Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2674164 times)

Poincare

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4515 am: 26.07.2023 08:32 »
Die eigene mögliche Zufriedenheit mit der Nettobesoldung hat doch nichts damit zu tun, ob das Besoldungsgefüge an sich verfassungsmäßig ist. Da kann man schon über den eigenen Tellerrand mal hinaus schauen, auch in den Kaffeerunden der bayrischen Altbeamte. Auch wenn man von der eigenen Besoldung in Saus und Braus leben kann, braucht man am Ende doch die Beamte des mittleren Dienstes, um den Lynchmob fern zu halten.

Es gibt Sonderurlaubsfähige Kindkrankentage. Kind zum Arzt, Arzt Kind ist krank, fertig. Normalerweise pro Kind 10 Tage. Sonderlage Corona 20 Tage und das Kind muss nicht mal vorgestellt werden. Dazu dein Urlaub und deine Krankheitstag. Wenn man es drauf anlegt und das werden mehr Kollegen bei einer Verdopplung der Arbeitsbelastung ist mal halt sehr wenig bei der Arbeit. Den Vogelschießt man ab, wenn man sich dann noch im Urlaub krankmeldet. HH möchte jetzt das erste Kind mit 70€ mehr im Monat bedenken, dann 120€ fürs zweite fürs dritte 680€ und fürs vierte 800€. Das denkt man sich nicht aus... Plus Kindergeld wird für alle insbesondere die 900.000 Kinder im die im Ausland leben angehoben werden.

Also Kindkrank genau wie in der Privatwirtschaft und bei den Angestellten, zumindest von den Möglichkeiten, fernzubleiben. Ist übrigens in der Regel bei 2,5 Kindern gedeckelt. Wo soll das noch hinführen, wenn Eltern ihre kranken Kinder zu Hause versorgen?

correction80

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4516 am: 26.07.2023 09:04 »
Ich möchte mich auf diesem Wege ganz herzlich bei dir bedanken Swen. Zuverlässig und regelmäßig werden meine Kollegen und ich durch deine Beiträge erheitert. Wir wissen oft nicht, was phrasenmäßig besser passt, schwanken aber meist zwischen "wie vertan kann Liebesmüh sein" und "Gott gebe ihm die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die er nicht ändern kann". Du hast es auf jeden Fall schon in die ein oder andere Kaffeerunde geschafft.

Wenn sich bis 31.12.2024 auch nur bei einem von 17 Besoldungsgesetzgebern eine aus Sicht von Swen verfassungsmäßige Besoldung eingestellt haben sollte, spende ich 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, die Swen aussuchen darf.

Bis dahin wünsche ich allen Beteiligten weiterhin viel Spaß in diesem Thread. Schneller und intensiver als hier kann man sich wohl nirgends im Kreis drehen.

Beste Weihnachtsgrüße von einem mit seiner Netto-Besoldung sehr zufriedenen Beamten.

Lieber Swen,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wieder ist viel Zeit ins Land gegangen, wieder ist nichts passiert. Ich bin gespannt, ob ich am Ende 200 Euro spenden darf oder nicht. Weiterhin gutes Gelingen bei eurer vertanen Liebesmüh. Ich verdiene laut Swen immer noch viel zu wenig und bin trotzdem mehr als glücklich und zufrieden mit meiner Besoldung.

Beste Grüße aus München!

Das ist wirklich nicht nett sich hier so lustig zu machen. Ich werde nach einer unteren Besoldungsgruppe entlohnt habe 4 Kinder und bekomme grad mal Netto 3.800€. Habe 40KM einfach zum Dienstort und meine Frau würde gerne Zuhause bleiben und sich um die Kinder kümmern. Aber nein! Sie muss arbeiten gehen, weils vorne und hinten nicht reicht. Abzüglich der Kinderbetreuungskosten haben wir dann ein Familieneinkommen von ca. 4.200€. Mit A15 oder jetzt vielleicht schon A16 in Bayern wäre ich auch entspannter. Sorry aber für deinen Beitrag solltest du dich schämen.

cyrix42

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4517 am: 26.07.2023 10:43 »
Ich werde nach einer unteren Besoldungsgruppe entlohnt habe 4 Kinder und bekomme grad mal Netto 3.800€.

Damit wirst du, gemessen an deiner Qualifikation und im Vergleich zur Privatwirtschaft fürstlich entlohnt.

