Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2653986 times)

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3495 am: 28.07.2022 13:01 »
Danke für den Link.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3496 am: 28.07.2022 13:39 »
...besonders die Rente mit 63 war ein SPD-Wahlgeschenk sondergleichen...bei bestehendem Fachkräftemangel mal eben Hunderttausende die vorzeitige Rente ermöglichen...da wählt man doch gerne mal SPD als Betroffener...egal, was es kostet, zahlen müssen ja Andere...

...das war für mich der letzte Akt einer SPD, die ich früher gewählt habe...

...kleines Schmankerl am Rande: in meinem beruflichen Umfeld gab damals ein Ehepaar...beide Mitglied in Verdi/SPD...und das beide Male "hardcore"...was haben die damals geschimpft über die Große Koalition...dem Koalitionsvertrag würden sie nie und nimmer zustimmen!!!...als sie dann aber bemerkt hatten, dass die Rente mit 63 in eben diesem Koalitionsvertrag enthalten war, haben sie - natürlich unter Zurückstellung starker Bedenken und mit viel Bauchschmerzen ;) - zugestimmt....und natürlich die Rente mit 63 in Anspruch genommen (wenn auch mit ein paar Monaten Verzögerung, damit das "Weihnachtsgeld" noch mitgenommen werden konnte.)..wenns passt, werden auch schon mal vorher unverzichtbare Ideologien über Bord geworfen 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3497 am: 28.07.2022 14:03 »
Ein echter Wolfgang Bok, der manche nachvollziehbare Beobachtung macht, ansonsten aber über Allgemeinplätze nicht hinausgelangt, insbesondere nicht konkretisiert, wie nun genau eine Politik aussehen sollte, die all die im Ungefähren diagnostizierten Probleme lösen sollte, getreu seinem Motto: "Wir können alles, außer Konkretisierung" (oder war's: "Wir können alles, außer Hochdeutsch"?! Egal, ist wohl das Gleiche...) Politikjournalismus in seiner höchsten Form: Sieht kritisch aus, tut keinem weh und sichert die nächste Einladung in einen Politiktalk der Öffentlich-Rechtlichen oder wenigstens in eine der hinlänglichen Kochshows. Thema der Sendung: "Wie der Eintopf die Energiekosten senkt".

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3498 am: 28.07.2022 14:45 »
Alle Maßnahmen gegen diese Zustände würden wohl unschöne Bilder hervorbringen. Das will ich sich keiner auf die Fahne schreiben.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3499 am: 28.07.2022 15:01 »
So wird es sein - es bleibt dann allerdings wohlfeil, den Politikern vorzuwerfen, sie würden die falschen Strategien fahren, wenn man, ohne entsprechend in der Verantwortung zu stehen, sich selbst noch nicht einmal in der Lage sieht, entsprechend konkrete Lösungsvorschläge zu benennen, zugleich aber erwartet, dass die Politiker sie gefälligst umsetzen sollten. Die eingebildeten Ängste vor dem Volk, dem großen Lümmel, ist allenthalben so groß, dass ihm die Wahrheit nur noch in homöpathischen Dosen zugemutet wird. Dabei verbrennen wir doch gar keine Hexen mehr, sondern nur jeden Brief, worin eine derbe Wahrheit gesagt ist...

Ein kleines Harfenmädchen sang.
Sie sang mit wahrem Gefühle
Und falscher Stimme, doch ward ich sehr
Gerühret von ihrem Spiele.

Sie sang von Liebe und Liebesgram,
Aufopfrung und Wiederfinden
Dort oben, in jener besseren Welt,
Wo alle Leiden schwinden.

Sie sang vom irdischen Jammertal,
Von Freuden, die bald zerronnen,
Vom Jenseits, wo die Seele schwelgt
Verklärt in ew'gen Wonnen.

Sie sang das alte Entsagungslied,
Das Eiapopeia vom Himmel,
Womit man einlullt, wenn es greint,
Das Volk, den großen Lümmel.

Ich kenne die Weise, ich kenne den Text,
Ich kenn auch die Herren Verfasser;
Ich weiß, sie tranken heimlich Wein
Und predigten öffentlich Wasser.

Opa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3500 am: 29.07.2022 08:37 »
Ein wenig Klientelpolitik gehört zum Wesen der parlamentarischen Demokratie dazu und das muss man als Bürger ertragen. Denn man wählt schließlich die Partei, von der man glaubt, dass sie am ehesten die eigenen Interessen vertritt. Also ist die andere Seite der selben Medaille, dass die Konkurrenz dies nicht oder zumindest nicht im selben Umfang tut, wenn sie die Mehrheit erringen kann.
 
