Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1487156 times)

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3990 am: 07.12.2022 17:44 »
Verdi zum Stand der Beamt*innenalimentation  ::)

https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++e3e0cc7e-749b-11ed-aac4-001a4a160100

Na immerhin wird auch in 2022 ein Widerspruch empfohlen.

Ich mag den Passus mit der politische Vermittelbarkeit. Wenn es nach der Vermittelbarkeit geht dürften Beamte nur auf Niveau von ALG2 arbeiten gehen.


Was für ein Witz!

Seit wann muss gesetzkonformes Handeln politisch vermittelbar sein?
Natürlich wird das für die Politiker, die enorme Nachzahlungen und Alimentationsanpassungen zugunsten der Beamten verkündigen, sehr sehr unschön und dem Wähler teilweise nicht gefallen.
Aber was ist das denn bitte für eine Begründung?
Nach dem Motto: „Wir verstoßen seit über einem Jahrzehnt gegen die Verfassung, aber sich jetzt wieder an das Gesetz zu halten ist nicht vermittelbar.“

Klar ist das fiskalpolitisch nicht vermittelbar, aber das kann und darf keinen Grund sein, wieder etwas halbgares auf den Weg zu bringen.

Ich hoffe das BVerfG spricht da mal ein Machtwort…

Sleyana

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3991 am: 07.12.2022 18:01 »
Seit wann muss gesetzkonformes Handeln politisch vermittelbar sein?
Natürlich wird das für die Politiker, die enorme Nachzahlungen und Alimentationsanpassungen zugunsten der Beamten verkündigen, sehr sehr unschön und dem Wähler teilweise nicht gefallen.
Aber was ist das denn bitte für eine Begründung?
Nach dem Motto: „Wir verstoßen seit über einem Jahrzehnt gegen die Verfassung, aber sich jetzt wieder an das Gesetz zu halten ist nicht vermittelbar.“

Die Bildzeitung hat doch schon die Artikel vorgeschrieben und wartet doch nur darauf das Bierzelt zu bedienen. Wo kommen wir dahin wenn Beamte weiterhin "Den Hals nicht vollkriegen" oder "Faul aber dennoch mehr Geld" wollen. Das übliche Bashing wegen Pension und SV-Pflicht spare ich mal.

Ja merkwürdig das man sich schon fürchten muss verfassungskonforme Gesetze zu machen. Ich frage mich auch immer wo das Geld hin verschwindet... Die Diäten kann man doch auch immer erhöhen...

Ich hoffe das BVerfG spricht da mal ein Machtwort…

Ich warte eigentlich nur darauf das unser BVerfG mal selbst Hand anlegt. In der Vergangenheit haben die auch schon ganze Gesetze gestrichen oder gar abgeändert, weil das katastrophal verfassungswidrig war. Die Bundesregierung hat sich beim TSG auch nur 32 Jahre Zeit gelassen seit Entstehung und gut 20 Jahre seit den ersten Urteilen um auch nur mal daran zu denken. Was sind da schon Besoldungen im Vergleich?

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3992 am: 07.12.2022 18:12 »
Alleine dafür „ Beamt*innenalimentation“ gehört dem Verdi Verantwortlichen rechts und links auf die Backe gehauen.

Sleyana

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3993 am: 07.12.2022 18:19 »
Alleine dafür „ Beamt*innenalimentation“ gehört dem Verdi Verantwortlichen rechts und links auf die Backe gehauen.

Meine Deutschlehrerin sagt jedes mal ganz entschuldigend das sie nicht gendert... Wo sich meine Klasse und ich jetzt nicht so unbedingt drüber ärgern... Es ist uns eigentlich sogar egal.

Aber habe auch schön gehört das Bachelorarbeiten negativ bewertet werden, weil nicht mit Gender * versehen.

Beamtenmichel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3994 am: 07.12.2022 21:38 »
Alleine dafür „ Beamt*innenalimentation“ gehört dem Verdi Verantwortlichen rechts und links auf die Backe gehauen.

Dennen haben sie einfach so viel ins Hirn geschissen, dass es schon wieder aus allen Löchern rauskommt.

