Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1562968 times)

Poincare

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 340
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4770 am: 31.08.2023 14:00 »
Hallo zusammen,

wie ist es eigentlich bzgl. einer Nachversicherung.
Angenommen ein Beamter (verheirat mit 2 Kindern) beschließt aus irgendwelchen Gründen das Beamtenverhätnis zu beenden. Beispielsweise in Baden-Württemberg hat er mit A8 Stufe 5 ca. 10.000 € brutto mehr als der alleinstehende Beamte. Im Falle der Nachversicherung erhält er damit doch mehr Rentenpunkte (ca. 0,25) als ein vergleichbarer alleinstehender Beamter. Eine klare Ungleichbehandlung.

Das würde mich auch schon auf der theoretischen Ebene interessieren. Ich habe schon einmal versucht, das zu recherchieren, in bw bin ich aber nur auf folgendes gestoßen: Die bescheinigten sozialversicherungspflichtigen Entgelte stimmen mit den tatsächlichen Bruttobezügen nicht zwingend überein, weil diese nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze und unter Beachtung der hierfür geltenden weiteren Vorschriften berücksichtigt werden können.

Welche das aber genau sind, und von was das abhängt? Sind Familienzuschläge denn sozialversicherungspflichtig?

Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4771 am: 31.08.2023 14:30 »
https://amp.focus.de/politik/familienzuschlag-steigt-familienzuschlag-fast-verdoppelt-beamte-sacken-sattes-lohnplus-ein_id_203264864.html

Tja damit scheint das Besoldungsstrukturgesetz in HH wohl schon ohne Beteiligung des Senates bewilligt.
Komisch ist, dass Berlin vor den Verhandlungen nochmal vorgezogen ist.


Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 671
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4772 am: 31.08.2023 15:05 »
Sind Familienzuschläge denn sozialversicherungspflichtig?

Ich verstehe die Frage zwar nicht ganz, aber bei normalen AN sind sie ganz normale Bestandteile des Gehalts. So war es auch damals im BAT.

Poincare

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 340
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4773 am: 31.08.2023 15:20 »
Sind Familienzuschläge denn sozialversicherungspflichtig?

Ich verstehe die Frage zwar nicht ganz, aber bei normalen AN sind sie ganz normale Bestandteile des Gehalts. So war es auch damals im BAT.

Es war der Versuch zu verstehen, auf welcher Basis im Falle der Nachversicherung in der DRV nach Austritt aus dem Beamtenverhältnis die nachzuzahlenden Rentenversicherungsbeiträge berechnet werden. Da aus dem entsprechenden Merkblatt klar hervorgeht, dass es nicht zwingend auf die vollen Bruttobezüge Rentenbeiträge gibt, aber nicht klar wird, worauf genau es keine Rentenbeiträge gibt (abgesehen vom Brutto über der Beitragsbemessungsgrenze), hätte ich die Hypothese gehabt, dass vielleicht die Familienzuschläge nicht wie von Pedius87 postuliert sich auf die Rentenhöhe auswirken. Würden sie dann aber vermutlich. Man hätte also einen Vorteil, wenn man viele Kinder hat, aber nicht zu deren Betreuung ohne Bezüge gefehlt hat.

Das dritte Kind in bw bringt aktuell ca. 9000 Euro Brutto im Jahr, das wären in 2023 ca. 0,20 (9000/43142) Rentenpunkte pro Jahr das nachversichert wird. D.h. nach 15 Jahren in Vollzeit hätte man bei der Nachversicherung genausoviel zusätzliche Rentenpunkte wie der überwiegend erziehende Teil für das Daheimbleiben bekommt.

Versuch

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 337
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4774 am: 31.08.2023 16:45 »
Komisch, dass man im BMI noch nicht auf die Idee gekommen ist, dass man nicht nur das Einkommen, sondern auch das Vermögen für die amtsangemessene Besoldung heranziehen könnte. Vorschlag: Beamte, die geerbt haben, erhalten (bis das Erbe aufgebraucht ist) erst einmal keine Besoldung, weil sie schon fürstlich ausgestattet sind. Das gilt auch für Beamtinnen, weil wir Gleichberechtigung haben.

