Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2669999 times)

nevarro

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4110 am: 04.01.2023 13:58 »
Als weiteres kleines Gedankenspiel dazu: Wenn ein Schüler zu euch kommt und sich über die Note beschwert oder wenn ein Widerspruch zu einem eurer Bescheide reinflattert, ist mit Sicherheit euer erster Gedanke "Nein, die Note/der Bescheid ist in Ordnung". Die gleiche Reaktion herrscht in den Referaten für Besoldungsrecht.

In deinem Beispiel hat Dir die Bezirksregierung aber schon lange vorher auf die Füße getreten. Was Du zu diesem Zeitpunkt dann noch mit dem Schüler diskutieren wollen würdest, verstehe ich nicht.

boysetsfire

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4111 am: 04.01.2023 14:22 »
Als weiteres kleines Gedankenspiel dazu: Wenn .... ein Widerspruch zu einem eurer Bescheide reinflattert, ist mit Sicherheit euer erster Gedanke "Nein, die Note/der Bescheid ist in Ordnung". Die gleiche Reaktion herrscht in den Referaten für Besoldungsrecht.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wenn ich einen Bescheid erlasse, dann selbstverständlich unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung.

Aber genau das machen die Referate für Besoldungsrecht eben NICHT. Sondern sie missachten wissentlich und vorsätzlich die Rechtsprechung des BVerfG. In meinen Augen ist das Rechtsbeugung, wenn nicht sogar Rechtsbruch. Und - wie gesagt - nicht aus Versehen, sondern mit boshafter Absicht.  >:(

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4112 am: 04.01.2023 14:30 »
Die langen Wartezeiten scheinen vielen hier aufs Gemüt zu schlagen. Merkt ihr eigentlich, dass ihr euch gegenseitig immer weiter hoch schaukelt und Einwände einfach immer glatt wegbügelt, weil euch das Ergebnis nicht passt?
- [1] Krazykriss Einwand ist bspw. vollkommen richtig. Ein anderes Besoldungssystem ist möglich. Ja, es muss prozeduralisiert werden, aber es ist nicht unmöglich.
- [2] Beamte haben nach außen nur das vorzutragen, was ihnen vom Vorgesetzten genehmigt wird. Als Beamte solltet ihr das wissen. Sonst ist's ein Verstoß gegen die Treuepflicht. Wenn ein Beamter etwas für rechtswidrig hält, hat er das Instrument der Remonstration, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Das ändert jedoch nichts daran, im Zweifel rechtswidrige Handlungen vornehmen zu müssen oder entsprechende Aussagen tätigen zu müssen. Auch dort gibt es zwar Grenzen, aber die ist bei Besoldungsthemen noch lange nicht in Sicht.
- [3] Da es sich hier im Ganzen nur um Wertungen handelt, ist nichts in Stein gemeißelt. Auch das BVerfG nimmt nur Wertungen vor. Deshalb davon zu sprechen, dass jemand nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes steht, weil er eine andere Ansicht in Besoldungssachen hat als das BVerfG, finde ich schwer verdaulichen Tobak, v.a. wenn einfache Rechtsbegriffe regelmäßig falsch verwendet werden.

Eine Mäßigung in der Sache und das Einnehmen eines anderen Standpunktes zur Kontrolle des eigenen täte mal ganz gut.

Und – weil es mir sonst bestimmt gleich unterstellt wird –: Ich persönlich heiße die Rechtsprechung des BVerfG für gut, da ich natürlich davon profitieren werde, wenn es so kommt wie erhofft.* [4] Dennoch versuche ich, den Standpunkt der Gesetzgeber und ihre Argumentation nachzuvollziehen. Ich stelle mir dann vor, wie ich das handhaben würde, wenn ich an der Stelle säße, die Vorgaben des BVerfG umzusetzen. [5] Wahrscheinlich nämlich genauso ...
Als weiteres kleines Gedankenspiel dazu: Wenn ein Schüler zu euch kommt und sich über die Note beschwert oder wenn ein Widerspruch zu einem eurer Bescheide reinflattert, ist mit Sicherheit euer erster Gedanke [6] "Nein, die Note/der Bescheid ist in Ordnung". Die gleiche Reaktion herrscht in den Referaten für Besoldungsrecht.



