Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2727394 times)

DrStrange

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4125 am: 04.01.2023 23:29 »
Wo gibt es denn noch A7er bei der Polizei? Und wie lange ist man in A7?

Selbst in BaWü dürfte die Regel jetzt A9-A10 sein im mD - und das für 30 Monate Ausbildung.

Dazu kommen ja Polizeizulage, Wechselschichtzulage, DuZ, meist freie Heilfürsorge.

Man könnte die Kirche auch einfach mal im Dorf lassen...

Hast also schlecht bzw gar nicht recherchiert. Aber Hauptsache erstmal Stimmung machen.
Aber ich helfe ja berufsbedingt gerne: zB in Sachsen. Da gehts als A7er aufs Revier oder in die BePo. Und gerade auf dem Revier ist man erstmal sehr lange A7. Wenn man dann im Schnitt so zwei Beurteilungsrunden (6Jahre) überdauert hat, die Beurteilungspunkte ausreichen und keiner mehr vor einem in der Warteschlange steht wird man nach A8 befördert. Dann geht das ganze Spiel von vorne los. Das ist die Realität.

Die Wechselschichtzulage wird abhängig von den geleisteten Diensten in einem bestimmten Wochenrythmus berechnet. Haste schlechten Rhythmus geplant, haste schlechte Zulage. Gesundheit trotzdem im Arxxx.

DuZ wurde schon angesprochen.

Was soll die Aussage: " und das für 30 Monate Ausbildung "??
ein Bachelorstudium dauert in der Regel 36 Monate. Und?

Normaler Weise ist A9 das Endamt im mD und das Einstiegsamt im gD. Das wird in BaWü ja nun schön zerbröselt.

« Last Edit: 04.01.2023 23:39 von DrStrange »

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4126 am: 04.01.2023 23:44 »
Nacht 1,28 Euro, Sonn- Feiertag 3,81 Euro (für BaWü)

Klar, wenn ich im Industriebereich von 25% bei einem Stundenlohn von 25 Euro ausgehe, liege ich bei über 6 Euro...

Bei der Besoldung gibt es viele Baustellen, aber auch extrem viele unterschiedlichste Interessen. Bspw. Polizei und Feuerwehr: man könnte meinen, hier gebe es die meisten Schnittmengen, aber hier geht die Dienstrealität schon weit auseinander.  Nur mal ein Punkt: während ein Polizist die ganze Nacht tatsächlich arbeitet, hat ein Feuerwehrbeamter die Möglichkeit nachts zu ruhen.

Wie soll man das denn noch mit Lehrern, IT-lern, Richtern/Staatsanwälten und "ganz normalen" Verwaltungsbeamten unter einen Besoldungs-Hut bekommen?

Bei aller berechtigter Kritik hier, ich sehe schon auch die Problematik bei den Gesetzgebern und Interessenvertretungen.
Ergo:
Die Schichtzulage ist beschiss.
Du hattest sie als Bonus angeführt.
Ich hoffe, das war Satire.

Bitte zukünftig als solche kennzeichnen.

Drehleiterkutscher

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4127 am: 04.01.2023 23:50 »
Wo gibt es denn noch A7er bei der Polizei? Und wie lange ist man in A7?

Selbst in BaWü dürfte die Regel jetzt A9-A10 sein im mD - und das für 30 Monate Ausbildung.

Dazu kommen ja Polizeizulage, Wechselschichtzulage, DuZ, meist freie Heilfürsorge.

Man könnte die Kirche auch einfach mal im Dorf lassen...

Hast also schlecht bzw gar nicht recherchiert. Aber Hauptsache erstmal Stimmung machen.
Aber ich helfe ja berufsbedingt gerne: zB in Sachsen. Da gehts als A7er aufs Revier oder in die BePo. Und gerade auf dem Revier ist man erstmal sehr lange A7. Wenn man dann im Schnitt so zwei Beurteilungsrunden (6Jahre) überdauert hat, die Beurteilungspunkte ausreichen und keiner mehr vor einem in der Warteschlange steht wird man nach A8 befördert. Dann geht das ganze Spiel von vorne los. Das ist die Realität.

