Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1492804 times)

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 644
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3390 am: 14.07.2022 09:02 »
Ich könnte mir vorstellen, das man das Problem mit den Grundgehaltssätzen in den nächsten 1-3 Jahren löst. Wenn Verdi es nicht verkackt sind wohl 4-5% pro 12 Monate drinnen und das ganze mal zwei oder drei Jahre + einen höheren Kinderzuschlag.

Wenn man Harz4 nicht wesentlich erhöht, könnte das schon in die Richtung amtsangemessene Besoldung laufen.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob du das ernst meinst, mit dem Nichtanpassen von Hartz4?
Natürlich muss gerade in der jetzigen Zeit Hartz4 stark nach oben angepasst werden, wegen der galoppierenden Inflation und den exorbitanten Heizkostensteigerungen. Sonst gibt es wirklich soziale Unruhen in Deutschland.
Die Frage ist, ob angesichts der enormen Herausforderungen an den Staat noch genügend Haushaltsmittel für eine Besoldungserhöhung vorhanden sind.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 644
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3391 am: 14.07.2022 09:07 »
In der Region Ingolstadt gibt es jetzt auch eine 10%ige Arbeitsmarktzulage für Erzieherinnen (neben MINT-Berufen, wie schon früher berichtet). Das bedeutet für meine kleine Heimatkommune, dass 44 MitarbeiterInnen eine Arbeitsmarktzulage bekommen und 36 MitarbeiterInnen keine bekommen. Der Arbeitsmarkt im öffentlichen Dienst treibt immer seltsamere Blüten.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3392 am: 14.07.2022 10:01 »
Ich könnte mir vorstellen, das man das Problem mit den Grundgehaltssätzen in den nächsten 1-3 Jahren löst. Wenn Verdi es nicht verkackt sind wohl 4-5% pro 12 Monate drinnen und das ganze mal zwei oder drei Jahre + einen höheren Kinderzuschlag.

Wenn man Harz4 nicht wesentlich erhöht, könnte das schon in die Richtung amtsangemessene Besoldung laufen.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob du das ernst meinst, mit dem Nichtanpassen von Hartz4?
Natürlich muss gerade in der jetzigen Zeit Hartz4 stark nach oben angepasst werden, wegen der galoppierenden Inflation und den exorbitanten Heizkostensteigerungen. Sonst gibt es wirklich soziale Unruhen in Deutschland.
Die Frage ist, ob angesichts der enormen Herausforderungen an den Staat noch genügend Haushaltsmittel für eine Besoldungserhöhung vorhanden sind.

Heizkosten werden vom Amt übernommen, die fallen also schon einmal raus. Lindner hat eine Erhöhung schon angekündigt, aber wie viel das sein wird? Für 2022 gab es +2€? Viel wird es nicht geben und man schlägt zwei Fliegen mit einer Klatsche.

fragezeichen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 44
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3393 am: 14.07.2022 10:27 »
Wenn Verdi es nicht verkackt sind wohl 4-5% pro 12 Monate drinnen
Der war gut!

Opa

  • Gast
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3394 am: 14.07.2022 11:35 »
Ich könnte mir vorstellen, das man das Problem mit den Grundgehaltssätzen in den nächsten 1-3 Jahren löst. Wenn Verdi es nicht verkackt sind wohl 4-5% pro 12 Monate drinnen und das ganze mal zwei oder drei Jahre + einen höheren Kinderzuschlag.

Wenn man Harz4 nicht wesentlich erhöht, könnte das schon in die Richtung amtsangemessene Besoldung laufen.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob du das ernst meinst, mit dem Nichtanpassen von Hartz4?
Natürlich muss gerade in der jetzigen Zeit Hartz4 stark nach oben angepasst werden, wegen der galoppierenden Inflation und den exorbitanten Heizkostensteigerungen. Sonst gibt es wirklich soziale Unruhen in Deutschland.
Die Frage ist, ob angesichts der enormen Herausforderungen an den Staat noch genügend Haushaltsmittel für eine Besoldungserhöhung vorhanden sind.

Heizkosten werden vom Amt übernommen, die fallen also schon einmal raus. Lindner hat eine Erhöhung schon angekündigt, aber wie viel das sein wird? Für 2022 gab es +2€? Viel wird es nicht geben und man schlägt zwei Fliegen mit einer Klatsche.
Naja, eigentlich fallen sie nicht raus, sondern erhöhen 1:1 die im Alg II enthaltenen Heizkosten. Du meinst wahrscheinlich zutreffender Weise, dass dieser Teil kein gesondertes Handeln des Gesetzgebers auf Bundesebene erfordert. Eine Anpassung muss jedoch zwingend auf örtlicher Ebene erfolgen.
Der Bund muss bei der Regelleistung im Wesentlichen die gestiegenen Kosten für Lebensmittel und Verbrauchsgüter sowie den Energiekostenanteil, den ein Haushalt neben der Heizenergie benötigt, anpassen.

