Die langen Wartezeiten scheinen vielen hier aufs Gemüt zu schlagen. Merkt ihr eigentlich, dass ihr euch gegenseitig immer weiter hoch schaukelt und Einwände einfach immer glatt wegbügelt, weil euch das Ergebnis nicht passt?
- [1] Krazykriss Einwand ist bspw. vollkommen richtig. Ein anderes Besoldungssystem ist möglich. Ja, es muss prozeduralisiert werden, aber es ist nicht unmöglich.
- [2] Beamte haben nach außen nur das vorzutragen, was ihnen vom Vorgesetzten genehmigt wird. Als Beamte solltet ihr das wissen. Sonst ist's ein Verstoß gegen die Treuepflicht. Wenn ein Beamter etwas für rechtswidrig hält, hat er das Instrument der Remonstration, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Das ändert jedoch nichts daran, im Zweifel rechtswidrige Handlungen vornehmen zu müssen oder entsprechende Aussagen tätigen zu müssen. Auch dort gibt es zwar Grenzen, aber die ist bei Besoldungsthemen noch lange nicht in Sicht.
- [3] Da es sich hier im Ganzen nur um Wertungen handelt, ist nichts in Stein gemeißelt. Auch das BVerfG nimmt nur Wertungen vor. Deshalb davon zu sprechen, dass jemand nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes steht, weil er eine andere Ansicht in Besoldungssachen hat als das BVerfG, finde ich schwer verdaulichen Tobak, v.a. wenn einfache Rechtsbegriffe regelmäßig falsch verwendet werden.
Eine Mäßigung in der Sache und das Einnehmen eines anderen Standpunktes zur Kontrolle des eigenen täte mal ganz gut.
Und – weil es mir sonst bestimmt gleich unterstellt wird –: Ich persönlich heiße die Rechtsprechung des BVerfG für gut, da ich natürlich davon profitieren werde, wenn es so kommt wie erhofft.* [4] Dennoch versuche ich, den Standpunkt der Gesetzgeber und ihre Argumentation nachzuvollziehen. Ich stelle mir dann vor, wie ich das handhaben würde, wenn ich an der Stelle säße, die Vorgaben des BVerfG umzusetzen. [5] Wahrscheinlich nämlich genauso ...
Als weiteres kleines Gedankenspiel dazu: Wenn ein Schüler zu euch kommt und sich über die Note beschwert oder wenn ein Widerspruch zu einem eurer Bescheide reinflattert, ist mit Sicherheit euer erster Gedanke [6] "Nein, die Note/der Bescheid ist in Ordnung". Die gleiche Reaktion herrscht in den Referaten für Besoldungsrecht.
* Ich gehe jedoch davon aus, dass dies nicht lange der Fall bleiben wird. Die Besoldungsstruktur wird sich wesentlichen Änderungen ausgesetzt sehen, u.a. auch einer Verringerung (direkten oder indirekten über Nullrunden) insbesondere für Single-Beamte, weil es einfach nicht stemmbar ist. [7] Und das BVerfG wird es in der Konsequenz abnicken, da es einer anderen Besoldungsstruktur Tür und Tor geöffnet und die Gesetzgeber dazu eingeladen hat.
Falls Du Deine Darlegungen auf mich beziehen solltest, folge einfach den Ziffern:
[1] Ich habe erst gestern wie gehabt zumeist umfassender auf die Möglichlichkeiten und deren Grenzen hingewiesen.
[2] Auf die Remonstrationspflicht habe ich vorhin recht direkt hingewiesen, als ich schrieb, dass der Beamte entsprechend zunächst mit seinem Vorgesetzen sprechen und danach aus dem Gespräch die entsprechenden Schlüsse ziehen sollte - sofern er das als nowendig erachtete, bliebe zunächst nur die Remonstration, und zwar als seine Pflicht. Malkav hat vorhin ein konkretes Beispiel genannt. Die Aussage des von ihm hervorgehobenen Referatsleiter ist sachlich falsch. Sofern Du das anders siehst, solltest Du das sachlich begründen. Dann kann man sich darüber austauschen, sofern Du das möchtest.