Zitat
meine Frau würde gerne Zuhause bleiben und sich um die Kinder kümmern. Aber nein! Sie muss arbeiten gehen, weils vorne und hinten nicht reicht.

Willkommen in der Realität. Lustig, welches Anspruchsdenken hier bei manchen vorherrscht…

Zitat
Abzüglich der Kinderbetreuungskosten haben wir dann ein Familieneinkommen von ca. 4.200€.

Das Median-Nettoäquivalenzeinkommen in Deutschland betrug letztes Jahr 24807€. Das macht bei einem Elternpaar mit vier U14-Kindern ein Netto-Einkommen von ca. 5.500€/Monat. Tatsächlich liegen Sie also auch mit Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten (200€/Monat und Kind?) etwas, aber nicht deutlich unter dem Median der Gesellschaft. Allerdings: Was genau soll man anderes erwarten, wenn man nur in einer „unteren Besoldungsruppe“ tätig ist? Es ist ja nicht so, dass das Beamtentum auf die normale Gesellschaft oben aufsattelt, sondern diese einfach widerspiegelt…

Zitat
Mit A15 oder jetzt vielleicht schon A16 in Bayern wäre ich auch entspannter. Sorry aber für deinen Beitrag solltest du dich schämen.

Sorry, aber du scheinst selbst in einem Elfenbeinturm zu leben. Mit vergleichbarer Qualifikation in der Privatwirtschaft würdest du wahrscheinlich deutlich weniger zur Verfügung haben…

Meinereiner83

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4518 am: 26.07.2023 11:04 »
@cyrix42:
Es geht aber halt nicht um den Vergleich zur Privatwirtschaft sondern darum, dass einem Beamten (inkl. Familie) eine angemessene Alimentation per Gesetz(!) zugesagt ist. Diese muss laut Rechtsprechung 15 % über dem Grundsicherungsniveau sein! Und das ist bei diesem Betrag äußerst fragwürdig...



smiteme

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4519 am: 26.07.2023 11:06 »
Wie herrlich sich hier alle zerfleischen...
Naja, mann sollte bei dem ganzen auch nicht vergessen,  das beamte so alimentiert werden sollen, dass Sie sich nicht bestechen lassen.
Nicht ohne Grund hat der Richterbund die aktuelle alimentation kritisiert.

Effektiv geht es ja darum ob die Besoldung rechtens ist, oder eben nicht. Wer sich zu gut besonders fühlt kann sich gerne bei mir melden.  Ich hätte ein paar Anregungen für den überschüssigen Teil der Besoldung.

Also bleibt mal alle auf dem Boden und lasst eure privaten Anfeindungen da wo sie keiner lesen kann...


cyrix42

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4520 am: 26.07.2023 11:18 »
Es geht aber halt nicht um den Vergleich zur Privatwirtschaft sondern darum, dass einem Beamten (inkl. Familie) eine angemessene Alimentation per Gesetz(!) zugesagt ist.

Mir ist schon bewusst, worum es in diesem Thread geht.

Zitat
Diese muss laut Rechtsprechung 15 % über dem Grundsicherungsniveau sein! Und das ist bei diesem Betrag äußerst fragwürdig...

Also, wenn knapp die Hälfte der Gesellschaft nur auf Grundsicherungsniveau (oder drunter) existieren würde, dann hätten wir ein deutlich größeres Problem, als hier diskutiert wird.

Und nein, es ist nicht klar, dass Beamte das Privileg einer Alleinverdiener-Familie haben müssten.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4521 am: 26.07.2023 12:57 »
Aber genau das ist der Plan, wenn alle am unteren Ende leben, werden sie gefügiger. Die Lenker der BRD wissen doch jetzt schon, dass die Renten und Pensionsansprüche nur mit Gelddrucken zu erfüllen sind. Das System neigt sich dem Ende. Es muss neugestartet werden. Dennoch ist es so, dass es die Gesetze ja nicht zum Spaß gibt. Wir schieben 200 Mrd. in den Militärkomplex und das Geld ist weg. Wir schieben 200 Mrd. in gerechte Bezahlung und vielleicht rettet der Konsum uns dann nochmal 5 Jahre.