Die Wechselschichtzulage wird abhängig von den geleisteten Diensten in einem bestimmten Wochenrythmus berechnet. Haste schlechten Rhythmus geplant, haste schlechte Zulage. Gesundheit trotzdem im Arxxx.

DuZ wurde schon angesprochen.

Was soll die Aussage: " und das für 30 Monate Ausbildung "??
ein Bachelorstudium dauert in der Regel 36 Monate. Und?

Normaler Weise ist A9 das Endamt im mD und das Einstiegsamt im gD. Das wird in BaWü ja nun schön zerbröselt.

Von Stimmungsmache bin ich hier, denke ich, weit entfernt. Eigentlich versuche ich gerade, genau das Gegenteil zu betreiben.

Wie auch immer, Sachsen: verdient der Single-Kollege in A7 in Leipzig weniger, als ein Hartz-4 / respektive Bürgergeld-Bezieher?

Aber das Beispiel zeigt nett, wie Banane und unvergleichlich das Gefüge mittlerweile ist: BaWü mD A8-A10Z, Sachsen lange A7, NRW kein mD mehr bei der Polizei usw.

Drehleiterkutscher

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4128 am: 04.01.2023 23:52 »
Nacht 1,28 Euro, Sonn- Feiertag 3,81 Euro (für BaWü)

Klar, wenn ich im Industriebereich von 25% bei einem Stundenlohn von 25 Euro ausgehe, liege ich bei über 6 Euro...

Bei der Besoldung gibt es viele Baustellen, aber auch extrem viele unterschiedlichste Interessen. Bspw. Polizei und Feuerwehr: man könnte meinen, hier gebe es die meisten Schnittmengen, aber hier geht die Dienstrealität schon weit auseinander.  Nur mal ein Punkt: während ein Polizist die ganze Nacht tatsächlich arbeitet, hat ein Feuerwehrbeamter die Möglichkeit nachts zu ruhen.

Wie soll man das denn noch mit Lehrern, IT-lern, Richtern/Staatsanwälten und "ganz normalen" Verwaltungsbeamten unter einen Besoldungs-Hut bekommen?

Bei aller berechtigter Kritik hier, ich sehe schon auch die Problematik bei den Gesetzgebern und Interessenvertretungen.
Ergo:
Die Schichtzulage ist beschiss.
Du hattest sie als Bonus angeführt.
Ich hoffe, das war Satire.

Bitte zukünftig als solche kennzeichnen.

Bonus? Ich habe nur geschrieben, dass man das noch auf das Netto dazurechnen muss.

Und nochmal: ich beziehe mich auf die Eingangs gemachte Aussage, ein Polizist wird auf Hartz-4 Niveau bezahlt.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4129 am: 05.01.2023 00:33 »
SwenTarnosch berichtige mich, mW hat ein Single bisher nicht vor dem BVerfG gewonnen. Und mE muss auch ein Single klagen, die Legislative hilft uns da nicht.

