Eigentlich nur wenn die Gesetzgeber dann auch die Versetzbarkeit durch den Dienstherren aufheben, da die ortsgebundenheit ja auch wichtig für das Partnereinkommen ist.
Insofern sehe ich da nur absolut minimalste Chancen von 1% oder so.
Die Althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums kennen bisher nicht diese Berücksichtigung. Insofern bin ich natürlich auf die Begründung gespannt.
Die Gesetzgeber sprechen hier von einer "modernen" Besoldung. Tja schade ist natürlich nur, dass ich seit Jahren "moderne" Elemente der Besoldung nur als Kürzung kenne.....
Moderne Elemente der Besoldung:
Streckung Dienstaltersstufen (wenihger Stufen, leichteres rechnen, klingt modern)
Abschaffung Weihnachtsgeld (kulturell, wer kenn noch Weihnachten)
Kostendämpfungpauschale (die soll Kosten dämpfen, klingt auch schön modern)
Abschaffung Urlaubsgeld (ok, da fällt mir nix Modernes ein).
Nullrunde (modern, man kann die alte Besoldungstabelle für ein weiteres Jahr nutzen)
Abschaffung Eingangsämter A2,A3,A4,A5,A6 ( man steigt ja viel schneller auf, total modern)
Fallen euch noch weitere tolle moderne Elemente ein?