Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1489500 times)

Krazykrizz

  • Gast
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4140 am: 08.01.2023 22:48 »
Er schreibt  DM Mark, muss also  noch in einer Zeit  gewesen sein, wo es eine einheitlich Besoldung  und den BAT gab. Außerdem hat er nicht erwähnt,  dass Soldaten  Anrecht auf Lost und Logie haben und freie Heilfürsorge genießen.

Mit 18 Jahren  wären 2000 DM für mich auch viel Geld gewesen.
Ja, das ist richtig, Bundeswehr war 1998 bis 2002. Mir ging es eher darum, dass ich auch mit A6/A7 nicht wirklich arm war.

Allgäuer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:Fragen zu Bayern
« Antwort #4141 am: 10.01.2023 07:01 »
Fragen zu Bayern:

Irgendwo in diesem Forum stand ja einmal (finde den Forumsbeitrag nicht mehr), dass der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Anträge auf amtsangemessene Besoldung ablehnt, also letztlich der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht erforderlich ist.

Ich habe in meinem wohlverdiensteten Urlaub :D das Schreiben vom LfF mit folgendem Inhalt bekommen:

Zitat
hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Schreiben, mit denen Sie Widerspruch gegen die gewährte Besoldung für die Jahre 2020, 2021 sowie 2022 einlegen und amtsangemessene Alimentation beantragen.

Im Interesse der Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer werden vorerst keine ablehnenden Bescheide erlassen.

Mögliche Auswirkungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur Alimentation auf die bayerische Besoldung werden seitens des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat derzeit intensiv geprüft. Die Prüfung und deren Auswertung ist u.a. aufgrund dafür erforderlicher, umfangreicher Datenerhebungen bei verschiedensten Trägern von Grundsicherungsleistungen jedoch mit entsprechendem Zeitaufwand verbunden und daher noch nicht abgeschlossen.

Sollte Ergebnis der Prüfung sein, dass sich verfassungsrechtlicher Korrekturbedarf auch in Bayern ergibt, werden ggfs. gebotene Nachzahlungen von Amts wegen rückwirkend zum Jahresbeginn geleistet.

Die damit eingeleiteten Widerspruchsverfahren werden, sofern Sie dagegen keine schriftlichen Einwände erheben, solange ruhend gestellt.

... "Ihrer Schreiben" aus dem Grund, da ich für jedes Jahr separat Widerspruch eingelegt habe.

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 544
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4142 am: 10.01.2023 09:43 »
Er schreibt  DM Mark, muss also  noch in einer Zeit  gewesen sein, wo es eine einheitlich Besoldung  und den BAT gab. Außerdem hat er nicht erwähnt,  dass Soldaten  Anrecht auf Lost und Logie haben und freie Heilfürsorge genießen.

Mit 18 Jahren  wären 2000 DM für mich auch viel Geld gewesen.
Ja, das ist richtig, Bundeswehr war 1998 bis 2002. Mir ging es eher darum, dass ich auch mit A6/A7 nicht wirklich arm war.
1998 war die Besoldung noch halbwegs in Ordnung. Ich hatte 150 DM PKV bezahlt und mehr als 3300 DM brutto.
Heute zahle ich das 4-fache PKV, aber leider hat sich mein Brutto nicht vervierfacht, vom Netto ganz zu schweigen.


Big T

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4143 am: 10.01.2023 11:27 »
ich zahle auch heute (so wie Du damals) rund 4,5% meines Bruttos für PKV (Beihilfe 70%).
Wie schaut`s bei Dir aus? 

Die Einkommensteuerbelastung ist seit 1998 eher gesunken...


was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4144 am: 10.01.2023 11:31 »
...bei mir sind es bei 50% Beihilfe 5,8% vom Brutto...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Besoldungswiderspruch

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 23
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4145 am: 10.01.2023 18:30 »
Guten Abend zusammen,

laut Jahresvorschau des BVerfG ist der Berichterstatter für das Bremer Verfahren (2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16 ), aus welchem wir hier hoffentlich weitere Schlüsse ziehen können, BVR Dr. Maidowski.

Laut akutellem Artikel ist dieser seit September 2022 schwer erkrankt, zu lesen hier:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-dezernate-geschaeftsverteilung-innere-sicherheit-trojaner.

Mir ist bewusst, dass die Entscheidungen des Berichterstatters überwiegend durch dessen wissenschaftliche Mitarbeiter vorbereitet werden.

