Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1487409 times)


NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3346 am: 03.06.2022 01:58 »
https://www.berliner-besoldung.de/hagelt-es-zukuenftig-vorlagebeschluesse-an-das-bverfg-i-s-amtsangemessener-alimentation-von-beamten-bereits-in-der-ersten-instanz/

Es klingt erstmal gut, wenn Verwaltugnsgerichte Besoldungsgesetze schon wegen mangelhafter Gesetzesbegründungen verwerfen.

Problematisch ist daran aber, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Besoldung dadurch noch weiter verlängert werden könnte, wenn es künftig erstmal zwei, drei oder auch zehn Verfahrenssrunden gibt, die sich mit immer neuen Begründungen befassen und erst danach die Überprüfung der Höhe der Besoldung in separaten Verfahren ansteht.

Die Idee ist durchaus charmant: Durch eine erzwungene gute Begründung soll der Gesetzgeber gezwungen werden, die postulierten Kriterien des BverfG tatsächlich ernstzunehmen und darlegen, wie er sie befolgt. Wenn wir aber sehen, mit welcher Chuzpe Gesetzgeber teilweise irrwitzige (bspw. in S-H) Regelungen erfinden und begründen, dann fehlt mir leider der Glaube daran, dass dieses neue Verfahren mehr nützt als es schaden kann. Dem Jubel des Autors kann ich mich daher leider nicht anschließen.
« Last Edit: 03.06.2022 02:04 von NordWest »

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3347 am: 03.06.2022 06:27 »
Noch schlechter als in SW geht doch schon fast garnicht mehr ;D

Wobei, wird dort auch das Einkommen aus Finanzanlagen und ähnlichem berücksichtigt? Da wäre noch Potential ;D

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3348 am: 03.06.2022 07:39 »
Mit dem Preis für das schlechteste Besoldungsgesetzt sollten wir der Fairness halber warten bis Hessen geliefert hat.

Hiko

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3349 am: 03.06.2022 07:43 »
Als noch recht junger Beamter stelle ich mich also darauf ein, jedes Jahr Widerspruch wegen nicht angemessener Alimentation zu stellen, weil dieses Katz-und-Maus-Spiel wahrscheinlich ewig weitergehen wird!?

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3350 am: 03.06.2022 07:50 »
Mittlerweile spielt man schon mit dem Gedanken wieder in die Wirtschaft zu gehen. Da wird das Gehalt einfach verhandelt und man muss nicht jedes Jahr auf Schützenhilfe durch das BVerG hoffen. Rechte und Pflichten sind, wenn es nach dem Besoldungsgesetzgeber geht, offensichtlich eine Einbahnstraße.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3351 am: 03.06.2022 09:38 »
Mittlerweile spielt man schon mit dem Gedanken wieder in die Wirtschaft zu gehen. Da wird das Gehalt einfach verhandelt und man muss nicht jedes Jahr auf Schützenhilfe durch das BVerG hoffen. Rechte und Pflichten sind, wenn es nach dem Besoldungsgesetzgeber geht, offensichtlich eine Einbahnstraße.
Ja, extrem armselig und diletantisch was da läuft.
Der Effekt ist, dass sowohl die Dienstherren, als auch viele Beamte die Tugenden des Berufbeamtentums nicht mehr pflegen.
Die Dienstherren sehe die Beamten nur noch als billiges Sparschwein an, während viele Beamten den Dienstherren nur noch als sicheren Arbeitgeber sehen und sich selber als reiner Arbeitnehmer ansehen.
Die inneren Werte und die "Ideologie" des Berufsbeamtentums ist am aussterben.
Besten Auslese ist schon lange Schnee von vorgestern, politische Entscheidungen werden an die Lobbiesten und Berater geoutsourced also privatisiert, so what.
Hoffe der Kit hält den Laden noch 25 Jahre zusammen.