Vor der Überweisung des Soldes muss man dann immer rechtzeitig seinen Kontostand mitteilen und der aktuelle Kontostand wird "angerechnet".

Wenn man einmal mit diesem Schwachsinn anfängt, fallen einem gleich andere Idiotien ein.

Der DRB hat ja zum Thema bereits weitgehend das, was notwendig ist, gesagt:

"Die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass sich die Besoldung am jeweils
ausgeübten Amt zu orientieren hat, wird durch soziale Besoldungsparameter
wie Familienstand, Kinderzahl und Wohnort erheblich verwässert. Das macht
aus der bisher am Leistungsprinzip orientierten Besoldung ein Entgeltsystem,
das nach Art einer Sozialleistung am individuellen Bedarf ausgerichtet ist,
und widerspricht deshalb den nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu
beachtenden hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums." (https://www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Stellungnahmen/2023/DRB_230228_Stn_Nr_5_BBVAngG.pdf, S. 2)

Niedersachsen hat zwischenzeitlich den Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 3 Abs. 2 EStG festgelegt, der hinsichtlich der (willkürlich bestimmten) Bemessungsgrenze zugrundezulegen ist, um die Anspruchsberechtigung für den Familienergänzungszuschlag zu prüfen. Damit sind ebenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinserträge heranzuziehen. Da die Bemessungsgrenze willkürlich bestimmt wird - wie bspw. auch der Betrag von 20.000,- €, der wahllos zur Bemessung herangezogen wird, worauf gerade Malkav aufmerksam macht -, wäre nicht ausgeschlossen, dass auch im Bund noch kommen wird, was noch nicht ist. Den Einstieg für solche Regelungen wie in Niedersachsen hat man auf jeden Fall bereits erstellt.

Unfassbar.
Bau ich mir als Beamter also durch kluge Investitionen am Kapitalmarkt vielleicht ein bisschen Cashflow durch Dividenden auf, wird meine Besoldung direkt verringert.

Macht nur so weiter liebe Besoldungsgesetzgeber. In ein paar Jahren wird dann gar nichts mehr im Land funktionieren, weil kein kluger Kopf sich so ein System antun wird.

7nd wenn man am Kapitalmarkt Geld verliert, bekommt man das dann von Staat zurück, da man weniger als eine Bürgergeldfamilie hat?
Wäre konsequent

pedius87

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4775 am: 31.08.2023 17:01 »
betreff Nachversicherung:
Beamtin BW A7 Endstufe

alleinstehend/kinderlos
Brutto Jahr: 39869 Rentenpunkte 0,92 : Rente 34,78 €

Verheiratet 2 Kinder:
Brutto Jahr: 49963 Rentenpunkte 1,15: Rente 43,57 €

Unterschied bei einem Jahr: 8,79 € mehr Rente pro Monat
Klar wird das nicht so oft vorkommen, da die meisten Beamten Pension bekommen.
Allerdings wird bei den ganzen Familiienzuschlagen angeführt als Begründung diese würden der Alimentation der Kinder dienen.
Bei der Nachversicherung ist aber ganz klar dann nur der Rentner bevorzugt, die Kinder sind dann ja aus dem Haus.
Rein theoretisch den o.g. Betrag von 8,79 € für 18 Jahre nachversichert wären das immerhin 158,22 € mehr Rente.
Das halte ich für ungerecht.

smiteme

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4776 am: 31.08.2023 17:20 »
 Wie ist das eigentlich mit der 41 Stundenwoche?
Wird das irgendwann auch mal wieder zurück genommen?

A6 ist das neue A10

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 89
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4777 am: 31.08.2023 17:43 »
Wie ist das eigentlich mit der 41 Stundenwoche?
Wird das irgendwann auch mal wieder zurück genommen?