Wenn man sich die Jahresvorschau 2022 anguckt wird man sehen, dass die letzte Entscheidung von BVR Dr. Maidowski im Juni 2022 erfolgte.

Interessant wird auch sein wie sich die neue Richterin Fetzer in die für unsere Thematik entscheidene Kammer einfügen bzw. äußern wird.

Mir fehlt aktuell noch die Überzeung, ob Ihres juristischen Fachgebietes, wie sie sich schnell in das komplexe Thema Besoldungsrecht einarbeiten soll.

« Last Edit: 10.01.2023 18:44 von Besoldungswiderspruch »

Krazykrizz

  • Gast
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4146 am: 10.01.2023 21:42 »
1998 war die Besoldung noch halbwegs in Ordnung. Ich hatte 150 DM PKV bezahlt und mehr als 3300 DM brutto.
Heute zahle ich das 4-fache PKV, aber leider hat sich mein Brutto nicht vervierfacht, vom Netto ganz zu schweigen.

Das sehe ich anders. Damals gingen die brutalen Kürzungen gerade erst los. Absenkung der Ruhegehaltssätze, Zuführung zur Pensionsrücklage, Kostendämpfungspauschale, zeitliche Abkopplung der Besoldungserhöhungen von Tariferhöhungen, Erhöhung der Arbeitszeit, Abschaffung Urlaubsgeld, Einfrieren des Weihnachtsgelds. Hab ich was vergessen?

Der heftige Anstieg Deiner PKV-Beiträge kann verschiedene Ursachen haben, meine (für mich und zwei Kinder) sind sehr stabil und sinken mitunter sogar.

Krazykrizz

  • Gast
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4147 am: 10.01.2023 21:59 »
Grad mal anhand Girokonto überschlagen, ich zahle etwa 4% vom Netto (!) für die PKV, mein Beihilfesatz liegt bei 70%, bei den Kids sind es 80%.

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 544
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4148 am: 10.01.2023 22:08 »
1998 war die Besoldung noch halbwegs in Ordnung. Ich hatte 150 DM PKV bezahlt und mehr als 3300 DM brutto.
Heute zahle ich das 4-fache PKV, aber leider hat sich mein Brutto nicht vervierfacht, vom Netto ganz zu schweigen.

Das sehe ich anders. Damals gingen die brutalen Kürzungen gerade erst los. Absenkung der Ruhegehaltssätze, Zuführung zur Pensionsrücklage, Kostendämpfungspauschale, zeitliche Abkopplung der Besoldungserhöhungen von Tariferhöhungen, Erhöhung der Arbeitszeit, Abschaffung Urlaubsgeld, Einfrieren des Weihnachtsgelds. Hab ich was vergessen?

Der heftige Anstieg Deiner PKV-Beiträge kann verschiedene Ursachen haben, meine (für mich und zwei Kinder) sind sehr stabil und sinken mitunter sogar.
sehe ich genauso, seither gehts bergab.

Meine PKV ist nicht heftig gestiegen, nur die Besoldung wurde demontiert.

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 544
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4149 am: 10.01.2023 22:20 »
ich zahle auch heute (so wie Du damals) rund 4,5% meines Bruttos für PKV (Beihilfe 70%).
Wie schaut`s bei Dir aus? 

Die Einkommensteuerbelastung ist seit 1998 eher gesunken...
Vermutlich warst du damals unverheiratet. Inzwischen 3 oder 4 mal befördert, in der letzten Erfahrungsstufe angekommen, sowie Familienzuschlag mit 2 Kindern, dazu noch Steuerklasse 3. Das fängt einiges an Realeinkommensverlust auf.

A9A10A11A12A13

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 187
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4150 am: 10.01.2023 23:40 »
BVR Dr. Maidowski ist dieser seit September 2022 schwer erkrankt

Mir ist bewusst, dass die Entscheidungen des Berichterstatters überwiegend durch dessen wissenschaftliche Mitarbeiter vorbereitet werden.

Interessant wird auch sein wie sich die neue Richterin in entscheidende Kammer einfügen bzw. äußern wird.
Zumindest war er zum Jahresende für die Weichenstellungen in der Geschäftsverteilung und den daraus folgenden organisatiorischen Entscheidungen wieder dienstfähig beteiligt.

