Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2716071 times)

DrStrange

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4500 am: 19.07.2023 13:32 »
Vielleicht ist ein Neustart einfach das Beste. Man manövriert ja von einem Missstand zum nächsten.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4501 am: 20.07.2023 19:10 »
Ich finde den Gesetzesentwurf toll. Ernsthaft!

1. Die Stadt rechnet aus, dass dem kleinsten Dienstgrad in HH 4300€ Netto zustehen.
2. Die Stadt möchte Familien besser stellen als einzelne Beamte. (illegal)
3. Die Stadt fordert quasi eine Herdprämie. (illegal)
4. Die Stadt geht es niemals etwas an, was meine Ehefrau oder der Ehemann verdient. (illegal)

Ich habe keine Ahnung warum die den quatsch jetzt machen. Allein aufzuzeigen, dass jeder Beamte 4300€ minimum bekommen müsste um mit einer Bürgergeldfamilie gleichzuziehen. Hammer!

Ende vom Lied ist, dass die Stadt versucht die "alten-Regel" aufzubrechen.

1 Beamter = 1 Bürgergeldempfänger Familie (2x Erwachsene, 2x Kinder)

Jetzt möchten sie gern

1 Beamter+ seine Familie = 1 Bürgergeldempfänger Familie (2x Erwachsene, 2x Kinder)

Mein Rechtsanwalt lacht sich kaputt und wir sind sehr dankbar.

Ansonsten hat die Stadt/Land alles richtig gemacht, von knapp 50.000 Klageberechtigten sind nur noch ca. 10% im Rennen. Der Rest hat sich rausdrücken lassen oder nie etwas getan um seine Rechtsansprüche zusichern.

Am Rande: Wenn ich als Beamter 3-4 Kinder habe, dann bin ich keine 120 Tage im Jahr mehr auf der Arbeit. (Kindkrank etc.) das denkt sich kein normaler Mensch aus...wobei doch, die Gesetzgeber haben sich die Auswertung gezogen, wer Kindergeld bekommt. Die 40+ haben die Kinder fast aus dem Haus und die anderen bekommen erst später die Kinder. Bedeutet, da wird am Ende weniger gezahlt, als wenn sie jeden richtig Alimentieren würden.

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4502 am: 21.07.2023 08:20 »
Vielleicht ist ein Neustart einfach das Beste. Man manövriert ja von einem Missstand zum nächsten.

Korrekt, es müsste eine komplett neue Entgelttabelle geben.

Ebenfalls sollte auch der einfache Dienst angehoben werden, zumindest in der Justiz, dort will keiner (keine fähige Person) den Job des Wachtmeisters machen bzw. sind diese schnell wieder weg sobald irgendwo was besseres kommt (und bei der Bezahlung für jemanden, der Sicherheitsrelevant für sämtliche Mitarbeiter ist und Stressresistent sein muss, sind sie direkt wieder verschwunden oder ständig krank...).

Auch hier muss die altertümliche Entgelttabelle geändert und ggfls. eine neue, gern auf Augenhöhe des mD, geführt werden.

Mal sehen wie das System weiterläuft, derzeit bricht es nach und nach zusammen.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4503 am: 21.07.2023 11:55 »
Vielleicht ist ein Neustart einfach das Beste. Man manövriert ja von einem Missstand zum nächsten.

Korrekt, es müsste eine komplett neue Entgelttabelle geben.

Ebenfalls sollte auch der einfache Dienst angehoben werden, zumindest in der Justiz, dort will keiner (keine fähige Person) den Job des Wachtmeisters machen bzw. sind diese schnell wieder weg sobald irgendwo was besseres kommt (und bei der Bezahlung für jemanden, der Sicherheitsrelevant für sämtliche Mitarbeiter ist und Stressresistent sein muss, sind sie direkt wieder verschwunden oder ständig krank...).

Auch hier muss die altertümliche Entgelttabelle geändert und ggfls. eine neue, gern auf Augenhöhe des mD, geführt werden.

Mal sehen wie das System weiterläuft, derzeit bricht es nach und nach zusammen.