Aber jede ideologische Ausrichtung und jede Interessensteuerung muss dann erkennbar zurücktreten, wenn politisches Handeln die Grenzen der verfassungsmäßigen Grundsätze berührt. Und wenn ein verfassungswidriger Zustand bei der Beamtenbesoldung festgestellt wird, ist es völlig egal, ob 70% der Bevölkerung dagegen sind, die Besoldung anzupassen. Um den befürchteten Schaden in Bezug auf die eigenen Wählerstimmen zu minimieren, ist eine gute Kommunikation und direktes Handeln seitens der Politik gefordert. Das derzeitige lavieren mit unzulänglichen Anpassungsgesetzen bewirkt mittelfristig eher das Gegenteil, weil jede Notwendigkeit nachzubessern den Vorgang in die Länge zieht und damit die Aufmerksamkeit für das Thema fördert.

DeGr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3501 am: 29.07.2022 09:25 »
. Das derzeitige lavieren mit unzulänglichen Anpassungsgesetzen bewirkt mittelfristig eher das Gegenteil, weil jede Notwendigkeit nachzubessern den Vorgang in die Länge zieht und damit die Aufmerksamkeit für das Thema fördert.

Welche Aufmerksamkeit?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3502 am: 29.07.2022 10:43 »
Es macht den Eindruck, dass die Parlamente - ob bewusst oder unbewusst - mehr oder weniger gezielt auf jenen Prozess zusteuern bzw. sich seit spätestens dem letzten Jahr in ihm befinden oder sich ggf. in ihm eingefunden haben, den der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Dieter Grimm zu Beginn des zweiten Absatzes des nachfolgenden Zitats trefflich wie folgt beschrieben hat:

"Schließlich muss auch bedacht werden, dass jede Frage, die ihm verfassungsgerichtlichen Verfahren entschieden wird, damit dem demokratischen Prozess entzogen ist. Wenn sich Gerichte verfrüht in den politischen Prozess hineinziehen lassen, verkürzen sie die Diskussion gesellschaftlicher Konflikte und möglicher Lösungen um ihre politische Phase. Gleichzeitig kommen die Vorteile der politischen Diskussion - Öffentlichkeit, Transparenz, Partizipation, Rechenschaft - in gerichtlichen Verfahren zu kurz. Der juristische Diskurs kann sie nicht ersetzen. Die immerhin bestehende Möglichkeit, dass am Ende die gerichtliche Entscheidung für Gesellschaft besser ist als die politische, kann die funktionalen Grenzen, welche die Verfassung zieht, nicht beiseiterücken. Das gilt auch für das Argument, dass angesichts parlamentarischen Zögerns ein Gerichtsurteil besser ist als gar keine Entscheidung. Wo verfassungsrechtliche Kriterien dafür, was 'besser' ist, fehlen, ist die Politik frei zu handeln oder untätig zu bleiben, hat aber auch die Verantwortung für ihre Entscheidung zu tragen.

Der Vorwurf der Juridifizierung der Politik trifft aber nicht nur Verfassungsgerichte. Oft ist es die Politik selbst, die ein Interesse am Überspringen der politischen Phase der Auseinandersetzung hat. Politiker können dann Verantwortung für Maßnahmen, die unpopulär sind und Wählerstimmen kosten könnten, auf das Gericht abschieben. Allerdings profitiert die Politik davon meist nur kurzfristig. Auf lange Sicht kommt es zu einer Schwächung der Politik, weil Handlungsfelder, die einmal an das Gericht abgetreten worden sind, schlecht in die politische Arena zurückgeholt werden können. Die Spirale sieht so aus: Je mehr Entscheidungen der Verfassungsgrechtsprechung überlassen werden, desto geringer wird die Bedeutung der Wahl, desto schwerer wird die Durchsetzung von Innovationen oder Politikänderungen. Die Tendenz der Rechtsprechung zur Stärkung des Status Quo entwertet den demokratischen Wettbewerb und fördert die Versteinerung der Verhältnisse. Am Ende können politische Blockaden und ein Legitimationsverlust für das ganze System stehen."
(Ders., Weder Widerspruch noch Bedinung: Verfassungsrechtsprechung und Demokratie, in Ders., Verfassungsgerichtsbarkeit, 2021, S. 61 (82 f.)).