Von einem Vielschreiber im Forum wurden die Richterwechsel vor einem Bremer-Beschluss herbeigesehnt, damit wenn aus dem Beschluss zitiert wird, die Richter noch langjährig präsent sind, obwohl sie im Tagesgeschäft dann mit anderen Sachverhalten beschäftigt sind.

Außer Acht gelassen wird dabei, dass das "WiMi-3. Senat" ein Fluktuationsturnus von zwei Jahren hat, und damit durch viele Hände (gleich langes Ende) geht.

A9A10A11A12A13

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 187
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4151 am: 11.01.2023 01:10 »
Die Selbtdarstellung des dritten Senats findet sich hier: https://www.lto.de/karriere/podcast/folge/imr-irgendwas-mit-recht-lto-karriere-podcast-wissenschaftliche-mitarbeiter-wimi-bverfg-verfassungsbeschwerde (Aufnahmedatum unbekannt)

Die Hybris der WiMis ist schon ausgeprägt, wenn die Verfassungsrichter auf ihre Augenhöhe heranreichen, ihre rechtliche Würdigung, noch viel umfassender ist, als das was veröffentlicht wird, diese juristische Komplexität dahinter gar nicht irgendwie rezipiert und verstanden werden kann, die manche Entscheidung haben und damit die Öffentlichkeit nichts anfangen kann und muss.

Also Journalisten, auch wenn sie eine juristische Vollausbildung genossen haben, oder auch Forenlehrer sollten sich nicht anmaßen, eine erschöpfende Rechtsauffassung aus den kurzen Veröffentlichungen zusammengestückelt zitieren könnten. Das wäre nicht ansatzweise ein Fachdiskurs und nichts, dass in der Presse simplifiziert richtig wieder gegeben wird.

Es steckt noch sehr viel mehr Erwägung und auch alternative Ideen dahinter die jetzt gar nicht so an die Öffentlichkeit gekommen sind.

Zigmal wurde erwähnt, dass sie viel Arbeit hätten, sie erwähnen die viele Arbeit so sehr, dass sie eigentlich keine Zeit für die viele Arbeit haben können. Habe ich schon betont, dass dort sich viel selbst gerechtfertigt werden muss, da ansonsten es keiner bemerkt, dass sie dort angeblich viel arbeiten? Bei ihnen herrscht wieder Vollbeschäftigung mit ihrer 32 Stunden Woche, seit wahnsinnig viel an sozialen Aktivitäten, wieder an Fahrt aufgenommen haben, die pandemiebedingt brach lagen.

Mich würden die Alternativideen zur Besoldung der Halbtagsjuristen des Karlsruher Reisebüros interessieren, da hier im Forum doch nur von unentrinnbaren Rechtsurteilen einen unabrückbaren vorgezeichneten Weg herbeizitiert wird, den die Besoldungsgeber auferlegt bekommen werden.

« Last Edit: 11.01.2023 01:17 von A9A10A11A12A13 »

Opa

  • Gast
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4152 am: 11.01.2023 09:01 »
Wer möchte denn bitte für Mindestlohn zur Polizei oder Gefängnisschließer werden….oder welcher Akademiker geht in den gD oder den hd, wenn sich die Besoldung nur nach Familienstand richtet? Soll sich Richter werden erst verheiratet und mit 2 Kindern lohnen?

Sorry, aber so einen Nonsens, wie von dir hier, habe ich selten gelesen…

Sorry, aber wo bitte kratzt ein alleinstehender Polizist in A6 (wenn es die überhaupt noch gibt) am Existenzminimum oder lebt auf Mindestlohnniveau? Und nein, die Familien- und Kinderzuschläge bescheren einem keinen (zeitlich befristeten und nicht ruhegehaltfähigen) Reichtum, sondern gehen dafür drauf, dass die Kinder mehrmals am Tag Hunger haben und ständig neue Kleidung und Schulzeug brauchen und gelegentlich mal ins Kino oder in den Freizeitpark wollen. Nach Erfüllung der Unterhaltspflichten bleibt da nicht mehr so wahnsinnig viel übrig, um den Goldspeicher zu füllen und wie Dagobert Duck in Münzen zu baden.

Selbst ein Richter oder B-Beamter wird sich schlechter stellen, wenn der Klapperstorch vorbeikommt. Das Gerede von "goldenen Beamtenkindern" und "Karnickelprämie" ist riesengroßer Blödfug.

