Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1565165 times)

Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4695 am: 29.08.2023 11:13 »
„So viel gibt es in Zukunft

Nach dem nun veröffentlichten Existenzminimumbericht soll sich der Regelsatz für das Bürgergeld ab dem 1. Januar 2024 um sechs bis acht Prozent erhöhen. Das schlagen die Experten in dem Existenzminimumbericht vor. Für die Millionen Empfänger von Bürgergeld sieht das konkret wie folgt aus: Für Alleinstehende soll der derzeit monatliche Betrag von 502 Euro auf 537 Euro ab Januar 2024 steigen, was einem jährlichen Betrag von 6.444 Euro ausmacht. Für Ehepaare steigt die monatliche Leistung von derzeit 451 Euro auf 483 Euro pro Person im Jahr 2024, was einem jährlichen Betrag von 11.592 Euro entspricht. Auch für Kinder gibt es einen höheren Betrag, der je Kind von 348 Euro monatlich auf bald 379 Euro steigen soll.“

Hinkel84

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4696 am: 29.08.2023 11:24 »
Der Satz steigt aber von 502 Euro auf 563 Euro, also ganze 12 % mehr netto.

A6 ist das neue A10

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 89
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4697 am: 29.08.2023 11:49 »
„So viel gibt es in Zukunft

Nach dem nun veröffentlichten Existenzminimumbericht soll sich der Regelsatz für das Bürgergeld ab dem 1. Januar 2024 um sechs bis acht Prozent erhöhen. Das schlagen die Experten in dem Existenzminimumbericht vor. Für die Millionen Empfänger von Bürgergeld sieht das konkret wie folgt aus: Für Alleinstehende soll der derzeit monatliche Betrag von 502 Euro auf 537 Euro ab Januar 2024 steigen, was einem jährlichen Betrag von 6.444 Euro ausmacht. Für Ehepaare steigt die monatliche Leistung von derzeit 451 Euro auf 483 Euro pro Person im Jahr 2024, was einem jährlichen Betrag von 11.592 Euro entspricht. Auch für Kinder gibt es einen höheren Betrag, der je Kind von 348 Euro monatlich auf bald 379 Euro steigen soll.“

Ja gut eh... wieder alles weiterhin verfassungswidrig bei der Alimentation. Diesmal ab 2024 noch schlimmer als zuvor. Das wird noch sehr interessant und vielleicht bewegt sich ja auch mal das BVerfG. Weiß jemand was von der Front?

smiteme

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4698 am: 29.08.2023 12:06 »
Anhand der Bürgergeldeinführung hätte ich auch gedacht das die Besoldung für Familien steigen, aber passiert ist gar nichts... ausser ein paar Artikel von der Regenbogenpresse die sich darüber Monierte das Beamte jetzt noch mehr bekommen werden (was bekanntlich ja nicht passiert ist).

Was denkt ihr, wird das Bürgergeld und dessen geplante Erhöhung einen Einfluss auf den Übertragung und die Höhe der nächsten TVL Verhandlung auf die Beamten haben? Oder wird hier wieder die alte Geschichte ausgegraben "wir haben eine knappe Kassenlage"?

A6 ist das neue A10

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 89
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4699 am: 29.08.2023 12:24 »
Anhand der Bürgergeldeinführung hätte ich auch gedacht das die Besoldung für Familien steigen, aber passiert ist gar nichts... ausser ein paar Artikel von der Regenbogenpresse die sich darüber Monierte das Beamte jetzt noch mehr bekommen werden (was bekanntlich ja nicht passiert ist).

Was denkt ihr, wird das Bürgergeld und dessen geplante Erhöhung einen Einfluss auf den Übertragung und die Höhe der nächsten TVL Verhandlung auf die Beamten haben? Oder wird hier wieder die alte Geschichte ausgegraben "wir haben eine knappe Kassenlage"?

Wenn ich mich der Rosinenpickerei der Landesherren in der Vergangenheit entsinne, wird es möglicherweise von den Gewerkschaften verargumentiert, aber von den Landesherren ignoriert.

