Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2653125 times)

Opa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3570 am: 10.08.2022 22:33 »
Da Problem ist, dass ein unteralimentierter Polizist deutlich lukrativer an Nebeneinkünfte kommen kann, als durch Pizzafahrten. Wohin das führt, kann man in vielen Ländern dieser Welt beobachten. Und genau deshalb ist das Alimentationsprinzip so wichtig. Der Beamte einschließlich seiner Kernfamilie soll ausschließlich von der Besoldung leben können, ohne dass weitere Abhängigkeiten notwendig sind. Ob der Ehegatte darüber hinaus selber noch arbeiten geht, ist eine persönliche Lebensentscheidung, die den Staat nichts angeht.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3571 am: 11.08.2022 07:31 »

Also mein Appel: Liebe Gesetzgeber, einfach mal in sich gehen, schauen, ob nicht doch noch irgendwo Geld rum liegt (in einigen Schließfächern von so manchem SPD Politiker soll sich ja was finden lassen) und das Ganze mal auf vernünftige Füße stellen, dann sind die Beamten auch alle wieder ruhig und fleißig.

Der Gesetzgeber liest dieses Forum nicht, die Gewerkschaften auch nicht. Dein Appel ist also wertlos.
Man muss schon an die Stellen herantreten, welche zuständig sind. Dem BBB kann man einfach schreiben, VerDi auch, dem Finanzministerium auch. Die sind derweil im Glauben wir wissen von nichts und/oder es ist egal.
Mit in Foren Apelle schreiben ist man auch nicht von der 42h-Woche abgekommen.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3572 am: 11.08.2022 07:32 »
Da Problem ist, dass ein unteralimentierter Polizist deutlich lukrativer an Nebeneinkünfte kommen kann, als durch Pizzafahrten. Wohin das führt, kann man in vielen Ländern dieser Welt beobachten. Und genau deshalb ist das Alimentationsprinzip so wichtig. Der Beamte einschließlich seiner Kernfamilie soll ausschließlich von der Besoldung leben können, ohne dass weitere Abhängigkeiten notwendig sind. Ob der Ehegatte darüber hinaus selber noch arbeiten geht, ist eine persönliche Lebensentscheidung, die den Staat nichts angeht.

Das ist wahrscheinlich richtig. Aber Recht haben & Recht bekommen sind eben 2 Paar Schuhe, auch oder besonders beim Staat. 

gerzeb

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3573 am: 11.08.2022 08:17 »
Das Alleinverdienerprinzip kann dabei sicherlich - anders als die weiterhin bestehende Pflicht des Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren - modifiziert werden. Das bedarf aber sachlich präziser Begründungen, die bislang kein Gesetzgeber vollzogen hat, (...).


Vielleicht hat mich hinsichtlich des Alleinverdienerprinzips auch mein privat/dienstliches Umfeld getäuscht. Lokalempirisch gehen 100 % aller Mütter spätestens nach 1 jahr wieder arbeiten, mit einer Arbeitzeit von min. 75%.

In meiner Gegend das komplette Gegenteil. Ich kenne viele Familien, wo die Frau mindestens 3 Jahre zu Hause geblieben ist um die Kinder zu betreuen. Auch bei uns war es der Fall. Meine Frau ist 3 Jahre zu Hause geblieben um die Kinder zu betreuen und geht nun 15 Std. in der Woche arbeiten, damit eine Betreuung immer gewährleistet ist.

Man mag mich altmodisch nennen, aber ich bin der Meinung, wenn man nach einem Jahr wieder Vollzeitnah einer Beschäftigung nachgeht, das Kind von morgens bis nachmittags im Kindergarten ist, später in der OGS bis 16 Uhr... Dann braucht man auch keine Kinder. Kinder

Organisator

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3574 am: 11.08.2022 08:25 »
Man mag mich altmodisch nennen, aber ich bin der Meinung, wenn man nach einem Jahr wieder Vollzeitnah einer Beschäftigung nachgeht, das Kind von morgens bis nachmittags im Kindergarten ist, später in der OGS bis 16 Uhr... Dann braucht man auch keine Kinder. Kinder

So wie das klingt, bist du vollzeit bzw. vollzeitnah arbeiten. Also brauchst du keine Kinder?

gerzeb

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3575 am: 11.08.2022 08:34 »
Man mag mich altmodisch nennen, aber ich bin der Meinung, wenn man nach einem Jahr wieder Vollzeitnah einer Beschäftigung nachgeht, das Kind von morgens bis nachmittags im Kindergarten ist, später in der OGS bis 16 Uhr... Dann braucht man auch keine Kinder. Kinder

So wie das klingt, bist du vollzeit bzw. vollzeitnah arbeiten. Also brauchst du keine Kinder?