Ist schon ganz schön vermessen diese Aussage. Das kann nur jemand sagen, der darüber steht und eben nicht von einer A6 leben muss. Aber machen wir doch einfach die Rechnung auf für mein Bundesland Thüringen.

A 6er single, keine Kinder (und ja A6 gibt es noch einigen Bereichen) gerade fertig mit seiner Ausbildung beginnt seine Tätigkeit als Fachkraft in der Landeshauptstadt Erfurt, wo ihn sein Dienstherr hinversetzt hat.

Seine Netto-Alimentation beläuft sich auf 2.250€. Hiervon ziehen wir gleich mal die PKV ab, weil ausgezahlter Betrag ist ja nicht gleich Nettoeinkommen. Jetzt will der frisch gebackene A 6er in einer halbwegs schönen Wohnung mit ca. 50qm leben und auch nicht unbedingt im sozialen Brennpunkt. Er wird aber was dies angeht nicht in Erfurt fündig werden, die in Frage kommenden Wohnung kann er sich in Erfurt schlicht nicht leisten, es sei denn er zieht in einen der besagten sozialen Brennpunkte. Er zieht also ins Umland und benötigt aufgrund sehr mangelhafter ÖPNV ein Fahrzeug. Das Fahrzeug braucht er ohnehin, da er ja nach Erfurt versetzt wurde und insoweit die erste Zeit zwischen seiner elterlichen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln muss. Das Fahrzeug muss er finanzieren, weil von 1000€ Anwärterbezügen auch nicht allzu viel übrig geblieben ist. Dazu kommen natürlich Kfz-Versicherung und Steuern und natürlich Betriebsstoffe. Die Wohnung im Erfurter Umland mit 50qm setze ich mal mit ca. 500€ Kaltmiete an, hinzukommen Heizkosten, sonstige Betriebskosten und Strom. Ich denke das kann man mittlerweile ruhig mit 300€ insgesamt beziffern (wenn nicht sogar mehr) Das Auto finanziert er mittels Kredit für ca. 200€ im Monat. Tanken setzen wir mal 100-200€ an, je nach Entfernung.

2.250€ Auszahlung
./. 250 PKV
./. 500€ Miete
./. 300 Mietnebenkosten plus Strom
./. 200€ Fahrzeugkredit
./. 100€ Fahrzeugversicherung
./. 20€ KFZ-Steuern gemittelt und auf 12 Monate verteilt
./. 100€ -200€ Tanken
./. 50€ Hausrat und Haftpflichtversicherung
= 630- 730€ übrig (vorläufiges Ergebnis).

Allerdings bekommt er leider keine Erstausstattung für die Wohnung und muss sich Möbel kaufen, die er sich Stück für Stück monatlich zusammen spart oder aber auch Kreditfinanziert beschafft, setzen wir hier doch einfach nochmal 50€ im Monat an. Dazu kommt der Rundfunkbeitrag 18,36€, Internet und natürlich Handy, damit er auch stets für seinen Dienstherren erreichbar ist, insgesamt mit Flat für Internet und Handy setze ich 40€ an.
Also weiter im Text:

630€ - 730€
./. 18,36 Rundfunkbeitrag
./. 50€ Möbel
./. 40€ Handy und Internet
= 521,64- 621,64€ übrig für Essen und Trinken oder den Kinobesuch wie du so schön schreibst.

Natürlich muss er insoweit nicht am Hungertuch nagen aber immerhin mindestens 40 Stunden dafür arbeiten pro Woche und dafür wohlmöglich sogar täglich sein Leben oder seine Gesundheit riskieren im Dienste des Staates. Es kann also sein, dass er knapp 20€ mehr hat als ein Empfänger von Bürgergeld und das ist m.E. schon sehr nah am besagten Existenzminimum.

Und sicher, im Laufe der Zeit fällt einiges weg, Kredite werden getilgt, die Erfahrungsstufe steigt, die Besoldung wird etwas angepasst, Beförderung in Thüringen wird er frühestens nach ca. 10 Jahren erhalten (wenn er gut ist) und dann wird es auch etwas besser. Bis dahin wird er sich aber zwangsläufig die einfache Frage stellen: Wozu? Mit Bürgergeld geht es ja dann deutlich stressfreier und man muss nichts dafür tun. Selbst bei der Polizei oder im Justizvollzug, wo die A6 abgeschafft ist und man eine A7 bekommt sind es im Übrigen auch nur 50€ netto mehr im Monat und ja, es lohnt sich deshalb einfach nicht mehr!