Hulbatsub

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4522 am: 26.07.2023 13:00 »
Lustig mache ich mich allenfalls über diejenigen, die seit Jahren immer wieder die gleiche Leier runterbeten und nicht verstehen, dass es zu wenig ist, sich einfach aufs Verfassungsgericht zu berufen. Ich gönne jedem seine Besoldung und am liebsten das Doppelte und Dreifache, nur das System gibt einfach gewisse Vorgaben, die hinzunehmen sind.

Und da man die Besoldung für „untere“ (was auch immer das sein soll) Besoldungsgruppen aufgrund des Abstandsgebots nicht isoliert erhöhen kann, muss man eben berücksichtigen, was „höhere“ Besoldungsgruppen jetzt schon erhalten. Und mit knapp 5.000 netto lässt es sich auch in München vorzüglich leben. Wenn ich jetzt einem Nichtbeamten sagen würde, dass ich deutlich zu wenig verdiene, wegen irgendwelcher Ausflüsse des BVerfG, dann schüttelt der - vollkommen zurecht - den Kopf. Und diese Lebenswirklichkeit und Konfrontation, der man sich stellen muss, wird von dem ein oder anderen Hobbyjuristen hier völlig verkannt. Da werden lieber seitenlange Abhandlungen geschrieben, wie etwas sein müsste. Hilft nur nichts, wenn die Realität anders aussieht.

Was mich schon immer am meisten gestört hat bei vielen Kolleginnen und Kollegen, egal ob in A6 oder B6 ist die Jammerei. Wenn einem das Paket aus Sicherheit, Beihilfe und familienbezogenen Leistungen nicht passt, dann möge man bitte gehen und sich in der Privatwirtschaft versuchen. Komischerweise wird es dann meist recht ruhig. Love it, change it, or leave it. Die Besoldung war und ist vorher recht klar. Vielen würde etwas mehr Demut und Dankbarkeit deutlich gut tun. 3.800 netto vom Steuerzahler finanziert und dann Meckern - absolute Katastrophe sowas.

P.S.:
Mit Ende 30 würde ich mich auch noch nicht zu den alten Beamten zählen, auch wenn das Endamt der A-Besoldung schon in Sichtweite ist.

EiTee

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« Antwort #4523 am: 26.07.2023 13:07 »
Wenn ich jetzt einem Nichtbeamten sagen würde, dass ich deutlich zu wenig verdiene, wegen irgendwelcher Ausflüsse des BVerfG, dann schüttelt der - vollkommen zurecht - den Kopf.

Damit sei bewiesen dass Du die ganze Problematik nicht verstanden hast.

Paterlexx

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« Antwort #4524 am: 26.07.2023 13:20 »
Lustig mache ich mich allenfalls über diejenigen, die seit Jahren immer wieder die gleiche Leier runterbeten und nicht verstehen, dass es zu wenig ist, sich einfach aufs Verfassungsgericht zu berufen. Ich gönne jedem seine Besoldung und am liebsten das Doppelte und Dreifache, nur das System gibt einfach gewisse Vorgaben, die hinzunehmen sind.

Und da man die Besoldung für „untere“ (was auch immer das sein soll) Besoldungsgruppen aufgrund des Abstandsgebots nicht isoliert erhöhen kann, muss man eben berücksichtigen, was „höhere“ Besoldungsgruppen jetzt schon erhalten. Und mit knapp 5.000 netto lässt es sich auch in München vorzüglich leben. Wenn ich jetzt einem Nichtbeamten sagen würde, dass ich deutlich zu wenig verdiene, wegen irgendwelcher Ausflüsse des BVerfG, dann schüttelt der - vollkommen zurecht - den Kopf. Und diese Lebenswirklichkeit und Konfrontation, der man sich stellen muss, wird von dem ein oder anderen Hobbyjuristen hier völlig verkannt. Da werden lieber seitenlange Abhandlungen geschrieben, wie etwas sein müsste. Hilft nur nichts, wenn die Realität anders aussieht.

Was mich schon immer am meisten gestört hat bei vielen Kolleginnen und Kollegen, egal ob in A6 oder B6 ist die Jammerei. Wenn einem das Paket aus Sicherheit, Beihilfe und familienbezogenen Leistungen nicht passt, dann möge man bitte gehen und sich in der Privatwirtschaft versuchen. Komischerweise wird es dann meist recht ruhig. Love it, change it, or leave it. Die Besoldung war und ist vorher recht klar. Vielen würde etwas mehr Demut und Dankbarkeit deutlich gut tun. 3.800 netto vom Steuerzahler finanziert und dann Meckern - absolute Katastrophe sowas.

