Zitat von: Jepsen am 02.01.2023 01:23
"Ich frage mich, ob die Begründung des Deutschen Richter Bundes BW in Bezug auf die R-Besoldung analog auf die A-Besoldung bei Lehrkräften anwendbar ist? Um wie viel Geld würde es sich ungefähr bei einer A13 Stelle handeln? Ist es schlimm, wenn man den Widerspruch nicht bis 31. Dezember 2022 eingereicht hat? Die Gewerkschaften in Baden-Württemberg haben dazu meines Wissens bislang auch wenig bis gar nichts veröffentlicht."
N. m. E. beträgt der (für nahezu alle 17 Besoldungsgesetzgeber maßgebliche) Fehlbetrag ca. 450,- Euro mtl. netto!
Zumindest nach der Auffassung (von den Juristen) der Schleswig – Holsteinischen Landesregierung müsste der Fehlbetrag (hin zu einer verfassungskonformen Besoldung) für alle Besoldungsgruppen von A4, bis einschließlich hin zum Staatssekretär im jeweiligen Haushalts- und Kalenderjahr entsprechend gelten. (Vergl. Gegengutachten des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein zum Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07300/umdruck-19-07321.pdf1.1 Anhebung der Grundbesoldung für alle Beamtinnen und Beamte
Der rechnerische Fehlbetrag der Besoldung aus dem untersten Amt der Besoldungsordnung in der ersten Erfahrungsstufe (dieses Amt dient als Maßstab des Bundesverfassungsgerichts bei der Ermittlung des notwendigen Abstands zur Grundsicherung) beziffert sich nach unseren (zwischenzeitlich aktualisierten) Ermittlungen auf ca. 475 € (siehe dazu auch die Erläuterung der veränderten Beträge in dem gesonderten Vorschlag zur Aktualisierung des Gesetzentwurfs in Anlage 3 des Schreibens) monatlich für die vierköpfige Alleinverdienerfamilie. Um das vom Bundesverfassungsgericht postulierte Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren, müsste die Grundbesoldung für alle Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger (d. h. bis zur Ministerebene hinauf) monatlich um diesen Betrag erhöht werden. Hieraus würden sich jährliche strukturelle Mehrausgaben in Höhe von ungefähr 364 Millionen € ergeben. Für Besoldungsempfänger in der Besoldungsgruppe A 6, zweite Erfahrungsstufe, würde dies eine Erhöhung des Grundgehalts in Höhe von ca. 19 Prozent ergeben. In der Besoldungsgruppe A 9, vierte Erfahrungsstufe, läge der prozentuale Gehaltszuwachs immer noch bei ca. 16 Prozent.
… Zugleich zwingen (!) die beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation Bund und Länder jetzt (!) zum Handeln und zur Beseitigung eines verfassungswidrigen Zustands in Bezug auf die Alimentation der Beamtinnen und Beamten…)
Dem ist für alle 17 Besoldungsgesetzgeber nichts Weiteres hinzu zu fügen!