Somit werden alle wesentlichen Preissteigerungen beim Alg II berücksichtigt und wirken sich damit automatisch auf die durch das BVerfG festgelegte Berechnung der Besoldungsuntergrenze aus.

Blöd ist nur, dass sich im Prozess erhebliche Verzögerungen ergeben. Grob gesagt steigen im Jahr X die Preise, im Jahr X+1 wird Alg II angepasst und erst im Jahr X+2 stehen die Daten für eine Berechnung der Besoldung zur Verfügung. Dann lässt sich der Gesetzgeber auch noch ein Jahr Zeit (mindestens), sodass die Preissteigerungen des Jahres 2022 frühestens im Jahr 2025 zu einer Besoldungserhöhung führen. Bei einer Inflation von 6-7% jährlich führt der vom BVerfG festgesetzte Abstand von 15% dazu, dass innerhalb dieses Zeitraums die unterste Besoldungsgruppe auf oder unter Hartz4-Niveau sinken kann.

Was in der zweiten Hälfte des Anpassungsprozesses dann wiederum die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln gegen die Unteralimentation deutlich steigern wird.


clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,795
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3396 am: 15.07.2022 06:21 »


Arbeitsnehmer müssen zukünftig selbst für die Heizung sorgen. Das gab es schon mal, kommt auch https://tecteam.de/bueroordnung-mitte-1900/simple-charcoal-and-white-writer-checklist-1/

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710

m3mn0ch

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3398 am: 15.07.2022 07:18 »
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/arbeitsminister-heil-kuendigt-deutliche-erhoehung-der-hartz-iv-saetze-an-a-44d756c2-013f-42b2-9086-f2ca04d5c86b

Ob demnächst auch die A13 Familie unter die 15% Schwelle fällt? ::)

Bedeutet im Umkehrschluss: Einlegung eines Widerspruches auf ewig  ;D

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3399 am: 15.07.2022 07:21 »
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/arbeitsminister-heil-kuendigt-deutliche-erhoehung-der-hartz-iv-saetze-an-a-44d756c2-013f-42b2-9086-f2ca04d5c86b

Ob demnächst auch die A13 Familie unter die 15% Schwelle fällt? ::)
Ist sie doch schon jetzt, wenn sie genug Kinder haben.

Gehen wir von der 4 Köpfigen Familie aus ;)

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 644
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3400 am: 16.07.2022 18:31 »
Auf der Seite des TBB gefunden:

Wie lange dauern die Gerichtsverfahren? Wann kann man mit entsprechenden Urteilen rechnen?
Das kann leider recht lange dauern. Abhängig von der Anzahl der Gerichtsverfahren, muss man mit jahrelangen Bearbeitungszeiten rechnen. Dem BVerfG liegen Normenkontrollverfahren zur A Besoldung vor, die teilweise bis zum Jahr 2008 zurückreichen.


Opa

  • Gast
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3401 am: 16.07.2022 21:48 »
Auf der Seite des TBB gefunden:

Wie lange dauern die Gerichtsverfahren? Wann kann man mit entsprechenden Urteilen rechnen?
Das kann leider recht lange dauern. Abhängig von der Anzahl der Gerichtsverfahren, muss man mit jahrelangen Bearbeitungszeiten rechnen. Dem BVerfG liegen Normenkontrollverfahren zur A Besoldung vor, die teilweise bis zum Jahr 2008 zurückreichen.
So mancher Widerspruch erledigt sich dann wohl aus biologischen Gründen.

A9A10A11A12A13

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 187
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3402 am: 17.07.2022 01:35 »
Auf der Seite des TBB gefunden:
Wie lange dauern die Gerichtsverfahren? Wann kann man mit entsprechenden Urteilen rechnen?

Die Frage ist doch eher wann beschäftigen sie sich mit den Verfahren, wenn sie dauernd wegfahren?

nur dieses Jahr:

- zum  italienischen Verfassungsgericht
- zum Bundesverfassungsgerichts in den USA
... das BVerfG zu Gast in der Welt

...die Welt zu Gast beim BVerfG:
- Besuch einer Delegation des kolumbianischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht
- Besuch einer Delegation des Supreme Courts Kenia beim Bundesverfassungsgericht
- Besuch des Präsidenten des georgischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht

weitere Parties sind:

nicht nur interne Kollegen Geburtstagsparties (16 Richter mal vier HiWis, plus...)
sondern auch Geburtstage der Richter*innnen des Bundesverfassungsgerichts a. D.

