Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2631080 times)

A6 ist das neue A10

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4785 am: 01.09.2023 10:26 »
Könnte der Staat nicht einfach alle Bürgergeld Empfänger verbeamten? Diese bekämen dann teilweise 20% weniger als das Grundsicherungsniveau wodurch viel Geld gespart werden könnte  ::)

Dann könnten die ja aber wieder auf Bürgergeld aufstocken, oder nicht? Und würden ggf. auch noch Pensionsansprüche erwerben!

Nein eben nicht! Beamte dürfen kein Bürgergeld beantragen und erhalten auch keins. Und die Pension wären ja dann 70% von einem Gehalt das 20% unter Grundsicherung liegt.

Mindestruhegehalt.

superdash

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4786 am: 01.09.2023 10:39 »
Könnte der Staat nicht einfach alle Bürgergeld Empfänger verbeamten? Diese bekämen dann teilweise 20% weniger als das Grundsicherungsniveau wodurch viel Geld gespart werden könnte  ::)

Dann könnten die ja aber wieder auf Bürgergeld aufstocken, oder nicht? Und würden ggf. auch noch Pensionsansprüche erwerben!

Nein eben nicht! Beamte dürfen kein Bürgergeld beantragen und erhalten auch keins. Und die Pension wären ja dann 70% von einem Gehalt das 20% unter Grundsicherung liegt.

Das ist sachlich falsch. Ich zitiere: "Beamte sind vom Bürgergeld-Bezug nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, besteht auch in Zeiten ohne Bezüge (z. B. während Elternzeit) Anspruch auf Bürgergeld." (Quelle: Bundesagentur für Arbeit.)

Wenn du zB Alleinverdiener und alleinerziehend als Beamter in Teilzeit in Bayern ins niedrigster Besoldungsklasse mit 3 Kindern bist, dann wirst du sicher im Bürgergeldanspruch landen. Es gibt durchaus einige Konstellationen in München, wo beamte Bürgergeld beantragen sollten.

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4787 am: 01.09.2023 15:23 »
Könnte der Staat nicht einfach alle Bürgergeld Empfänger verbeamten? Diese bekämen dann teilweise 20% weniger als das Grundsicherungsniveau wodurch viel Geld gespart werden könnte  ::)

Dann könnten die ja aber wieder auf Bürgergeld aufstocken, oder nicht? Und würden ggf. auch noch Pensionsansprüche erwerben!


Nein eben nicht! Beamte dürfen kein Bürgergeld beantragen und erhalten auch keins. Und die Pension wären ja dann 70% von einem Gehalt das 20% unter Grundsicherung liegt.

Das ist sachlich falsch. Ich zitiere: "Beamte sind vom Bürgergeld-Bezug nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, besteht auch in Zeiten ohne Bezüge (z. B. während Elternzeit) Anspruch auf Bürgergeld." (Quelle: Bundesagentur für Arbeit.)

Wenn du zB Alleinverdiener und alleinerziehend als Beamter in Teilzeit in Bayern ins niedrigster Besoldungsklasse mit 3 Kindern bist, dann wirst du sicher im Bürgergeldanspruch landen. Es gibt durchaus einige Konstellationen in München, wo beamte Bürgergeld beantragen sollten.

Gibt es eine Statistik aus der hervorgeht wie viele Beamte Bürgergeld beziehen?


Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4789 am: 01.09.2023 18:22 »
VG Düsseldorf, 17.08.2023 - 26 K 5912/22

Zitat
Das beklagte Land beantragt,

die Klage abzuweisen.

Es bekräftigt seinen Standpunkt, ein Antrag auf den erhöhten Kinderanteil im Familienzuschlag sei in jedem Haushaltsjahr erneut zu stellen. Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur zeitnahen Geltendmachung. In den Jahren 2015 und 2019 habe der Kläger keinen Antrag gestellt.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20D%C3%BCsseldorf&Datum=17.08.2023&Aktenzeichen=26%20K%205912%2F22

In NRW wird mal wieder ohne Ende gelogen.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4790 am: 02.09.2023 11:00 »
Kann man die lange Wartezeit auf ein Urteil nicht sogar als positiv für uns bewerten? Denn bei der Feststellung der verfassungsgemäßen Besoldung ist es ja relativ einfach für das Gericht eine Begründung zu verfassen. Wenn jedoch festgestellt wird dass die Besoldung nicht verfassungsgemäß ist dann müssen wir auch umfangreiche Berechnungen und Vorgaben erarbeitet werden die halt Zeit dauern. oder wie seht ihr das?

MB NRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4791 am: 02.09.2023 12:42 »
@HansGeorg
Ich sehe das ähnlich. Während ich auf der persönlichen Ebene ungeduldig mit den Hufen scharfe, ist mir von der Logik ein sauberes, dogmatisch weiterentwickeltes Urteil lieber.
Je sauberer unsere Dienstherren eingefangen, äääh eingelegt werden umso besser.
Trotzdem kribbelt es alle sicherlich sehr  ;).

