Ich gehe ganz einfach davon aus, dass Politiker genauso intelligent oder blöd sind wie wir, dass bei ihnen nur die Quote derer, die keine Ahnung haben, jedoch zu allem eine öffentliche Meinung höher ist als im Rest der Bevölkerung, weshalb WasDennNun bestimmt ein hervorragender Politiker wäre, da er ja offensichtlich in jedem Thema hier im Forum nach eigenem Bekunden Bescheid weiß, also seine verschiedenen Meinungen freigiebig (mit)teilt und zumeist offensichtlich sogar glaubt, was er schreibt (das wiederum unterscheidet ihn dann von Politikern, die zumeist wissen, was sie sagen, weil sie dann nicht sagen, was sie wissen). Zugleich ist es ausgeschlossen, dass die Juristen in den Ministerien nicht wüssten, dass solche Entwürfe wie gerade beispielsweise der niedersächsische keinerlei Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht haben, was sich auch an den dürftigen Begründungen ablesen lässt, mit dem der Entwurf prozeduralisiert wird. Da nun diese (beamteten) Juristen, die mit jenen Entwürfen beschäftigt sind, intern miteinander sprechen, darüber hinaus nicht wenige Politiker selbst Juristen sind und ebenso miteinander sprechen, da zugleich in den Fraktionssitzungen (im großen Kreis unausgesprochen, also über Sprachregelungen) klargemacht wird, dass bei Rückfragen eben typische Sprachregelungen zu verwenden sind - deshalb hören sich die Antwortmails auf hier gepostete Anfragen zumeist recht ähnlich an -, denkt sich auch mit vielleicht wenigen Ausnahmen jeder Abgeordnete, was Sache ist, ohne sich im Detail auszukennen - und die meisten dürften es deshalb gar nicht erst genauer wissen wollen, kümmern sich dann lieber weiterhin um die Themen, die ihr hauptsächliches Kerngebiet betreffen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Mindestens eine hohe Zahl der jeweils zuständige Mitarbeiter des entsprechenden Abgeordneten, der im jeweiligen Ausschuss sitzt, welcher sich mit jenen Entwürfen befasst - i.d.R. mindestens der Finanzausschuss -, wird die Entwürfe soweit (quer)lesen bzw. sich bei jenen in seinen Netzwerken informieren, um zu erkennen, dass die Begründungen der Entwürfe in den letzten zwei Jahre in bislang allen Besoldungsrechtskreisen mehr als dürftig sind (genauer formuliert: auch in ihrem Rechtskreis mehr als dürftig ist). Da diese Mitarbeiter in der Regel einen recht engen Draht zu ihrem jeweiligen Abgeordneten haben und inbesondere dafür zuständig sind, dass jene öffentlich nicht in offene Messer laufen, also soweit gebrieft sind, dass sie nicht zur falschen Zeit am falschen Ort den falschen Personen das sagen, was sie (öffentlich) besser nicht sagen (sollten), wenn sie irgendwann noch einmal vier bis fünf Jahre Abgeordnete sein wollen, und da die entsprechenden Abgeordneten in Schleswig-Holstein selbst vom dortigen wissenschaftlichen Dienst des Landtags, aber auch von verschiedenen anderen Seiten wiederholt bestätigt bekommen haben, dass der danach beschlossene Entwurf verfassungswidrig war und also keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben kann - in Niedersachsen läuft zurzeit mit Ausnahme des wissenschaftlichen Diensts das gleiche Prozedere ab; zugleich hat man das, was dem Finanzministerium an schriftlichen Stellungnahmen zugekommen ist, dort genau gelesen, was sich in den Veränderungen zwischen der Anhörungsfassung und der Drs. 18/11498 zeigt; auch hat ja der Rundblick bislang zweimal recht deutlich gesagt, was Sache ist, und jenen liest hier jeder dafür zuständige Mitarbeiter des jeweiligen Abgeordneten -, sollte es eher ausgeschlossen sein, dass die Ausschussmitglieder im Laufe der Zeit nicht mitbekommen hätten, was Sache ist. Und wenn's die Ausschussmitglieder wissen, weiß es danach spätestens nach den entsprechenden Fraktionssitzungen jeder Abgeordnete, da er die Sprachregelungen (er)kennt, die dort getätigt werden. Insbesondere die hiesigen SPD-Abgeordneten wie auch die Mitglieder der Regierung Weil erinnern sich dabei sicherlich noch gut daran, dass ihnen im April 2018 ihr eigener Parteitag hinsichtlich des Weihnachtsgelds nicht mehr gefolgt ist, sondern sich über den Willen der Landesregierung hinweggesetzt und dann eben für dessen Wiedereinführung ab A 9 aufwärts gestimmt hat. Auch sind die Landtagsabgeordneten vor Verabschiedung des derzeitig geltenden Besoldungsgesetzes im Frühjahr 2019 über entsprechende Probleme informiert worden, was - wenn ich das richtig mitbekommen habe - mit dazu geführt hat, dass das Weihnachtsgeld (wenn auch mit recht niedrigen Beträgen) dann über A 8 hinaus wieder eingeführt worden ist. Auch daran wird sich heuer, so ist zu vermuten, der eine oder die andere wieder erinnern.
Ergo: Es ist m.E. ausgeschlossen, dass auch der gemeine Abgeordnete nicht mitbekommen sollte, dass das, worüber er abstimmt, verfassungsrechtlich problematisch ist - und mindestens in Schleswig-Holstein und auch hier in Niedersachsen weiß mittlerweile jeder Abgeordnete, dass das zu verabschiedende (und in Schleswig-Holstein bereits verbachiedete) Besoldungsgesetz hinsichtlich des "Familienergänzungszuschlags" und die damit einhergehende (Teil-)Abschaffung des Alleinverdienermodells (auf diesen Teil der Gesetzgebung bezog sich meine Aussage) so, wie sie vorgenommen wird, keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben kann - und wenn er es nicht im Detail weiß, so hat er davon doch schon entfernt rauschen und brausen gehört...
@ Ozymandias
Die Daten sind nicht öffentlich zugänglich. Für Baden-Württemberg liegt das aktuelle 95 %-Perzentil für die laufenden kalten Unterkunftskosten bei 1.247,- €.