Ach iwo. Die darfst du durcharbeiten bis schwarz wirst. diesen Kuchen werden sie sich nicht nehmen lassen. Gütigerweise bekommst vielleicht irgendwann ein Lebensarbeitszeitkonto. Heißt bekommst stunden gutgeschrieben auf nem Konto (z.B. die 41igste) die du dann kurz vor deiner Pension einsetzen kannst, falls nicht vorher draufgehst.

Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4778 am: 31.08.2023 19:32 »
Pension dann aber auf 81 gesetzt.

Kuddel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4779 am: 31.08.2023 22:00 »
Steht morgen in den Kieler Nachrichten

Freitag, 1. September 2023 SH Aufschlag
Kein Nachschlag für Beamte in Schleswig-Holstein
Von Ulf Christen
Hamburg erhöht Familienzuschläge deutlich – Finanzministerium in Kiel will zunächst die Tarifverhandlungen abwarten
Hamburg/Kiel. Für Beamte in Schleswig-Holstein wird es anders als in Hamburg vorerst keine Nachzahlung geben. Das teilte das Finanzministerium auf Anfrage der Kieler Nachrichten mit. Demnach will das Land zunächst die anstehende Tarifrunde im Öffentlichen Dienst abwarten.

Für Schlagzeilen hatte eine Entscheidung des Hamburger Senats gesorgt. Er will die Familienzuschläge für einige Beamte deutlich und auch rückwirkend erhöhen, so etwa für Lehrer und Polizisten mit vier Kindern um mehr als 100 Prozent auf knapp 2000 Euro im Monat. Der Senat begründete die Erhöhung erstens mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und zweitens dem Mindestabstandsgebot der Alimentation zur Grundsicherung.

Urteil und Abstandsgebot gelten auch für Beamte in Schleswig-Holstein, lösen aber derzeit keine Nachzahlung aus. Grund eins: Schleswig-Holstein hat das Karlsruher Urteil, laut dem Beamte mit drei oder mehr Kindern zu schlecht bezahlt wurden, bereits 2022 umgesetzt.

Seitdem erhalten Beamte höhere Zuschläge, bis zu 475 Euro in Familien mit ein oder zwei Kindern und danach bis zu 392 Euro für jedes Kind. Die Zuschläge gibt es allerdings nur bis zu einem bestimmten Partnereinkommen. Der Beamtenbund hält das für verfassungswidrig und hat juristische Schritte eingeleitet.

Auch beim zweiten Grund (Mindestabstandsgebot) sieht das Finanzministerium in Kiel aktuell keinen Handlungszwang. Begründung: Das Ministerium will erst nach den im Herbst anlaufenden Tarifverhandlungen für Angestellte und die Übertragung des Ergebnisses auf Beamte ausrechnen, ob deren Bezüge mindestens 15 Prozent über dem neuen und höheren Bürgergeld liegen.

Dieses Mindestabstandsgebot hatte einst das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Beamtenbund und Gewerkschaften gehen davon aus, dass Schleswig-Holstein am Ende einen Nachtrag zahlen muss. In Betracht dürfte das aber nur für Beamte des Landes und der Kommunen in unteren Besoldungsgruppen (A6, A7, A8) kommen.

A6 ist das neue A10

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 89
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4780 am: 01.09.2023 07:43 »
Steht morgen in den Kieler Nachrichten

Freitag, 1. September 2023 SH Aufschlag
Kein Nachschlag für Beamte in Schleswig-Holstein
Von Ulf Christen
Hamburg erhöht Familienzuschläge deutlich – Finanzministerium in Kiel will zunächst die Tarifverhandlungen abwarten
Hamburg/Kiel. Für Beamte in Schleswig-Holstein wird es anders als in Hamburg vorerst keine Nachzahlung geben. Das teilte das Finanzministerium auf Anfrage der Kieler Nachrichten mit. Demnach will das Land zunächst die anstehende Tarifrunde im Öffentlichen Dienst abwarten.