* Ich gehe jedoch davon aus, dass dies nicht lange der Fall bleiben wird. Die Besoldungsstruktur wird sich wesentlichen Änderungen ausgesetzt sehen, u.a. auch einer Verringerung (direkten oder indirekten über Nullrunden) insbesondere für Single-Beamte, weil es einfach nicht stemmbar ist. [7] Und das BVerfG wird es in der Konsequenz abnicken, da es einer anderen Besoldungsstruktur Tür und Tor geöffnet und die Gesetzgeber dazu eingeladen hat.

Falls Du Deine Darlegungen auf mich beziehen solltest, folge einfach den Ziffern:

[1] Ich habe erst gestern wie gehabt zumeist umfassender auf die Möglichlichkeiten und deren Grenzen hingewiesen.

[2] Auf die Remonstrationspflicht habe ich vorhin recht direkt hingewiesen, als ich schrieb, dass der Beamte entsprechend zunächst mit seinem Vorgesetzen sprechen und danach aus dem Gespräch die entsprechenden Schlüsse ziehen sollte - sofern er das als nowendig erachtete, bliebe zunächst nur die Remonstration, und zwar als seine Pflicht. Malkav hat vorhin ein konkretes Beispiel genannt. Die Aussage des von ihm hervorgehobenen Referatsleiter ist sachlich falsch. Sofern Du das anders siehst, solltest Du das sachlich begründen. Dann kann man sich darüber austauschen, sofern Du das möchtest.

[3] Wenn Du davon ausgehst, dass das Bundesverfassungsgericht " [a]uch [...] nur Wertungen" vornimmt, ist das wohl eher stark verdaulicher Tobak, sofern man das in Deinem Sinne bewerten wollte. Das Bundesverfassungsgericht spricht Recht und keine Wertungen. In diesem Sinne hebt § 78 (1) BVerfGG hervor: "Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Überzeugung, daß Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklärt es das Gesetz für nichtig." Es darf seinem Auftrag nach dabei keine Wertungen vornehmen, vgl. § 81 BVerfGG: "Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nur über die Rechtsfrage." Seine Entscheidungen binden die anderen Verfassungsorgane, s. § 31 BVerfGG: "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden." Wer wissentlich und willentlich wiederkehrend die bundesverfassungsgerichtlichen Direktiven missachtet, missachtet nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern führt, sofern er das konzertiert tut, jene Verfassungskrise herbei, von der Ulrich Battis berechtigt spricht. Möchtest Du ihn ebenso zur Mäßigung (auf-)rufen?

[4] Wenn Du Dich mit einem Besoldungsgesetz beschäftigst und eine Begründung einer aktuellen Novellierung nachvollziehst, dann dürftest Du so wie i.d.R. die beteiligten Gewerkschaften und Verbände zu dem Ergebnis kommen, dass sie wiederkehrend problematisch sind. Insofern: Nimm Dir mal eines der aktuellen Besoldungsgesetze vor und vollziehe nach, was dort insbesondere hinsichtlich der Mindestalimentation ausgeführt wird. Vorschlag: Du nimmst eines, das Deiner Meinung nach verfassungskonform ist und nennst es hier. Ich bin gespannt, welches das Deiner Meinung nach sein soll!

[5] Da ich so ziemlich alle Novellierungen der Besoldungsgesetze, insbesondere hinsichtlich der Besoldungsanpassungen und mindestens der letzten drei, vier Jahre verfolgt habe, kann ich nicht erkennen, dass dort die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht so sachgemäß umgesetzt worden wären, als dass die Gesetz verfassungskonform wären. Wenn Du also genauso handeln würdest wie die Besoldungsgesetzgeber spätestens in den letzten zweieinhalb Jahren, dann würdest Du höchstwahrscheinlich Teil des konzertierten Verfassungsbruchs werden, denke ich - oder Ulrich Battis hätte sich versehen.

