Wenn ich das richtig lese, widerspricht die Aussage der Kammer dem, was SwenTanortsch hier regelmäßig schreibt? Ich war davon ausgegangen, dass eine Verletzung der Mindestalimentation direkte Ausstrahlung auch auf die höheren Stufen hat (so direkt finde ich jetzt aber kein Zitat von SwenT). Die Kammer sieht das anscheinend anders und sagt sinngemäß: "Es wurde nur Mindestalimentation verletzt, die anderen Parameter nicht und weil R2 so weit weg ist, geht das noch".
Nun ist das erste Instanz, sehe ich das richtig? Dann kann ja zweitinstanzlich anders entschieden werden. Merkwürdig fand ich auch, dass die Kammer die Begründungspflichten als "erfüllt" ansah, weil irgendwelche BVerfG-Urteile später kamen.
Wäre nett, wenn das jemand mal aufklärt. Ich fand ja die Idee mit der Mindestalimentation sehr gut, sehr griffig und überzeugend. Die Kammer sieht das anscheinend nicht so. Macht mich jetzt etwas ratlos.