Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1493105 times)

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3420 am: 22.07.2022 17:56 »
Manchmal frag ich mich was Emdy hier meint zu lesen, Verkürzungen zu erkennen und meint in fremde Worte hinein interpretieren zu müssen. Sogleich wird Respektlosigkeit unterstellt.

Ich habe einen Tipp: bisschen entspannen und anderen weniger Dinge unterstellen. Hilft ungemein für das eigene Wohlbefinden und evtl. auch Selbstwertgefühl. Ein angenehmes Wochenende.

Koi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3421 am: 23.07.2022 23:13 »
Mich würde mal folgendes interessieren:

In wie weit haben die neusten Ankündigungen der Regierung, in Sachen Bürgergeld (soll da deutlich mehr werden), Wohngeld (soll ja ebenfalls reformiert werden...)...etc. Einfluss auf eine Neuberechnung der Allimentation der Beamten?

Schließlich wird der Abstand ggf. nochmals deutlich verringert zu HartzIV und den unteren Besoldungsgruppen...

Man kann wohl davon ausgehen, dass bei einer vierköpfigen Familie der Regelsatz um 4x50€ steigt, und die Heizkosten um mindestens 100€. Dementsprechend müsste die Besoldung zusätzlich im mindestens diesen Betrag steigen. Dass das nicht zeitnah passieren wird ist wohl klar.

Hiko

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3422 am: 25.07.2022 08:23 »
Man kann wohl davon ausgehen, dass bei einer vierköpfigen Familie der Regelsatz um 4x50€ steigt, und die Heizkosten um mindestens 100€. Dementsprechend müsste die Besoldung zusätzlich im mindestens diesen Betrag steigen. Dass das nicht zeitnah passieren wird ist wohl klar.

Wie schaut das denn dann aus? Die steigenden Regelsätze unterliegen ja nicht der Lohnsteuer/dem Soli. Müsste die Besoldung dann um diesen Betrag brutto oder netto steigen?

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3423 am: 25.07.2022 08:41 »
Man kann wohl davon ausgehen, dass bei einer vierköpfigen Familie der Regelsatz um 4x50€ steigt, und die Heizkosten um mindestens 100€. Dementsprechend müsste die Besoldung zusätzlich im mindestens diesen Betrag steigen. Dass das nicht zeitnah passieren wird ist wohl klar.

Wie schaut das denn dann aus? Die steigenden Regelsätze unterliegen ja nicht der Lohnsteuer/dem Soli. Müsste die Besoldung dann um diesen Betrag brutto oder netto steigen?
Weder noch.
Die Besoldung muss im den niedrigsten Besoldungsgruppe/Stufe so sein, dass man damit als 4 K Familie 115% über  der Grundsicherung liegt.
Unsinniger weise muss das jedoch der Gesetzgeber erst berücksichtigen, wenn ein ein Besoldungsgesetz verabschiedet.
Und man als Beamter Klagen muss, gegen das aktuelle, wenn es nicht mehr verfassungskonform ist.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3424 am: 25.07.2022 08:57 »

Die Besoldung muss im den niedrigsten Besoldungsgruppe/Stufe so sein, dass man damit als 4 K Familie 115% über  der Grundsicherung liegt.


...wollen wir mal nicht so gierig sein... ;)   15% über Grundsicherung reichen aus
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3425 am: 25.07.2022 10:42 »

Die Besoldung muss im den niedrigsten Besoldungsgruppe/Stufe so sein, dass man damit als 4 K Familie 115% über  der Grundsicherung liegt.


...wollen wir mal nicht so gierig sein... ;)   15% über Grundsicherung reichen aus
OOOch sei nicht, so, es soll ja nicht nur GG konform, sondern auch amtsangemessen gezahlt werden.  ::)

JC83

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3426 am: 26.07.2022 08:08 »

Dass es über Jahrzehnte keine Politik mehr gegeben hat, die bezahlbares Wohnen ermöglicht, ist tragisch aber nicht Problem der Beamtenschaft. Deren Besoldung ist an den völlig außer Kontrolle geratenen Wohnungsmarkt anzupassen.

Puh, ok. Ich würde dann gleich noch einen Neuwagen der Premiummarken in die Verhandlungsmasse mit aufnehmen. BMW & Co. sind auch ja teurer geworden.