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3995 am: 08.12.2022 12:34 »
Vielleicht sollte sich ein Großteil von uns um einen Wechsel nach Sachsen-Anhalt bemühen 8), alimentationsbedingt.

ratlos955

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3996 am: 11.12.2022 11:39 »
Haben gerade eine Menge Geld für unsere 4 Kinder überwiesen bekommen. Ist das hierfür?
Habe vor ein paar Jahren mal vom Philologenverband für Lehrer einen Antrag auf gerechte Alimentierung gestellt. Bis auf ein Gespräch mit der Schulleitung (Zurückweisung des Widerspruchs) kam damals aber nichts bei rum.
Oder läuft das noch?
Kann gerade keine 300 Seiten lesen :(
Bin aus Niedersachsen.
 Danke und Grüße

BalBund

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3997 am: 11.12.2022 12:00 »
Haben gerade eine Menge Geld für unsere 4 Kinder überwiesen bekommen. Ist das hierfür?
Habe vor ein paar Jahren mal vom Philologenverband für Lehrer einen Antrag auf gerechte Alimentierung gestellt. Bis auf ein Gespräch mit der Schulleitung (Zurückweisung des Widerspruchs) kam damals aber nichts bei rum.
Oder läuft das noch?
Kann gerade keine 300 Seiten lesen :(
Bin aus Niedersachsen.
 Danke und Grüße

Des Lesens kundig zu sein ist eine Zier, derer sich gerade Lehrer oftmals bemüßigt fühlen (sollten).

Nichtsdestotrotz: Die Glaskugel ist gerade in der Werkstatt. Woher sollen wir wissen, was eine Menge Geld ist, in welcher Form sie Dir ausbezahlt wurde und was als Betreff oder Verwendungszweck genannt wurde?

Ebenso können wir nicht wissen, ob die damalige Schulleitung den Widerspruch ruhend gestellt hat, weitergeleitet hat oder wie auch immer, ein schriftlicher Bescheid, welcher den Klageweg eröffnet hätte, scheint ja damals nicht ergangen zu sein.

Der WS, so noch aktiv, dürfte somit nur für ein Jahr Wirkung entfaltet haben. Eine Nachzahlung wäre dementsprechend auch nur für diesen Zeitraum wahrscheinlich. Aus der zeitlichen Differenz zwischen damals und heute kannst Du also hochrechnen, wie viel Geld verloren ist, wenn es tatsächlich ein solcher Vorgang wäre.

ratlos955

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3998 am: 11.12.2022 12:18 »
Gab ein Schreiben mit Zurückweisung des Widerspruchs. Das wars damals.
Jetzt auf einmal gibts 1.500 Euro für die Kinder und 2,8% extra.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3999 am: 11.12.2022 12:43 »
Gab ein Schreiben mit Zurückweisung des Widerspruchs. Das wars damals.
Jetzt auf einmal gibts 1.500 Euro für die Kinder und 2,8% extra.

Und das nennst du eine Menge Geld? ;D ;D
Du hast dir eine Menge durch die Lappen gehen lassen.

ratlos955

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4000 am: 11.12.2022 12:46 »
Gab ein Schreiben mit Zurückweisung des Widerspruchs. Das wars damals.
Jetzt auf einmal gibts 1.500 Euro für die Kinder und 2,8% extra.

Und das nennst du eine Menge Geld? ;D ;D
Du hast dir eine Menge durch die Lappen gehen lassen.

Wieviel hast du denn bekommen?

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4001 am: 11.12.2022 13:16 »
...noch ne falsche Frage...

..richtige Frage wäre gewesen: Wieviel hätte ich denn (nachgezahlt) bekommen können? 8)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

chester00

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4002 am: 11.12.2022 14:27 »
Gab ein Schreiben mit Zurückweisung des Widerspruchs. Das wars damals.
Jetzt auf einmal gibts 1.500 Euro für die Kinder und 2,8% extra.