Meine Aussage bezog sich auf eine Familienkostellation, wo beide Elternteile in Vollzeit oder Vollzeitnah beschäftigt sind  ;)
Ich bin der Meinung, dass Betreuung vorrangig durch die Elternteile Vater oder Mutter sicherzustellen sind und nicht durch ganztägige Kita oder OGS. Ja, ich gehe in Vollzeit arbeiten, meine Frau 15 Std. in der Woche, verteilt auf Donnerstag und Freitag. An diesen Tagen habe ich Homeoffice. Betreuung geregelt. Ich kann somit behaupten, dass ich Kinder "brauche".  8)

VierBundeslaender

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« Antwort #3577 am: 11.08.2022 11:53 »
https://www.n-tv.de/mediathek/magazine/fruehstart/Grundsicherung-muss-jetzt-deutlich-steigen-article23518983.html
Schlagzeile: "Grundsicherung muss jetzt deutlich steigen".

Nach den Plänen von Lindner sind Beamte erneut die Verlierer, denn: Höhere Steuerklassen, also Bruttoeinnahmen werden stärker entlastet. Der Beamte hat generell weniger Brutto.

Bastel

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« Antwort #3578 am: 11.08.2022 11:58 »
https://www.n-tv.de/mediathek/magazine/fruehstart/Grundsicherung-muss-jetzt-deutlich-steigen-article23518983.html
Schlagzeile: "Grundsicherung muss jetzt deutlich steigen".

Nach den Plänen von Lindner sind Beamte erneut die Verlierer, denn: Höhere Steuerklassen, also Bruttoeinnahmen werden stärker entlastet. Der Beamte hat generell weniger Brutto.

Hast du mal ein Beispiel?

Ein A10er Stufe 5 hat weniger Brutto als ein E11er Stufe 2, bezahlt aber 165€ mehr Einkommenssteuer.

Festsetzer

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« Antwort #3579 am: 11.08.2022 12:10 »
https://www.n-tv.de/mediathek/magazine/fruehstart/Grundsicherung-muss-jetzt-deutlich-steigen-article23518983.html
Schlagzeile: "Grundsicherung muss jetzt deutlich steigen".

Nach den Plänen von Lindner sind Beamte erneut die Verlierer, denn: Höhere Steuerklassen, also Bruttoeinnahmen werden stärker entlastet. Der Beamte hat generell weniger Brutto.

Naja...
Bemessungsgrundlage für die ESt ist das zvE, nicht das Brutto. Und meinst du die Steuerklassen 1-6?

semper fi

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« Antwort #3580 am: 11.08.2022 14:06 »

Also mein Appel: Liebe Gesetzgeber, einfach mal in sich gehen, schauen, ob nicht doch noch irgendwo Geld rum liegt (in einigen Schließfächern von so manchem SPD Politiker soll sich ja was finden lassen) und das Ganze mal auf vernünftige Füße stellen, dann sind die Beamten auch alle wieder ruhig und fleißig.

Der Gesetzgeber liest dieses Forum nicht, die Gewerkschaften auch nicht. Dein Appel ist also wertlos.
Man muss schon an die Stellen herantreten, welche zuständig sind. Dem BBB kann man einfach schreiben, VerDi auch, dem Finanzministerium auch. Die sind derweil im Glauben wir wissen von nichts und/oder es ist egal.
Mit in Foren Apelle schreiben ist man auch nicht von der 42h-Woche abgekommen.

Ich bin in der Gewerkschaft und weiß auch, dass etliche Gewerkschaftskollegen hier definitiv mitlesen. Auch einige Politiker lesen hier durchaus mit. Insoweit halte ich eher deinen Beitrag für wertlos, weil es tatsächlich nichts bringen würde an Verdi oder den BBB zu schreiben, denn die machen die Gesetze in Deutschland nicht und im Finanzministerium sitze ich selber, wenn du aber das Bundesfinanzministerium meinst, dann wäre dieses nicht zuständig, da die Bundesländer die Besoldung jeweils selbst regeln.

semper fi

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« Antwort #3581 am: 11.08.2022 14:49 »
https://www.n-tv.de/mediathek/magazine/fruehstart/Grundsicherung-muss-jetzt-deutlich-steigen-article23518983.html
Schlagzeile: "Grundsicherung muss jetzt deutlich steigen".