[6] Wer als Lehrer so handelt, wie Du denkst, wird zumindest diesbezüglich keinen positiven Einfluss auf seine Schüler haben und Probleme mit seinen Schülern bekomme. Nicht umsonst verlieren Schüler regelmäßig den Respekt vor Kollege, die so handeln, wie Du das meinst. Denn die erste Frage des Lehrer sollte allein schon im eigenen Interesse sein, wenn er denn pädagogisch handeln wollte, wieso der Schüler ihn entsprechend anspricht. Im Anschluss sollte sowohl der Sachverhalt geklärt werden als auch betrachtet und beachtet bleiben, dass der Schüler sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu jenem Lehrer befindet. Darüber hinaus sind offensichtlich auch Lehrer Menschen und handeln fehlerhaft, und zwar wie der Mensch zumeist häufiger, als ihm das lieb ist und es ihm (von allein) auffällt. Wer das als Lehrer vergisst und so handelt, wie Du das meinst, wäre diesbezüglich ein reichlich schlechter Lehrer und würde, wenn er dauerhaft so handelte, nach und nach den Respekt seiner Schüler und die Autorität vor ihnen verlieren. Nach meiner Erfahrung haben hier Schüler i.d.R. ein sehr feines Gespür, wer sie ernst nimmt und wer nur seinen eigenen Anspruch unhinterfragt vor ihnen durchsetzen will. Letzteren Typus empfinden Schüler - so wie wir das i.d.R. auch getan haben - als zumeist eher unangenehm, da sie seinen Erziehungsstil zurecht als autoritär wahrnehmen.

[7] Ist eigentlich der juristische Begriff des "Abnickens" von Dir präzise verwendet? Ich wusste nicht, dass das Bundesverfassungsgericht entsprechend im Sinne dieser richtig verwendeten Fachsprache handelt. Zugleich solltest Du das, was Du zum Thema "Tür und Tor öffnen" schreibst, einfach mal an einem konkreten Beispiel begründen. Wo hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten elf Jahren Nullrunden "abgenickt" und wo hat es was "Tür und Tor" geöffnet? Mach mal, ich bin gespannt wie immer, wenn es bei Dir über allgemeinen Ausführungen hinausgeht...

Schnarchnase81

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4113 am: 04.01.2023 14:39 »
Die langen Wartezeiten scheinen vielen hier aufs Gemüt zu schlagen. Merkt ihr eigentlich, dass ihr euch gegenseitig immer weiter hoch schaukelt und Einwände einfach immer glatt wegbügelt, weil euch das Ergebnis nicht passt?
- Krazykriss Einwand ist bspw. vollkommen richtig. Ein anderes Besoldungssystem ist möglich. Ja, es muss prozeduralisiert werden, aber es ist nicht unmöglich.
- Beamte haben nach außen nur das vorzutragen, was ihnen vom Vorgesetzten genehmigt wird. Als Beamte solltet ihr das wissen. Sonst ist's ein Verstoß gegen die Treuepflicht. Wenn ein Beamter etwas für rechtswidrig hält, hat er das Instrument der Remonstration, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Das ändert jedoch nichts daran, im Zweifel rechtswidrige Handlungen vornehmen zu müssen oder entsprechende Aussagen tätigen zu müssen. Auch dort gibt es zwar Grenzen, aber die ist bei Besoldungsthemen noch lange nicht in Sicht.
- Da es sich hier im Ganzen nur um Wertungen handelt, ist nichts in Stein gemeißelt. Auch das BVerfG nimmt nur Wertungen vor. Deshalb davon zu sprechen, dass jemand nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes steht, weil er eine andere Ansicht in Besoldungssachen hat als das BVerfG, finde ich schwer verdaulichen Tobak, v.a. wenn einfache Rechtsbegriffe regelmäßig falsch verwendet werden.