Für Schlagzeilen hatte eine Entscheidung des Hamburger Senats gesorgt. Er will die Familienzuschläge für einige Beamte deutlich und auch rückwirkend erhöhen, so etwa für Lehrer und Polizisten mit vier Kindern um mehr als 100 Prozent auf knapp 2000 Euro im Monat. Der Senat begründete die Erhöhung erstens mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und zweitens dem Mindestabstandsgebot der Alimentation zur Grundsicherung.

Urteil und Abstandsgebot gelten auch für Beamte in Schleswig-Holstein, lösen aber derzeit keine Nachzahlung aus. Grund eins: Schleswig-Holstein hat das Karlsruher Urteil, laut dem Beamte mit drei oder mehr Kindern zu schlecht bezahlt wurden, bereits 2022 umgesetzt.

Seitdem erhalten Beamte höhere Zuschläge, bis zu 475 Euro in Familien mit ein oder zwei Kindern und danach bis zu 392 Euro für jedes Kind. Die Zuschläge gibt es allerdings nur bis zu einem bestimmten Partnereinkommen. Der Beamtenbund hält das für verfassungswidrig und hat juristische Schritte eingeleitet.

Auch beim zweiten Grund (Mindestabstandsgebot) sieht das Finanzministerium in Kiel aktuell keinen Handlungszwang. Begründung: Das Ministerium will erst nach den im Herbst anlaufenden Tarifverhandlungen für Angestellte und die Übertragung des Ergebnisses auf Beamte ausrechnen, ob deren Bezüge mindestens 15 Prozent über dem neuen und höheren Bürgergeld liegen.

Dieses Mindestabstandsgebot hatte einst das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Beamtenbund und Gewerkschaften gehen davon aus, dass Schleswig-Holstein am Ende einen Nachtrag zahlen muss. In Betracht dürfte das aber nur für Beamte des Landes und der Kommunen in unteren Besoldungsgruppen (A6, A7, A8) kommen.

"Schleswig-Holstein hat das Karlsruher Urteil, laut dem Beamte mit drei oder mehr Kindern zu schlecht bezahlt wurden, bereits 2022 umgesetzt." - SH hat das Urteil dahingehend interpretiert und seine eigene Lösung geschaffen und meint "das passt so gell" und stellt das jetzt dar als "umgesetzt".

"Das Ministerium will erst nach den im Herbst anlaufenden Tarifverhandlungen für Angestellte und die Übertragung des Ergebnisses auf Beamte ausrechnen, ob deren Bezüge mindestens 15 Prozent über dem neuen und höheren Bürgergeld liegen." - Ja, da die Lösung mit den Kids ja passt, schauen wir nur mal nach ob das mit der Erhöhung nach TV-L Verhandlung dann immer noch so stehen kann (kann es nicht).

Wie frech ist eigentlich SH? Was erlaube SH? Übel.


Nordlicht97

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 77
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4781 am: 01.09.2023 08:26 »
Steht morgen in den Kieler Nachrichten

Freitag, 1. September 2023 SH Aufschlag
Kein Nachschlag für Beamte in Schleswig-Holstein
Von Ulf Christen
Hamburg erhöht Familienzuschläge deutlich – Finanzministerium in Kiel will zunächst die Tarifverhandlungen abwarten
Hamburg/Kiel. Für Beamte in Schleswig-Holstein wird es anders als in Hamburg vorerst keine Nachzahlung geben. Das teilte das Finanzministerium auf Anfrage der Kieler Nachrichten mit. Demnach will das Land zunächst die anstehende Tarifrunde im Öffentlichen Dienst abwarten.

Für Schlagzeilen hatte eine Entscheidung des Hamburger Senats gesorgt. Er will die Familienzuschläge für einige Beamte deutlich und auch rückwirkend erhöhen, so etwa für Lehrer und Polizisten mit vier Kindern um mehr als 100 Prozent auf knapp 2000 Euro im Monat. Der Senat begründete die Erhöhung erstens mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und zweitens dem Mindestabstandsgebot der Alimentation zur Grundsicherung.

