Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Jockel:
--- Zitat von: was_guckst_du am 08.09.2020 07:12 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 07.09.2020 18:54 ---„Wer heute als lediger Richter oder Staatsanwalt in den Beruf einsteigt, erhält im bundesweiten Schnitt weniger als 55.000 Euro brutto im Jahr. Ein vergleichbarer Prädikatsjurist in einem Unternehmen verdient nach einer Kienbaum-Studie im Mittel hingegen mehr als 90.000 Euro jährlich, während ein Anwalt in einer Großkanzlei auf der ersten Karrierestufe im Schnitt mit mehr als 120.000 Euro pro Jahr beginnt. Der 25-Jahres-Vergleich verdeutlicht die ganze Dramatik der Entwicklung. Verdienten junge Richter und Staatsanwälte 1992 noch rund 10.000 Euro weniger im Jahr als vergleichbare Juristen in Unternehmen, beträgt die Differenz heute fast 40.000 Euro. Hinkten die Einstiegsgehälter der Justizjuristen vor 25 Jahren knapp 30.000 Euro hinter den Einkünften in Großkanzleien her, ist der Gehaltsvorsprung der Anwälte heute im Durchschnitt auf fast 70.000 Euro pro Jahr gewachsen.“ (https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2014/12/09/besoldung-bundesverfassungsgericht)
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..das ist lediglich Folge einer persönlichen Entscheidung bei der Auswahl des Arbeitgebers und hat absulut nichts mit verfassungskonformer Alimentation zu tun..
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Doch. Nicht in der absoluten Höhe, sondern in der prozentualen Steigerung. Da sind die Top-Juristen die Peergroup, die für die A-Besoldung die Tarifbeschäftigten sind. 2. oder 3. Kriterium des BVerfG.
DrStrange:
Was passiert denn, wenn man wirklich das bedingungslose Grundeinkommen einführen würde?
Organisator:
--- Zitat von: DrStrange am 09.09.2020 09:10 ---Was passiert denn, wenn man wirklich das bedingungslose Grundeinkommen einführen würde?
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Ich würde sofort kündigen und den ganzen Tag zocken!
HansGeorg:
Liebe Mitglieder dieses Forums. Ich finde es persönlich herausragend, dass sich Personen mit dem Thema auseinander setzen udn dieses Wissen auch in einer solchen Tiefe und Umfang teilen. Ich jedoch habe auch persönlichen Gründen (Pflegebedürftiges Familienmitglied) leider nicht die Zeit dazu. Nichtsdestotrotz verfolge ich diese Diskussion. Kann aber immer noch keinen Zuagng zu der Frage finden ob es sich für mich als Beamten in Schleswig Holstein (A7) lohnt hier Widerspruch einzulegen? Hat dies rein Zufällig jemand im Kopf oder sich damit beschäftigt und kann mir darauf eine Antwort geben? Vielen Dank
BStromberg:
--- Zitat von: HansGeorg am 09.09.2020 10:02 ---Liebe Mitglieder dieses Forums. Ich finde es persönlich herausragend, dass sich Personen mit dem Thema auseinander setzen udn dieses Wissen auch in einer solchen Tiefe und Umfang teilen. Ich jedoch habe auch persönlichen Gründen (Pflegebedürftiges Familienmitglied) leider nicht die Zeit dazu. Nichtsdestotrotz verfolge ich diese Diskussion. Kann aber immer noch keinen Zuagng zu der Frage finden ob es sich für mich als Beamten in Schleswig Holstein (A7) lohnt hier Widerspruch einzulegen? Hat dies rein Zufällig jemand im Kopf oder sich damit beschäftigt und kann mir darauf eine Antwort geben? Vielen Dank
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Klares JA!
Mustertexte zur Fristwahrung gibt es zu Hauf'.
Machen!
Kostet nichts, bringt keine Nachteile und keinerlei Prozessrisiko.
Ob es sich lohnt, vermag man heute noch nicht endgültig beantworten zu können, aber gewisse Tendenzen und gerichtliche Ausführungen indizieren, dass es wohl zu der ein oder anderen (größeren) Veränderung in der Besoldungsstruktur kommen dürfte.
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