Neuigkeiten in Hamburg. Ich zitiere den DGB Bezirk Nord:
Information für Mitglieder der
DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst
der Freien und Hansestadt Hamburg
Amtsangemessene Alimentation:
Senat legt Entwurf eines Hamburgischen
Besoldungsstrukturgesetzes vor
Der Senat hat den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften den Entwurf eines Hambur-
gischen Besoldungsstrukturgesetzes zur beamtenrechtlichen Beteiligung vorgelegt. Der
DGB wird hierzu noch im Juni 2023 schriftlich Stellung nehmen und ein Beteiligungsge-
spräch führen.
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, eine amtsangemessene Alimentation der Hamburgi-
schen Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1. Januar 2022 herzustellen. Anträge
auf amtsangemessene Alimentation aus den Jahren 2022 und 2023 sollen damit als erle-
digt gelten. Der Senat sieht nach wie vor zur Gewährleistung einer amtsangemessenen
Alimentation nur die Maßnahmen vor, die aus seiner Sicht unbedingt notwendig sind.
Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität, zum Ausgleich früherer Einschnitte oder zur
Weiterentwicklung der Versorgung sind damit nicht Teil des Gesetzesentwurfes.
Inhalte des geplanten Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetzes
Das geplante Besoldungsstrukturgesetz enthält folgende Maßnahmen:
➢ Die kinderbezogenen Familienzuschläge werden in zwei Schritten rückwirkend
zum 1. Januar 2022 und zum 1. Januar 2023 erhöht. In besonderem Maße soll
dies für das dritte und weitere unterhaltspflichtige Kinder gelten.
➢ Es wird ein Besoldungsergänzungszuschuss für die Familien mit Kindern einge-
führt, deren Familieneinkommen unter festgelegten Schwellenwerten liegen. Da-
mit sollen Fallkonstellationen abgedeckt werden, in denen bisher nicht der Min-
destabstand zur Grundsicherung erreicht wird. Gleichzeitig wird die vierköpfige
Doppelverdienerfamilie als neue Bezugsgröße im Besoldungsrecht verankert.
➢ Für die Jahre 2014 bis 2021 soll es Nachzahlungen für Familien mit drei oder mehr
Kindern geben. Dies betrifft allerdings nur offene(!) Klage- und Widerspruchsver-
fahren und diese voraussichtlich auch nur unter bestimmten Bedingungen. Die
konkreten Beträge sind hier offen.
Alle Maßnahmen beziehen sich auf Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern. Der Großteil
der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungs-
empfänger wird von diesen Maßnahmen damit nicht profitieren. Gleichzeitig soll mit den
Maßnahmen formal eine amtsangemessene Alimentation hergestellt werden. Die Chancen
von Klagen auf amtsangemessene Alimentation werden damit massiv reduziert.
Zu den Hintergründen des Gesetzes
Mit dem Besoldungsstrukturgesetz reagiert der Senat auf den fehlenden Abstand der Be-
soldung zur Grundsicherung, der sich mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar
2023 weiter vergrößert hat. Gleichzeitig besteht ein massiver Druck durch die bisher beim
Verwaltungsgericht eingereichten Klagen auf amtsangemessene Alimentation. Aktuell lie-
gen dem Verwaltungsgericht ungefähr 7.500 Klagen auf amtsangemessene Alimentation
vor. Knapp 4.000 dieser Klagen vertritt der DGB-Rechtsschutz für Mitglieder der DGB-Ge-
werkschaften.
Mit der Verankerung der vierköpfigen Doppelverdienerfamilie als neue Bezugsgröße im
Besoldungsrecht folgt Hamburg der Linie mehrerer anderer Länder. Schleswig-Holstein hat
bereits im Jahr 2022 ähnliche Regelungen geschaffen. Ob diese verfassungskonform sind,
wird voraussichtlich Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung werden.
Was erwarten nun der DGB und seine Gewerkschaften?
Der DGB wird zum vorliegenden Gesetzesentwurf noch im Juni 2023 Stellung nehmen und
ein Beteiligungsgespräch führen. Gleichzeitig wird der DGB die Auswirkungen des Geset-
zesentwurfes auf die Klagen zur amtsangemessenen Alimentation prüfen. Aktuell liegen
dem Verwaltungsgericht mehr als 4.000 Klagen von Mitgliedern der DGB-Gewerkschaften
vor, die vom DGB-Rechtsschutz vertreten werden.
Der DGB und seine Gewerkschaften haben bereits mehrfach gefordert, die im Jahr 2021
eingeführte Angleichungszulage über das Jahr 2025 hinaus unbefristet fortzu-
führen und in die Besoldungstabelle einzubauen. So würden auch Versorgungs-
empfängerinnen und Versorgungsempfänger von der Angleichungszulage profitieren. Mit
einer unbefristeten Einführung würde auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in
Hamburg deutlich gestärkt werden.
Der DGB und seine Gewerkschaften haben im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens um-
fangreiche Vorschläge zur Weiterentwicklung der Beamtenversorgung in Ham-
burg vorgelegt. Diese Vorschläge sind bisher nicht aufgegriffen worden.
Im Rahmen der Veröffentlichung des bundesweiten DGB-Besoldungsreport 2023 hat der
DGB im März 2023 seine Positionen noch einmal bekräftigt. Gleichzeitig hat der DGB-
Besoldungsreport Handlungsbedarf bei den Anwärterbezügen aufgezeigt. Hier lan-
det Hamburg im Ländervergleich je nach Besoldungsgruppe auf dem Platz 10 bis 14 von
insgesamt 17 Besoldungsgesetzgebern. Junge Menschen am Beginn ihres Berufslebens
sind von hohen Mieten und Lebenshaltungskosten in Hamburg besonders betroffen. Auch
hier besteht damit Handlungsbedarf im Rahmen eines Besoldungsstrukturgesetzes.
Quelle:
https://nord.dgb.de/ueber-uns/oeffentlicher-dienst/++co++03b04572-051d-11ee-8efe-001a4a160123