Verwaltungsbetriebswirt

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3352 am: 03.06.2022 11:16 »
Mittlerweile spielt man schon mit dem Gedanken wieder in die Wirtschaft zu gehen. Da wird das Gehalt einfach verhandelt und man muss nicht jedes Jahr auf Schützenhilfe durch das BVerG hoffen. Rechte und Pflichten sind, wenn es nach dem Besoldungsgesetzgeber geht, offensichtlich eine Einbahnstraße.
Ja, extrem armselig und diletantisch was da läuft.
[...]
Hoffe der Kit hält den Laden noch 25 Jahre zusammen.

Das ist aber sehr optimistisch in die Zukunft gedacht. Ich konnte die anfängliche Euphorie von so manchen hier nicht teilen. Denn wenn es zwei Optionen gibt wählt der Gesetzgeber/die Politik im Zweifel die günstigere. Auf lange Sicht wäre das die Abschaffung des Berufsbeamtentums. Ich denke das die ganze Problematik der amtsangemessenen Besoldung der Anfang vom Ende des Berufsbeamtentums, so wie es aktuell ausgelegt ist, sein kann.

SwenTanortsch

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« Antwort #3353 am: 03.06.2022 12:07 »
Die Euphorie hat es nie gegeben, sie ist nur anderweitig aus der Darstellungen zur Rechtslage herausgelesen worden, aber das nur nebenbei.

Eventuell werden tatsächlich im Verlauf der nächsten Jahre entsprechende Überlegungen Einzug in die Politik halten - jedoch steht dem weiterhin das Grundgesetz entgegen. Und zugleich müsste geklärt werden, wie man ohne ein Beamtenwesen hoheitliche Aufgaben in Polizei, Recht, Justiz und nicht zuletzt hinsichtlich unserer Landesverteidigung erfüllen wollte. Wer soll all die wild streikenden Richterangestellten verhaften, wenn die gerade streikenden Polizeiangestellten sich mit den streikenden Staatsanwältenangestellten solidarisch erklären und die streikenden Zollangestellten derweil die Asservatenkammern plündern, um die Streikkasse aufzubessern, während die streikenden Soldatenangestellten sich im Ausland die Augen reiben und sich fragen, wieso jetzt neben ihrem Material alles andere auch noch streikt... Wenn dann der Bundeskanzlerangestellte greinend zum Bundespräsidentenangestellten rennt und ihm sein Leid klagen will, sagt der eventuell, dass er zurzeit keine Kapazitäten für Trost freihat, weil er gemeinsam mit dem Justizministerangestellten zum Striken nach Bowlinghausen unterwegs ist, und zwar trampend, weil Fahrdienst und die Bahn ebenfalls im streikenden Ausstand sich befinden (letztere allerdings, weil die Sonne scheint und es 15 °C warm ist und die Bahn auf solche Wetterkapriolen nicht vorbereitet sein kann).

clarion

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« Antwort #3354 am: 03.06.2022 15:37 »
Natürlich lassen sich Beamte einsparen.

Man könnte das Beamtentum auf Militär, Polizei und Justiz beschränken. Alle Übrigen können Ihre Arbeit auch als Angestellte machen. Da würde ich überhaupt keine verfassungsrechtlichen Probleme sehen.

Aber es wäre eine komplette Generation lang erst einmal teurer! Die, die schon verbeamtet sind, kann man schließlich nicht einfach so "entamten" und parallel muss man für die neu dazu gekommenen Angestellten die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das lohnt sich für den Staat erst dann, wenn die meisten Beamten weggestorben sind.

So langfristig denkt kein Politiker, erst recht nicht, wenn 16 Dienstherren ihre Süppchen kochen.

WasDennNun

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« Antwort #3355 am: 03.06.2022 15:52 »
Das lohnt sich für den Staat erst dann, wenn die meisten Beamten weggestorben sind.
Falsch, das lohnt sich wenn die Kapitalmarktkosten für die Kredite die man aufnehmen muss um die aktuell teureren Angestellten zu finanzieren geringer sind, als die Kosten für die Beamten, die lebenslang zu bezahlen sind, sei es Pensionäre oder Dauerkranke.

