Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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bgler:

--- Zitat von: cyrix42 am 09.09.2020 20:35 ---
--- Zitat von: bgler am 09.09.2020 20:19 ---Nur zum Gedanken: Dass ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten mit Kindern mehr zahlt als seinen übrigen Beschäftigten, wäre weshalb ein Problem? Diesbezüglich gebührt ihm doch Ehre und Anerkennung.

--- End quote ---

Üblicherweise wird ein Arbeitnehmer für seine geleistete Arbeit, und nicht für seinen Familienstand entlohnt.

Wenn es eine staatliche Aufgabe ist -- und das ist nat. grundgesetzlich festgelegt -- Familien zu unterstützen, dann stellt sich die Frage, warum dies durch eine einseitige Bevorzugung von Beamten geschehen soll. Sind Beamten-Familien schutz- und unterstützungswürdiger als andere? Beamten stehen in einem besonderen Dienst-Verhältnis zu ihrem Dienstherren. Aber die Ehepartner bzw. Kinder nicht...

--- End quote ---

Das ist richtig. Umso schöner, wenn der AG so sozial ist und auch das honoriert.

Die Frage kann eher lauten, weshalb er seine anderen Angestellten dahingehend benachteiligt. Eine grundsätzlich indirekte, mitunter auch direkte, Betroffenheit der Ehepartner und Kinder von diesem besonderen Dienst- und Treueverhältnis besteht durchaus.

was_guckst_du:
...damit wären wir wieder bei der Grundsatzdiskussion...

...in diesem Zusammenhang hatte ich schon einige Seiten vorher mal angesprochen, ob die aktuellen Entscheidungen nicht auch der Anfang vom Ende des Berufsbeamtentums bedeuten könnten...

...aber hier wedelt die Mehrheit ja lieber heute schon mit den Euroscheinen der Erhöhungen, die sie sich künftig erhoffen...

...nicht, das wir uns falsch verstehen...wenn es zu diesen Erhöhungen für alle kommen sollte, freue ich mich mit...der Glaube daran fehlt mir aber...

SwenTanortsch:

--- Zitat von: was_guckst_du am 10.09.2020 07:13 ---...damit wären wir wieder bei der Grundsatzdiskussion...

...in diesem Zusammenhang hatte ich schon einige Seiten vorher mal angesprochen, ob die aktuellen Entscheidungen nicht auch der Anfang vom Ende des Berufsbeamtentums bedeuten könnten...

...aber hier wedelt die Mehrheit ja lieber heute schon mit den Euroscheinen der Erhöhungen, die sie sich künftig erhoffen...

...nicht, das wir uns falsch verstehen...wenn es zu diesen Erhöhungen für alle kommen sollte, freue ich mich mit...der Glaube daran fehlt mir aber...

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"...nicht, das wir uns falsch verstehen...wenn es zu diesen Erhöhungen für alle kommen sollte, freue ich mich mit...der Glaube daran fehlt mir aber..."

Das geht mir übrigens nach weit über 20 Jahren Beamtenerfahrung genauso: dass mir der Glaube fehlt. Und es wird so sein, dass die Besoldungsgesetzgeber alles versuchen werden, um die im Durchschnitt weit über 35 Prozent Alimentationserhöhung, die das BVerfG für die Vergangenheit entschieden hat und die dann zwangsläufig in die Zukunft weiterwirken werden, möglichst kostengünstig zu drücken (das zentrale Mittel könnte dabei vielleicht das Beihilfesystem sein). Da die Personalkosten der höchste Posten im Budget der Länder sind (im Durchschnitt um die 40 Prozent), ist das auch nachvollziehbar.

"...in diesem Zusammenhang hatte ich schon einige Seiten vorher mal angesprochen, ob die aktuellen Entscheidungen nicht auch der Anfang vom Ende des Berufsbeamtentums bedeuten könnten..."

Der Bund und die Ländern könnten aufhören, zukünftige Bewerber zu verbeamten - das wird vielleicht auch die Folge des aktuellen Beschlusses sein (denn - ohne die Grundsatzdiskusssion wieder aufnehmen zu wollen - die Familienzuschläge können nicht in dem Maße erhöht werden, wie es verschiedene hier glauben; die Alimentationserhöhung betrifft alle Beamte, was die Sache nur noch teuerer macht). Da die Sozialabgaben eingespart werden, war es bis jetzt ja kurz- und mittelfristig günstiger, Verbeamtungen vorzunehmen. Das wird sich nun womöglich ändern, was mittel- und langfristig das Berufsbeamtentum ändern würde, jedenfalls in jenen Bereichen, die nicht wie Polizei oder Feuerwehr hoheitlichen Aufgaben im engeren Sinne vollziehen. Das könnte dann mittel- und langfristig für verschiedene Bereiche das Ende des Berufsbeamtentums bedeuten, wie jene es bislang kannten.

