[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Bastel

Zitat von: Opa in 19.01.2023 15:59
Um mal was Gutes über Herrn Söder zu vermelden: Er war mit Stoiber und Beckstein bei der Trauerfeier für uns Benedikt XVI.

Seehofer war auch eingeladen, aber Söders Staatskanzlei hat ,,vertrackt aber auch!" die Einladung verschlampt, sodass der liebe Horst in Unkenntnis seines Termins dahoam blieb.

Über diese bayerische Bauernschläue musste ich gestern doch recht herzhaft lachen.

https://www.spiegel.de/panorama/leute/horst-seehofer-erhielt-keine-einladung-zur-beerdigung-von-benedikt-xvi-a-508e4023-de05-4586-a982-1540044b50c5

Unglaublich...

Organisator

Zitat von: Opa in 19.01.2023 15:59
Um mal was Gutes über Herrn Söder zu vermelden: Er war mit Stoiber und Beckstein bei der Trauerfeier für uns Benedikt XVI.

Seehofer war auch eingeladen, aber Söders Staatskanzlei hat ,,vertrackt aber auch!" die Einladung verschlampt, sodass der liebe Horst in Unkenntnis seines Termins dahoam blieb.

Über diese bayerische Bauernschläue musste ich gestern doch recht herzhaft lachen.

https://www.spiegel.de/panorama/leute/horst-seehofer-erhielt-keine-einladung-zur-beerdigung-von-benedikt-xvi-a-508e4023-de05-4586-a982-1540044b50c5

Also eine grundgesetzwidrige Vermischung von Kult und Staatswesen halte ich nicht für etwas Gutes. Aber jeder Politiker hat ein unterschiedliches Augenmaß zu den Dingen, die er in seiner Freizeit tut.

InVinoVeritas

Am 26.01. ist ein interessanter TOP im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration:

ZitatI. Verfassungsstreitigkeit
Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 2. Januar 2023 (Vf. 22-VII-22) betreffend
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
1. der Anlage 1 - Besoldungsgruppe R 2 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und Besoldungsgruppe R 3 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - zu Art. 46 Satz 1 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 764, BayRS 2032- 1-1-F), das zuletzt durch Art. 130 b des Gesetzes vom 5. August 2022 (GVBl S. 414) geändert worden ist,
2. der Anlagen 1 und 11 ,,a. F." - Besoldungsgruppe R 2 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und Besoldungsgruppe R 3 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - zu Art. 104 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) ,,a. F." vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F)
PII-G1310.22-0017

Das müsste doch auch eine Auswirkung auf die A Besoldung haben.

Titus

#4203
Hallo, habe gerade gelesen, dass es in Thüringen einen Gesetzesentwurf zwecks Anpassung der Besoldung gibt. Hintergrund ist die Verfassungswidrigkeit der Alimentation. Bin nun mal gespannt, wann sich hier in NRW was tut. Hier der Link zum Entwurf: https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/90474/1#
Hier noch ein Artikel dazu:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-besoldung-buergegeld-100~amp.html

was_guckst_du

" Finanzministerin Taubert (SPD) kritisierte, dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes "gewissermaßen die Tarifautonomie ausgehebelt wurde".

...das sagt wohl alles über die Kompetenz der SPD-Politikerin... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

Zitat von: was_guckst_du in 23.01.2023 07:05
" Finanzministerin Taubert (SPD) kritisierte, dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes "gewissermaßen die Tarifautonomie ausgehebelt wurde".

...das sagt wohl alles über die Kompetenz der SPD-Politikerin... ::)

Warum sollte sie mehr Kompetenz als die anderen SPD ....  haben?

smiteme

Anscheinend wird der Richterbund gegen die aktuellen familienzuschläge von NRW klagen.

Hat jemand mehr Informationen?

Hier ein Beispiel aus der aktuellen Regenbogenpresse

https://ga.de/news/politik/nrw-streit-um-familienzuschlaege-fuer-beamte_aid-83233947

Opa

Nach welchem Tarifvertrag wird denn in Thüringen eine Finanzministerin beschäftigt?

smiteme

Nach dem Beamten-Tarifvertrag.... Der soll ganz neu sein  8) und auch gewissermaßen die Tarifautonomie aushebeln  ;)

EiTee

Zitat von: smiteme in 23.01.2023 11:10
Nach dem Beamten-Tarifvertrag.... Der soll ganz neu sein  8) und auch gewissermaßen die Tarifautonomie aushebeln  ;)

;D

Reisinger850

Zitat von: smiteme in 23.01.2023 08:40
Anscheinend wird der Richterbund gegen die aktuellen familienzuschläge von NRW klagen.

Hat jemand mehr Informationen?

Hier ein Beispiel aus der aktuellen Regenbogenpresse

https://ga.de/news/politik/nrw-streit-um-familienzuschlaege-fuer-beamte_aid-83233947

Hoffe sehr, dass diese Absurdität einkassiert wird.

NWB

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-009.html

Die Anhebung der absoluten Obergrenze für die Parteienfinanzierung war verfassungswidrig.
Wenn ich das richtig gelesen habe, hauptsächlich deshalb, weil keine hinreichende Begründung, also Prozeduralisierung, erfolgte.

Erkennt hier noch jemand Parallelen?

boysetsfire

Hoppla, ist der Gesetzgeber doch schon wieder über die "Prozeduralisierung" gestolpert. Diesmal jedoch in eigener Sache.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-009.html;jsessionid=9F732E94089DB7B90EABB54BD224DE76.2_cid319

Ich könnte mich kringeln vor Lachen.  ;D ;D ;D

- Frage: "Wie doof muss man eigentlich sein?"
- Der Gesetzgeber: "Ja!"

Der Obelix

die frage wird jetzt sein, wie schnell man dieses Problem angeht.

Im Falle der Besoldung lässt man sich ja jahrelang Zeit.

Ob das hier auch bei der Parteienfinanzierung so lange dauern wird?

Ozymandias

Zitat von: boysetsfire in 24.01.2023 10:57
Hoppla, ist der Gesetzgeber doch schon wieder über die "Prozeduralisierung" gestolpert. Diesmal jedoch in eigener Sache.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-009.html;jsessionid=9F732E94089DB7B90EABB54BD224DE76.2_cid319

Ich könnte mich kringeln vor Lachen.  ;D ;D ;D

- Frage: "Wie doof muss man eigentlich sein?"
- Der Gesetzgeber: "Ja!"

Es wird in dem Urteil übrigens mehrfach 2 BvL 4/18 zitiert und zwar als Art. 33 Abs. 5 GG BVerfGE 155, 1.
155 ist der Band in dem der Beschluss 4/18 veröffentlicht wurde.

Hier das Urteil und nicht nur der Pressetext:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/01/fs20230124_2bvf000218.html