Swen T. und ich haben bereits auf die Ein- und Ausstandfeiern der Richterwechsel hingewiesen.

von daher: eine Jahresstatistik der Betriebsamkeit, wie sie im Februar 21 für das Vorjahr veröffentlicht haben, gibt es nun nicht.

In der Jahresvorschau ist die Verteilung auf die Senate mit 31 zu 50 Verfahren zahlenmäßig ungleich verteilt. Während das erste Senat nur noch 23 ausstehende Verfahren vor sich hat, sind es beim zweiten  Senat noch 39. Warum sollte ausgerechnet die Alimentation, die Hunderttausende betreffen und einen Milliardenstreitwert hat, aufgegriffen und beendet werden?


semper fi

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 86
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3403 am: 19.07.2022 19:41 »
Bei EU-Beamten verläuft die Anpassung der Besoldung ähnlich wie bei unseren heiß geliebten Politikern. Demnach werden Anpassungen in Abhängigkeit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sowie an die Inflation gekoppelt und jährlich automatisch entsprechend angepasst. Die Kollegen im Dienste der EU bekommen dafür dieses Jahr einen Inflationsausgleich i.H.v. 8,6%. Da möchte man doch glatt zur EU wechseln. In 2021 gab es für uns 1,4% bei einer Inflation von 3,1 %. In diesem Jahr nichts, die 2,8% gibt es ja erst ab Dezember, bei einer Inflation von ca. 8%. Für nächstes Jahr wird mit einer Inflation von 4,8% gerechnet. Rechnen wir es also aus, Beschäftigte im Landesdienst erhalten inflationsbereinigt von 2021-2023 insgesamt Minus 11,7%.

Da wird man sich bei den Gewerkschaften langsam mal drehen müssen und nicht immer wieder auf die Arbeitgeber zugehen, die Arbeitgeber müssen kommen und nicht andersrum, wenn man einen funktionierenden Staat möchte. Da muss dann eben mal richtig gestreikt werden zukünftig und zwar wochenlang, dann werden sich die Herrschaften in der Politik schon bewegen. Durch die Inflation werden Bund und Länder Rekordeinnahmen haben und Milliardenüberschüsse und das auch zu Lasten der Beschäftigten. Es fehlen schon jetzt Hunderttausende im öD und wenn das System dann irgendwann kollabiert, dann wird man in der Politik ganz überrascht sein und natürlich ist dann niemand schuld daran. Aber so lange es in der Politik reicht, um 3 Tage Hochzeit auf Sylt zu feiern, ein 5 Sterne Hotel komplett zu buchen, die Braut im Porsche vor fahren zu lassen, die Gäste im Privatjet einzufliegen, ist scheinbar alles in Ordnung. Derweil soll die Bevölkerung doch bitte weniger und kürzer duschen und bekommt doch immerhin eine 300€ (zu versteuernde) Einmalzahlung womit doch alle Probleme gelöst sind, während Sprit, Gas und Nahrungsmittel höher und höher klettern und viele nicht mehr wissen, wie sie sich überhaupt das Tanken für den Arbeitsweg noch leisten sollen. Aber schuld ist natürlich nur Putin, während man der Ukraine gleichzeitig nicht wirklich helfen will. Dieses Land ist nur noch krank!

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,795
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3404 am: 20.07.2022 23:02 »
Hallo,

Eigentlich fühle ich mich nicht unterbezahlt. Irgendwelchen Statistiken zu Folge gehöre ich sogar zu den oberen 15 % der Einkommen. Ich habe  aber auch  viel getan, um in die A14 zu kommen und möchte das auch belohnt wissen, d.h. ich möchte auch mehr verdienen als jemand,  der der nach einer Lehre zur günstigen Zeit am günstigen Ort war, und schon in jungen Jahren  verbeamtet wurde und damit in der Dienstaltersstufe auch einen Vorteil hat. Sprich: Amtsangemessen  bedeutete Abstandsgebot. Und das Abwchmelzen der unteren Besoldungsgruppen und der unteren Stufen, ist eine Entwertung der höherwertigen Ämter.

Wenn nun Besoldungsbestandteile auch noch  davon abhängen, ob die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährtin ordentlich verdient,  wird das Leistungsprinzip völlig konterkariert. Wertschätzung und Motivation geht jedenfalls anders.

Was ich aber total  schockierend finde, ist dass 16 Dienstherren  sehendes Auges viele Jahre fortgesetzten Verfassungsbruch begehen.