Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2638752 times)

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3255 am: 06.04.2022 09:51 »
Das sind doch Peanuts.  ::)

Willi1967

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3256 am: 06.04.2022 10:43 »
Guten Morgen!

Huch, das ist ja mal ein ganz neuer Ansatz aus Hamburg. Es wird ja immer bunter, was an Ideen auf den Tisch kommt.

Und ab 2025? Was macht Hamburg dann?

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3257 am: 06.04.2022 10:46 »
...gucken, wie die anderen Besoldungsgesetzgeber sich aus der Verantwortung gezogen haben und dann die "beste" Lösung übernehmen und sich als treusorgender Dienstherr feiern lassen... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

kommunalbeamter91

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3258 am: 06.04.2022 10:52 »
Lese ich da richtig, dass jeder Hamburger Beamte eine Zulage von 20 bis 33 % seiner Besoldung bekommt. Unabhängig von der zeitlichen Befristung wäre das krass und eigl. das, was man nach dem Urteil in 2020 erhofft hat. Herr Wüst schauen sie nach Hamburg... :'(

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3259 am: 06.04.2022 10:58 »
Wenn ich das richtig verstanden habe erhält man 33 bzw. 20% des monatlichen Durchschnitts einmalig pro Jahr. Das ist jetzt kein besonders weiter Wurf. Quasi ein kleines Weihnachtsgeld. Da wirkt sich der NRW Ansatz mit der Anhebung der Familienzuschläge für die betreffenden Beamten stärker aus.

kommunalbeamter91

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3260 am: 06.04.2022 11:02 »
Das erklärt dann auch den Verweis auf den Entfall der Sonderzahlung in 2026 aus der 15 Jährigen Betrachtung.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3261 am: 06.04.2022 11:16 »
Und die Versorgungsempfänger lässt man außen vor, warum? Begründung habe ich keine gelesen. Auch die Besoldungsempfänger haben Anspruch auf amtsangemessene Alimentation. Ach ja, jetzt weiß ich warum, weil hierzu bisher keine Entscheidung des BVerfG vorliegt.

Willi1967

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3262 am: 06.04.2022 12:07 »
Wenn ich das richtig verstanden habe erhält man 33 bzw. 20% des monatlichen Durchschnitts einmalig pro Jahr. Das ist jetzt kein besonders weiter Wurf. Quasi ein kleines Weihnachtsgeld. Da wirkt sich der NRW Ansatz mit der Anhebung der Familienzuschläge für die betreffenden Beamten stärker aus.

Ah ok! Das mit dem einmalig pro Jahr habe ich überlesen. Das ist ja auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. In NRW mag es für einige mehr geben. Ich bin nur verheiratet und bekomme durch die Regelung in NRW nicht einen Cent mehr.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3263 am: 06.04.2022 13:21 »
Dachtest du, man schraubt die Grundgehälter um 33% rauf? :D

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3264 am: 06.04.2022 14:34 »
...und alles natürlich nicht tabellenwirksam... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Willi1967

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3265 am: 06.04.2022 14:49 »
Dachtest du, man schraubt die Grundgehälter um 33% rauf? :D

Ja, das habe ich in der Tat erst gedacht und bin fast vom Stuhl gefallen. Vor Verwunderung 🤣🤣🤣
Kam mir direkt total unrealistisch vor und meine Annahme war ja wohl auch offensichtlicher Quatsch

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3266 am: 06.04.2022 16:22 »
Für kurz vor der Pensionierung stehende Beamte wäre auch die Frage relevant, ob diese Sonderzahlungen für das bevorstehende Ruhegehalt berücksichtigt werden.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3267 am: 06.04.2022 16:52 »
Und ab 2025? Was macht Hamburg dann?

Hamburg geht offenbar davon aus, dass der Vergleichsmaßstab für die Berechnung danach die um das Weihnachtsgeld reduzierte Besoldung ist. Wenn nun aber herauskommt, dass die Besoldung damals verfassungswidrig war, stellt sich natürlich auch die Frage, ob nicht auch der Vergleichsmaßstab auf einen verfassungskonformen Betrag angehoben werden muss.

Das wird umso problematischer, wenn Besoldungsgeber und Verfassungsgericht innerhalb der 15 Jahre keine endgültige Klärung der Besoldungsansprüche gelingen, denn dann ist auch der Vergleichsmaßstab völlig unklar, so dass eine angemessene Besoldung noch schwieriger zu ermitteln und noch umstrittener sein wird.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3268 am: 06.04.2022 17:29 »
Dachtest du, man schraubt die Grundgehälter um 33% rauf? :D

Ja, das habe ich in der Tat erst gedacht und bin fast vom Stuhl gefallen. Vor Verwunderung 🤣🤣🤣
Kam mir direkt total unrealistisch vor und meine Annahme war ja wohl auch offensichtlicher Quatsch

Ging mir ehrlich gesagt auch so :D


clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3269 am: 06.04.2022 20:00 »
Würde man die Grundbesoldung erhöhen, hätten die Versorgungsempfänger auch etwas davon.