Nach dieser Logik müsste Berlin in seiner nächsten Begründung auf die gesamte Metropolregion Berlin-Brandenburg (inklusive dem kompletten Bundesland Brandenburg) abstellen. Berlin-Kreuzberg und Finsterwalde sind dann wohl auch ein "homogene[r] Lebens- und Wohnbereich"
Wegen dieser engstirnigen Sichtweise wirst du halt auch nie so richtig Karriere machen. Man muss Eier haben und zu Berlin-Brandenburg direkt noch West-Polen in eine Metropolregion integrieren. Genauso dann die Hälfte von Tschechien der Metropolregion München/Nürnberg zuschlagen. Dazu wird dann ein durchschnittliches Wohnkosten-Niveau ermittelt und schon muss ich bei dem Münchener Beamtenehepaar nur noch 450 Euro für die angemessene 60 qm-Wohnung berechnen.
Wieso in die Nähe schweifen, wenn das Gute doch so ferne liegt, Opa. In Anbetracht der Städtepartnerschaft mit Taschkent sollte Berlin ggf. sachgerecht begründen können, denke ich, dass die dortigen kalten Unterkunftskosten bislang nur unzureichend vom bundesdeutschen 95 %-Perzentil abgebildet werden, weshalb es nicht sachgerecht sein kann, dass 95 %-Perzentil für Berlin zur Bemessung des Berliner Grundsicherungsniveaus heranzuziehen, sodass man zur Bemessung deutlich realitätsgerechter die kalten Unterkunftskosten in Taschkent heranzieht, ohne dass auch hierzu bislang vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hinreichend sachgerechte Daten erhoben worden sind, weshalb man bis auf Weiteres davon ausgehen muss, dass in Taschkent keine Unterkunftskosten anfallen, sodass in Berlin zur Bemessung der Unterkunftskosten zunächst nur die durchschnittlichen Heizkosten einer vergleichbaren Unterkunft in Taschkent herangezogen werden können, das allerdings zurzeit noch nicht hinreichend genug an das deutsche Fernwärmesystem angeschlossen ist, sodass die kalten Unterkunftskosten in Taschkent insgesamt hinreichend sein sollten, um die warmen Unterkunftskosten in Berliner sachgerecht abzubilden, jedenfalls solange, wie man noch keine Städtepartnerschaft mit Freetown in Sierra Leone abgeschlossen hat.
Hamburg hingegen plant zurzeit als Tor zur Welt, mit dem Jahr 2050 einen Schüleraustausch mit Pjöngjang vorzunehmen, sodass man zunächst einmal davon ausgehen darf, dass heute keine Kosten für die Unterkunft von zwei Kindern anfallen, da diese auf den weiteren Zeitraum der nächsten 300 Jahre durchschnittlich in einem erheblichen Maße in Pjöngjang unterkommen werden, wobei die Reisekosten nicht in die Bemessung der Kosten für Bildung und Teilhabe mit einbezogen werden können, da ein Schüleraustausch generell freiwillig geschieht und darüber hinaus die durchschnittliche Schuhgröße der Hamburger Landesbeamtinnen und Landesbeamten im Durchschnitt bei 38,7 liegt, während die durchschnittliche Schuhgröße einer durchschnittlichen vierköpfigen Familie in Hamburg bei 36,9 liegt, weshalb man davon ausgehen muss, dass die durchschnittlichen Hamburger Landesbeamtinnen und der entsprechende Landesbeamte insgesamt auf einem vergleichsweise deutlich zu großen Fuße leben, was sachgerecht eine entsprechende Kürzung der Grundbesoldung um rund 4,7 % nach sich ziehen muss, wobei darüber hinaus ebenfalls in die neue Novellierung mit einbezogen wird, dass der Dienstherr dem Beamten zukünftig kostenfrei eine Unterkunft unterhalb seines Schreibtisches anbietet (sofern dieser nicht vorhanden ist, werden bedarfsweise andere Tische der Dienstsstelle gestellt, wohin darf sich der Beamte gegen geringe Gebühren selbst aussuchen), weshalb er sachgerecht davon ausgehen kann, dass auch in Hamburg keine Unterkunftskosten anfallen, da der verheiratete Ehegatte gemäß seiner Verpflichtung, das Grundrecht auf Wohnen zu gewährleisten, für seine eigenen Unterkunftskosten selbst aufkommen muss. Auch kann auf Grundlage der vorliegenden Datenlage nicht ausgeschlossen werden, dass die gewährte Nettoalimentation in einer nicht geringen Zahl an Fällen die Mindestalimentation übersteigt, weshalb man zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation einen Sicherheitsbetrag von 10 % der Grundbesoldung einbehalten muss, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sachgerecht erfüllen zu können. Auf Antrag des Beamten kann dieser Betrag jederzeit erhöht werden, wobei ohne einen entsprechenden Antrag davon ausgegangen werden muss, dass der durchschnittliche Ehegatte einer überdurchschnittlichen Hamburger Landesbeamtin und eines überdurchschnittlichen Hamburger Landesbeamten weit überwiegend zum Familieneinkommen beiträgt, weshalb man davon absieht, neben der verfassungsrechtlich geregelten Hauptkomponente der Besoldung, dem Familienergänzungszuschlag als mit hoher Wahrscheinlichkeit hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, auf eventuelle Nebenkomponenten wie Amts- oder Stellenzulagen oder wohl auch einem Grundgehalt zu verzichten, wobei der Beamte auch ohne Antrag darauf verwiesen ist, dass er die Differenz der einbehaltenen Zu-großen-Fuß- und Sicherheitsgewährleistungskomponente dem Dienstherrn erstattet.