P.S.:
Mit Ende 30 würde ich mich auch noch nicht zu den alten Beamten zählen, auch wenn das Endamt der A-Besoldung schon in Sichtweite ist.

Vom Grundgedanken hast du recht.
Du vergisst leider Millionen die eben nicht arbeiten gehen. Die mit ihrer Familie vom Staat ohne Leistung und ohne je etwas eingezahlt zu haben, in Hamburg mtl. (nach Schreiben Senates) 4000€ Netto kosten. Das Verhältnis ist einfach komplett aus den Fugen geraten.
Wenn du in einer Stadt als Beamter schlechter gestellt bist, als ein §5 Schein-User, deine Kinder bei der Warteschlange um einen Kitaplatz ganz hinten sind, weil sie eben nicht Zusatzfinanziert werden. Dann passt was nicht.
Der Steuerzahler zahlt hier übrigens keinen Cent für irgendwas, schau dir die Schuldenuhr an und dann bitte was an verdeckten Forderungen offen ist. Wir werden die 12 Billionen Euro niemals er bringen.

Wenn deine Argumentationskette schlüssig wäre, würden ja sofort in den Staatsdienst wechseln. Wie o.a. ist dies aber absolut nicht der Fall.

Wir haben eine Steuerlast von 70% beim normalen Bürger. Gesetze werden nur noch auf dem Papier durchgesetzt oder wenn du Geld oder sonstiges Vermögen besitzt.
Die Bettelarmeen aus dem Ausland übernehmen langsam die Straßen. Die sind besser organisiert als unsere Gewerkschaften oder der Staat.

Es wird auf kurz oder lang ein richtiges Bürgergeld kommen müssen. Es werden alle die jetzt auf ihre Rente 40 Jahre gespart haben, alles verlieren da die Versicherungen und Banken nie geplant hatten, diese gigantischen Summen auszuzahlen. 2013 wurden die Weichen bei den Lebensversicherungen etc. gestellt. Das System frisst selbst.

PolareuD

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4525 am: 26.07.2023 13:42 »
@ Hulbatsub

Die Angaben sind eine Bestätigung meiner These. Finanzielles Aufatmen ist in der Region München als Beamter erst ab A13 möglich, finanzielle Freiheit ab A15.

Floki

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« Antwort #4526 am: 26.07.2023 14:02 »
Lustig mache ich mich allenfalls über diejenigen, die seit Jahren immer wieder die gleiche Leier runterbeten und nicht verstehen, dass es zu wenig ist, sich einfach aufs Verfassungsgericht zu berufen. Ich gönne jedem seine Besoldung und am liebsten das Doppelte und Dreifache, nur das System gibt einfach gewisse Vorgaben, die hinzunehmen sind.

Und da man die Besoldung für „untere“ (was auch immer das sein soll) Besoldungsgruppen aufgrund des Abstandsgebots nicht isoliert erhöhen kann, muss man eben berücksichtigen, was „höhere“ Besoldungsgruppen jetzt schon erhalten. Und mit knapp 5.000 netto lässt es sich auch in München vorzüglich leben. Wenn ich jetzt einem Nichtbeamten sagen würde, dass ich deutlich zu wenig verdiene, wegen irgendwelcher Ausflüsse des BVerfG, dann schüttelt der - vollkommen zurecht - den Kopf. Und diese Lebenswirklichkeit und Konfrontation, der man sich stellen muss, wird von dem ein oder anderen Hobbyjuristen hier völlig verkannt. Da werden lieber seitenlange Abhandlungen geschrieben, wie etwas sein müsste. Hilft nur nichts, wenn die Realität anders aussieht.

Was mich schon immer am meisten gestört hat bei vielen Kolleginnen und Kollegen, egal ob in A6 oder B6 ist die Jammerei. Wenn einem das Paket aus Sicherheit, Beihilfe und familienbezogenen Leistungen nicht passt, dann möge man bitte gehen und sich in der Privatwirtschaft versuchen. Komischerweise wird es dann meist recht ruhig. Love it, change it, or leave it. Die Besoldung war und ist vorher recht klar. Vielen würde etwas mehr Demut und Dankbarkeit deutlich gut tun. 3.800 netto vom Steuerzahler finanziert und dann Meckern - absolute Katastrophe sowas.