Bei einem Neustart können die Beamten nichts gewinnen. Ohne die Schutzgesetze wären wir schon bei 12€ Stundenlohn  ;D

Poincare

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4504 am: 21.07.2023 12:07 »
Am Rande: Wenn ich als Beamter 3-4 Kinder habe, dann bin ich keine 120 Tage im Jahr mehr auf der Arbeit. (Kindkrank etc.) das denkt sich kein normaler Mensch aus...wobei doch, die Gesetzgeber haben sich die Auswertung gezogen, wer Kindergeld bekommt. Die 40+ haben die Kinder fast aus dem Haus und die anderen bekommen erst später die Kinder. Bedeutet, da wird am Ende weniger gezahlt, als wenn sie jeden richtig Alimentieren würden.

Kannst du das für HH erläutern? Hier in BW habe ich eigentlich als Beamter nicht mehr Ansprüche, für kranke Kinder fernzubleiben, als meine Freunde in der freien Wirtschaft. Dort wird man eher noch besser versorgt (teilweise zusätzliche Freistellung, Elterngeldaufstockung oder sonstwas).

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4505 am: 21.07.2023 12:25 »

Korrekt, es müsste eine komplett neue Entgelttabelle geben.

...aha!...wo kann ich denn als Beamter meine aktuelle Entgelttabelle einsehen? ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4506 am: 21.07.2023 12:28 »



"Kannst du das für HH erläutern? Hier in BW habe ich eigentlich als Beamter nicht mehr Ansprüche, für kranke Kinder fernzubleiben, als meine Freunde in der freien Wirtschaft. Dort wird man eher noch besser versorgt (teilweise zusätzliche Freistellung, Elterngeldaufstockung oder sonst was).
"

Es gibt Sonderurlaubsfähige Kindkrankentage. Kind zum Arzt, Arzt Kind ist krank, fertig. Normalerweise pro Kind 10 Tage. Sonderlage Corona 20 Tage und das Kind muss nicht mal vorgestellt werden. Dazu dein Urlaub und deine Krankheitstag. Wenn man es drauf anlegt und das werden mehr Kollegen bei einer Verdopplung der Arbeitsbelastung ist mal halt sehr wenig bei der Arbeit. Den Vogelschießt man ab, wenn man sich dann noch im Urlaub krankmeldet. HH möchte jetzt das erste Kind mit 70€ mehr im Monat bedenken, dann 120€ fürs zweite fürs dritte 680€ und fürs vierte 800€. Das denkt man sich nicht aus... Plus Kindergeld wird für alle insbesondere die 900.000 Kinder im die im Ausland leben angehoben werden.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4507 am: 22.07.2023 09:34 »
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

Für den Fall, dass das noch nicht hier war. Wenn doch bitte löschen.

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4508 am: 22.07.2023 11:26 »
Ob dieses Jahr noch mit einer Entscheidung des BVerfG zu rechnen ist?!  :o Mittlerweile glaube ich nicht mehr daran!  >:( Prosit!

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4509 am: 22.07.2023 13:20 »
Ob dieses Jahr noch mit einer Entscheidung des BVerfG zu rechnen ist?!  :o Mittlerweile glaube ich nicht mehr daran!  >:( Prosit!

Ich verstehe nicht ganz, wieso die Verfahren nicht beschleunigt werden können. Es ist immer jemand am Ableben etc. warum eine Entscheidungsfindung durchgeführt werden müsste. Es ist absolut unverhältnismäßig, dass die "Rechtsfragen" 11 Jahre oder länger offenbleiben, wenn es direkte Auswirkungen auf alle Bürger hat. Eine Klärung wäre wünschenswert, ich vermute aber, da sie nicht finanzierbar ist bzw. man ein neues Sondervermögen schaffen müsste dauert es solange wie es möglich ist.

Eigentlich gewinnt der Staat am Ende, er könnte auf Länderebene eine 0 Runde fahren. Er bekommt von den Rückforderungen die sich über Jahre angesammelt haben 42% als Spitzensteuersatz. Er würde den Konsum ankurbeln und das Rentenproblem bei den Behörden lösen. Leider hat man wohl die deutsche Industrie zu früh kaputt gemacht. Es gibt aber wirklich positive Aspekte. Ggfs. könnte man nie niedrigen Dienstgradgruppen aufheben.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4510 am: 24.07.2023 20:26 »
Stand jetzt wird es für Hamburg wohl 2023 wieder keine Entscheidung geben.