Eine Mäßigung in der Sache und das Einnehmen eines anderen Standpunktes zur Kontrolle des eigenen täte mal ganz gut.

Und – weil es mir sonst bestimmt gleich unterstellt wird –: Ich persönlich heiße die Rechtsprechung des BVerfG für gut, da ich natürlich davon profitieren werde, wenn es so kommt wie erhofft.* Dennoch versuche ich, den Standpunkt der Gesetzgeber und ihre Argumentation nachzuvollziehen. Ich stelle mir dann vor, wie ich das handhaben würde, wenn ich an der Stelle säße, die Vorgaben des BVerfG umzusetzen. Wahrscheinlich nämlich genauso ...
Als weiteres kleines Gedankenspiel dazu: Wenn ein Schüler zu euch kommt und sich über die Note beschwert oder wenn ein Widerspruch zu einem eurer Bescheide reinflattert, ist mit Sicherheit euer erster Gedanke "Nein, die Note/der Bescheid ist in Ordnung". Die gleiche Reaktion herrscht in den Referaten für Besoldungsrecht.



* Ich gehe jedoch davon aus, dass dies nicht lange der Fall bleiben wird. Die Besoldungsstruktur wird sich wesentlichen Änderungen ausgesetzt sehen, u.a. auch einer Verringerung (direkten oder indirekten über Nullrunden) insbesondere für Single-Beamte, weil es einfach nicht stemmbar ist. Und das BVerfG wird es in der Konsequenz abnicken, da es einer anderen Besoldungsstruktur Tür und Tor geöffnet und die Gesetzgeber dazu eingeladen hat.

So einen ausgemachten Schwachsinn habe ich selten gelesen. Deiner Logik nach muss der Alleinverdiener mit Kindern konform besoldet werden, ansonsten reicht Bürgergeldniveau. Dass das Amt und die Tätigkeit besoldet werden, spielt bei dir keine Rolle. Bei dir gehen dann A6er -Singels demnächst als Minijobber durch, und richtige Besoldung gibt es nur mit Kind und Kegel.

Du sagst quasi, dass Single-Beamte überalimentiert sind, weil sie Singels sind, denn bei dir wird der Familienstand, nicht das Amt, die Verantwortung und die Arbeit bezahlt.
So denken auch die Besolungsgesetzgeber und genau deshalb kommt da so viel Murks bei rum und genau deshalb werden alle Reparaturversuche gerichtlich wieder kassiert werden, denn ein unerschütterlicher Grundsatz im Beamtentum ist eine amtsangemessene Besoldung nach Eignung, Leistung und Befähigung, die allerdings gleichzeitig noch für den kleinsten Alleinverdiener mit Familie 15% oberhalb des Bürgergeldniveaus sein muss. Dabei dürfen die erstgenannten Grundsätze aber nicht verletzt werden und das ist etwas, wo es keine Zeitenwende geben kann und darf, den genau dies würde gegen das Grundgesetz verstoßen. Wer möchte denn bitte für Mindestlohn zur Polizei oder Gefängnisschließer werden….oder welcher Akademiker geht in den gD oder den hd, wenn sich die Besoldung nur nach Familienstand richtet? Soll sich Richter werden erst verheiratet und mit 2 Kindern lohnen?

Sorry, aber so einen Nonsens, wie von dir hier, habe ich selten gelesen…


Schnarchnase81

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4114 am: 04.01.2023 14:44 »
Ach ja….das von mir geschriebene bezieht sich auf die von dir spekulierten Kürzungen für Singles und der möglich gemachten neuen Besolungsstruktur…was ja quasi eine Geringverdienerstruktur für Singles wäre….

