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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Chrisdus:

--- Zitat von: was_guckst_du am 30.07.2020 19:25 ---...das passiert, wenn Gottes Sohn mit dem unehelichen Sohn von Spid korrespondiert... 8) ;D



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Warum gebe ich dir da vollumfänglich recht? 😜

Ich denke, von einer bundeseinheitlichen Besoldung sind wir weit entfernt.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Chrisdus am 30.07.2020 19:16 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 30.07.2020 19:05 ---
Da das Bundesverfassungsgericht zugleich die Mindestalimentation monetär für so hoch bemessen hat, dass kein Besoldungsgesetz diese erfüllt, sind folglich alle - wie so dann auch automatisch sämtliche R-Besoldungen - verfassungswidrig. Daraus folgt nicht, dass sie nun automatisch geändert werden müssen - jedoch unterliegen sie der gerichtlichen Kontrolle, sodass sie sich spätestens allesamt mit der ersten folgenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung in Luft auflösen werden. Denn sofern der Bund oder ein Land nach der den aktuellen Beschluss reproduzierenden Entscheidung keine Neufassung seines verfassungswidrigen Besoldungsgesetzes vornehmen werden, reichte eine einfache Klage vor einem Verwaltungsgericht, um das Gesetz zu kippen. Denn in Anbetracht dessen, dass das Bundesverfassungsgericht den eigenständigen Charakter des Mindestabstandsgebot mitsamt der daraus herrührenden Folgen im fünften Leitsatz explizit hervorhebt, dürfte es ausgeschlossen sein, dass ein VG das Anrufen der nächsthöheren Instanz zuließe, wenn es auf Grundlage der operationalisierten Bestimmung zu dem Schluss einer nicht ausreichenden Mindestalimentation kommen sollte. Denn da die Methodik nun für alle anwendbar ist, wäre es unsinnig, noch eine weitere Instanz zuzulassen; die Mindestalimentation ist nun rechtssicher bestimmbar, ergo benötigte man keine zweite Instanz mehr. Der Klageweg, der in den letzten 15 Jahren grundsätzlich immer sehr lang war, ist nun sehr kurz und kann mit Blick auf die Mindestalimentation nie mehr lang sein - sodass es für die Besoldungsgesetzgeber spätestens mit der Prozeduralisierung der nächsten Besoldungsgesetze keinen Sinn mehr machte, auf Zeit zu spielen.



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Lieber SwenTanortsch,

ich habe eine sehr wichtige Passage, die ich oben bereits in einem früheren Beitrag kurz angedeutet hatte, jedoch du erst so genau ausgeführt hast, fett gemacht.

Auf der Homepage "Berliner-Besoldung.de" sowie auch beim "Deutschen Richterbund" sind weitere sehr gute Einordnungen der Entscheidung sowie Tragweite von fachkundiger Seite, die sogar soweit gehen, wie bereits in einem anderen Thread auch hier geäußert, wieder eine bundeseinheitliche Besoldung zu fordern, um ebendiese politischen Versäumnisse, um nicht zu sagen absichtlich herbeigeführten Zustände, wieder ins Lot zu bringen.

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Lieber Chrisdus,
es hat letztes Jahr sogar eine Petition gegeben, die das Ziel verfolgt hat, den Anfang für eine bundeseinheitliche Besoldung zu legen. Für uns Beamte wäre das meiner Meinung nach tatsächlich von Vorteil (es ist allerdings ein komplexes Thema, bei dem viele Prämissen abzuwägen wären) - allerdings dürfte kaum ein Bundesland daran ein Interesse haben, wie es auch was_guckst_du schreibt (und Du jetzt auch, sehe ich vor dem Abschicken dieses Beitrages).

Nun ja, heute habe ich mich recht ausführlich mit der o. g. Passage beschäftigt. Es wird insgesamt interessant werden, wie sich die politische Konstellation in dem Moment entwickeln wird, wenn der erste Beschluss des Bundesverfassungsgericht zur A-Besoldung erfolgt. In jenen Ministerien oder Mysterien, in denen der Beschluss nun bereits in seiner tieferen Dimension erkannt bzw. als erkannt besprochen worden ist bzw. wird, werden sicherlich bald schon Überlegungen angestellt, um das Fahren auf selbstgebauten Umgehungsstraßen fortzusetzen - interessant dürfte es darüber hinaus auch dann werden, wenn in der juristischen Literatur die ersten umfänglicheren Einordnungen des Beschlusses erfolgen. Also mal schauen, wie sich das Ganze weiter entwickelt - am Einfachsten wäre es, wenn die Gewerkschaften und Verbände aktiv werden würden (insbesondere mit kräftigem Trommel für Widersprüche): Aber die Erfahrung der letzten Jahre lehrt, dass das aus verschiedenen Gründen wohl auch dieses Mal (noch) nicht der Fall sein wird...

Chrisdus:
Lieber SwenTanortsch,

in der Tat, mit den Gewerkschaften hast du den Nagel auf den Kopf getroffen. Ich versuche seit dem Urteil 2015 immer wieder bei zwei für mich zuständigen Gewerkschaften gehört zu werden.
Leider bekomme ich darauf nie eine Antwort. Im Gegenteil musste ich mich bereits als unsozialen raffgierigen Menschen bezeichnen lassen, dem jegliche Empathie für andere AN fehlt. Ich solle doch zufrieden sein, war die Antwort eines Gewerkschaftlers.

Von daher gehe ich zumindest bei den für mich zuständigen Gewerkschaften davon aus, dass diese nicht für die Sache werben werden...leider...



Lars73:
Du bist Mitglied in zwei Gewerkschaften?

MrRossi:
Trommelwirbel......... 8)

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