Auf dieser Grundlage den "Unzufriedenen" indirekt Gier zu unterstellen ist ekelhaft.

Wahrheit/Fakten (siehe mein Rant oben) können in der Tat "ekelhaft" sein.

Schnarchnase81

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/1
« Antwort #3427 am: 26.07.2022 10:46 »
..die 17 Besoldungsgesetzgeber haben auf die Entscheidungen reagiert oder sind dabei...damit wird die nächste Runde eingeläutet, d.h., die neuen Regelungen müssen ggfls wieder auf ihre Verfassungsgemäßigkeit überprüft werden, was natürlich wieder dauern kann...das ist "Realpolitik"..

Meine Erwartungshaltung tendierte von Anfang an gegen Null (ausser bei Kinderreichen) und weil ich das auch so geäußert habe, wurde ich hier immer als "Bremser" angemacht...aber egal...ich persönlich empfinde keine Unteralimentation, bin aber gleichwohl immer gerne bereit, mehr überwiesen zu bekommen 8)

Danke.

Sofern man die "Gefühlchen" beiseite lässt und entsprechende Statistiken zu Rate zieht, kommt man zum nüchternen Urteil, dass Beamte in der breiten Masse mit Sicherheit NICHT "unterbezahlt" sind. Das ist einfach Fakt. Und auf "eigene" Fakten hat man schlichtweg keinen Anspruch.

Ich finde es auch ausgesprochen gut, dass sich einige hier (demütig) äußern, dass sie monetär gut dastehen (den Fakten entsprechend); umso erschreckender, mit welcher Vehemenz, manch andere hier der Geldmöhre hinterherrennen, obwohl sie zu den wohlhabendsten Deutschen gehören dürften.

Selten so einen Quatsch gelesen. Der einzige, der sich hier seine eigenen Fakten schafft, bist du selbst. Und das Beamte in der breiten Masse unterbezahlt sind, ergibt sich aus der Tatsache, dass die unteren Besoldungsstufen nicht den Mindestabstand zur Grundsicherung halten und aus den Grundsätzen des Berufsbeamtentum, woraus sich natürlich mit dem Grundgedanken des Leistungsprinzips ein Abstandsgebot ergibt.

Im Übrigen ist es blanker Hohn, die breite Masse der Beamten zu den wohlhabendsten Deutschen zu zählen. Das zeigt, dass auch hier wieder nur das typische Stammtischdenken zum Beamtentum vorhanden ist.  Ich bin sicher nicht wohlhabend. Warst die schon mal A7? Hast du schon mal versucht mit A7 eine Familie zu ernähren? Meine Frau musste nach der Geburt unserer Tochter direkt (nach Ende Mutterschutz) wieder arbeiten gehen, sonst hätten wir ein Problem gehabt. Diesen Mist, dass alle Beamten reich sind und den Porsche vor der Tür stehen haben, kann ich nicht mehr hören. Obwohl ich mittlerweile höher besoldet werde, können wir uns keine teuren Autos leisten und fahren billige Importe und dabei muss meine Frau weiter arbeiten gehen. Ich habe mal durchgerechnet, was wäre, wenn ich Alleinverdiener wäre: es würde gehen, aber es bliebe nicht viel übrig.

Wer solche Aussagen, wie hier zitiert, zum Berusbeamtentum tätigt, kann selbst kein Beamter sein und hat schlicht keine Ahnung vom Berufsbeamtentum!
Ich kenne genug Leute, die nicht Beamte sind, die mich immer auslachen, wenn ich denen erzähle, dass ich für Dienst an Weihnachten nicht 200% Zuschlag, sondern lediglich 3,30€ die Stunde bekomme! Viele würden dafür Weihnachten gar nicht erst aufstehen….soviel zu den ach so wohlhabenden Beamten….

Bastel

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« Antwort #3428 am: 26.07.2022 11:14 »
In diesem Land zählt man ja schon als wohlhabend wenn man nicht auf Harz4 Niveau lebt ;) Klappe halten und weiter schuften.

WasDennNun

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« Antwort #3429 am: 26.07.2022 11:26 »
Reich oder Arm oder wohlhabend ist halt subjektiv.