"Nach den mir aktuell erteilten Informationen ist nicht mehr in diesem Jahr, sondern wohl erst im Laufe des Jahres 2024 mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen, da dort zuvor noch vorrangige Entscheidungen über die amtsangemessene Alimentation in anderen Bundesländern anstehen, die voraussichtlich noch in diesem Kalenderjahr verkündet werden, vgl. die Jahresvorausschau 2023 des Bundesverfassungsgerichts, 2. Senat, Nrn. 20-22 betr. die Bundesländer Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2023/vorausschau_2023_node.html
Insoweit bleibt abzuwarten, ob und inwieweit diese Entscheidungen auch Auswirkungen auf die noch ausstehende Entscheidung in den Hamburger Verfahren haben. "

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4511 am: 24.07.2023 20:40 »
Danke für die Info. In den Hamburger Vorlagen sind meiner Kenntnis nach einige bezüglich Versorgungsempfängern vorhanden. Insofern macht die zeitliche Differenzierung etwas Sinn. Das dürfte dann der Beginn zur Rechtsprechung der Versorgungsempfängern werden.

z.B
https://openjur.de/u/2309446.html A13
VG Hamburg, Beschluss vom 29.09.2020 - 20 K 7506/17

https://openjur.de/u/2309445.html A11
VG Hamburg, Beschluss vom 29.09.2020 - 20 K 7511/17

Hoffentlich wird die Geschichte aber nicht zum Rohrkrepierer für Pensionäre. Bislang gibt es keine BVerfG-Rechtsprechung zu Pensionären. 

Hulbatsub

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4512 am: 25.07.2023 16:59 »
Ich möchte mich auf diesem Wege ganz herzlich bei dir bedanken Swen. Zuverlässig und regelmäßig werden meine Kollegen und ich durch deine Beiträge erheitert. Wir wissen oft nicht, was phrasenmäßig besser passt, schwanken aber meist zwischen "wie vertan kann Liebesmüh sein" und "Gott gebe ihm die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die er nicht ändern kann". Du hast es auf jeden Fall schon in die ein oder andere Kaffeerunde geschafft.

Wenn sich bis 31.12.2024 auch nur bei einem von 17 Besoldungsgesetzgebern eine aus Sicht von Swen verfassungsmäßige Besoldung eingestellt haben sollte, spende ich 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, die Swen aussuchen darf.

Bis dahin wünsche ich allen Beteiligten weiterhin viel Spaß in diesem Thread. Schneller und intensiver als hier kann man sich wohl nirgends im Kreis drehen.

Beste Weihnachtsgrüße von einem mit seiner Netto-Besoldung sehr zufriedenen Beamten.

Lieber Swen,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wieder ist viel Zeit ins Land gegangen, wieder ist nichts passiert. Ich bin gespannt, ob ich am Ende 200 Euro spenden darf oder nicht. Weiterhin gutes Gelingen bei eurer vertanen Liebesmüh. Ich verdiene laut Swen immer noch viel zu wenig und bin trotzdem mehr als glücklich und zufrieden mit meiner Besoldung.

Beste Grüße aus München!

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4513 am: 25.07.2023 19:16 »
Ja, dann bitte keine Widersprüche beschreiben. Jeder Euro, den Staatskasse spart ist gut angelegt, insbesondere wenn die Staatsdiener trotzdem zufrieden sind.

PolareuD

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4514 am: 26.07.2023 07:55 »
@ Hulbatsub

Ich schätze mal und tippe auf Höherer Dienst, oder?
Andernfalls kann kann ich mir schlecht vorstellen, dass man mit den Nettobezügen in München zufrieden sein kann. Es sei denn, man ist Altbeamter und hat seine Schäfchen schon vor 20-30 Jahren ins trockene gebracht. Gerade in Anbetracht, dass das Grundsicherungsniveau in München bis zu ca. 3500€ Netto im Monat betragen kann für eine 4k-Familie, zzgl. 520€ anrechnungsfreier Zuverdienst seit 1.7.23.
« Last Edit: 26.07.2023 08:04 von PolareuD »