BaldKeinBockMehr

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4700 am: 29.08.2023 12:31 »
„So viel gibt es in Zukunft

Nach dem nun veröffentlichten Existenzminimumbericht soll sich der Regelsatz für das Bürgergeld ab dem 1. Januar 2024 um sechs bis acht Prozent erhöhen. Das schlagen die Experten in dem Existenzminimumbericht vor. Für die Millionen Empfänger von Bürgergeld sieht das konkret wie folgt aus: Für Alleinstehende soll der derzeit monatliche Betrag von 502 Euro auf 537 Euro ab Januar 2024 steigen, was einem jährlichen Betrag von 6.444 Euro ausmacht. Für Ehepaare steigt die monatliche Leistung von derzeit 451 Euro auf 483 Euro pro Person im Jahr 2024, was einem jährlichen Betrag von 11.592 Euro entspricht. Auch für Kinder gibt es einen höheren Betrag, der je Kind von 348 Euro monatlich auf bald 379 Euro steigen soll.“

Da fragt ma sich schon, weshalb das Geld in deisem Fall so locker sitzt und bei der Beamtenbesoldung an allen Ecken und Enden gespart wird. Aber gut, der Aufschrei in der Bevölkerung, wenn es 12% mehr Bürgergeld gibt, ist wahrscheinlich geringer, als wenn die Schlagzeile lautet, "Beamte bekommen 12 % mehr Geld".

Habe im Forum schonmal geschaut, aber mittlerweile ist es echt unübersichtlich geworden. Gibt es denn irgendwo schonmal eine grobe Berechnung, wie die Besoldung, zumindest in der untersten Besoldungsstufe aussehen müsste? Den Rest kann man sich dann ja in etwa ableiten. Also, ich meine jetzt keine Berechnung wie der sozialistische Vorschlag zur Hamburger Besoldung.

NvB

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4701 am: 29.08.2023 13:03 »
„So viel gibt es in Zukunft

Nach dem nun veröffentlichten Existenzminimumbericht soll sich der Regelsatz für das Bürgergeld ab dem 1. Januar 2024 um sechs bis acht Prozent erhöhen. Das schlagen die Experten in dem Existenzminimumbericht vor. Für die Millionen Empfänger von Bürgergeld sieht das konkret wie folgt aus: Für Alleinstehende soll der derzeit monatliche Betrag von 502 Euro auf 537 Euro ab Januar 2024 steigen, was einem jährlichen Betrag von 6.444 Euro ausmacht. Für Ehepaare steigt die monatliche Leistung von derzeit 451 Euro auf 483 Euro pro Person im Jahr 2024, was einem jährlichen Betrag von 11.592 Euro entspricht. Auch für Kinder gibt es einen höheren Betrag, der je Kind von 348 Euro monatlich auf bald 379 Euro steigen soll.“

Da fragt ma sich schon, weshalb das Geld in deisem Fall so locker sitzt und bei der Beamtenbesoldung an allen Ecken und Enden gespart wird. Aber gut, der Aufschrei in der Bevölkerung, wenn es 12% mehr Bürgergeld gibt, ist wahrscheinlich geringer, als wenn die Schlagzeile lautet, "Beamte bekommen 12 % mehr Geld".

Habe im Forum schonmal geschaut, aber mittlerweile ist es echt unübersichtlich geworden. Gibt es denn irgendwo schonmal eine grobe Berechnung, wie die Besoldung, zumindest in der untersten Besoldungsstufe aussehen müsste? Den Rest kann man sich dann ja in etwa ableiten. Also, ich meine jetzt keine Berechnung wie der sozialistische Vorschlag zur Hamburger Besoldung.

Das VG Berlin hat für 2021 die 115% durchgerechnet. Die kamen auf gut 39.000€ wohlgemerkt, 2021. Ich denke mal mit dem neuen Bürgergeld und der Inflation sind wir in 2024 irgendwo bei 42/43k

Gehen wir aktuell mal von 43k€ für die 115% aus, dann erreichst du diesen Wert, Beispiel NRW, erst bei:

Besoldungsgruppe/Besoldungsstufe

A5-A7 gar nicht!!!
A8/9
A9/7 (eher Stufe 8 )
A10/4
A11/2

Noch Fragen?

Ernsthaft, um eine amtsangemessene Alimenation im mittleren Dienst zu garantieren, müssen die anderen Besoldungsgruppen ihrer Wertigkeit ja ebenfalls angepasst werden. In ein paar Jahren braucht man da kein 100mrd€ Sondervermögen für Bum Bum, sondern für die Besoldung.