Mal ganz Wertfrei ein paar alternative? Fakten
Durchschnittseinkommen (laut RV):
3176,5 Brutto also Rund 2035 Netto
d.h. A7 Stufe 1 (Bund Netto:2235 abzgl. PKV als Single) dürfte schon fast ein durchschnittliches (Netto)Einkommen sein.
Die Mehrheit der Beamten dürften über A7 Stufe 1 liegen.
Da kann man durchaus wertfrei folgern, dass die Mehrheit der Beamten wohlhabender als die anderen sozialversicherungspflichtigen AN sind oder anders ausgedrückt: Überdurchschnittlich verdienen.
Zu Recht, weil sie haben ja auch eine entsprechende Ausbildung etc.

So sieht halt die Bundesweite Realität aus und kann evtl. helfen sich entsprechend einzuordnen.
Vom Median ist da noch nicht die Rede, der liegt ja noch tiefer.....

Das man als A4er in den unteren Stufen keine 4 Köpfige Familie als Alleinverdiener durchbringen kann und somit diese Salär GG widrig ist liegt auf der Hand. Das ist ein Fakt, welches seit Dekaden existierte und niemanden gejuckt hat und jetzt gottlob ins Bewusstsein gerückt wurde.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3430 am: 26.07.2022 11:40 »
Was genau ist alles bei dem Durchschnittseinkommen drinnen?

Mindestlöhner, Teilzeit etc... Streich das mal alles raus, dann können wir weiter reden.

Chrisdus

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3431 am: 26.07.2022 11:43 »
 @WasDennNun:

Bei solchen Vergleichen ist das Heranziehen des Mediangehaltes sinnvoller, da realitätsgerechter. Ändert aber nichts an deiner Aussage.


lotsch

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« Antwort #3432 am: 26.07.2022 11:51 »
Mit Verlaub, entscheidend und deshalb auch Kriterium des BVerG (die genauen Kriterien müsste man sich raussuchen), sind vergleichbare Tätigkeiten und Bildungsvoraussetzungen sowohl im öffentlichen Dienst, als auch in der privaten Wirtschaft.

lotsch

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« Antwort #3433 am: 26.07.2022 12:02 »
Hier der Wortlaut des Kriteriums der 2. Prüfungsstufe:
Ob die Alimentation einem Amt, das für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv sein soll, angemessen ist, zeigt schließlich auch ein Vergleich der Besoldungshöhe mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung in der Privatwirtschaft. Die Besonderheiten des Status und des beamtenrechtlichen Besoldungs- und Versorgungssystems dürfen hierbei nicht außer Acht gelassen werden.

Wenn einen die gesamten Kriterien interessieren. https://publicus.boorberg.de/alimentation-von-beamten/

WasDennNun

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« Antwort #3434 am: 26.07.2022 12:10 »
Was genau ist alles bei dem Durchschnittseinkommen drinnen?

Mindestlöhner, Teilzeit etc... Streich das mal alles raus, dann können wir weiter reden.
Worüber weiterreden?
Darüber, dass das die in D Einkommensrealität (ob selbstgewählt oder unverschuldet) ist.
oder darüber, dass das als Vergleich bzgl. aller AN vielleicht taugt, aber nicht als vergleich ob man wohlhabend oder ist oder am Hungertuch nagt?

Nochmal: Es ist doch sonnenklar, dass ein Beamter zu Recht mehr verdient, weil er eben höherqualifiziert ist.
Es ist auch Sonnenklar, dass er unteralimeniert ist, auch wenn er zu den "besserverdienenden" gehört.

@WasDennNun:

Bei solchen Vergleichen ist das Heranziehen des Mediangehaltes sinnvoller, da realitätsgerechter. Ändert aber nichts an deiner Aussage.
In NI liegt der Median wohl so bei 2100€ Brutto und man ist mit läppischen 5600€ schon bei den Top 10

Mit Verlaub, entscheidend und deshalb auch Kriterium des BVerG (die genauen Kriterien müsste man sich raussuchen), sind vergleichbare Tätigkeiten und Bildungsvoraussetzungen sowohl im öffentlichen Dienst, als auch in der privaten Wirtschaft.
Bzgl. der Alimenation natürlich.
Trotzdem ist ein Beamter (auch als A7er) als Einkommensbezieher in der oberen hälfte der AN, dass bleibt davon absolut unberührt und ist bzgl. der Unteralimentierung auch irrelevant.

Meine Darstellung sollte nur als Einordnung.