Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1520825 times)

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3150 am: 22.02.2022 19:02 »
Ich finde das natürlich super, aber es ist schon nicht mehr vermittelbar...

Ich finde das auch nicht mehr vermittelbar. Ich bin mit zwei Frauen verheiratet und habe sechs Kinder. Damit verdiene ich deutlich mehr als mein Behördenleiter.

Aber im Grunde habe ich keinen Euro mehr für mich als mein überbezahlter lediger Kollege.  ;) ;) ;)
Ne der ledige Kollege hat wesentlich mehr für sich, da er ja in seiner Grundbesoldung Anteile hat, die du für dein Frauen und Kinderschar abzweigen musst.

wossen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3151 am: 22.02.2022 19:06 »
In die Rechnung müsste man aber noch das gesetzliche Kindergeld 'für Alle' mit einbeziehen

emdy

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3152 am: 22.02.2022 19:20 »
Ich finde das natürlich super, aber es ist schon nicht mehr vermittelbar...

Ich finde das auch nicht mehr vermittelbar. Ich bin mit zwei Frauen verheiratet und habe sechs Kinder. Damit verdiene ich deutlich mehr als mein Behördenleiter.

Aber im Grunde habe ich keinen Euro mehr für mich als mein überbezahlter lediger Kollege.  ;) ;) ;)
Ne der ledige Kollege hat wesentlich mehr für sich, da er ja in seiner Grundbesoldung Anteile hat, die du für dein Frauen und Kinderschar abzweigen musst.

Ich bin interessiert, kannst du anhand der Rechtsprechung des BVerfG erläutern, dass dies problematisch ist?

NvB

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3153 am: 22.02.2022 19:52 »
Ich finde das natürlich super, aber es ist schon nicht mehr vermittelbar...

Ich finde das auch nicht mehr vermittelbar. Ich bin mit zwei Frauen verheiratet und habe sechs Kinder. Damit verdiene ich deutlich mehr als mein Behördenleiter.

Aber im Grunde habe ich keinen Euro mehr für mich als mein überbezahlter lediger Kollege.  ;) ;) ;)
Ne der ledige Kollege hat wesentlich mehr für sich, da er ja in seiner Grundbesoldung Anteile hat, die du für dein Frauen und Kinderschar abzweigen musst.

Ja, richtig. Tatsächlich vergleiche ich es aber eher mit der freien Wirtschaft. Und da hat mein Freundeskreis ungefähr die gleiche Qualifikation, aber da hat mein Gegenpart nur 2500€ zur Verfügung +Kindergeld.

Das der ledige A9er am Ende des Monats mehr hat (bei gleichem Lebensstandard), ist natürlich ebenfalls richtig. Bin aber aber auch kein Alleinverdiener

Opa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3154 am: 22.02.2022 20:35 »
Reproduktionszulage. Oder anders ausgedrückt: Geld für Sex. Da ergeben sich interessante Parallelen. Und das beste ist, wir Beamte müssen dafür noch nicht einmal gut aussehen.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3155 am: 22.02.2022 21:19 »
Ich finde das natürlich super, aber es ist schon nicht mehr vermittelbar...

Ich finde das auch nicht mehr vermittelbar. Ich bin mit zwei Frauen verheiratet und habe sechs Kinder. Damit verdiene ich deutlich mehr als mein Behördenleiter.

Aber im Grunde habe ich keinen Euro mehr für mich als mein überbezahlter lediger Kollege.  ;) ;) ;)
Ne der ledige Kollege hat wesentlich mehr für sich, da er ja in seiner Grundbesoldung Anteile hat, die du für dein Frauen und Kinderschar abzweigen musst.

Ich bin interessiert, kannst du anhand der Rechtsprechung des BVerfG erläutern, dass dies problematisch ist?
BVerG wg. Zulage ab Kind 3 weißt ja in die eine Richtung.
Und das derzeitige Maß, was er von seiner Grundbesoldung für 4k abzacken muss ist ja auch abgesegnet, allerdings hat sich das BverG noch nicht damit auseinandersetzen dürfen, wo dieses Maß nicht auch seine Grenzen hat.
Aber da das BVerG ja festgestellt hat, dass ab Kind 3 dieses Maß 0€ Netto  sein muss, kann ich mir schwerlich vorstellen, dass es bei beim Kind 1 und 2 600€ Netto sein darf.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3156 am: 22.02.2022 21:20 »
Reproduktionszulage.
Inwiefern würde man denn für die Reproduktion belohnt?
Noch wird man ja dadurch schlechter gestellt als der unproduktive.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3157 am: 22.02.2022 21:23 »
Hallo,

ich lese daraus, dass ihr glaubt, dass nur dei Anhebung der Grundbesoldung zu einer amstgemäßen Besoldung führt:


Nein, aber nur über die Zuschläge geht es wohl auch nicht. Die Mischung macht es.
Richtig, die Grundbesoldung muss aber nicht wegen der Mindestalimentationsgrenze der 4k eD Beamten angehoben werden.
Sondern weil wir
a) in einigen Bereichen nur noch 2. Wahl "anwerben" können.
b) die vom BVerG "vorgelegten" Prüfkriterien gerissen werden
und da kommen dann (leider) keine 20% Aufschlag bei raus.

kingv

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3158 am: 23.02.2022 07:29 »
Nachdem unser Dienstherr für 2020 noch Antrag ruhend gestellt und auch auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat, habe ich bzgl. meines Antrages für das Jahr 2021 nur einen Bescheid bekommen, dass der Antrag ruhend gestellt wurde.