Was nicht passieren wird, ist, dass sich das Berufsbeamtentum als solches grundlegend ändern wird, was mit der übergeordneten Sichtweise des Bundesverfassungsgericht zu tun hat (welche sich wiederum aus seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung ergibt, die es nicht ignorieren kann). Der aktuelle Beschluss (der kein Urteil ist, wie hier verschiedentlich gesagt wird) ist im Kontext des Urteils (dort war es eines) vom 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12 - zu sehen, in welchem das Verfassungsgericht entschieden hat, dass ausnahmslos allen Beamten in Deutschland das Arbeitskampfmittel des Streiks untersagt ist.

In jenem Urteil hat das Gericht seine Sichtweise vom Beamtentum in all seiner Komplexität dargelegt, insofern ist es für uns Beamte eine spannende Lektüre, denn es zeigt, wohin für uns mit Blick auf unseren Status zukünftig die Reise geht - und es zeigt darin ebenfalls, dass es unmöglich ist, die anstehenden Alimentationserhöhungen in starkem Maße über wie auch immer geartete Zuschläge (ob nun Familien- oder auch Orts- oder ganz andere Zuschläge) abzufedern.

Am Ende dürften die Länder zukünftig aller Wahrscheinlichkeit nach eine Güterabwägung vornehmen, ob es für sie sinnvoller ist, weiterhin verhältnismäßig viele Beamte, die u.a. nicht streiken dürfen und die man verhältnismäßig einfach versetzen kann, einzustellen, oder ob sie es für vorteilhafter ansehen, noch stärker auf Tarifbeschäftigte zu setzen. Die Sache ist im Fluss, das hat das 2018er Urteil vorbereitet und der jetzige Beschluss weitgehend vollendet.

BStromberg:

--- Zitat von: was_guckst_du am 10.09.2020 07:13 ---...nicht, das wir uns falsch verstehen...wenn es zu diesen Erhöhungen für alle kommen sollte, freue ich mich mit...der Glaube daran fehlt mir aber...

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Auch ich verweise auf meine vorherigen Postings: Ja, wir drehen im Kreis! Die Sache ist inhaltlich (abgestellt auf den Beschluss) ausdiskutiert... es findet bloß noch Kaffeesatzleserei statt.

Bevor ich in geschätzt 20 Jahren in Pension gehe, werden wir aber wohl ein Ergebnis zum Beschluss des BVerfG haben  :D

 

BStromberg:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 10.09.2020 08:16 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 10.09.2020 07:13 ---...damit wären wir wieder bei der Grundsatzdiskussion...

...in diesem Zusammenhang hatte ich schon einige Seiten vorher mal angesprochen, ob die aktuellen Entscheidungen nicht auch der Anfang vom Ende des Berufsbeamtentums bedeuten könnten...

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Das geht mir übrigens nach weit über 20 Jahren Beamtenerfahrung genauso: dass mir der Glaube fehlt. Und es wird so sein, dass die Besoldungsgesetzgeber alles versuchen werden, um die im Durchschnitt weit über 35 Prozent Alimentationserhöhung, die das BVerfG für die Vergangenheit entschieden hat und die dann zwangsläufig in die Zukunft weiterwirken werden, möglichst kostengünstig zu drücken (das zentrale Mittel könnte dabei vielleicht das Beihilfesystem sein). Da die Personalkosten der höchste Posten im Budget der Länder sind (im Durchschnitt um die 40 Prozent), ist das auch nachvollziehbar.

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Darauf wird es hinauslaufen.

ALLES, was im Kern nicht durch verfassungsrechtliche Kodifizierung und Rechtsprechung geschützt ist, wird man zur Gegenrechnung einer neuen Besoldungssystematik heranziehen... dann wird man argumentativ auch wieder sehr schnell mit der Einhaltung der Schuldenbremse bei der Hand sein, die für Flüchtlinge, Corona und Wirtschaftskrise etc. flexibel auf dem Altar der Beliebigkeit geopfert wurde  ::)

Mein Tipp in diese Richtung lautet:

* Systematik der Beihilfe aufweichen/ablösen
* Pensionsniveau gnadenlos nach unten drücken
* das Modell des Staatsdieners mit Urkunde auf den Kernbereich Hoheitsverwaltung i.e.S. beschränken

Natürlich ist das ein Projekt von Jahrzehnten, bis es voll greift, aber die Pflöcke werden sukzessive eingeschlagen.

Spätestens zur nächsten BTW kommt dann auch wieder die "immerwährende Mottenkiste" auf den Tisch (Bürgerversicherung unter Einbeziehung der Beamten, bla bla bla...).

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