Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1487926 times)

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3360 am: 08.06.2022 13:04 »
Die Lage ist ja heute aber auch aufgrund des Beschlusses von 2020 eine andere. Und ohne Verfahren, kein Druck. So sehe ich das mittlerweile. Die Dienstherrn haben keinen Schmerz mit Tausenden ruhenden Verfahren
Sehr wohl aber mit Tausenden Verfahren vor Gericht.

justilegal

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3361 am: 08.06.2022 13:34 »
Also ich musste im letzten Jahr Klage erheben, weil beschieden wurde. Es geht um die Alimentation von 3 (und mehr) Kindern, in Niedersachsen. Aber seit August 2021 „ruht“ das Verfahren, obwohl ich dem nicht zugestimmt habe. Im Herbst hieß es, es würde im ersten Halbjahr 2022 ein neues Gesetz kommen, deshalb sollte es ruhen. Jetzt ist das Gesetz ja auf den Weg gebracht, enthält keinerlei Rückwirkung. Bin gespannt, mit welcher Begründung es weiter „ruhen“ soll bzw. nicht betrieben wird. Hat von euch noch jemand Kenntnis, ob es noch anhängige Verfahren beim BVerfG gibt bezüglich der 3(+) Kind-Familien? Ich weiß nämlich nicht, worauf ich warten soll/ muss.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3362 am: 08.06.2022 15:43 »
Solange keine Bescheide kommen würde ich immer mit einem ruhenden Widerspruch leben können. Zumindest bis das BVerfG fertig ist mit seinen Urteilen. Ich bin erst z.B. später darauf gekommen, dass auch der Gerechtigkeitsaspekt (Streichung von unteren Erfahrungsstufen und Besoldungsstufen ohne Aufstufund der Bestandsbeamten) eine Rolle spielt, die kann ich natürlich bei einem generell offenen Widerspruch auch noch in eine Klage mit einbringen. Wer weiss was da noch kommt, das ganze Thema fängt ja gerade erst an interessant zu werden.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3363 am: 14.06.2022 09:52 »
https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1772

Ein Problem das nicht viele betreffen wird, aber trotzdem ärgerlich ist.  Soweit die Besoldung und eine Witwen/witwer-Pension zusammentreffen sollte man unbedingt daran denken, auch gegen diese Pension Widerspruch einzulegen.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3364 am: 18.06.2022 08:17 »
Mal schauen wann die Zuschläge auf 100% der Grundalimentation anwachsen. Die Grundsicherung soll steigen ;D

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/grundsicherung-die-gruenen-fordern-aufstockung-um-10-prozent-a-7c4f7962-a16c-4a6d-8b41-854a7c22a341

Koi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3365 am: 18.06.2022 10:21 »
Ich hatte die Tage irgendwo gelesen, dass sich der Hubertus eine Erhöhung des Regelbedarfs um 50 € vorstellen kann - egal ob Haushaltsvorstand oder Kleinkind. Macht bei der Vierköpfigen Familie 200 € monatlich. Die Heizkosten dürften sich für diese Familie ebenfalls locker um 100 € erhöhen, der Verbrauchspreis bei Gas ist hier im letzten Jahr um gut das 3fache gestiegen.
Aber ich in Niedersachsen kann ja die Erhöhung um 2,xx % ab 12/22 mit beiden Händen ausgeben. Ich weiß gar nicht wohin mit meinem Glück.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3366 am: 18.06.2022 10:39 »
Mal schauen wann die Zuschläge auf 100% der Grundalimentation anwachsen. Die Grundsicherung soll steigen ;D

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/grundsicherung-die-gruenen-fordern-aufstockung-um-10-prozent-a-7c4f7962-a16c-4a6d-8b41-854a7c22a341

