Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1528434 times)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4320 am: 06.05.2023 16:01 »
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.03.2023, Az. 2 BvR 1176/22

Zitat
Gegenstand

A-limine-Abweisung eines isolierten Antrags auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bzgl des Beschlusses vom 04.05.2020 (2 BvL 6/17) - Hinweis auf Berichterstatterschreiben (§ 24 S 2 BVerfGG)
Tenor

Der Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung wird verworfen.
Gründe
1

Dem Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bleibt aus den in dem Schreiben der stellvertretenden Berichterstatterin vom 3. Februar 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

https://rewis.io/urteile/urteil/59o-22-03-2023-2-bvr-117622/

Betrifft u.a NRW, 2 BvL 6/17 war das Verfahren mit den kinderreichen Richtern (3. Kind+) in NRW.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4321 am: 06.05.2023 18:00 »
§ 24 BVerfGG lautet:

"Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge können durch einstimmigen Beschluß des Gerichts verworfen werden. Der Beschluß bedarf keiner weiteren Begründung, wenn der Antragsteller vorher auf die Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit seines Antrags hingewiesen worden ist."

A-limine-Entscheidungen ergehen bereits an der Schwelle des Gerichts, wenn die Klage sich schon in ihrem Vorfeld als so wenig substanziiert erweist, dass eine Aufnahme des Verfahrens für den Kläger keinerlei Erfolgsaussichten aufweisen würde. Da der Kläger darauf im Vorfeld der Entscheidung im Sinne von § 24 Satz 2 BVerfGG hingwiesen worden ist, stellt sich die (für uns hier nicht weiter beantwortbare) Frage, wieso der Kläger trotz des Hinweises den Antrag auf Erlass einer entsprechenden Anordnung unverändert aufrechterhalten haben wird. So erweist man mindestens sich selbst einen Bärendienst.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4322 am: 06.05.2023 18:22 »
Ist wohl eher auf Ungeduld zurückzuführen. Der Kläger dürfte sicherlich anwaltlich vertreten sein und schon über 5 Jahre warten.

Ich habe bei dejure einen Merkzettel und bekomme daher immer Nachrichten, wenn ein Urteil zitiert wird.

Ist der Beschluss 6/17 in NRW bereits ausreichend umgesetzt?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4323 am: 06.05.2023 18:38 »
Ich habe mich mit der Entscheidung 2 BvL 6/17 nicht ausreichend beschäftigt, um die Frage beantworten zu können, Ozy. Irgendwo in einer Fachzeitschrift habe ich (nach meiner Erinnerung) in der Vergangenheit gelesen, dass die Entscheidung in NRW hinreichend umgesetzt worden sei - insgesamt haben die meisten Besoldungsgesetzgeber seit 2020 die Familienzuschläge ab dem dritten Kind in der Regel deutlich angehoben.

Die Ungeduld und ggf. auch Unerfahrenheit gegenüber einem Gericht, die die Ursache des fortgesetzten Handelns gewesen sein werden, kann ich gut nachvollziehen - jedoch kommt man vor Gericht mit Ungeduld selten sehr viel weiter. Die Parabel (des Juristen) Kafka "Vor dem Gesetz" könnte man als Ansporn zur Ungeduld lesen - jedoch hätte Ungeduld auch hier kaum zu einem anderen Ergebnis geführt, so lässt sich vermuten. Wer ab und an Schach spielt, weiß: Am besten setzt man sich auf seine Hände...

https://homepage.univie.ac.at/st.mueller/kafka.html

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4324 am: 07.05.2023 09:20 »
Der nachfolgend verlinkte Thüringer Pensionsbericht dürfte eine nicht geringen Teil der Motivation der Besoldungsgesetzgeber offenbaren, weiterhin den "länderübergreifenden konzertierten Verfassungsbruch" so lange, wie er politisch irgend möglich durchzuhalten ist, aufrechtzuerhalten, wobei hinsichtlich der ab der S. 16 präsentierten Ergebnisse zu bedenken bleibt, dass in Thüringen insbesondere die Verbeamtung von Lehrkräften lange Zeit anders als in der überwiegenden Zahl der anderen Länder eher sparsam vorgenommen worden ist, weshalb in Thüringen die Anzahl von Beamten im öffentlichen Dienst überschaubarer sein dürfte als in vielen anderen Länder. Für die anderen Länder dürften sich die Daten und Beträge also anteilsmäßig kaum sehr viel besser darstellen. Insbesondere der Vergleich der Szenarien II und III ab der S. 17 verdeutlicht, wieso es den Dienstherrn nach Möglichkeit auch weiterhin um jedes Zehntelprozent gehen wird - zugleich ist hinsichtlich der vom Bericht präsentierten Zahlen zu beachten, dass er hinsichtlich der prognostizierten Kosten weiterhin recht deutlich von den tatsächlichen Beträgen entfernt ist, die aus einer wieder amtsangemessenen Alimentation von Beamten, Richtern und Staatsanwälten resultieren werden (wobei Thüringen bereits 2020 wie die ostdeutschen Länder weitgehend generell einen auf's Ganze gesehen gering(er)en Fehlbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation aufgewiesen hat).

