Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2719438 times)

foo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4305 am: 17.03.2023 15:13 »
Zu Bayern

Das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile wurde bekanntgemacht:
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-80/

Unknown

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4306 am: 17.03.2023 18:14 »
Echt komisch das die CSU jetzt ganz laut aufschreien kann bei dem neuen Wahlgesetz wenn es um Verfassungswidrigkeit geht, weil es nachteilig für sie sein könnte, unabhängig davon ob das neue Wahlsystem wirklich verfassungswidrig sein könnte. Aber bezüglich der Besoldung hat es niemanden aus der CSU interessiert, ob die Vorgaben des BVerfG eingehalten werden und das neue Gesetz die Vorgaben nicht erfüllt.
Was eine verlogene und heuchlerische Partei.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4307 am: 17.03.2023 18:15 »
Vielleicht sollte man auch ein paar Prozente der CDU als Partnereinkommen anrechnen.


Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4309 am: 17.03.2023 22:00 »
Kimonbo ist aber Bundesbeamte ;)

Opa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4310 am: 18.03.2023 08:20 »
Nicht schlecht. Nach einem vorhergehenden Artikel wurde ein Schaden von 1,7 Mio. Euro verursacht. Der Angeklagte hat 30.000 Geldauflage gezahlt, sein Vater nochmal 10.000 und dann hat der Beschuldigte noch seine Beamtenrechte verloren. Wenn es dabei bleibt und nicht noch ein zivilrechtliches Verfahren wegen Schadenersatz läuft, ist der Typ damit verdammt billig weggekommen.

wossen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4311 am: 18.03.2023 08:37 »
Ahja, so ist dem Beamten offensichtlich fürsorglich ein Weg aufgezeigt worden, Altersgeld zu bekommen... (setzt in Thüringen Entlassung auf eigenem Antrag voraus)

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4312 am: 18.03.2023 08:53 »
Für den Betrag würde ich mein Amt verkaufen ;D

Ytsejam

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4313 am: 18.03.2023 11:33 »
Vielleicht sollte man auch ein paar Prozente der CDU als Partnereinkommen anrechnen.

Göttlich  ;D ;D ;D

maxigott

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4314 am: 31.03.2023 07:30 »
https://amp2.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html

Na da können wir gespannt sein, ob wir zugunsten der Ausgaben Orgien der Politik mal wieder ein "Sonderopfer" erbringen dürfen.


Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4316 am: 16.04.2023 23:05 »
Ist zwar "Blöd" aber es zeigt, dass der Mindestabstand wahrscheinlich noch deutlicher nicht eingehalten wurde:
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/heizkosten-bei-hartz-iv-steigen-auf-2-3-milliarden-euro-83580574.bildMobile.html

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4317 am: 21.04.2023 09:54 »
Gibt es irgendetwas neues zum Thema?
Es war ja mal für März (glaube ich) eine Entscheidung angekündigt... der ist mit Blick auf den Kalender ja nun schon etwas länger her.

Ich weiß auch, dass der Berichterstatter in dieser Sache wohl längerfristig erkrankt sein soll, aber wird beim BVerfG dann nicht jemand anderes eingesetzt, der die Arbeit übernimmt?

So langsam muss doch mal etwas passieren...

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4318 am: 21.04.2023 10:05 »
Die Entscheidungen fallen teilweise mehrere Monate vor der Veröffentlichung, so weit ich die Arbeitsweise verstanden habe.

Ob die Verfahrensteilnehmer die Entscheidung früher erfahren, wäre eine gute Frage.

algo86

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4319 am: 21.04.2023 11:43 »
Auf der Bezügemitteilung für Mai sind nun die neuen Vorgaben umgesetzt und es wird auf eine Nachzahlung mit den Juni Bezügen hingewiesen.
Muss ich jetzt gegen diese Bezügemitteilung Klage erheben um meine Ansprüche rückwirkend bis 2020 geltend machen zu können, wenn ich das System weiter für verfassungswidrig halte?