P.S.:
Mit Ende 30 würde ich mich auch noch nicht zu den alten Beamten zählen, auch wenn das Endamt der A-Besoldung schon in Sichtweite ist.

Vielleicht solltest Du die seitenlangen Abhandlungen von gewissen "Hobbyjuristen" lesen, damit du künftig weniger Blödsinn von Dir gibst.

Generell würde ich, wenn ich mir die letzten Beiträge anschaue, den Leuten empfehlen sich zuerst mit der Problematik, Rechtsprechung und der Alimentation im Allgemeinen zu befassen, bevor Beiträge aus irgendwelchen persönlichen Empfindungen verfasst werden.

Poincare

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« Antwort #4527 am: 26.07.2023 14:05 »
Wenn einem das Paket aus Sicherheit, Beihilfe und familienbezogenen Leistungen nicht passt, dann möge man bitte gehen und sich in der Privatwirtschaft versuchen. Komischerweise wird es dann meist recht ruhig. Love it, change it, or leave it. Die Besoldung war und ist vorher recht klar. Vielen würde etwas mehr Demut und Dankbarkeit deutlich gut tun. 3.800 netto vom Steuerzahler finanziert und dann Meckern - absolute Katastrophe sowas.

Wir sind doch hier bei change it, nur scheint dir das nicht zu passen. In dem Falle gebe ich dir deine eigene Empfehlung, love it, change it, or leave it. Wenn du dich nicht an der Veränderung beteiligen willst, weil du selbst deine Schäfchen im trockenen hast, ist das doch ok. Wieso dann aber die Zeit damit verbringen, hier rumzutrollen?

Wenn du übrigens die Demut im christlichen Sinne meinst, dann kannst du die gerne in Bayern lassen. Demut im modernen Sinne des Wortes kannst du auch mal nachlesen (z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Demut), denn das ist nicht das, was du hier einbringst.

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4528 am: 26.07.2023 14:33 »
Wenn einem das Paket aus Sicherheit, Beihilfe und familienbezogenen Leistungen nicht passt, dann möge man bitte gehen und sich in der Privatwirtschaft versuchen. Komischerweise wird es dann meist recht ruhig. Love it, change it, or leave it. Die Besoldung war und ist vorher recht klar. Vielen würde etwas mehr Demut und Dankbarkeit deutlich gut tun. 3.800 netto vom Steuerzahler finanziert und dann Meckern - absolute Katastrophe sowas.

Wir sind doch hier bei change it, nur scheint dir das nicht zu passen. In dem Falle gebe ich dir deine eigene Empfehlung, love it, change it, or leave it. Wenn du dich nicht an der Veränderung beteiligen willst, weil du selbst deine Schäfchen im trockenen hast, ist das doch ok. Wieso dann aber die Zeit damit verbringen, hier rumzutrollen?

Wenn du übrigens die Demut im christlichen Sinne meinst, dann kannst du die gerne in Bayern lassen. Demut im modernen Sinne des Wortes kannst du auch mal nachlesen (z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Demut), denn das ist nicht das, was du hier einbringst.

Ich glaube viel eher dass es hier jemandem nicht passt, dass der Mittlere Dienst und auch andere Berufsgruppen im TVÖD etwas weiter zu seinem hohen Ross aufschließen könnten. Deshalb macht er es bewusst schlecht und provoziert. Aber don't feed the troll und ignoriert dieses eher unmenschliche Gehabe einfach, er wird es auch nicht verhindern können, so sehr er sich auch aufregt und strampelt  8) ::)

Es ist eben mehr als offensichtlich dass sich hier jemand innerlich so richtig ärgert dass er nicht mehr allzu lange der gefühlte "King" in seinem Gebiet ist und andere nun auch einmal an der Reihe sein könnten. Es kribbelt ihn so sehr, dass er hier einmal alle ordentlich rundum beleidigen/verärgern muss. Hat er kurz geschafft, hat sich aber einfach auch entlarvt durch die weiteren Schreiberein.