Drehleiterkutscher

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4115 am: 04.01.2023 16:21 »

Wenn das kommt, kann man den Laden zuschließen. Wie weit möchtest du die Grundgehälter noch absenken? Soll man sich bei der Bundeswehr oder der Polizei für Harz4 zusammenprügeln/schießen lassen?

...wenn man sich als Polizist unteralimentiert fühlt, dann sollte man vielleicht mal die Perspektive wechseln.

DrStrange

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4116 am: 04.01.2023 20:45 »

Wenn das kommt, kann man den Laden zuschließen. Wie weit möchtest du die Grundgehälter noch absenken? Soll man sich bei der Bundeswehr oder der Polizei für Harz4 zusammenprügeln/schießen lassen?

...wenn man sich als Polizist unteralimentiert fühlt, dann sollte man vielleicht mal die Perspektive wechseln.

Welche Perspektive sollte man denn da deiner Meinung nach einnehmen wenn man als Single A7er auf dem Revier Dienst verrichtet?

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4117 am: 04.01.2023 21:04 »
Wo gibt es denn bei der Polizei  noch den mittleren Dienst?

Drehleiterkutscher

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4118 am: 04.01.2023 21:25 »
Wo gibt es denn noch A7er bei der Polizei? Und wie lange ist man in A7?

Selbst in BaWü dürfte die Regel jetzt A9-A10 sein im mD - und das für 30 Monate Ausbildung.

Dazu kommen ja Polizeizulage, Wechselschichtzulage, DuZ, meist freie Heilfürsorge.

Man könnte die Kirche auch einfach mal im Dorf lassen...

NvB

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4119 am: 04.01.2023 22:10 »
Wo gibt es denn noch A7er bei der Polizei? Und wie lange ist man in A7?

Selbst in BaWü dürfte die Regel jetzt A9-A10 sein im mD - und das für 30 Monate Ausbildung.

Dazu kommen ja Polizeizulage, Wechselschichtzulage, DuZ, meist freie Heilfürsorge.

Man könnte die Kirche auch einfach mal im Dorf lassen...


Keine Frage, als Polizist gerade mit freier Heilfürsorge spart man schon ordentlich.

Aber DuZ? Lachhaft_hoch10.
Das sind Stundensätze, da würde jeder Industriearbeiter die Arbeitsstelle wechseln.

Mein Kollege bekommt für eine Nachtschicht am Wochenende/Feiertag mehr Zuschlag ausbezahlt, als ich mit 3 Wochenendediensten und 9 Nachtschichten.

Ein Witz vom Feinsten.

Drehleiterkutscher

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4120 am: 04.01.2023 22:26 »
Das stimmt schon, aber auch in der Industrie gibt es gewaltige Unterschiede bei den Zulagen.

Klar, DuZ und die Polizeizulage sind jenseits von Gut und Böse. Aber man bewegt sich auch nicht an der Armutsgrenze, wie hier dargestellt.

Ein lediger, kinderloser POM oder OBM in BaWü kommt gem. Rechner hier auf 2700 bis 3200 netto.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4121 am: 04.01.2023 22:39 »
Wo gibt es denn noch A7er bei der Polizei? Und wie lange ist man in A7?

Selbst in BaWü dürfte die Regel jetzt A9-A10 sein im mD - und das für 30 Monate Ausbildung.

Dazu kommen ja Polizeizulage, Wechselschichtzulage, DuZ, meist freie Heilfürsorge.

Man könnte die Kirche auch einfach mal im Dorf lassen...


Bin kein Polizist, aber wie hoch sind denn die Schichtzulagen?
Hast die mal mit der Wirtschaft verglichen.

8ch prognostiziere einfach mal, dass diese im Vergleich geradezu lächerlich sein werden

Drehleiterkutscher

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4122 am: 04.01.2023 22:44 »
Nacht 1,28 Euro, Sonn- Feiertag 3,81 Euro (für BaWü)

Klar, wenn ich im Industriebereich von 25% bei einem Stundenlohn von 25 Euro ausgehe, liege ich bei über 6 Euro...

