirklich bei der Berechnung des Abstands zur Grundsicherung herangezogen werden, da es sich um keinen regelmäßigen Aufwand des Beamten handelt. Und letztlich ist sie mit (je nach BesGr) ein paar Hundert Euro pro Jahr auch nicht wirklich relevant, wenn der aufzuholende Mindestabstand ein paar Tausender beträgt.
Gespannt sein dürfen wir also vor allem darauf, was mit „eine von vielen Maßnahmen“ gemeint ist.
Vermutlich sind auf den TOP 3 der Maßnahmenliste:
- Besoldungsumwandlung zum Leasing eines E-Bikes (mit verpflichtender Nutzung für alle Dienstreisen unter 75 Km)
- jährlicher Zuschuss für Fortbildungen i.H.v. 6,67 Euro pro Monat (bei gleichzeitigem Wegfall der Vermögenswirksamen Leistungen)
- langfristige Garantie dafür, dass das Toilettenpapier auf dem WC im Dienstgebäude 2x täglich kostenlos benutzt werden darf (bei Teilzeit wahlweise weniger häufig oder beidseitig).
Ich bin so gerührt über diese Großzügigkeit, dass ich Rotz und Wasser in meine Lebenszeiturkunde heule.

MasterOf

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3006 am: 11.01.2022 20:39 »
DBB JAHRESTAGUNG
Bekenntnis der neuen Bundesregierung zu einem modernen und digitalisierten öffentlichen Dienst
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bekenntnis-der-neuen-bundesregierung-zu-einem-modernen-und-digitalisierten-oeffentlichen-dienst.html

Aus der Rede des Bundesfinanzministers geht klar hervor, dass für die verfassungsgemäße Alimentation der Beamten in dieser Legislaturperiode kein Geld vorhanden ist. Man müsse Prioritäten setzen, man soll froh sein, dass die Steuern nicht erhöht werden, usw.

Wir Beamte müssen unsere rechtmäßige Besoldung wohl weiterhin über das Bundesverfassungsgericht beitreiben.

Wenn man weiter unten in dem von dir zitierten Artikel liest, steht folgendes:

„Positiv ist zu sehen, dass bei den gesetzgeberischen Maßnahmen zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene ein neuer Anlauf gemacht werden soll. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz konnte die Großen Koalition hier keine Einigung erzielen. Der BDZ wird auch das neue Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel einer amtsangemessenen Alimentation der BundesbeamtInnen eng begleiten.“

Das Thema wird angegangen. Auch die Bundesinnenministerin hat in ihrer Rede deutlich gemacht, dass das Thema amtsangemessene Alimentation ganz oben auf der Prioritätenliste stehen würde.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3007 am: 12.01.2022 06:36 »
Angegangen wird viel. Nur die Umsetzung...  ::)

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3008 am: 12.01.2022 06:47 »

Das Thema wird angegangen. Auch die Bundesinnenministerin hat in ihrer Rede deutlich gemacht, dass das Thema amtsangemessene Alimentation ganz oben auf der Prioritätenliste stehen würde.

Ich empfehle dir die Übersetzung der Rede von Swen ein paar Seiten vorher. Eines ist doch klar, es wird nichts passieren. Und man muss nun kein alter Hase in der Politikbeobachtung sein um zu wissen, dass dies alles nur Floskeln sind. Herr Günther hat in SH zu beginn seiner Legislaturperiode den Verbänden versprochen, dass ihm das Thema Weihnachtsgeld der Beamten ein Herzensanliegen ist und er dafür ist dieses wieder einzuführen. Nunja geschehen ist nichts. Und ich wette jeden Cent drauf, dass sollte die CDU in SH wieder in die Opposition gehen dies eines der ersten Forderungen an die Regierung sein wird. Natürlich mit Worten wie "Wie kann man die Beamten nur so im Stich lassen". Genau so hat es die SPD übrigens auch die letzten Jahre gemacht. Frei nach dem Motto eines Herrn Laschet: "Die Republik ist in einem fatalen Zustand", aber wer hat denn die letzten 16 Jahre regiert? "Das hat doch damit nichts zu tun!"