Lasst euch nicht ärgern :)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4529 am: 26.07.2023 14:44 »
@ Hulbatsub

Man kann darüber diskutieren, ob eine amtsangemessene Alimentation am Ende zu hoch oder zu niedrig ist. Das wäre dann eine politische Diskussion auf Basis des eigenen Wertehorizonts. Zugleich steht es den Besoldungsgesetzgebern frei, durch eine neue Besoldungssystematik und also anhand einer sachgerechten Ämterneubewertung das Besoldungsniveau ggf. deutlich zu senken, solange sie dabei unter anderem das Mindestabstandsgebot hinreichend beachten. Denn das Mindestabstandsgebot ist verfassungsrechtlich ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, den der Besoldungsgesetzgeber bei der Bemessung der amtsangemessenen Alimentation zu beachten hat, unabhängig davon, ob das nun ein ausgewiesener Verfassungsrechtler oder ein juristischer Laie so formulierte.

Entsprechend kann man nun eine solche Formulierung als wahr oder unwahr, gut oder schlecht, schön oder hässlich empfinden und kann man die Folgen des Mindestabstandsgebots als politisch und/oder moralisch richtig oder falsch erachten. Allerdings spielt eine solche politische und/oder moralische bzw. ästhetische Betrachtung juristisch weiterhin keine Rolle, da das Bundesverfassungsgericht jenen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums so ausgeformt hat, wie es ihn ausgeformt hat, sodass er die genannte Beachtung vonseiten der Gesetzgeber verlangt. So zumindest ist unsere verfassungsmäßige Ordnung ausgeformt.

Wenn man nun die Höhe der eigenen Alimentation im Bekanntenkreis nicht rechtfertigen kann, so bleibt das weiterhin ein Problem der eigenen Werteentscheidungen oder eben das der Werteentscheidungen der Bekannten, jedenfalls solange das als Problem empfunden wird. Genauso dürfte die eigene Empfindung, ob man sich nun zu hoch oder zu gering besoldet empfindet, auf den eigenen Wertehorizont zurückweisen, auf den genauso zurückweisen wird, ob man nun 200,- € an den Kinderschutzbund überweist oder nicht, unabhängig von einem Datum, zu dem in der Bundesrepublik der erste Dienstherr zur Gewährung einer wieder amtsangemessenen Alimentation seiner Beamten zurückkehren wird. Und ob das bis zum 31.12.2024 der Fall sein wird oder nicht, weiß zugleich keiner, kann man also seriös nicht beantworten. Die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte umso größer sein, denke ich, je stärker darauf politisch hingewirkt wird. Denn das eine ist das Verfassungsrecht, das andere ist seine politische Umsetzung.

Ich habe von der mir gewährten Höhe der Alimentation bislang grundsätzlich so leben können, dass es mir den von mir wohl erwünschten Lebenszuschnitt ermöglicht hat, was sicherlich auch mit Leistung, darüber hinaus aber wie ein großer Teil unseres Lebenszuschnitts vor allem mit sicherlich nicht geringem Glück zu tun gehabt haben wird. Aber all das ist juristisch völlig unerheblich. Denn dem einen würde auf Grundlage seines Wertehorizonts eine doppelt so hohe Alimentation wie der mir gewährten nicht amtsangemessen erscheinen und der andere empfände eine nur halb so hohe Alimentation für völlig angemessen. Darüber kann man sich bei jedem Getränk der eigenen Wahl austauschen und zum Glück als Folge der gewärleisteten Meinungsfreiheit auch mit Witz und Verstand hinsichtlich der Werteentscheidungen anderer. Am Ende verbleibt's aber verfassungsrechtlich dabei, dass Art. 20 Abs. 3 GG seine Bindungswirkung entfaltet, hinter die keine staatliche Gewalt der Bundesrepublik zurück kann: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Eine andere Sachlage als diese kann ich nicht erkennen.

Und wenn ich versuche, mich in die Lage vieler derer hineinzuversetzen, die auch hinsichtlich der Höhe der ihnen gewährten Alimentation bislang weniger Glück als ich gehabt haben, dann gebietet es - hoffentlich! - meine Demut, ihren Lebenszuschnitt aus der Alimentationshöhe des höheren Diensts heraus nicht so zu bewerten, als stände mir hier ein Urteil an. Denn dabei bliebe grundsätzlich zu beachten, dass kein Beamter in der Bundesrepublik zurzeit verfassungskonform besoldet wird - und wenn man selbst Zeiten in seinem Leben erlebt hat, wo man von der Hand im Mund leben musste, dann sucht man Demut mit Glück am besten erst einmal bei sich selbst. Wenn sie dann auch die anderen zeigen, nur umso besser.