Roland80

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4702 am: 29.08.2023 14:46 »
Vor allem sei der Grund für die deutliche Anhebung von 12%, dass mit der Einführung des Bürgergeldes beschlossen wurde, die Inflation stärker zu berücksichtigen. Ist irgendwie ein Witz, oder? Wie wäre es, wenn dies auch bei der Beamtenbesoldung mal umgesetzt werden würde, ohne immer auf entsprechende Tarifverhandlungen der Länder zu warten???? Ich wette im Herbst ist wieder kein Geld da für die Beamten. Einziges Trauerspiel nur noch.

NvB

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4703 am: 29.08.2023 15:50 »
Ich habe mir mal das aktuelle Szenario kurz durchrechnet.
Grundlage:

Mindestalimentation liegt bei 43000€ in der untersten Besoldungsstufe gemäß Besoldungstabelle hier auf der Page von NRW. A5/3

Aktuell liegt der Betrag bei A5/3 bei 31454,28€ in der Grundbesoldung ohne Zuschläge. Gehen wir also mal davon aus, dass bei der niedrigsten Stufe in der Besoldungstabelle A5/3 die 115% bei genau 43000€ liegen.

Ebenfalls hat jede Besoldungsgruppe und Stufe andere Beträge in der Grundbesoldung. Hier habe ich die Differenzen der einzelnen Besoldungsgruppen ausgerechnet:

Von A5/3 auf A6/3 -> 1,81635%
Von A6/3 auf A7/3 -> 3,00209%
Von A7/3 auf A8/3 -> 2,72543%
Von A8/3 auf A9/3 -> 4,57497%
Von A9/3 auf A10/3 -> 7,92812%
von A10/3 auf A11/3 -> 10,19186%

Wenn man das nun auf eine hypothetische Mindestalimentation bei 115% von 43000€ im unteren Eingangsamt berechnet, kommen folgende Summen für die o.g. Besoldungsgruppen bei raus:

A5/3 = 43.000€
A6/3 = 43.801,30€
A7/3 = 45.116,25€
A8/3 = 46.345,82€
A9/3 = 48.466,13€
A10/3 = 52.308,58€
A11/3 = 57.639,80€

Keine Gewähr und Richtigkeit bei der Berechnung.

Sofern meine Berechnung halbwegs stimmt, kommen ungemütliche Zeiten auf uns zu. Diese Misere wird richtig teuer. Und wenn man bedenkt, dass manche schon Jahrzehnte Widersprüche einlegen... reden wir bei manchen von ggf. hohen 6 stelligen Summen, die zurückerstattet werden müssten.

BaldKeinBockMehr

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4704 am: 29.08.2023 18:40 »
Ich habe mir mal das aktuelle Szenario kurz durchrechnet.
Grundlage:

Mindestalimentation liegt bei 43000€ in der untersten Besoldungsstufe gemäß Besoldungstabelle hier auf der Page von NRW. A5/3

Aktuell liegt der Betrag bei A5/3 bei 31454,28€ in der Grundbesoldung ohne Zuschläge. Gehen wir also mal davon aus, dass bei der niedrigsten Stufe in der Besoldungstabelle A5/3 die 115% bei genau 43000€ liegen.

Ebenfalls hat jede Besoldungsgruppe und Stufe andere Beträge in der Grundbesoldung. Hier habe ich die Differenzen der einzelnen Besoldungsgruppen ausgerechnet:

Von A5/3 auf A6/3 -> 1,81635%
Von A6/3 auf A7/3 -> 3,00209%
Von A7/3 auf A8/3 -> 2,72543%
Von A8/3 auf A9/3 -> 4,57497%
Von A9/3 auf A10/3 -> 7,92812%
von A10/3 auf A11/3 -> 10,19186%

Wenn man das nun auf eine hypothetische Mindestalimentation bei 115% von 43000€ im unteren Eingangsamt berechnet, kommen folgende Summen für die o.g. Besoldungsgruppen bei raus:

A5/3 = 43.000€
A6/3 = 43.801,30€
A7/3 = 45.116,25€
A8/3 = 46.345,82€
A9/3 = 48.466,13€
A10/3 = 52.308,58€
A11/3 = 57.639,80€

Keine Gewähr und Richtigkeit bei der Berechnung.