@ lotsch
Ich gehe gleichfalls davon aus, dass die entsprechenden Besoldungsgesetzgebern wissentlich und willentlich die Verfassung verletzen. Darin sehe ich keinen Mangel an Verstand, sondern Mangel an Verfassungstreue, der dauerhaft betrieben zu Legitimitätsverlusten führen muss. Der Mangel an Verstand zeigt sich dann m.E. darin, dass man sich als Gesetzgeber durch solches Handeln wiederholt der eigenen Legitimität beraubt, ohne offensichtlich zu realisieren, dass damit unserer liberalen Demokratie schwerer Schaden zugefügt wird, wie er sich in den Zustimmungswerten nicht zuletzt der AfD zeigen dürfte, aber auch in dem größer werdenden Spektrum bspw. des Reichsbürgertums. Denn wie will man sich hinreichend von jenen unterscheiden, wenn man dauerhaft wiederkehrend zeigt, dass man sich nicht an das Grundgesetz gebunden sieht. Da es nicht allzu schwierig sein sollte, sachlich sowohl die evident sachwidrigen eigenen Entscheidungen erkennen zu können, als auch die damit einhergehenden Folgen zu reflektieren, deutet entsprechendes Handeln, das darüber hinaus nicht geringe Teile das eigene Wählerpotenzial abschrecken dürfte, auf keine überaus große Verstandesleistung hin, wenn man sich so wie gezeigt verhält, denke ich.
@ Versuch
Ich gehe davon aus - wie schon mehrfach dargelegt -, dass das Bundesverfassungsgericht in der anstehenden Entscheidung insbesondere dem niedersächsischen und ggf. kaum minder dem schleswig-holsteinischen Gesetzgeber unmittelbare Direktiven aufträgt, die es den beiden Dienstherrn deutlich erschweren werden, die nicht sachgerecht begründbaren Entscheidungen fortzusetzen, und dass sie - sofern sie entsprechend weiterhin in ihrer verfassungswidrigen Gesetzgebung ungebrochen fortfahren wollten - anhand des hier schon mehrfach betonten "verfassungsrechtlichen Faustpfands" damit rechnen dürften, im Verlauf des nächsten Jahrs mit einer Vollstreckungsanordnung belangt zu werden, die ebenfalls mittlerweile mindestens hinsichtlich Sachsens, Berlins und Baden-Württembergs möglich sein sollte, da sie höchstwahrscheinlich hier mittlerweile sachlich hinreichend begründbar wäre. Entsprechend sollte es für die 16 Landesgesetzgeber nach der anstehenden Entscheidung deutlich schwieriger sein, den konzertierten Verfassungsbruch aufrechtzuerhalten, weshalb ich davon ausgehe, dass es spätestens mit der anstehenden Übertragung des Tarifergebnisses auf die Richter- und Beamtenbesoldung in verschiedenen und damit auch zwischen verschiedenen Dienstherrn zu Unstimmigkeiten kommen wird. Es dürfte im Anschluss an die anstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch in Anbetracht des zunehmend extremer werdenden Fachkräftemangels im Öffentlichen Dienst kaum möglich sein, dauerhaft ungebrochen so fortzufahren wie zuvor - bzw. wenn das im nächsten Winter geschehen sollte, wird man vonseiten des Bundesverfassungsgerichts noch weitergehende Direktiven erlassen bzw. dann ggf. die erste Vollstreckungsanordnung vollziehen. Auch dazu habe ich ja hier im Forum in der Vergangenheit wiederkehrend das eine oder andere gesagt. Die drei Dienstherrn dürfen mit Direktiven rechnen, die sie in Teilen überraschen dürften, denke ich - und da diese Direktiven Bindungswirkung auch auf alle weiteren Gesetzgeber entfalten, werden wir hinsichtlich der Besoldungsentwicklung einen interessanten Herbst und Winter erleben, denke ich.