Ich gebe Dir in vielem Recht, hier aber irrst Du Dich. Der Familienstand und die Kinderzahl sind im Klageverfahren so lange unerheblich, wie sie nicht entscheidungsrelevant sind; entscheidungsrelevant waren sie bislang i.d.R., wenn es um den alimentativen Mehrbedarf kinderreicher Familien ging. Nicht umsonst war, wenn ich mich richtig erinnere, der Kläger in dem Verfahren vom 05.05.2015 - 2 BvL 3/12 - ledig und kinderlos. Er war aber grundsätzlich ebenso wie die anderen Kläger zu betrachten, die ggf. verheiratet waren und bis zu zwei Kinder hatten. Auch zukünftig dürfte im Klageverfahren, solange es nicht um den alimentativen Mehrbedarf geht, der Familienstand und die Kinderzahl unerheblich sein. Denn eine Betrachtung der Mindestbesoldung wird in jedem Rechtkreis zeigen, dass die ggf. deutlichen Erhöhungen der familienbezogenen Besoldungskomponenten verfassungswidrig sind, da sie sich nicht hinreichend prozeduralisieren lassen - und entsprechend sind davon dann alle Beamten betroffen, da die Betrachtung der Mindestbesoldung offenbart, dass die jeweiligen Besoldungsordnungen als solche so schwer verletzt sind, dass dem Besoldungsgesetzgeber nichts anderes übrigbleibt, als die Grundgehaltssätze zu erhöhen. Denn alles andere wird sich ebenfalls nicht hinreichend prozeduralisieren lassen - eben weil die Besoldungsordnungen ab spätestens 2008 in allen Rechtskreisen zu schwer verletzt sind, was sich für jeden einzelnen Rechtskreis nachweisen lässt (entsprechende Berechnungen habe ich für jeden Rechtskreis vorgenommen). In dem Moment, wo die Besoldungsgesetzgeber ab 2021 angefangen haben, die massiven Erhöhungen der familienbezogenen Besoldungskomponenten ins Werk zu setzen, sind sie nicht ihren prozeduralen Verpflichtungen nachgekommen, die sich insbesondere aus dem fünften Leitsatz der aktuellen Entscheidung ergeben. Von daher freue ich mich noch immer darauf, welches Besoldungsgesetz lumer nun als verfassungskonform betrachten möchte - hast Du Dir schon eines ausgewählt, mein Guter?

Versuch

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« Antwort #4130 am: 05.01.2023 05:15 »
Nacht 1,28 Euro, Sonn- Feiertag 3,81 Euro (für BaWü)

Klar, wenn ich im Industriebereich von 25% bei einem Stundenlohn von 25 Euro ausgehe, liege ich bei über 6 Euro...

Bei der Besoldung gibt es viele Baustellen, aber auch extrem viele unterschiedlichste Interessen. Bspw. Polizei und Feuerwehr: man könnte meinen, hier gebe es die meisten Schnittmengen, aber hier geht die Dienstrealität schon weit auseinander.  Nur mal ein Punkt: während ein Polizist die ganze Nacht tatsächlich arbeitet, hat ein Feuerwehrbeamter die Möglichkeit nachts zu ruhen.

Wie soll man das denn noch mit Lehrern, IT-lern, Richtern/Staatsanwälten und "ganz normalen" Verwaltungsbeamten unter einen Besoldungs-Hut bekommen?

Bei aller berechtigter Kritik hier, ich sehe schon auch die Problematik bei den Gesetzgebern und Interessenvertretungen.
Ergo:
Die Schichtzulage ist beschiss.
Du hattest sie als Bonus angeführt.
Ich hoffe, das war Satire.

Bitte zukünftig als solche kennzeichnen.

Bonus? Ich habe nur geschrieben, dass man das noch auf das Netto dazurechnen muss.

Und nochmal: ich beziehe mich auf die Eingangs gemachte Aussage, ein Polizist wird auf Hartz-4 Niveau bezahlt.

Ernsthaft?
Dann kann ich dich nicht ernst nehmen.

Du argumentierst, dass zum ach so tollem Gehalt noch andere Bestandteile hinzukommen (=Bonus).
Dir wird gesagt, dass diese die nächste Frechheit/Lächerlichkeit sind und du bügelst ab... peinlich.

Ich bin dann an diesem Diskussionsstrang raus

DrStrange

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« Antwort #4131 am: 05.01.2023 08:12 »
Aber das Beispiel zeigt nett, wie Banane und unvergleichlich das Gefüge mittlerweile ist: BaWü mD A8-A10Z, Sachsen lange A7, NRW kein mD mehr bei der Polizei usw.