Aber dazu müsste man ja über längere Zeiten denken und das fällt wie du treffend schon bemerktest dem Politiker schwer.

NordWest

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« Antwort #3356 am: 03.06.2022 16:41 »
Natürlich lassen sich Beamte einsparen.[...]Das lohnt sich für den Staat erst dann, wenn die meisten Beamten weggestorben sind.

Dass sich das überhaupt für den Staat (=uns alle) lohnt, kann nicht so simpel bemessen. Bahnstreiks, Fluglotsenstreiks - das gab es früher nicht und bringt hohe externe Kosten mit sich. Und die Tarifentwicklung der Streikenden ist sicherlich besser als es ihnen im Beamtentum ergangen wäre. Berücksichtgt man solche Faktoren mit, hat sich die Entamtung dieser Berufe alles andere als "gelohnt".


WasDennNun

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« Antwort #3357 am: 03.06.2022 17:01 »
Natürlich lassen sich Beamte einsparen.[...]Das lohnt sich für den Staat erst dann, wenn die meisten Beamten weggestorben sind.

Dass sich das überhaupt für den Staat (=uns alle) lohnt, kann nicht so simpel bemessen. Bahnstreiks, Fluglotsenstreiks - das gab es früher nicht und bringt hohe externe Kosten mit sich.
Ja, da ist was dran
Zitat
Und die Tarifentwicklung der Streikenden ist sicherlich besser als es ihnen im Beamtentum ergangen wäre.
Das glaube ich nicht, was meinst du denn, was ein Fahrgastbegleiter für eine Besoldungsgruppe wäre. A4? und die wird ja überall abgeschafft.
Und wenn da dann die 110% Regelung durchschlägt (und kind und kegel) da glaube ich fährt man mit tbler (2600 Brutto glaube ich) günstiger als mit A4er Beamte

Zitat
Berücksichtgt man solche Faktoren mit, hat sich die Entamtung dieser Berufe alles andere als "gelohnt".
Tja und dann die Krankentag, die solche Berufe schnell mit sich bringen und der Burnout, ....da zahlt man für den Angestellten schnell mal nichts mehr, der Beamte bleibt auf der payroll.

Ich denke nicht, dass das per se insgesamt die günstigere Variante wäre.

xap

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« Antwort #3358 am: 08.06.2022 12:21 »
Ich hätte da eine grundsätzliche Frage zu den wohl dieses Jahr wieder anstehenden Widersprüchen. Würde es eigentlich Sinn machen auf die Ruhestellung im Widerspruch zu verzichten und ganz im Gegenteil auf einen zeitnahen Bescheid zu dringen? Nur ein, ggf. negativer, Bescheid ermöglicht doch erst die Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Mittlerweile habe ich den Eindruck, dass ein Bescheid überhaupt erst Bewegung in die Sache bringen kann (s. z Bsp. In Hamburg).
Grüße

HansGeorg

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« Antwort #3359 am: 08.06.2022 12:59 »
@xap m.E, würdest du dir damit nur Möglichkeiten nehmen und hättest wenig Nutzen dadurch. Viel schneller wird es auch nicht gehen da die Gerichte das Verfahren wohl von sich aus ruhend stellen, bis sich das BVerfG dazu geäußert hat. Du gibt ja jetzt einen generellen Widerspruch ab. Wenn du dann Klage erhebst musst du sehr konkret werden, was denn genau dein Begehr ist. Wenn dann ein paar Jahre später das BVerfG aber noch andere Aspekte beleuchtet auf die du heute vielleicht noch gar nicht kommst, hast du Pech weil du mit deinem Anliegen schon durch bist. Die ersten Urteile zu diesem Thema wurden tatsächlich ganz anders (nicht zu Gunsten der klagenden Beamten) geurteilt, als das es jetzt nach neuester Lage wohl der Fall sein wird.