Bei der Besoldung gibt es viele Baustellen, aber auch extrem viele unterschiedlichste Interessen. Bspw. Polizei und Feuerwehr: man könnte meinen, hier gebe es die meisten Schnittmengen, aber hier geht die Dienstrealität schon weit auseinander.  Nur mal ein Punkt: während ein Polizist die ganze Nacht tatsächlich arbeitet, hat ein Feuerwehrbeamter die Möglichkeit nachts zu ruhen.

Wie soll man das denn noch mit Lehrern, IT-lern, Richtern/Staatsanwälten und "ganz normalen" Verwaltungsbeamten unter einen Besoldungs-Hut bekommen?

Bei aller berechtigter Kritik hier, ich sehe schon auch die Problematik bei den Gesetzgebern und Interessenvertretungen.
« Last Edit: 04.01.2023 22:56 von Drehleiterkutscher »

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4123 am: 04.01.2023 23:16 »
Ich denke, es geht Drehleiterkutscher hier um etwas anderes und das müssen wir nicht in Betracht ziehen, es schadet aber auch nicht. Ich habe ja oben geschrieben, dass das Urteil von Voßkuhle & Co auf einem sehr systematischen Ansatz beruht. Professor Voßkuhle setzt sich hin und erarbeitet in Ruhe logische Prinzipien, an denen man die Beurteilung orientiert.

Eigentlich müsste der Gesetzgeber nun dasselbe tun. Der Staatssekretär im BMI setzt sich mit dem Staatssekretär im BMF zusammen und sagt "lass uns mal Prinzipien erarbeiten, damit das nicht mehr passiert". Wenn man sich unser Wahlvolk und daraus resultierend die Legislative anschaut, weiß man, dass das nicht passieren wird. Nicht, weil die nicht wollen - das würde ich nicht unterstellen. Aber es gibt andere Projekte, die eine höhere Priorität haben. In Berlin zB Verstaatlichung der Wohnungsbaugesellschaften (statt Neubau auf dem Tempelhofer Feld) und jeder hier kann zig solcher Beispiele nennen. Drehleiterkutscher fragt mE, was in der Besoldung passieren wird.

Das kann man an den Ergebnissen des Urteils zur Professorenbesoldung sehen. Die wurde daraufhin reformiert. Es gibt drei Kategorien: W1, W2 und W3. Die letzteren beiden wurden angefasst und in einigen Bundesländern bekamen dann Professoren exakt so viel vorher wie nachher (Erhöhung Grundgehalt, Absenkung Zulage - das ging vor Gericht durch). Noch schärfer ist es bei W1: Das ist offensichtlich verfassungswidrig, war aber nicht Klagegegenstand. Also ist da was passiert? Richtig: Nichts (Musterprozess läuft seit zehn Jahren).

Das wird hier auch so sein. Man hat halt jahrelang Mist gebaut in der Besoldungsreform und auf dem Rücken der Beamten gespart. Das kann man aber nicht rückgängig machen, weil zu viele andere Spielzeuge (Bürgergeld etc) bezahlt werden müssen, der Haushalt ist auf Kante gestrickt. Also wird man nur dort reparieren, wo das Gericht gesagt hat "das geht nicht". Und Drehleiterkutscher meint nur, dass die Grundgehaltssätze bisher nicht verfassungswidrig sind - SwenTarnosch berichtige mich, mW hat ein Single bisher nicht vor dem BVerfG gewonnen. Und mE muss auch ein Single klagen, die Legislative hilft uns da nicht.

Dass die Gesetzesbegründungen an sich Schrott sind, sehe ich auch. Das reicht aber nicht, um das Ministerium zum handeln zu bewegen. Noch schöner als die Professorenbesoldung war ja der kindergeldbezogene Anteil im Familienzuschlag: Verfassungwidrig, und am mussten dann Festsetzungen her, als dem Gericht der Kragen geplatzt ist. Ich sehe nicht, dass es hier systematischer zugeht.