Wenn aber das Bürgergeld so hoch ist, dass sich arbeiten nicht mehr lohnt, dann muss man nicht das Bürgergeld verteufeln, sondern dafür sorgen, dass sich Arbeit einfach wieder lohnt! Und das bedeutet schlicht Gehälter müssen nach oben steigen und im Übrigen nicht nur bei Beamten, sondern für die gesamte arbeitende Bevölkerung!
So ganz stimmt das mit den knapp 20 Euro hier aber auch nicht, da der Bürgergeldempfänger mit seinen 501 Euro einen Teil der von dir genannten Aufwendungen zahlen muss, wie z.B.
- Haushaltsstrom
- Fahrzeugkosten
- Möbel
- Telekommunikationskosten
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Das sind dann schon 160 Euro Differenz statt 20, wenn man die 320 Euro Fahrzeugkosten außer acht lässt. Mit KFZ wären es sogar 480 Euro Differenz und ja, auch ein Bürgergeldempfänger kann auf ein KFZ angewiesen sein.


Neuling2016

  • Moderator
  • Jr. Member
  • *****
  • Beiträge: 70
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4153 am: 11.01.2023 10:01 »
Wer möchte denn bitte für Mindestlohn zur Polizei oder Gefängnisschließer werden….oder welcher Akademiker geht in den gD oder den hd, wenn sich die Besoldung nur nach Familienstand richtet? Soll sich Richter werden erst verheiratet und mit 2 Kindern lohnen?

Sorry, aber so einen Nonsens, wie von dir hier, habe ich selten gelesen…

Sorry, aber wo bitte kratzt ein alleinstehender Polizist in A6 (wenn es die überhaupt noch gibt) am Existenzminimum oder lebt auf Mindestlohnniveau? Und nein, die Familien- und Kinderzuschläge bescheren einem keinen (zeitlich befristeten und nicht ruhegehaltfähigen) Reichtum, sondern gehen dafür drauf, dass die Kinder mehrmals am Tag Hunger haben und ständig neue Kleidung und Schulzeug brauchen und gelegentlich mal ins Kino oder in den Freizeitpark wollen. Nach Erfüllung der Unterhaltspflichten bleibt da nicht mehr so wahnsinnig viel übrig, um den Goldspeicher zu füllen und wie Dagobert Duck in Münzen zu baden.

Selbst ein Richter oder B-Beamter wird sich schlechter stellen, wenn der Klapperstorch vorbeikommt. Das Gerede von "goldenen Beamtenkindern" und "Karnickelprämie" ist riesengroßer Blödfug.

Ist schon ganz schön vermessen diese Aussage. Das kann nur jemand sagen, der darüber steht und eben nicht von einer A6 leben muss. Aber machen wir doch einfach die Rechnung auf für mein Bundesland Thüringen.

A 6er single, keine Kinder (und ja A6 gibt es noch einigen Bereichen) gerade fertig mit seiner Ausbildung beginnt seine Tätigkeit als Fachkraft in der Landeshauptstadt Erfurt, wo ihn sein Dienstherr hinversetzt hat.

Seine Netto-Alimentation beläuft sich auf 2.250€. Hiervon ziehen wir gleich mal die PKV ab, weil ausgezahlter Betrag ist ja nicht gleich Nettoeinkommen. Jetzt will der frisch gebackene A 6er in einer halbwegs schönen Wohnung mit ca. 50qm leben und auch nicht unbedingt im sozialen Brennpunkt. Er wird aber was dies angeht nicht in Erfurt fündig werden, die in Frage kommenden Wohnung kann er sich in Erfurt schlicht nicht leisten, es sei denn er zieht in einen der besagten sozialen Brennpunkte. Er zieht also ins Umland und benötigt aufgrund sehr mangelhafter ÖPNV ein Fahrzeug. Das Fahrzeug braucht er ohnehin, da er ja nach Erfurt versetzt wurde und insoweit die erste Zeit zwischen seiner elterlichen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln muss. Das Fahrzeug muss er finanzieren, weil von 1000€ Anwärterbezügen auch nicht allzu viel übrig geblieben ist. Dazu kommen natürlich Kfz-Versicherung und Steuern und natürlich Betriebsstoffe. Die Wohnung im Erfurter Umland mit 50qm setze ich mal mit ca. 500€ Kaltmiete an, hinzukommen Heizkosten, sonstige Betriebskosten und Strom. Ich denke das kann man mittlerweile ruhig mit 300€ insgesamt beziffern (wenn nicht sogar mehr) Das Auto finanziert er mittels Kredit für ca. 200€ im Monat. Tanken setzen wir mal 100-200€ an, je nach Entfernung.