Da gebe ich dir Recht. In Bonn steigt der A11er aus dem Streifenwagen, in Leipzig der A7er. Und die machen beide den selben Job.


SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4132 am: 05.01.2023 08:41 »
Aber das Beispiel zeigt nett, wie Banane und unvergleichlich das Gefüge mittlerweile ist: BaWü mD A8-A10Z, Sachsen lange A7, NRW kein mD mehr bei der Polizei usw.

Da gebe ich dir Recht. In Bonn steigt der A11er aus dem Streifenwagen, in Leipzig der A7er. Und die machen beide den selben Job.

In diesem Sinne ist es zu verstehen, was Ulrich Battis unlängst im Rekurs auf Andreas Voßkuhle hervorgehoben hat (Hervorhebung durch mich):

"Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle fasst die Zielsetzung dieser Rechtsprechung wie folgt zusammen: Das Bundesverfassungsgericht verfolge mit seiner neueren Rechtsprechung drei Anliegen: 1) die Verbindlichkeit des Alimentationsprinzips zu stärken, um die Heranziehung der Beamtenbesoldung zur Haushaltskonsolidierung zu begrenzen, 2) einer zu starken Besoldungsdivergenz zwischen den Bundesländern entgegenzuwirken, 3) den (Landes-)Gesetzgebern vor Augen zu führen, dass qualifizierte Fachkräfte ohne angemessene Alimentierung nicht zu gewinnen sind."

Krazykrizz

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4133 am: 06.01.2023 01:43 »
Wer möchte denn bitte für Mindestlohn zur Polizei oder Gefängnisschließer werden….oder welcher Akademiker geht in den gD oder den hd, wenn sich die Besoldung nur nach Familienstand richtet? Soll sich Richter werden erst verheiratet und mit 2 Kindern lohnen?

Sorry, aber so einen Nonsens, wie von dir hier, habe ich selten gelesen…

Sorry, aber wo bitte kratzt ein alleinstehender Polizist in A6 (wenn es die überhaupt noch gibt) am Existenzminimum oder lebt auf Mindestlohnniveau? Und nein, die Familien- und Kinderzuschläge bescheren einem keinen (zeitlich befristeten und nicht ruhegehaltfähigen) Reichtum, sondern gehen dafür drauf, dass die Kinder mehrmals am Tag Hunger haben und ständig neue Kleidung und Schulzeug brauchen und gelegentlich mal ins Kino oder in den Freizeitpark wollen. Nach Erfüllung der Unterhaltspflichten bleibt da nicht mehr so wahnsinnig viel übrig, um den Goldspeicher zu füllen und wie Dagobert Duck in Münzen zu baden.

Selbst ein Richter oder B-Beamter wird sich schlechter stellen, wenn der Klapperstorch vorbeikommt. Das Gerede von "goldenen Beamtenkindern" und "Karnickelprämie" ist riesengroßer Blödfug.

Schnarchnase81

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« Antwort #4134 am: 06.01.2023 08:39 »
Wer möchte denn bitte für Mindestlohn zur Polizei oder Gefängnisschließer werden….oder welcher Akademiker geht in den gD oder den hd, wenn sich die Besoldung nur nach Familienstand richtet? Soll sich Richter werden erst verheiratet und mit 2 Kindern lohnen?

Sorry, aber so einen Nonsens, wie von dir hier, habe ich selten gelesen…

Sorry, aber wo bitte kratzt ein alleinstehender Polizist in A6 (wenn es die überhaupt noch gibt) am Existenzminimum oder lebt auf Mindestlohnniveau? Und nein, die Familien- und Kinderzuschläge bescheren einem keinen (zeitlich befristeten und nicht ruhegehaltfähigen) Reichtum, sondern gehen dafür drauf, dass die Kinder mehrmals am Tag Hunger haben und ständig neue Kleidung und Schulzeug brauchen und gelegentlich mal ins Kino oder in den Freizeitpark wollen. Nach Erfüllung der Unterhaltspflichten bleibt da nicht mehr so wahnsinnig viel übrig, um den Goldspeicher zu füllen und wie Dagobert Duck in Münzen zu baden.