Opa

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« Antwort #3503 am: 29.07.2022 12:34 »
- ob bewusst oder unbewusst -
Ich halte die Wahrheit für wesentlich schlichter: Leitfrage des derzeitigen politischen Handelns in dieser Angelegenheit scheint mir einzig zu sein: „Wie kommen wir möglichst billig aus der Nummer raus?“

SwenTanortsch

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« Antwort #3504 am: 29.07.2022 14:36 »
Ja, das halte ich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ebenfalls für wahrscheinlich - andererseits dürfte man sich mit der in bislang allen Fällen sachlich mehr als dürftigen Prozeduralisierung der Abschaffung des Alleinverdienermodells darüber im Klaren sein, dass man damit vor dem Bundesverfassungsgericht Schiffbruch erleiden wird. Damit wird man dann den Schwarzen Peter an das Bundesverfassungsgericht weiterreichen (können), indem man der Öffentlichkeit suggerieren kann, dass man leider mit vorzüglich begründeten Innovationen keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht hatte, weshalb man gezwungen sei, die eigenen Beamten nach und nach höher zu besolden, obgleich das ob der vorzüglichen Dienstbedingungen an sich nicht nötig sei. Bei Beschwerden solle sich die Bevölkerung bitte an das Bundesverfassungsgericht wenden, dessen Rechtsprechung man nicht zuletzt in den für die Haushalte schwierigen Zeiten kaum nachvollziehen könne. Aber da es ja ein Privileg der Beamten sei, gesetzlich garantierte Vorzugsbezahlungen zu erhalten, und alle Dienstherrn seit je jedes Jota bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen umgehend umsetzten, müsse man nun leider, leider auch hier wie immer dem Bundesverfassungsgericht Folge leisten, auch wenn das zu schweren Belastung der angespannten Hauhaltslagen führte.

Der Obelix

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3505 am: 29.07.2022 14:38 »
- ob bewusst oder unbewusst -
Ich halte die Wahrheit für wesentlich schlichter: Leitfrage des derzeitigen politischen Handelns in dieser Angelegenheit scheint mir einzig zu sein: „Wie kommen wir möglichst billig aus der Nummer raus?“

Ich darf dein Zitat noch ergänzen:

"Wie kommen wir möglichst billig aus der Nummer raus und können gleichzeitig zumindest den Anschein einer Verfassungsgemäßen Regelung erwecken".

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3506 am: 30.07.2022 07:32 »
Ja, das halte ich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ebenfalls für wahrscheinlich - andererseits dürfte man sich mit der in bislang allen Fällen sachlich mehr als dürftigen Prozeduralisierung der Abschaffung des Alleinverdienermodells darüber im Klaren sein, dass man damit vor dem Bundesverfassungsgericht Schiffbruch erleiden wird.
...
Warum denkst du das?

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3507 am: 30.07.2022 09:10 »
Er glaubt wahrscheinlich noch an das gute im Menschen oder das die Macher der Gesetze fähig sind und wissen was sie machen.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3508 am: 30.07.2022 09:53 »
Wo genau findet man die 95% Perzentil Wohnkosten auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit?

BW nimmt im 4-Säulen-Modell bei der Berechnung von Nachzahlungen 1200 Euro Wohnkosten für 2020 an. Stuttman hat in seinem Beitrag zur Besoldungsrevolution für BW im Jahr 2020 auf 1279,93 Euro interpoliert, bzw. 1593,82 Euro für Stuttgart ausgerechnet.

Im Gesetzentwurf habe ich keine Quelle zur Bundesagentur für Arbeit gefunden.