[3] Wenn Du davon ausgehst, dass das Bundesverfassungsgericht " [a]uch [...] nur Wertungen" vornimmt, ist das wohl eher stark verdaulicher Tobak, sofern man das in Deinem Sinne bewerten wollte. Das Bundesverfassungsgericht spricht Recht und keine Wertungen. In diesem Sinne hebt § 78 (1) BVerfGG hervor: "Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Überzeugung, daß Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklärt es das Gesetz für nichtig." Es darf seinem Auftrag nach dabei keine Wertungen vornehmen, vgl. § 81 BVerfGG: "Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nur über die Rechtsfrage." Seine Entscheidungen binden die anderen Verfassungsorgane, s. § 31 BVerfGG: "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden." Wer wissentlich und willentlich wiederkehrend die bundesverfassungsgerichtlichen Direktiven missachtet, missachtet nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern führt, sofern er das konzertiert tut, jene Verfassungskrise herbei, von der Ulrich Battis berechtigt spricht. Möchtest Du ihn ebenso zur Mäßigung (auf-)rufen?
[4] Wenn Du Dich mit einem Besoldungsgesetz beschäftigst und eine Begründung einer aktuellen Novellierung nachvollziehst, dann dürftest Du so wie i.d.R. die beteiligten Gewerkschaften und Verbände zu dem Ergebnis kommen, dass sie wiederkehrend problematisch sind. Insofern: Nimm Dir mal eines der aktuellen Besoldungsgesetze vor und vollziehe nach, was dort insbesondere hinsichtlich der Mindestalimentation ausgeführt wird. Vorschlag: Du nimmst eines, das Deiner Meinung nach verfassungskonform ist und nennst es hier. Ich bin gespannt, welches das Deiner Meinung nach sein soll!
[5] Da ich so ziemlich alle Novellierungen der Besoldungsgesetze, insbesondere hinsichtlich der Besoldungsanpassungen und mindestens der letzten drei, vier Jahre verfolgt habe, kann ich nicht erkennen, dass dort die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht so sachgemäß umgesetzt worden wären, als dass die Gesetz verfassungskonform wären. Wenn Du also genauso handeln würdest wie die Besoldungsgesetzgeber spätestens in den letzten zweieinhalb Jahren, dann würdest Du höchstwahrscheinlich Teil des konzertierten Verfassungsbruchs werden, denke ich - oder Ulrich Battis hätte sich versehen.
[6] Wer als Lehrer so handelt, wie Du denkst, wird zumindest diesbezüglich keinen positiven Einfluss auf seine Schüler haben und Probleme mit seinen Schülern bekomme. Nicht umsonst verlieren Schüler regelmäßig den Respekt vor Kollege, die so handeln, wie Du das meinst. Denn die erste Frage des Lehrer sollte allein schon im eigenen Interesse sein, wenn er denn pädagogisch handeln wollte, wieso der Schüler ihn entsprechend anspricht. Im Anschluss sollte sowohl der Sachverhalt geklärt werden als auch betrachtet und beachtet bleiben, dass der Schüler sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu jenem Lehrer befindet. Darüber hinaus sind offensichtlich auch Lehrer Menschen und handeln fehlerhaft, und zwar wie der Mensch zumeist häufiger, als ihm das lieb ist und es ihm (von allein) auffällt. Wer das als Lehrer vergisst und so handelt, wie Du das meinst, wäre diesbezüglich ein reichlich schlechter Lehrer und würde, wenn er dauerhaft so handelte, nach und nach den Respekt seiner Schüler und die Autorität vor ihnen verlieren. Nach meiner Erfahrung haben hier Schüler i.d.R. ein sehr feines Gespür, wer sie ernst nimmt und wer nur seinen eigenen Anspruch unhinterfragt vor ihnen durchsetzen will. Letzteren Typus empfinden Schüler - so wie wir das i.d.R. auch getan haben - als zumeist eher unangenehm, da sie seinen Erziehungsstil zurecht als autoritär wahrnehmen.
[7] Ist eigentlich der juristische Begriff des "Abnickens" von Dir präzise verwendet? Ich wusste nicht, dass das Bundesverfassungsgericht entsprechend im Sinne dieser richtig verwendeten Fachsprache handelt. Zugleich solltest Du das, was Du zum Thema "Tür und Tor öffnen" schreibst, einfach mal an einem konkreten Beispiel begründen. Wo hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten elf Jahren Nullrunden "abgenickt" und wo hat es was "Tür und Tor" geöffnet? Mach mal, ich bin gespannt wie immer, wenn es bei Dir über allgemeinen Ausführungen hinausgeht...