Opa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3009 am: 12.01.2022 14:15 »
Auch NRW geht den Weg in die nächste Klagewelle. Auszug aus dem Gesetzentwurf:
Zitat
Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur Berliner Besoldung vom 4. Mai
2020 (2 BvL 4/18) entwickelten Grundsätze zur Alimentation von vierköpfigen Beamten- und
Richterfamilien gelten gleichermaßen für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter,
denen ein entsprechender Alimentationsanspruch nach dem nordrhein-westfälischen Landes-
recht zusteht. Durch den Gesetzentwurf wird der Familienzuschlag der Stufen 2 und 3 daher
zum 1. Dezember 2022 neu strukturiert und für alle Besoldungsordnungen und -gruppen, über
die im Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie
zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vorgese-
hene Anpassung hinaus, erhöht. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. November 2022
wird den Familien mit einem oder zwei im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kindern
ein entsprechender regionaler Ergänzungszuschlag gewährt. Für die Versorgungsempfängerin-
nen und Versorgungsempfänger erfolgt eine entsprechende Anpassung.
Zur Anpassung an die gestiegenen Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten sieht der
Gesetzentwurf rückwirkend zum 1. Januar 2022 folgende strukturelle Änderungen zur Stärkung
der Besoldungsstruktur vor:
· Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10,
· Ausweitung der Amtszulage in Höhe von 81,49 Euro auf alle Beamtinnen und Beamten der
Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt in der Besoldungsgruppe A 5 und den Beförde-
rungsämtern der Besoldungsgruppe A 6 sowie
· Ausbringung einer Strukturzulage für Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1, ers-
tes Einstiegsamt in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 in Höhe von 10,00 Euro und Er-
höhung der Strukturzulage für Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1, zweites
Einstiegsamt in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 auf einheitlich 80,00 Euro.
Darüber hinaus soll die von der Beihilfe einbehaltene Kostendämpfungspauschale für alle Be-
soldungsgruppen aller Besoldungsordnungen vollständig abgeschafft werden. Da nach gelten-
dem Recht in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 keine Kostendämpfungspauschale von der
Beihilfe einbehalten wird, soll den Beihilfeberechtigten dieser Besoldungsgruppen zum Aus-
gleich ein steuerfreier Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von monatlich 12,50 Euro
ab dem 1. Januar 2022 gewährt werden.

xap

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« Antwort #3010 am: 12.01.2022 14:34 »
Kann man den Entwurf irgendwo einsehen?

Opa

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« Antwort #3011 am: 12.01.2022 14:59 »
Kann man den Entwurf irgendwo einsehen?
Wenn du Zugriff auf die Rundschreiben des LKT NRW hast: RS 0033-22.


Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3013 am: 14.01.2022 09:52 »
Neues aus SH zum Beamten-Hartz IV bzw. Einkommensvermeidungsbonus.

Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat in seiner gestrigen Sitzung (einstimmig!) beschlossen es dem Thüringer Landtag gleich zu tun und den dortigen wissenschaftlichen Dienst prüfen zu lassen, ob die geplanten Regelungen mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist (vgl. https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/finanz/bericht/2022/19-124_01-22.pdf siehe im Protokoll zu Nr. 4).

Schön zu sehen, dass auch die regierungstragenden Fraktionen zumindest hören wollen, ob Sie mit einem Durckwinken Verfassungsbruch begehen würden. Nicht, dass sie es nicht vielleicht trotzdem tuen würden (siehe Thüringen), aber immerhin wollen sie sich dessen bewusst sein  ;)


HansGeorg

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« Antwort #3014 am: 14.01.2022 11:05 »
Naja schaun wir mal was dabei rum kommt. Der Dienst arbeitet immer noch für Herrn Schlie (guter Freund von Günther) und achja der Bruder von Günther mischt da ja auch mit.