SwenTanortsch

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« Antwort #3509 am: 30.07.2022 10:31 »
Ich gehe ganz einfach davon aus, dass Politiker genauso intelligent oder blöd sind wie wir, dass bei ihnen nur die Quote derer, die keine Ahnung haben, jedoch zu allem eine öffentliche Meinung höher ist als im Rest der Bevölkerung, weshalb WasDennNun bestimmt ein hervorragender Politiker wäre, da er ja offensichtlich in jedem Thema hier im Forum nach eigenem Bekunden Bescheid weiß, also seine verschiedenen Meinungen freigiebig (mit)teilt und zumeist offensichtlich sogar glaubt, was er schreibt (das wiederum unterscheidet ihn dann von Politikern, die zumeist wissen, was sie sagen, weil sie dann nicht sagen, was sie wissen). Zugleich ist es ausgeschlossen, dass die Juristen in den Ministerien nicht wüssten, dass solche Entwürfe wie gerade beispielsweise der niedersächsische keinerlei Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht haben, was sich auch an den dürftigen Begründungen ablesen lässt, mit dem der Entwurf prozeduralisiert wird. Da nun diese (beamteten) Juristen, die mit jenen Entwürfen beschäftigt sind, intern miteinander sprechen, darüber hinaus nicht wenige Politiker selbst Juristen sind und ebenso miteinander sprechen, da zugleich in den Fraktionssitzungen (im großen Kreis unausgesprochen, also über Sprachregelungen) klargemacht wird, dass bei Rückfragen eben typische Sprachregelungen zu verwenden sind - deshalb hören sich die Antwortmails auf hier gepostete Anfragen zumeist recht ähnlich an -, denkt sich auch mit vielleicht wenigen Ausnahmen jeder Abgeordnete, was Sache ist, ohne sich im Detail auszukennen - und die meisten dürften es deshalb gar nicht erst genauer wissen wollen, kümmern sich dann lieber weiterhin um die Themen, die ihr hauptsächliches Kerngebiet betreffen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Mindestens eine hohe Zahl der jeweils zuständige Mitarbeiter des entsprechenden Abgeordneten, der im jeweiligen Ausschuss sitzt, welcher sich mit jenen Entwürfen befasst - i.d.R. mindestens der Finanzausschuss -, wird die Entwürfe soweit (quer)lesen bzw. sich bei jenen in seinen Netzwerken informieren, um zu erkennen, dass die Begründungen der Entwürfe in den letzten zwei Jahre in bislang allen Besoldungsrechtskreisen mehr als dürftig sind (genauer formuliert: auch in ihrem Rechtskreis mehr als dürftig ist). Da diese Mitarbeiter in der Regel einen recht engen Draht zu ihrem jeweiligen Abgeordneten haben und inbesondere dafür zuständig sind, dass jene öffentlich nicht in offene Messer laufen, also soweit gebrieft sind, dass sie nicht zur falschen Zeit am falschen Ort den falschen Personen das sagen, was sie (öffentlich) besser nicht sagen (sollten), wenn sie irgendwann noch einmal vier bis fünf Jahre Abgeordnete sein wollen, und da die entsprechenden Abgeordneten in Schleswig-Holstein selbst vom dortigen wissenschaftlichen Dienst des Landtags, aber auch von verschiedenen anderen Seiten wiederholt bestätigt bekommen haben, dass der danach beschlossene Entwurf verfassungswidrig war und also keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben kann - in Niedersachsen läuft zurzeit mit Ausnahme des wissenschaftlichen Diensts das gleiche Prozedere ab; zugleich hat man das, was dem Finanzministerium an schriftlichen Stellungnahmen zugekommen ist, dort genau gelesen, was sich in den Veränderungen zwischen der Anhörungsfassung und der Drs. 18/11498 zeigt; auch hat ja der Rundblick bislang zweimal recht deutlich gesagt, was Sache ist, und jenen liest hier jeder dafür zuständige Mitarbeiter des jeweiligen Abgeordneten -, sollte es eher ausgeschlossen sein, dass die Ausschussmitglieder im Laufe der Zeit nicht mitbekommen hätten, was Sache ist. Und wenn's die Ausschussmitglieder wissen, weiß es danach spätestens nach den entsprechenden Fraktionssitzungen jeder Abgeordnete, da er die Sprachregelungen (er)kennt, die dort getätigt werden. Insbesondere die hiesigen SPD-Abgeordneten wie auch die Mitglieder der Regierung Weil erinnern sich dabei sicherlich noch gut daran, dass ihnen im April 2018 ihr eigener Parteitag hinsichtlich des Weihnachtsgelds nicht mehr gefolgt ist, sondern sich über den Willen der Landesregierung hinweggesetzt und dann eben für dessen Wiedereinführung ab A 9 aufwärts gestimmt hat. Auch sind die Landtagsabgeordneten vor Verabschiedung des derzeitig geltenden Besoldungsgesetzes im Frühjahr 2019 über entsprechende Probleme informiert worden, was - wenn ich das richtig mitbekommen habe - mit dazu geführt hat, dass das Weihnachtsgeld (wenn auch mit recht niedrigen Beträgen) dann über A 8 hinaus wieder eingeführt worden ist. Auch daran wird sich heuer, so ist zu vermuten, der eine oder die andere wieder erinnern.

Ergo: Es ist m.E. ausgeschlossen, dass auch der gemeine Abgeordnete nicht mitbekommen sollte, dass das, worüber er abstimmt, verfassungsrechtlich problematisch ist - und mindestens in Schleswig-Holstein und auch hier in Niedersachsen weiß mittlerweile jeder Abgeordnete, dass das zu verabschiedende (und in Schleswig-Holstein bereits verbachiedete) Besoldungsgesetz hinsichtlich des "Familienergänzungszuschlags" und die damit einhergehende (Teil-)Abschaffung des Alleinverdienermodells (auf diesen Teil der Gesetzgebung bezog sich meine Aussage) so, wie sie vorgenommen wird, keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben kann - und wenn er es nicht im Detail weiß, so hat er davon doch schon entfernt rauschen und brausen gehört...

@ Ozymandias
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