Drehleiterkutscher

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4124 am: 04.01.2023 23:28 »
Ich denke, es geht Drehleiterkutscher hier um etwas anderes und das müssen wir nicht in Betracht ziehen, es schadet aber auch nicht. Ich habe ja oben geschrieben, dass das Urteil von Voßkuhle & Co auf einem sehr systematischen Ansatz beruht. Professor Voßkuhle setzt sich hin und erarbeitet in Ruhe logische Prinzipien, an denen man die Beurteilung orientiert.

Eigentlich müsste der Gesetzgeber nun dasselbe tun. Der Staatssekretär im BMI setzt sich mit dem Staatssekretär im BMF zusammen und sagt "lass uns mal Prinzipien erarbeiten, damit das nicht mehr passiert". Wenn man sich unser Wahlvolk und daraus resultierend die Legislative anschaut, weiß man, dass das nicht passieren wird. Nicht, weil die nicht wollen - das würde ich nicht unterstellen. Aber es gibt andere Projekte, die eine höhere Priorität haben. In Berlin zB Verstaatlichung der Wohnungsbaugesellschaften (statt Neubau auf dem Tempelhofer Feld) und jeder hier kann zig solcher Beispiele nennen. Drehleiterkutscher fragt mE, was in der Besoldung passieren wird.

Das kann man an den Ergebnissen des Urteils zur Professorenbesoldung sehen. Die wurde daraufhin reformiert. Es gibt drei Kategorien: W1, W2 und W3. Die letzteren beiden wurden angefasst und in einigen Bundesländern bekamen dann Professoren exakt so viel vorher wie nachher (Erhöhung Grundgehalt, Absenkung Zulage - das ging vor Gericht durch). Noch schärfer ist es bei W1: Das ist offensichtlich verfassungswidrig, war aber nicht Klagegegenstand. Also ist da was passiert? Richtig: Nichts (Musterprozess läuft seit zehn Jahren).

Das wird hier auch so sein. Man hat halt jahrelang Mist gebaut in der Besoldungsreform und auf dem Rücken der Beamten gespart. Das kann man aber nicht rückgängig machen, weil zu viele andere Spielzeuge (Bürgergeld etc) bezahlt werden müssen, der Haushalt ist auf Kante gestrickt. Also wird man nur dort reparieren, wo das Gericht gesagt hat "das geht nicht". Und Drehleiterkutscher meint nur, dass die Grundgehaltssätze bisher nicht verfassungswidrig sind - SwenTarnosch berichtige mich, mW hat ein Single bisher nicht vor dem BVerfG gewonnen. Und mE muss auch ein Single klagen, die Legislative hilft uns da nicht.

Dass die Gesetzesbegründungen an sich Schrott sind, sehe ich auch. Das reicht aber nicht, um das Ministerium zum handeln zu bewegen. Noch schöner als die Professorenbesoldung war ja der kindergeldbezogene Anteil im Familienzuschlag: Verfassungwidrig, und am mussten dann Festsetzungen her, als dem Gericht der Kragen geplatzt ist. Ich sehe nicht, dass es hier systematischer zugeht.

Mir geht es eigentlich nur darum, dass es meiner Meinung nach oft "Klagen auf hohem Niveau" und all zu sehr "Drücken auf die Tränendrüse" ist. Zumindest gewinne ich den Eindruck hier im Forum.

Ein Single-Polizist ist bekommt doch nicht weniger, als ein Bürgergeldbezieher - und ist sicher auch nicht von Armut betroffen. Ich bin bis vor kurzem selbst in A8 gewesen...

Wenn man mal einen Blick über den Gehalts-Horizont werfen will, dem sei "Lohnt sich das?" vom BR empfohlen
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