Und ab 2025? Was macht Hamburg dann?
Hamburg geht offenbar davon aus, dass der Vergleichsmaßstab für die Berechnung danach die um das Weihnachtsgeld reduzierte Besoldung ist. Wenn nun aber herauskommt, dass die Besoldung damals verfassungswidrig war, stellt sich natürlich auch die Frage, ob nicht auch der Vergleichsmaßstab auf einen verfassungskonformen Betrag angehoben werden muss.
Das wird umso problematischer, wenn Besoldungsgeber und Verfassungsgericht innerhalb der 15 Jahre keine endgültige Klärung der Besoldungsansprüche gelingen, denn dann ist auch der Vergleichsmaßstab völlig unklar, so dass eine angemessene Besoldung noch schwieriger zu ermitteln und noch umstrittener sein wird.