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/thueringer_pensionsbericht_2023.pdf

IGL

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4325 am: 09.05.2023 11:48 »
Sehr interessanter Artikel aus der aktuellen Ausgabe der Deutschen Richterzeitung:

https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses

Weiß jemand, ob der Artikel von Battis noch woanders zugänglich ist oder hat ihn jemand und würde ihn mir zur Verfügung stellen? Der Link funktioniert nicht mehr.
Ich bin mit einem Funktionär des dbb in Kontakt und würde diese gute Zusammenfassung gerne weitergeben. Gerne auch per PN an mich.
Danke!

PolareuD

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4326 am: 09.05.2023 12:07 »
Sehr interessanter Artikel aus der aktuellen Ausgabe der Deutschen Richterzeitung:

https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses

Weiß jemand, ob der Artikel von Battis noch woanders zugänglich ist oder hat ihn jemand und würde ihn mir zur Verfügung stellen? Der Link funktioniert nicht mehr.
Ich bin mit einem Funktionär des dbb in Kontakt und würde diese gute Zusammenfassung gerne weitergeben. Gerne auch per PN an mich.
Danke!


https://web.archive.org/web/20230315025232/https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses


IGL

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« Antwort #4328 am: 09.05.2023 13:47 »
Sehr interessanter Artikel aus der aktuellen Ausgabe der Deutschen Richterzeitung:

https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses

Weiß jemand, ob der Artikel von Battis noch woanders zugänglich ist oder hat ihn jemand und würde ihn mir zur Verfügung stellen? Der Link funktioniert nicht mehr.
Ich bin mit einem Funktionär des dbb in Kontakt und würde diese gute Zusammenfassung gerne weitergeben. Gerne auch per PN an mich.
Danke!


https://web.archive.org/web/20230315025232/https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses

Vielen Dank!

Unknown

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4329 am: 10.05.2023 20:21 »
Offensichtlich hat Berlin mittlerweile bemerkt, dass deren Alimentation einfach zu niedrig ist. Folglich wurde als erste Amtshandlung beschlossen das die Büroleitungen der Senatoren eine erhebliche Gehaltssteigerung bekommen sollen und die Staatsekretäre eine zusätzliche Sekretariatsstelle und in der Senatskanzlei wird eine zusätzliche Leistungsstelle geschaffen.
Der Büroleiter soll nach B2 ohne Zulage besoldet werden und vorher war es eine E15 Stelle. Das einzige Manko an der Regelung ist, dass die Amtzszeit des Büroleiters an die Amtszeit des Senatsmitglieds gekoppelt ist.

Hier gibt es mehr, aber ist ein Pay Wall Artikel:
https://www.morgenpost.de/berlin/article238320305/berlin-cdu-spd-senat-gehalt-personal.html

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4330 am: 22.05.2023 13:40 »
Ob im ersten Halbjahr noch mit einem Urteil vom BVerfG zu rechnen ist?! Das sind mittlerweile unerträgliche Zustände in den Amtsstuben!

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4331 am: 22.05.2023 13:44 »
...welches Jahr schwebt dir denn da vor?... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4332 am: 22.05.2023 15:26 »
Wenn es so weiter geht rechne ich frühestens 2030 mit einer Entscheidung. Und dann haben wir das Problem mit der KI (Skynet) und der Revolution der Affen (Planet der Affen). I'll be back  8)

Willkommen in der schönen neuen Welt  :o

Prüfer SH

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« Antwort #4333 am: 22.05.2023 20:29 »
Auch die ewig andauernden Verfahren vorm BVerfG oder sonstwo sind demokratiegefährdend.