Sofern meine Berechnung halbwegs stimmt, kommen ungemütliche Zeiten auf uns zu. Diese Misere wird richtig teuer. Und wenn man bedenkt, dass manche schon Jahrzehnte Widersprüche einlegen... reden wir bei manchen von ggf. hohen 6 stelligen Summen, die zurückerstattet werden müssten.

Ich hoffe keine zu doofe Frage. Sind das Netto oder Bruttobeträge? Eigentlich müsste es doch Netto sein, denn wenn ich auf 4.500,00 EUR Brutto 1.000 EUR Steuern zahle, dann habe ich ja auch wieder weniger als die Zielvorgabe.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4705 am: 29.08.2023 18:57 »
Sofern meine Berechnung halbwegs stimmt, kommen ungemütliche Zeiten auf uns zu.

Du gehst in deinem Szenario davon aus, dass weiterhin A5/3 die geringste Besoldungsstufe ist. Was aber, wenn A5 abgeschafft wird? Und A6 und A7 gleich mit? Dann ist der Sprung von der derzeitigen A8- zur Mindestalimentation schon deutlich geringer. Und durch ähnliche Maßnahmen versuchen ja die verschiedenen Besoldungsgesetzgeber abzusichern, dass die Kosten nicht ausufern.

NvB

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4706 am: 29.08.2023 19:10 »

Ich hoffe keine zu doofe Frage. Sind das Netto oder Bruttobeträge? Eigentlich müsste es doch Netto sein, denn wenn ich auf 4.500,00 EUR Brutto 1.000 EUR Steuern zahle, dann habe ich ja auch wieder weniger als die Zielvorgabe.

Du hast Recht, ich habe das auf die Bruttobezüge angerechnet... ohhhwehhh... Naja, dann kan ja jeder selber mal schauen. Ab welcher Besoldungsgruppe 4300€ Netto erreicht werden.


NvB

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4708 am: 29.08.2023 19:46 »
Sofern meine Berechnung halbwegs stimmt, kommen ungemütliche Zeiten auf uns zu.

Du gehst in deinem Szenario davon aus, dass weiterhin A5/3 die geringste Besoldungsstufe ist. Was aber, wenn A5 abgeschafft wird? Und A6 und A7 gleich mit? Dann ist der Sprung von der derzeitigen A8- zur Mindestalimentation schon deutlich geringer. Und durch ähnliche Maßnahmen versuchen ja die verschiedenen Besoldungsgesetzgeber abzusichern, dass die Kosten nicht ausufern.

Wenn ich Swen in den ganzen Beiträgen richtig verstanden habe, dann bezieht sich die 115% Mindestalimentation auf die unterste Besoldungsgruppe auf einen Beamten, selbst wenn er ledig ist etc. wird das Grundgehalt ja trotzdem wie ein 4 Personenhaushaltgehalt berechnet.

Sprich: Das Grundgehalt eines Beamten (Familienstand egal) muss dann in seiner Mindestalimentation 15% über der Alimentation einer Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern liegen.

In dem Fall: irgendwas über 4000€ Netto.
Wir können ja gerne den Rechner mal testen:

A5/10 = 2580€
A6/10 = 2699€
A7/10 = 2784€
A8/11 = 2974€
A9/11 = 3106€
A10/11 = 3395€
A11/12 = 3667€
A12/12 = 3952€
A13/12 = 4277€

Das sind jetzt die jeweiligen Höchststufen in Steuerklasse 1, Inkl. Strukturzulage, ohne Kinder, in der Nettogehaltberechnung. Bis auf die Strukturzulage sind da keine weiteren Zuschläge mit drin.

So langsam bin ich mir da nämlich nicht mehr so sicher, ob ich auf dem richtigen Pfad bin. Für NRW würde das ja heißen, dass defacto der komplette mittlere Dienst und sogar der gehobene Dienst unteralimentiert sind. Da kann was nicht stimmen.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4709 am: 29.08.2023 20:50 »
Du musst die Kinder berücksichtigen und natürlich Steuerklasse 3. Sven hat das alles schon einmal durchgerechnet. Ich glaube erst ab Bund A 10/2 oder so knackt man die 115%.