Nach den Plänen von Lindner sind Beamte erneut die Verlierer, denn: Höhere Steuerklassen, also Bruttoeinnahmen werden stärker entlastet. Der Beamte hat generell weniger Brutto.

Der Beitrag ergibt von vorn bis hinten keinen Sinn, ist also wertlos  ;).

Steuerklassen sind nicht abhängig vom Brutto und das Brutto nicht von der Steuerklasse. Die Steuerklasse kannst du teilwiese selbst wählen, wenn du zum Beispiel verheiratet bist, also 4/4 (gesetzt) und 3/5 auf Antrag. Es geht aber auch 4/4 mit Faktor. Die Steuerklasse 6 hast du bei zwei Einkommen (um es vereinfacht auszudrücken). Die Steuerklasse 2 bei Alleinerziehenden und die 1 bei Singles, wobei die Steuerklasse 4 der Steuerklasse 1 entspricht. Maßgeblich für die Steuerbelastung ist nur das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag, umso höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher die Auswirkung auf die Steuerbelastung bei Anhebung des Grundfreibetrages (auch vereinfacht ausgedrückt). Insoweit bleibt Menschen mit einem sehr hohem Einkommen etwas mehr in der Tasche, als Menschen mit einem sehr geringem Einkommen. Menschen mit einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages zahlen daher überhaupt keine Steuern, also keine Einkommensteuer. Da die Lohnsteuer eine besondere Form der Einkommensteuer ist, bleibt den Angestellten und Beamten durch die Anhebung des Grundfreibetrages also zukünftig monatlich etwas mehr netto erhalten. Bei mir sind es 8 € in 2023 (aufgerundet), also ein echter, wahnsinnig riesiger Inflationsausgleich (Sarkasmus ende).Jemand mit dem doppelten meines Gehaltes käme aber auch auf nur knapp 11€ netto mehr, also nicht den Unkenrufen aus der Presse glauben, denn die sehr, sehr guten Verdiener können sich allein von der Anhebung jetzt nicht noch einen Porsche mehr leisten. 

Und man mag ja Herrn Lindner vieles nachsagen können, dabei sollte man aber nicht vergessen, dass er Bundesfinanzminister ist und lediglich im Bereich der Steuern Entlastungen bringen kann. Er ist also nicht für die Höhe des Einkommens der Menschen verantwortlich und kann da auch nichts nach oben schrauben, das müssen wenn dann die Arbeitgeber tun. Dennoch halte ich die vorgesehene Anhebung des Grundfreibetrages nicht ansatzweise für ausreichend, da hätte mehr kommen müssen oder andere Möglichkeiten ausgelotet werden können.

Reisinger850

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« Antwort #3582 am: 11.08.2022 15:09 »
Also ich als A12er Stufe 8 würde fast zum Höchstsatz profitieren, wenn die Pläne von Lindner gerechterweise durchkommen. Glaube, ab 62.000 Euro brutto wäre die Ersparnis bei 479 Euro gedeckelt. Ich bekäme ca. 420 Euro, bzw. müsste sie weniger zahlen.

Alles ok hier. Endlich mal was für Leute die arbeiten statt für Hartz4.

Neuer12

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« Antwort #3583 am: 11.08.2022 15:19 »
Also ich als A12er Stufe 8 würde fast zum Höchstsatz profitieren, wenn die Pläne von Lindner gerechterweise durchkommen. Glaube, ab 62.000 Euro brutto wäre die Ersparnis bei 479 Euro gedeckelt. Ich bekäme ca. 420 Euro, bzw. müsste sie weniger zahlen.

Alles ok hier. Endlich mal was für Leute die arbeiten statt für Hartz4.

Und genau das macht in der derzeitigen Situation keinen Sinn und ist das Gegenteil von sozial.

Reisinger850

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« Antwort #3584 am: 11.08.2022 15:32 »
Wieso? Es kann ja nicht sein, dass die Mitte alles allein finanzieren soll. Steuertarif und Geringverdiener/Hartz4 hat erstmal nichts miteinander zu tun, weil letztere eh dazu nichts beitragen. Da kann man andere Maßnahmen wählen, wie teilweise schon ggeschehen.

Mit welcher Begründung bitte sollte denn das Reallohnniveau einfach immer weiter sinken bei jenen, die eh schon die höchsten Lasten haben?

Ich mecker ja auch nicht, dass man bei Hartz4 soviel heizen kann wie man will, obwohl ich es mitbezahle. Dann soll aber die Inflation und kalte Progression bitte nicht trotz Lohnerhöhung meinen Lebensstandard verschlechtern.

Ihre Meinung riecht nach links radikal