Immer wieder traurig zu sehen, wie wenig Beamte sich über die Entwicklung der Besoldung informieren. Ich bin selbst Lehrer und die meisten bei uns interessiert das quasi gar nicht…
Um es kurz zu machen: die 2,8% sind die reguläre Erhöhung der Bezüge zum 01.12.2022. Außerdem gab es in diesem Jahr eine Erhöhung der Jahressonderzulage, in der Alltagssprache auch Weihnachtsgeld genannt. Dort gibt es nun 500€ für jeden ab A9, sowie für jedes Kind nochmal 250€. Macht summa summarum bei dir dann die 1500€.

Es hat also rein gar nichts mit dem Widerspruch von damals zu tun. Da hängt das Land Niedersachsen wie immer meilenweit hinterher und es gibt noch keinerlei Vorschläge, wie man damit umgeht. Bin auch mal gespannt, was bei Frau Willie Hamburg das Wörtchen „schnellstmöglich“ bedeutet, dass sie im Zusammenhang mit der Angleichung der Lehrerbesoldung auf A13 immer wieder nutzt

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4003 am: 11.12.2022 14:30 »
Gab ein Schreiben mit Zurückweisung des Widerspruchs. Das wars damals.
Jetzt auf einmal gibts 1.500 Euro für die Kinder und 2,8% extra.

Und das nennst du eine Menge Geld? ;D ;D
Du hast dir eine Menge durch die Lappen gehen lassen.

Wieviel hast du denn bekommen?

Schau einfach mal was Beamten mit 4 Kindern in NRW nachgezahlt wird. Setz dich davor aber besser hin.

ursus

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4004 am: 12.12.2022 12:21 »
Keiner der 17 Besoldungsgesetzgeber erfüllt derzeit die Vorgaben des BVerfG, weder hinsichtlich des "Abstandsgebotes" noch hinsichtlich der "prozeduralen Anforderungen". Kein derzeit gültiges Besoldungsgesetz ist verfassungskonform. Um es mit den Worten von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Humboldt Universität zu Berlin zu sagen: " Angesichts der „Dreistigkeit“ dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg „länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs“ verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht (und damit vorsätzlich! Ergänzung durch Verfasser!) die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG, offen missachtet werden. Diese fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, nicht nur „rechtsstaatsgefährdend“, wie bekanntermaßen u. a. a. bereits der DRB – Berlin angemerkt hat. Die Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuern die Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung." (https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf ) Daher kann Jedem nur geraten werden Widerspruch zu erheben bis das BVerfG sämtliche Vorlagebeschlüsse abgearbeitet und so für Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt hat. Die Untersuchung der Verfassungskonformität der Alimentation hat auf der ersten Prüfungsstufe möglichst einfachen und klaren Regeln zu folgen (vergl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn.183: „Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich etwaiger weiterer Richter und Staatsanwälte erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <193 Rn. 64>). Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird.“ Der DRB NRW führt hierzu aus: „Die Mustertexte (des DRB NRW Ergänzung durch Verfasser!) sind allgemein gehalten. Sie richten sich ausdrücklich gegen alle Bestandteile der Besoldung bzw. Versorgung, umfassen also auch etwaige Familienzuschläge. Von der Zurverfügungstellung eines Musterwiderspruches bezüglich des Familienzuschlages für (kinderreiche Familien) haben wir daher abgesehen. Außerdem haben wir ausdrücklich – unter Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz – gebeten, die Verfassungsmäßigkeit der gewährten Besoldung bzw. Versorgung umfassend unter allen denkbaren Gesichtspunkten zu prüfen. Die Widerspruchsbegründung soll nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen sein, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung. Damit soll eine enge Auslegung des jeweiligen Widerspruchs durch das LBV ausgeschlossen werden. Besonders wichtig: Die Widersprüche müssen bis Jahresende beim LBV eingegangen sein. Nach den bisherigen Erfahrungen sollten Sie darauf achten, die Widerspruchseinlegung auch in einigen Jahren noch nachweisen zu können. Ein Fax-Bericht ist so lange ausreichend, wie er inhaltlich nicht angezweifelt wird. Ein Einschreiben mit Rückschein beweist im Zweifel nicht den Inhalt der Übermittlung. Volle Kontrolle über den Nachweis des Datums sowie des Inhaltes der Zustellung haben Sie, wenn Sie Ihren Besoldungswiderspruch über die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Ihres Gerichts per ZU zustellen lassen! (https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2022 ).