Ausbaden müssen das aber eventuell auch alle weiteren Minsterien, da der Verwaltungsaufwand zwar im Dienstleistungszentrum Personal zusammenlaufen wird (s. SH-Drs. 19/3428, S. 9). Jedoch ist anzunehmen, dass in den einzelnen Dienststellen ein Vorsortieren der jeweiligen Anträge zur entsprechenden Entlastung des Dienstleistungszentrums vollzogen werden wird. Hierzu müssten entsprechende Verwaltungsvorschriften erstellt werden. Darüber hinaus geht es durch die geplante Neuregelung im Hinblick auf die Ehepartner und ggf. zum Familieneinkommen beitragenden Kinder um die Persönlichkeitsrechte dritter, die in keinem unmittelbaren Verhältnis zum Land stehen. Es ist also davon auszugehen, dass an irgendeiner Stelle des Landesdiensts der Frust losbricht und dann irgendwann den Weg in die Medien findet. Diese werden aber nicht unbedingt die 200 Seiten hier oder vertiefende juristische Literatur lesen, sondern den Umstand so darlegen, wie er sich und wo er sich ihnen zeigt.
Ich würde dann nicht unbedingt gerne Innenministerin sein, wenn der Frust sich bei der Polizei Bahn bricht, oder Kultusministerin, wenn's im schulischen Verantwortungsbereich losginge usw. Entsprechende Schlagzeilen im Vorfeld des 8. Mais dürfte das Wahlvolk eventuell nicht goutieren, da ja rund 50 % der Betroffenen (sofern die Kinder ausgenommen werden, was allerdings aus Gleichheitsgründen eventuell nicht möglich sein könnte) keine Beamten sind - und rund 50 %, weil es weiterhin auch Ehepaare gibt, die beide Landesbeamte (oder dem Besoldungsgesetz als weitere Beamte unterworfen sind). Insbesondere auf die Klärung, wie nun mit ihnen verfahren wird, die beide für sich das grundgesetzgleiche Recht auf eine amtsangemessene Alimentation haben, bin ich weiterhin gespannt.
Aber sicherlich sehe ich zu schwarz und stattdessen wird die Berichterstattung ganz bestimmt - jedenfalls in der Vorstellung des Finanzministeriums - etwa so verlaufen (Dithmarscher Landeszeitung vom 05.03.2023):
"Der Student Max B. (23) arbeitet zum 2.3.2023 weit über die Hälfte des Jahres für umsonst. Nach einem romantischen Flitterwochenende an unserer schönen Ostseeküste ist das glücklich Paar nun wieder zurück im trauten Heim. Max B.: 'Klar hätten wir uns nach unserer Heirat längere Flitterwochen gewünscht und wären echt gerne auch etwas länger und weiter weggefahren. Aber jetzt nach unserer Heirat können wir uns das nicht mehr leisten, weil sich unser Einkommen nach der Heirat total verringert hat. Aber ich liebe meine Frau Lydia dennoch, sie kann ja nichts dafür, dass sie Beamtin geworden ist.' Zum Hintergrund: Max B. studiert im siebten Semester im Masterstudiengang BWL und hofft, in der Regelstudienzeit durchzukommen. Das ist auch dringend nötig, da ihm nun nach seiner Heirat ein Großteil der vorherigen Verdienste als Fahrradkurier verloren geht. 'Natürlich ist das auch doof gerade für unsere kleine Lucia, die jetzt mit uns in eine deutlich kleinere Ein-Zimmer-Wohnung ziehen muss, da wir anders die Miete nicht mehr stemmen können. Aber wenn ich erst fertig mit meinem Studium bin, wird es für uns bestimmt besser und vielleicht macht ja meine Frau doch noch irgendwann was Richtiges, jetzt wo überall gut qualifizierte Leute gesucht werden.' Zum Hintergrund: In Schleswig-Holstein hat der Landtag per Gesetz festgelegt, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, weshalb hier nun neuerdings verheiratete Paare über ein deutlich geringeres Familieneinkommen verfügen als unverheiratete - jedenfalls wenn einer der beiden Beamter ist. Max B.: 'Klar ist das doof in unserem Freundeskreis, dass sich gerade die ganzen Kolleginnen und Kollegen meiner Frau scheiden lassen, weil sie sich wegen der überall steigenden Kosten den Luxus einer Ehe einfach nicht mehr leisten können. Aber man kann ja auch unverheiratet glücklich sein.' Auf Rückfrage hat uns die Landesregierung mitgeteilt, dass sie diesbezüglich leider nichts tun könne. Sie würde gerne die steuerrechtlichen Voraussetzungen ändern, dass irgendwann auch für Beamte wieder eine Ehe erschwinglich werden könnte. Finanzministerin Heinold: 'Aber wir haben als Landesregierung nur einen geringen Einfluss auf die Steuergesetzgebung, die vor allem vom Bund bestimmt wird. Deshalb raten wir allen Beamten im Land, suchen Sie sich doch einen netten Partner in ihrer Dienststelle. Denn Vollbeamtenehen müssen wir wegen der Rechtslage anders betrachten als Halbbeamtenehen. Damit unterscheidet sich Schleswig-Holstein von allen anderen Bundesländern, was es nur umso attraktiver macht, hier an der begehrten Küste in ein Dienstverhältnis einzutreten.' Und so sieht das auch das glücklich vermählte Paar mit ihrer kleinen Lucia. Max B.: 'Ich kann das ebenfalls nur unterstützen, meine Frau ist ganz happy und hofft, dass die Landesregierung vielleicht bald auch schon wöchentlich zwei Busfahrkarten unentgeltlich als Qualitätsoffensive zur Verfügung stellt'. Lydia B.: 'Das wäre so toll, wenn ich jetzt nur noch vier Mal die Woche die 30 Kilometer zu Fuß zu meiner Dienststelle laufen müsste. Aber wenigstens spare wir so auch die Kosten für's Fitnessstudio. Man kann das nicht anders sagen, aber die Planungen der Landesregierung sind schon echt durchdacht.' Und so sieht das glückliche Halbbeamtenehepaar der Zukunft doch hoffnungsvoll entgegen, wie auch die Kommunen ebenso glücklich wegen der mit einem Mal sprunghaft gestiegenen Bewerberzahlen sind, über die wir hier in der nächsten Woche berichten werden."