Selbst ein Richter oder B-Beamter wird sich schlechter stellen, wenn der Klapperstorch vorbeikommt. Das Gerede von "goldenen Beamtenkindern" und "Karnickelprämie" ist riesengroßer Blödfug.

Da hast du mich missverstanden und vielleicht nicht ganz genau gelesen. Von A6 steht kein Wort in dem von dir zitierten Beitrag. Auch bezog sich mein Beitrag, wie als Zusatz deutlich formuliert, auf die für die Zukunft prognostizierten Kürzungen (in dem von mir zitierten Beitrag). Soll heißen: nach die Logik „der Single-Beamte ist überalimentiert, weil er Single ist, also muss man kürzen“ ist völliger Mumpitz, weil auch die Wertigkeit des Amtes und der Tätigkeit bezahlt werden muss, sonst möchte dies nämlich niemand mehr machen, insbesondere nicht, wenn in den unteren Besoldungsämter dann nur noch Mindestlohn oder knapp drüber gezahlt wird. So weit weg sind diese jetzt schon nicht mehr…

Ich kann ja einsehen, dass man als A13er keinen Grund hat sich zu beschweren, auch nicht, wenn Kinderzuschläge wegfallen, aber vielleicht sollte man mal an diejenigen denken, die nicht in den Genuss von A 13 kommen…ein A6er oder A7er wird deine Lebensfreude vielleicht nicht so teilen.
Weiter sehe ich ein, dass familienbezogene und auch ortsbezogene Bestandteile notwendig sind, aber NRW z. B. hat die Mindestalimentation zum einen falsch berechnet (es wurde nicht das 95-Perzentil für Wohnkosten genutzt, ich meine so ist alles 400€ zu niedrig angesetzt) und zum anderen übertreibt es NRW mit Familien/Ortszuschlägen. Es wurde hier schlicht eine Nebenbesoldung geschaffen. Dazu kamen dann noch die Ungerechtigkeiten mit den Erfahrungsstufen….

Ich gehöre jetzt auch nicht zu den Leuten, die eine 20% ige Erhöhung der Geundbesoldung für geboten halten. Vielmehr halte ich eine Teillösung für gerecht. Die könnte ja so aussehen: 5-10% höhere Grundbesoldung, ortsunabhängige Erhöhung der Kinderzuschläge und dann noch einen Ortszuschlag.

semper fi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4135 am: 06.01.2023 20:07 »
Wer möchte denn bitte für Mindestlohn zur Polizei oder Gefängnisschließer werden….oder welcher Akademiker geht in den gD oder den hd, wenn sich die Besoldung nur nach Familienstand richtet? Soll sich Richter werden erst verheiratet und mit 2 Kindern lohnen?

Sorry, aber so einen Nonsens, wie von dir hier, habe ich selten gelesen…

Sorry, aber wo bitte kratzt ein alleinstehender Polizist in A6 (wenn es die überhaupt noch gibt) am Existenzminimum oder lebt auf Mindestlohnniveau? Und nein, die Familien- und Kinderzuschläge bescheren einem keinen (zeitlich befristeten und nicht ruhegehaltfähigen) Reichtum, sondern gehen dafür drauf, dass die Kinder mehrmals am Tag Hunger haben und ständig neue Kleidung und Schulzeug brauchen und gelegentlich mal ins Kino oder in den Freizeitpark wollen. Nach Erfüllung der Unterhaltspflichten bleibt da nicht mehr so wahnsinnig viel übrig, um den Goldspeicher zu füllen und wie Dagobert Duck in Münzen zu baden.

Selbst ein Richter oder B-Beamter wird sich schlechter stellen, wenn der Klapperstorch vorbeikommt. Das Gerede von "goldenen Beamtenkindern" und "Karnickelprämie" ist riesengroßer Blödfug.