Urteil und Abstandsgebot gelten auch für Beamte in Schleswig-Holstein, lösen aber derzeit keine Nachzahlung aus. Grund eins: Schleswig-Holstein hat das Karlsruher Urteil, laut dem Beamte mit drei oder mehr Kindern zu schlecht bezahlt wurden, bereits 2022 umgesetzt.

Seitdem erhalten Beamte höhere Zuschläge, bis zu 475 Euro in Familien mit ein oder zwei Kindern und danach bis zu 392 Euro für jedes Kind. Die Zuschläge gibt es allerdings nur bis zu einem bestimmten Partnereinkommen. Der Beamtenbund hält das für verfassungswidrig und hat juristische Schritte eingeleitet.

Auch beim zweiten Grund (Mindestabstandsgebot) sieht das Finanzministerium in Kiel aktuell keinen Handlungszwang. Begründung: Das Ministerium will erst nach den im Herbst anlaufenden Tarifverhandlungen für Angestellte und die Übertragung des Ergebnisses auf Beamte ausrechnen, ob deren Bezüge mindestens 15 Prozent über dem neuen und höheren Bürgergeld liegen.

Dieses Mindestabstandsgebot hatte einst das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Beamtenbund und Gewerkschaften gehen davon aus, dass Schleswig-Holstein am Ende einen Nachtrag zahlen muss. In Betracht dürfte das aber nur für Beamte des Landes und der Kommunen in unteren Besoldungsgruppen (A6, A7, A8) kommen.

"Schleswig-Holstein hat das Karlsruher Urteil, laut dem Beamte mit drei oder mehr Kindern zu schlecht bezahlt wurden, bereits 2022 umgesetzt." - SH hat das Urteil dahingehend interpretiert und seine eigene Lösung geschaffen und meint "das passt so gell" und stellt das jetzt dar als "umgesetzt".

"Das Ministerium will erst nach den im Herbst anlaufenden Tarifverhandlungen für Angestellte und die Übertragung des Ergebnisses auf Beamte ausrechnen, ob deren Bezüge mindestens 15 Prozent über dem neuen und höheren Bürgergeld liegen." - Ja, da die Lösung mit den Kids ja passt, schauen wir nur mal nach ob das mit der Erhöhung nach TV-L Verhandlung dann immer noch so stehen kann (kann es nicht).

Wie frech ist eigentlich SH? Was erlaube SH? Übel.

Was erwartet man von einer Regierung, die bewusst verfassungswidrige Gesetze absegnet?
Bei der Verabschiedung des letzten Gesetzes 2022 hat der wissenschaftliche Dienst darauf hingewiesen, dass das Gesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig sein wird.
Hat offenbar nur niemanden interessiert...

InternetistNeuland

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 163
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4782 am: 01.09.2023 09:46 »
Könnte der Staat nicht einfach alle Bürgergeld Empfänger verbeamten? Diese bekämen dann teilweise 20% weniger als das Grundsicherungsniveau wodurch viel Geld gespart werden könnte  ::)

Poincare

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 340
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4783 am: 01.09.2023 09:52 »
Könnte der Staat nicht einfach alle Bürgergeld Empfänger verbeamten? Diese bekämen dann teilweise 20% weniger als das Grundsicherungsniveau wodurch viel Geld gespart werden könnte  ::)

Dann könnten die ja aber wieder auf Bürgergeld aufstocken, oder nicht? Und würden ggf. auch noch Pensionsansprüche erwerben!

InternetistNeuland

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 163
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4784 am: 01.09.2023 09:57 »
Könnte der Staat nicht einfach alle Bürgergeld Empfänger verbeamten? Diese bekämen dann teilweise 20% weniger als das Grundsicherungsniveau wodurch viel Geld gespart werden könnte  ::)

Dann könnten die ja aber wieder auf Bürgergeld aufstocken, oder nicht? Und würden ggf. auch noch Pensionsansprüche erwerben!

Nein eben nicht! Beamte dürfen kein Bürgergeld beantragen und erhalten auch keins. Und die Pension wären ja dann 70% von einem Gehalt das 20% unter Grundsicherung liegt.