...damit wären wir wieder bei der Grundsatzdiskussion...
...in diesem Zusammenhang hatte ich schon einige Seiten vorher mal angesprochen, ob die aktuellen Entscheidungen nicht auch der Anfang vom Ende des Berufsbeamtentums bedeuten könnten...
...aber hier wedelt die Mehrheit ja lieber heute schon mit den Euroscheinen der Erhöhungen, die sie sich künftig erhoffen...
...nicht, das wir uns falsch verstehen...wenn es zu diesen Erhöhungen für alle kommen sollte, freue ich mich mit...der Glaube daran fehlt mir aber...
"...nicht, das wir uns falsch verstehen...wenn es zu diesen Erhöhungen für alle kommen sollte, freue ich mich mit...der Glaube daran fehlt mir aber..."
Das geht mir übrigens nach weit über 20 Jahren Beamtenerfahrung genauso: dass mir der Glaube fehlt. Und es wird so sein, dass die Besoldungsgesetzgeber alles versuchen werden, um die im Durchschnitt weit über 35 Prozent Alimentationserhöhung, die das BVerfG für die Vergangenheit entschieden hat und die dann zwangsläufig in die Zukunft weiterwirken werden, möglichst kostengünstig zu drücken (das zentrale Mittel könnte dabei vielleicht das Beihilfesystem sein). Da die Personalkosten der höchste Posten im Budget der Länder sind (im Durchschnitt um die 40 Prozent), ist das auch nachvollziehbar.
"...in diesem Zusammenhang hatte ich schon einige Seiten vorher mal angesprochen, ob die aktuellen Entscheidungen nicht auch der Anfang vom Ende des Berufsbeamtentums bedeuten könnten..."
Der Bund und die Ländern könnten aufhören, zukünftige Bewerber zu verbeamten - das wird vielleicht auch die Folge des aktuellen Beschlusses sein (denn - ohne die Grundsatzdiskusssion wieder aufnehmen zu wollen - die Familienzuschläge können nicht in dem Maße erhöht werden, wie es verschiedene hier glauben; die Alimentationserhöhung betrifft alle Beamte, was die Sache nur noch teuerer macht). Da die Sozialabgaben eingespart werden, war es bis jetzt ja
kurz- und mittelfristig günstiger, Verbeamtungen vorzunehmen. Das wird sich nun womöglich ändern, was mittel- und langfristig das Berufsbeamtentum ändern würde, jedenfalls in jenen Bereichen, die nicht wie Polizei oder Feuerwehr hoheitlichen Aufgaben im engeren Sinne vollziehen. Das könnte dann mittel- und langfristig für verschiedene Bereiche das Ende des Berufsbeamtentums bedeuten, wie jene es bislang kannten.
Was nicht passieren wird, ist, dass sich das Berufsbeamtentum als solches grundlegend ändern wird, was mit der übergeordneten Sichtweise des Bundesverfassungsgericht zu tun hat (welche sich wiederum aus seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung ergibt, die es nicht ignorieren kann). Der aktuelle Beschluss (der kein Urteil ist, wie hier verschiedentlich gesagt wird) ist im Kontext des Urteils (dort war es eines) vom 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12 - zu sehen, in welchem das Verfassungsgericht entschieden hat, dass ausnahmslos allen Beamten in Deutschland das Arbeitskampfmittel des Streiks untersagt ist.
In jenem Urteil hat das Gericht seine Sichtweise vom Beamtentum in all seiner Komplexität dargelegt, insofern ist es für uns Beamte eine spannende Lektüre, denn es zeigt, wohin für uns mit Blick auf unseren Status zukünftig die Reise geht - und es zeigt darin ebenfalls, dass es unmöglich ist, die anstehenden Alimentationserhöhungen in starkem Maße über wie auch immer geartete Zuschläge (ob nun Familien- oder auch Orts- oder ganz andere Zuschläge) abzufedern.
Am Ende dürften die Länder zukünftig aller Wahrscheinlichkeit nach eine Güterabwägung vornehmen, ob es für sie sinnvoller ist, weiterhin verhältnismäßig viele Beamte, die u.a. nicht streiken dürfen und die man verhältnismäßig einfach versetzen kann, einzustellen, oder ob sie es für vorteilhafter ansehen, noch stärker auf Tarifbeschäftigte zu setzen. Die Sache ist im Fluss, das hat das 2018er Urteil vorbereitet und der jetzige Beschluss weitgehend vollendet.