Nee nee, Bastel, solch veraltete, also aus der ersten Hälfte des letzten Jahres stammende Modelle sind viel zu teuer und werden zukünftig durch das neue gute Beamtenalimentationsfamilienfreundenachbarnbekanntenbeteiligungsgesetz I ersetzt, wonach generell nur noch verheiratete Beamte mit zwei und mehr Kindern alimentiert werden, da das Bundesverfassungericht eine Alimenation anderer Beamtegruppen nicht vorsieht, sich jedenfalls zu diesen Gruppen noch nicht abschließend geäußert hat, weshalb der Gesetzgeber nicht rechtsgültig wissen kann, ob er diese Beamtengruppen überhaupt alimentieren darf oder ob eine solche Alimentation eventuell gegen die Verfassung verstößt, weshalb er bis auf Weiteres sicherheitshalber deren Alimentation aussetzt, während der verheiratete Beamte mit zwei und mehr Kindern zukünftig mindestens einen Ehepartner, zwei Kinder, drei Eltern, vier Freunde, fünf Nachbarn und eine beliebige Anzahl an Bekannten anzugeben hat, die eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten haben, da alles andere mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem nicht finanzierbaren Verstoß gegen die Schuldenbremese führen dürfte (auch darüber müsste zunächst einmal das Bundesverfassungsgericht entscheiden), was aus rechtsstaatlicher Betrachtung nicht erwünscht sein kann. Darüber hinaus wird bereits heute am Entwurf für das gute Beamtenalimentationsfamilienfreundenachbarnbekanntenbeteiligungsgesetz II gearbeitet, das darüber hinaus zur weiteren Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation durch ein von einer der genannten Gruppen zur Verfügung zu stellendes Dienstfahrrad dafür sorgen wird, dass der öffentliche Dienst noch weiter an Attraktivität gewinnt.

Zum Glück ist der öffentliche Dienst spätestens jetzt hervorragend auf die Zukunft vorbereitet, sodass die beiden gute Beamtenalimentationsfamilienfreundenachbarnbekanntenbeteiligungsgesetze gemeinsam mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen ihm einen Schub verpassen werden, der ihn dann endgültig in unendliche Weiten katapultieren wird:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/im-oeffentlichen-dienst-droht-eine-riesige-fachkraefteluecke-a-4d760d59-32e3-4d9c-ad17-a62f013865e3

https://www.pwc.ch/de/insights/oeffentlicher-sektor/arbeitswelt-im-oeffentlichen-sektor.html

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emdy

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3367 am: 18.06.2022 12:06 »
Hervorragender Lacher kurz vor dem Hitzschlag.  ;D

Und richtig, noch ist doch völlig unklar, ob der Alleinstehende überhaupt von steigenden Heiz- und Spritkosten sowie explodierenden Lebensmittelpreisen und dem irrwirtzigen Immobilienmarkt betroffen ist.

Ob irgendjemand im Kabinett den Zusammenhang zwischen Grundsicherung und Beamtenbesoldung kennt, wenn er ihn nicht gerade von einem Sprechzettel abliest?

fragezeichen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3368 am: 19.06.2022 13:26 »

https://www.spiegel.de/wirtschaft/im-oeffentlichen-dienst-droht-eine-riesige-fachkraefteluecke-a-4d760d59-32e3-4d9c-ad17-a62f013865e3

https://www.pwc.ch/de/insights/oeffentlicher-sektor/arbeitswelt-im-oeffentlichen-sektor.html

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Im Spiegel-Artikel steht doch bereits drin, wie man dem Bewerbermangel entgegenwirken kann: Mehr Fachkräfte aus dem Ausland plus mehr Digitalisierung - und schon passt's wieder!

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3369 am: 19.06.2022 14:38 »

https://www.spiegel.de/wirtschaft/im-oeffentlichen-dienst-droht-eine-riesige-fachkraefteluecke-a-4d760d59-32e3-4d9c-ad17-a62f013865e3

https://www.pwc.ch/de/insights/oeffentlicher-sektor/arbeitswelt-im-oeffentlichen-sektor.html

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Im Spiegel-Artikel steht doch bereits drin, wie man dem Bewerbermangel entgegenwirken kann: Mehr Fachkräfte aus dem Ausland plus mehr Digitalisierung - und schon passt's wieder!
Auch diese Fachkräfte werden aber noch mehr dem Ruf des Geldes folgen.
Bleibt am Ende für den öD nur noch die Luschen, Idealisten und die finanziell unabhängigen ü50er über, allesamt nur im Angestelltenbereich auffindbar.
Der Beamtennachwuchs?

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3370 am: 19.06.2022 14:58 »
Warum sollten Luschen und Idealisten nicht verbeamtet werden?

