dass in der Alimentation die Ehefrau und zwei Kinder berücksichtigt werden müssen, bisher.
VOM GRUNDGEHALT
und Fam ZuschlägeSo war es bisher und es gibt bisher noch kein Verfahren, welches FamZuschläge verboten hat.
Wie hoch diese sein dürfen im Verhältnis zum "GRUNDGEHALT", das ist die große Frage, die die Politik bis zum Exzess ausloten wird.
Ansonsten lasse ich mich gerne belehren, wo festgelegt ist, das der Beamter der untersten Besoldungsgruppe Netto als Grundgehalt so viel bekommen muss, wie eine Bürgergeldfamilie mit zwei Kindern.
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Es ist doch beschämend genug, dass der Staat es seit Dekaden nicht hinbekommt dem Beamten der untersten Besoldungsgruppe mit Familie Netto dieses ihm zustehende Geld (egal wie aufgeteilt) überweist!
Ob er dann Abstandgebot, Leistungsprinzip, Bestenauslese etc. damit weiter auf beschämende Art und Weise mit den Füße tritt, kommt dann doch als zweites dazu,
aber selbst diese simpelste Rechnung kriegt der Gesetzgeber noch nicht mal hin.Ich wäre froh, wenn zumindest die Kinder der Beamten amtsangemessen finanziell ausgestattet wären, das zweite sehe ich als weiteren Schauplatz des absurden Theaters an.