Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
WasDennNun:
--- Zitat von: Fahnder am 09.09.2020 17:18 ---Ja das wäre lustig WasDennNun, da dies den öffentlichen Dienst in den mittleren Laufbahngruppen sicherlich noch attraktiver als bisher. Ich denke wir haben keine Nachwuchsprobleme mehr, wenn ab sofort alle Single-Sekretäre und Single-Meister nur noch ein Grundgehalt von 2.000 EUR bekommen (Ironie?)
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Wäre ja noch weniger......
(Grundbesoldung 2kvh jetzt 2719 -2*333€ - Kosten für Gattin ~550€= 1500€ Grundbesoldung2.0 A4s1 vs. 2180 Grundgehalt ohne Fam aber mit FamAnteile)
Aber ich denke die werde da so etwas errechnen, so dass es eben nicht zu 25% mehr für den Single kommen wird, sondern der eben ein paar Prozentchen mehr erhält als jetzt.
--- Zitat von: Organisator am 09.09.2020 17:16 ---Sollte sich die Familie für das Alleinverdienermodell entscheiden, ist es nicht Aufgabe des Staates, die weitere Person zu alimentieren, da sie selbst für ihren Unterhalt sorgen kann.
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Nun partiell. Der Staat muss weiterhin das Alleinverdiener Modell bei Familien mit Kindern alimentieren, denke ich.
Dies kann er ja auch machen durch einen ~550€ Aufschlag für das Kinderbetreuungs Ehepaar.
Aber er kann es bestimmt auch abstufen 100% bei Kinder bis 4 Jahre, danach 50% bis Kinder aus der Schule oder 16 Jahre oder...
Alternative:
Beamte wird zu 100% bei voller Bezahlung freigestellt bis Kind in Krippe, danach zu 50%....
WasDennNun:
--- Zitat von: Kimonbo am 09.09.2020 17:23 ---Und Singles betrifft das alles nicht? Nur zum Verstandnis. Ich bin Single Frau, A10, Stufe 5 in einem Bundesministerium
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Es betrifft jeden.
Und ein Widerspruch schadet niemanden.
Ob da viel für den Single rausspringen wird, glaube ich persönlich nicht, aber für die mit Kinder wird da sehr viel rausspringen.
Auch in der Zukunft.
--- Zitat von: WasDennNun am 08.09.2020 07:26 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 07.09.2020 18:54 ---Von daher wäre es unsinnig, auch als Beamter egal welchen Familienstands keinen Widerspruch einzulegen
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Allerdings, wer das jetzt noch nicht gemerkt hat, der kann ja sein Geld gleich den armen Samaritern spenden.
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Euphyll:
Dann müssen eben die hergebrachten Grundsätze überarbeitet werden. So einfach funktioniert es dann doch nicht. Von allem nur die Vorteile. Berufliche emanzipation der Frau auf der einen Seite - auf der anderen Seite Beihilfe von 70 % und FZ Stufe 1 - da lässt man schön laufen... Es muss der Gegenwart angepasst werden. Dieses Modell entstammt der tiefen Vergangenheit. Und wenn ich davon lese, dass aufgrund dieses Systems gar Kürzungen bei Ledigen herausspringen könnten, erst recht. Zudem gibt es auch Kindergeld und daneben(!!!!) einen FZ - das ist einmalig in DE und nirgendwo vorgesehen außer bei Beamten.
bgler:
--- Zitat von: Euphyll am 09.09.2020 19:18 ---Zudem gibt es auch Kindergeld und daneben(!!!!) einen FZ - das ist einmalig in DE und nirgendwo vorgesehen außer bei Beamten.
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Steuervergünstigungen (hier: Kindergeld) und Gehaltsbestandteile (hier: FZ) sind zwei verschiedene paar Schuhe..
Nur zum Gedanken: Dass ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten mit Kindern mehr zahlt als seinen übrigen Beschäftigten, wäre weshalb ein Problem? Diesbezüglich gebührt ihm doch Ehre und Anerkennung.
cyrix42:
--- Zitat von: bgler am 09.09.2020 20:19 ---Nur zum Gedanken: Dass ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten mit Kindern mehr zahlt als seinen übrigen Beschäftigten, wäre weshalb ein Problem? Diesbezüglich gebührt ihm doch Ehre und Anerkennung.
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Üblicherweise wird ein Arbeitnehmer für seine geleistete Arbeit, und nicht für seinen Familienstand entlohnt.
Wenn es eine staatliche Aufgabe ist -- und das ist nat. grundgesetzlich festgelegt -- Familien zu unterstützen, dann stellt sich die Frage, warum dies durch eine einseitige Bevorzugung von Beamten geschehen soll. Sind Beamten-Familien schutz- und unterstützungswürdiger als andere? Beamten stehen in einem besonderen Dienst-Verhältnis zu ihrem Dienstherren. Aber die Ehepartner bzw. Kinder nicht...
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