WasDennNun

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« Antwort #3371 am: 19.06.2022 16:28 »
Warum sollten Luschen und Idealisten nicht verbeamtet werden?
Stimmt, wir haben ja keine Bestenauslese mehr. 8)

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3372 am: 19.06.2022 22:31 »
Naja,

Es sind nicht nur Luschen und Idealisten. Ich finde der ÖD ist durchaus für jemanden aus dem MINT-Bereich interessant, geregelte Arbeitszeit, umfangreiche Teilzeitmöglichkeiten, garantierte Kohle, und mal ganz ehrlich im gD und erst recht im hD kann man ganz gut vom Sold leben.

Überspitzt gesagt,  was nützt die viele Kohle in der PW, wenn man keine Zeit hat,  diese auszugeben oder Mitte 40 ausgebrannt ist.

WasDennNun

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« Antwort #3373 am: 20.06.2022 00:44 »
Es sind nicht nur Luschen und Idealisten. Ich finde der ÖD ist durchaus für jemanden aus dem MINT-Bereich interessant,
Durchaus richtig, aber das wissen die guten MINTler idR  nicht.
Bzw. sie wertschätzen die wesentlich geringen Einkommensmöglichkeiten vs. scheinbare Vorteile des öDs gegenüber dem pW nicht.
Bzw. sie fühlen sich verarscht, wenn sie bei Einstellung wie ein Rookie behandelt werden und um eine angemessene Wertschätzung ihrer Historie "kämpfen" müssen.
Zitat
geregelte Arbeitszeit, umfangreiche Teilzeitmöglichkeiten, garantierte Kohle,
Richtig, hat man aber bei großen Unternehmen ebenfalls.
Sieht sicherlich anders aus bei kleineren Firmen.
Zitat
und mal ganz ehrlich im gD und erst recht im hD kann man ganz gut vom Sold leben.
Korrekt. Aber 10T€ netto mehr im Jahr sind halt 10T€ netto mehr im Jahr.
Zitat
Überspitzt gesagt,  was nützt die viele Kohle in der PW, wenn man keine Zeit hat,  diese auszugeben oder Mitte 40 ausgebrannt ist.
Nix. Wenn man es soweit kommen lässt.
Ne Menge, wenn man endlich begriffen hat, wie man zu arbeiten hat.
Ausgebrannte Menschen erlebe ich auch im öD, mit weniger Kohle.
Zumindest in meinem persönlichem Umfeld kenne ich niemanden der wegen seiner Tätigkeit in der pW / öD ausgebrannt ist.
Es ist mEn immer das individuelle Problem, wie man mit Druck und Verantwortung umgehen kann.

Am Ende ist es halt die verkrustete Personalpolitik (Mehr als Stufe 3 gibt es nicht und selbst die müssen wir Prüfen.... würg/ Oh sie sind Quereinsteiger: Na da geht nicht mehr als EG9... *brech), die gute MINTler abschreckt.
Und der Bürokratismus...den es allerdings in grossen Firmen ebenfalls gibt.

Alphonso

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« Antwort #3374 am: 20.06.2022 10:01 »
Jap, dem ist leider wirklich so. in Unserer Behörde nicht anders. Sehr wohlwollende Auslegungen des TV-L nur nach Nase. Für höhere Stufe beim Einstieg muss wirklich gekämpft werden etc. Jetzt gibt es eine neue Dienstvereinbarung, die die Weiterbildung der Mitarbeiter fördern soll und wirklich hohe Summen übernimmt. Alle, welche vorher ähnlich selbst sich investiert haben, schauen komplett in die Röhre und man tut auch nichts dagegen -> Mitarbeiter gehen

Mitarbeiter möchte gerne Standort wechseln, kein Problem in der Theorie, Tätigkeit würde sich nicht ändern, an gewünschtem Standort auch Kapazitäten frei, keine Diskussion -> Mitarbeiter geht

Dafür gibt es so viele Beispiele und es wird einfach ausgesessen. Mitarbeiterbindung ein absolutes Fremdwort. In der Denke steckt man immer noch in den 90ern/2000ern, wo man 100 Bewerbungen erhielt auf eine technische Stelle. Mittlerweile sind Stellen schon zum fünften oder sechsten Mal ausgeschrieben, aber selbst hinterfragt wird sich natürlich nicht.