Ist schon ganz schön vermessen diese Aussage. Das kann nur jemand sagen, der darüber steht und eben nicht von einer A6 leben muss. Aber machen wir doch einfach die Rechnung auf für mein Bundesland Thüringen.

A 6er single, keine Kinder (und ja A6 gibt es noch einigen Bereichen) gerade fertig mit seiner Ausbildung beginnt seine Tätigkeit als Fachkraft in der Landeshauptstadt Erfurt, wo ihn sein Dienstherr hinversetzt hat.

Seine Netto-Alimentation beläuft sich auf 2.250€. Hiervon ziehen wir gleich mal die PKV ab, weil ausgezahlter Betrag ist ja nicht gleich Nettoeinkommen. Jetzt will der frisch gebackene A 6er in einer halbwegs schönen Wohnung mit ca. 50qm leben und auch nicht unbedingt im sozialen Brennpunkt. Er wird aber was dies angeht nicht in Erfurt fündig werden, die in Frage kommenden Wohnung kann er sich in Erfurt schlicht nicht leisten, es sei denn er zieht in einen der besagten sozialen Brennpunkte. Er zieht also ins Umland und benötigt aufgrund sehr mangelhafter ÖPNV ein Fahrzeug. Das Fahrzeug braucht er ohnehin, da er ja nach Erfurt versetzt wurde und insoweit die erste Zeit zwischen seiner elterlichen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln muss. Das Fahrzeug muss er finanzieren, weil von 1000€ Anwärterbezügen auch nicht allzu viel übrig geblieben ist. Dazu kommen natürlich Kfz-Versicherung und Steuern und natürlich Betriebsstoffe. Die Wohnung im Erfurter Umland mit 50qm setze ich mal mit ca. 500€ Kaltmiete an, hinzukommen Heizkosten, sonstige Betriebskosten und Strom. Ich denke das kann man mittlerweile ruhig mit 300€ insgesamt beziffern (wenn nicht sogar mehr) Das Auto finanziert er mittels Kredit für ca. 200€ im Monat. Tanken setzen wir mal 100-200€ an, je nach Entfernung.

2.250€ Auszahlung
./. 250 PKV
./. 500€ Miete
./. 300 Mietnebenkosten plus Strom
./. 200€ Fahrzeugkredit
./. 100€ Fahrzeugversicherung
./. 20€ KFZ-Steuern gemittelt und auf 12 Monate verteilt
./. 100€ -200€ Tanken
./. 50€ Hausrat und Haftpflichtversicherung
= 630- 730€ übrig (vorläufiges Ergebnis).

Allerdings bekommt er leider keine Erstausstattung für die Wohnung und muss sich Möbel kaufen, die er sich Stück für Stück monatlich zusammen spart oder aber auch Kreditfinanziert beschafft, setzen wir hier doch einfach nochmal 50€ im Monat an. Dazu kommt der Rundfunkbeitrag 18,36€, Internet und natürlich Handy, damit er auch stets für seinen Dienstherren erreichbar ist, insgesamt mit Flat für Internet und Handy setze ich 40€ an.
Also weiter im Text:

630€ - 730€
./. 18,36 Rundfunkbeitrag
./. 50€ Möbel
./. 40€ Handy und Internet
= 521,64- 621,64€ übrig für Essen und Trinken oder den Kinobesuch wie du so schön schreibst.

Natürlich muss er insoweit nicht am Hungertuch nagen aber immerhin mindestens 40 Stunden dafür arbeiten pro Woche und dafür wohlmöglich sogar täglich sein Leben oder seine Gesundheit riskieren im Dienste des Staates. Es kann also sein, dass er knapp 20€ mehr hat als ein Empfänger von Bürgergeld und das ist m.E. schon sehr nah am besagten Existenzminimum.