Erst bei genaueres Durchsicht ist mir aufgefallen, dass dort nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Ich hielt dies erst für ein Versehen, auf Nachfrage teilte mir die Personalstelle jedoch mit, dass bewusst entschieden worden wäre, nicht mehr auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Gibt es ähnliches aus anderen Behörden? Wie ist hiermit umzugehen, müsste ich dann spätestens Ende 2024 Klage einreichen?

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3159 am: 23.02.2022 08:42 »
@ kingv: Dies ist strittig. Die meisten sind der Meinung: Solange kein Rechtskräftiger Bescheid auf den Widerspruch eingeht, kann gar nichts verjähren. Dies damit begründet, da du ohne einen Bescheid auf den Widerspruch ja gar keine Möglichkeit hast eine Klage einzureichen.

Dogmatikus

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3160 am: 23.02.2022 09:38 »
Hallo,

ich lese daraus, dass ihr glaubt, dass nur dei Anhebung der Grundbesoldung zu einer amstgemäßen Besoldung führt:


Nein, aber nur über die Zuschläge geht es wohl auch nicht. Die Mischung macht es.
Richtig, die Grundbesoldung muss aber nicht wegen der Mindestalimentationsgrenze der 4k eD Beamten angehoben werden.
Sondern weil wir
a) in einigen Bereichen nur noch 2. Wahl "anwerben" können.
b) die vom BVerG "vorgelegten" Prüfkriterien gerissen werden
und da kommen dann (leider) keine 20% Aufschlag bei raus.

Wie viel kommt denn deiner Ansicht nach raus?

WasDennNun

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« Antwort #3161 am: 23.02.2022 09:54 »
Hallo,

ich lese daraus, dass ihr glaubt, dass nur dei Anhebung der Grundbesoldung zu einer amstgemäßen Besoldung führt:


Nein, aber nur über die Zuschläge geht es wohl auch nicht. Die Mischung macht es.
Richtig, die Grundbesoldung muss aber nicht wegen der Mindestalimentationsgrenze der 4k eD Beamten angehoben werden.
Sondern weil wir
a) in einigen Bereichen nur noch 2. Wahl "anwerben" können.
b) die vom BVerG "vorgelegten" Prüfkriterien gerissen werden
und da kommen dann (leider) keine 20% Aufschlag bei raus.

Wie viel kommt denn deiner Ansicht nach raus?
Was rauskommt kA

Was mEn notwendig wäre, rein aus der Hüfte geschossen:
+5% Grundbesoldung
+ einen nominalen ortsabhängiger Betrag als Zuschlag, der dazu führt, dass die niedrigste Besoldungsgruppe die 15%+ überschreitet.
 

eclipsoid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3162 am: 23.02.2022 11:33 »
Die Vorausschau des Bundesverfassungsgerichts für 2022  ist veröffentlicht:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022_node.html

Für dieses Jahr ist ein Urteil bzgl. Bremen avisiert. Immerhin!

HansGeorg

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« Antwort #3163 am: 23.02.2022 12:04 »
Na toll, die aus Schleswig-Holstein sind dieses Jahr wieder nicht dabei.

Dogmatikus

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3164 am: 23.02.2022 12:22 »
Hallo,

ich lese daraus, dass ihr glaubt, dass nur dei Anhebung der Grundbesoldung zu einer amstgemäßen Besoldung führt:


Nein, aber nur über die Zuschläge geht es wohl auch nicht. Die Mischung macht es.
Richtig, die Grundbesoldung muss aber nicht wegen der Mindestalimentationsgrenze der 4k eD Beamten angehoben werden.
Sondern weil wir
a) in einigen Bereichen nur noch 2. Wahl "anwerben" können.
b) die vom BVerG "vorgelegten" Prüfkriterien gerissen werden
und da kommen dann (leider) keine 20% Aufschlag bei raus.

Wie viel kommt denn deiner Ansicht nach raus?
Was rauskommt kA

Was mEn notwendig wäre, rein aus der Hüfte geschossen:
+5% Grundbesoldung
+ einen nominalen ortsabhängiger Betrag als Zuschlag, der dazu führt, dass die niedrigste Besoldungsgruppe die 15%+ überschreitet.

Und das führt deiner Meinung dazu, dass wieder 1. Qualität angeworben werden kann? Bei einer festgestellten Verfassungswidrigkeit über mehrere Jahre/Jahrzehnte und einer aktuellen Inflation, die sich bereits bei 5% bewegt?

Deinen Schuss aus der Hüfte teile ich letztlich in Gänze nicht, da jegliche dezidierte Berechnungen, die auf dem Beschluss des BVerfG beruhen, völlig anders sind.

Nach der Lektüre des Beschlusses (als an der Besoldung interessierter Richter liest man dann natürlich das gesamte Begründungswerk recht genau) halte ich die Basis der Berechnungen, auf denen meine obige Ausführung ebenfalls gründet, jedenfalls für fundierter als deine Hüfte - wobei ich die natürlich nicht persönlich kenne.