2.250€ Auszahlung
./. 250 PKV
./. 500€ Miete
./. 300 Mietnebenkosten plus Strom
./. 200€ Fahrzeugkredit
./. 100€ Fahrzeugversicherung
./. 20€ KFZ-Steuern gemittelt und auf 12 Monate verteilt
./. 100€ -200€ Tanken
./. 50€ Hausrat und Haftpflichtversicherung
= 630- 730€ übrig (vorläufiges Ergebnis).

Allerdings bekommt er leider keine Erstausstattung für die Wohnung und muss sich Möbel kaufen, die er sich Stück für Stück monatlich zusammen spart oder aber auch Kreditfinanziert beschafft, setzen wir hier doch einfach nochmal 50€ im Monat an. Dazu kommt der Rundfunkbeitrag 18,36€, Internet und natürlich Handy, damit er auch stets für seinen Dienstherren erreichbar ist, insgesamt mit Flat für Internet und Handy setze ich 40€ an.
Also weiter im Text:

630€ - 730€
./. 18,36 Rundfunkbeitrag
./. 50€ Möbel
./. 40€ Handy und Internet
= 521,64- 621,64€ übrig für Essen und Trinken oder den Kinobesuch wie du so schön schreibst.

Natürlich muss er insoweit nicht am Hungertuch nagen aber immerhin mindestens 40 Stunden dafür arbeiten pro Woche und dafür wohlmöglich sogar täglich sein Leben oder seine Gesundheit riskieren im Dienste des Staates. Es kann also sein, dass er knapp 20€ mehr hat als ein Empfänger von Bürgergeld und das ist m.E. schon sehr nah am besagten Existenzminimum.

Und sicher, im Laufe der Zeit fällt einiges weg, Kredite werden getilgt, die Erfahrungsstufe steigt, die Besoldung wird etwas angepasst, Beförderung in Thüringen wird er frühestens nach ca. 10 Jahren erhalten (wenn er gut ist) und dann wird es auch etwas besser. Bis dahin wird er sich aber zwangsläufig die einfache Frage stellen: Wozu? Mit Bürgergeld geht es ja dann deutlich stressfreier und man muss nichts dafür tun. Selbst bei der Polizei oder im Justizvollzug, wo die A6 abgeschafft ist und man eine A7 bekommt sind es im Übrigen auch nur 50€ netto mehr im Monat und ja, es lohnt sich deshalb einfach nicht mehr!

Wenn aber das Bürgergeld so hoch ist, dass sich arbeiten nicht mehr lohnt, dann muss man nicht das Bürgergeld verteufeln, sondern dafür sorgen, dass sich Arbeit einfach wieder lohnt! Und das bedeutet schlicht Gehälter müssen nach oben steigen und im Übrigen nicht nur bei Beamten, sondern für die gesamte arbeitende Bevölkerung!
So ganz stimmt das mit den knapp 20 Euro hier aber auch nicht, da der Bürgergeldempfänger mit seinen 501 Euro einen Teil der von dir genannten Aufwendungen zahlen muss, wie z.B.
- Haushaltsstrom
- Fahrzeugkosten
- Möbel
- Telekommunikationskosten
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Das sind dann schon 160 Euro Differenz statt 20, wenn man die 320 Euro Fahrzeugkosten außer acht lässt. Mit KFZ wären es sogar 480 Euro Differenz und ja, auch ein Bürgergeldempfänger kann auf ein KFZ angewiesen sein.



Korrigiere: 502,- €.

Kfz-Haftpflichtversicherung ist zum Teil vom EK abzusetzen.
Das gleiche gilt für die private Haftpflicht- und Hausratversicherung.

Da entsteht wiederum eine größere Differenz.

Opa

  • Gast
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4154 am: 11.01.2023 10:35 »
Bei Einkommensanrechnung gibt es eine Pauschale von 30 Euro für angemessene Versicherungen sowie den Einkommensfreibetrag. Dies ist in der obigen Rechnung nicht berücksichtigt, weil semper fi in seinem Beispiel keinen Bürgergeldempfänger mit eigenem Erwerbseinkommen genannt hat.