Und sicher, im Laufe der Zeit fällt einiges weg, Kredite werden getilgt, die Erfahrungsstufe steigt, die Besoldung wird etwas angepasst, Beförderung in Thüringen wird er frühestens nach ca. 10 Jahren erhalten (wenn er gut ist) und dann wird es auch etwas besser. Bis dahin wird er sich aber zwangsläufig die einfache Frage stellen: Wozu? Mit Bürgergeld geht es ja dann deutlich stressfreier und man muss nichts dafür tun. Selbst bei der Polizei oder im Justizvollzug, wo die A6 abgeschafft ist und man eine A7 bekommt sind es im Übrigen auch nur 50€ netto mehr im Monat und ja, es lohnt sich deshalb einfach nicht mehr!

Wenn aber das Bürgergeld so hoch ist, dass sich arbeiten nicht mehr lohnt, dann muss man nicht das Bürgergeld verteufeln, sondern dafür sorgen, dass sich Arbeit einfach wieder lohnt! Und das bedeutet schlicht Gehälter müssen nach oben steigen und im Übrigen nicht nur bei Beamten, sondern für die gesamte arbeitende Bevölkerung!

boysetsfire

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4136 am: 06.01.2023 20:40 »
@semper fi: 100 %ige Zustimmung!

Krazykrizz

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« Antwort #4137 am: 06.01.2023 23:14 »
Ich kann ja einsehen, dass man als A13er keinen Grund hat sich zu beschweren, auch nicht, wenn Kinderzuschläge wegfallen, aber vielleicht sollte man mal an diejenigen denken, die nicht in den Genuss von A 13 kommen…ein A6er oder A7er wird deine Lebensfreude vielleicht nicht so teilen.

Doch, ich kenne den Lebensstandard der unteren Besoldungsgruppen. Ich habe in A1 (gibt es inzwischen nirgendwo mehr) als Soldat im Mannschafftsdienstgrad bei der Marine meine "Karriere" im öffentlichen Dienst begonnen. Mein Job bestand in Kartoffelnschälen und die Kotze der besoffenen Offiziere wegzuputzen. Damals waren 2.000 Mark (für die Jüngeren: ungefähr 1.000 Euro ;)) aber für mich viel Geld, meine Wohnung hat 500 Mark gekostet, ich konnte die Kumpels zu McDoof einladen, hab selbst nie gehungert, den Rest habe ich bei MediaMarkt für Audiotechnik für Wohnung und Auto verballert.

Nach vier Jahren als Zeitsoldat bin ich Beamter im mittleren Dienst in einer armen Kommunalverwaltung geworden - Beförderung aussichtslos. Habe sechs Monate weiter das alte Gehalt bekommen (Übergangsgebührnisse), danach "nur" Anwärterbezüge. Plötzlich musste ich aber mein Büro nicht mehr selbst putzten und durfte meine eigenen Klamotten statt einer Uniform tragen. Luxus!

Dann die Prüfung mit gutem Ergebnis geschafft. War mit A6 danach erstmal zufrieden.

Hab mich von da an konstant nach oben gearbeitet. Aufstieg in gD, recht schnell A13 erreicht. Aber ich habe wirklich ganz unten angefangen und habe mich niemals arm oder bedürftig gefühlt.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4138 am: 07.01.2023 00:34 »
. Aber ich habe wirklich ganz unten angefangen und habe mich niemals arm oder bedürftig gefühlt.

Wann war den das? In den 90ern? Da war das Besoldungsgefüge auch noch nicht so kaputtgespart. Das ging erst nach der Föderalismusreform  so richtig los.

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4139 am: 07.01.2023 00:39 »
Er schreibt  DM Mark, muss also  noch in einer Zeit  gewesen sein, wo es eine einheitlich Besoldung  und den BAT gab. Außerdem hat er nicht erwähnt,  dass Soldaten  Anrecht auf Lost und Logie haben und freie Heilfürsorge genießen.

Mit 18 Jahren  wären 2000 DM für mich auch viel Geld gewesen.