Reisinger850

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4792 am: 02.09.2023 12:45 »
Gibt es denn irgendeinen Anhaltspunkt,
Irgendeine Aussage die den ungefähren Zeitraum abschätzen lässt? Kommt ein Urteil, zB Bremen oder Niedersachsen, noch 2023?


Besoldungswiderspruch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4794 am: 02.09.2023 16:28 »
Gibt es denn irgendeinen Anhaltspunkt,
Irgendeine Aussage die den ungefähren Zeitraum abschätzen lässt? Kommt ein Urteil, zB Bremen oder Niedersachsen, noch 2023?

Laut Jahresvorschau des BverfG soll zu folgenden Verfahren möglichts dieses Jahr ein Urteil ergehen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2023/vorausschau_2023_node.html
2 BvL 2/16,   Bremen
2 BvL 13/18, Schleswig-Holstein
2 BvL 5/19,   Niedersachsen

Wir können immerhin nun den neu eingeführten Wochenausblick nutzen bezüglich der anstehenden Entscheidungen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html

Nächste Woche passiert also anscheinend ersmal nichts ;D

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4795 am: 02.09.2023 16:43 »
Die Jahresvorschau ist absolut unverbindlich. Manche Verfahren tauchen 2-3 mal in einer Jahresvorschau auf, bevor eine Entscheidung ergeht.  Also mal schauen, ob es noch dieses Jahr klappt.

Insgesamt gibt es wohl noch über 43 anhängige Alimentationsverfahren vor dem BVerfG. Und es kommen vermutlich noch weitere dazu.


PolareuD

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4796 am: 03.09.2023 11:41 »
Insgesamt gibt es wohl noch über 43 anhängige Alimentationsverfahren vor dem BVerfG. Und es kommen vermutlich noch weitere dazu.

Sind da auch welche dabei die das BBesG betreffen?

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4797 am: 03.09.2023 11:51 »
Insgesamt gibt es wohl noch über 43 anhängige Alimentationsverfahren vor dem BVerfG. Und es kommen vermutlich noch weitere dazu.

Sind da auch welche dabei die das BBesG betreffen?

Habe die Info von hier:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/beim-bverfg-43-normenkontrollverfahren-anhaengig/

Es gibt leider keine Komplettübersicht. Für die ehemaligen Höchstbesolder wie BW, Bayern und Bund sind mir keine anhängigen Verfahren bekannt.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4798 am: 04.09.2023 07:19 »
In SH wurden stand Jetzt bereits knapp 5.700 Anträge auf Amtsangemessene Besoldung beschieden (abgelehnt). Der Rest soll demnächst beschieden werden. Es sieht also danach aus, dass lediglich knapp 10% der Beamten in SH (inkl. Richter etc.) einen Widerspruch eingelegt haben. Somit sind wir (wirklich ganz grob überschlagen) bei einer möglichen Nachzahlung (nur wenn auch dann alle klagen werden) für das Land in Höhe von 50.000.000 pro Jahr. Bei einer Einsparung in Höhe von ca. 450.000.000. Lohnt sich also in unserem Land grundsätzlich gegen die Verfassung zu verstoßen :)

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4799 am: 04.09.2023 07:42 »
Lohnt sich also in unserem Land grundsätzlich gegen die Verfassung zu verstoßen :)

Und das ist ein Punkt der mir (jenseits persönlicher Betroffenheit) wirklich übel aufstößt. Welche Anreize jenseits staatsbürgerlicher Verantwortung haben Politiker:innen dafür, zeitnah und ohne BVerfG-Beschluss für eine amtsangemessene Alimentation zu sorgen?

1. Haushaltsmittel sind knapp, und mit anderen Programmen/Vorhaben, kann man mehr Wählerstimmen pro eingesetztem Euro gewinnen. Klingt zynisch, die Denke ist aber nunmal in der Demokratie so angelegt, wenn man wiedergewählt werden möchte.

2. Nachzahlungen sind nur an Widerspruchsführer:innen zu leisten, wenn man als Dienstherr nichts macht. Wenn man die Anträge sogar negativ bescheidet, sind Nachzahlungen sogar nur an die Kläger:innen zu leisten, was naturgemäß weniger sein dürften.

3. Nachzahlungen sind nicht zu verzinsen, sodass sich die für die Vergangenheit nachzuzahlenden Beträge "weginflationieren". Ein Euro 2007 hat halt eine ganz andere Kaufkraft als ein Euro 2023.

Es tut echt weh, wie die gesamte Rechtsprechung die Politiker geradezu dazu animiert keine amtsangemessene Alimentation zu gewähren. Das gilt nur um so mehr, als die Politiker:innen für eine Fortsetzung des Verfassungsbruches von der Mehrheit der Medien auch noch gefeiert werden bzw. für ein (seeehr teures) Abstellen des Verfassungsbruches vorausichtlich "richtig Dresche" bekommen würden.

Wer will schon als Finanzminister:in in den Wahlkampf ziehen mit BLÖD-Titeln wie "Beamten-Mästerin lässt Grundschulen verrotten", "Fetter Beamten-Bonus! Und Oma Erna muss frieren?" oder "Vergoldeter Beamtennachwuchs? Weshalb dem Staat Beamtenkinder mehr wert sind als unsere!" (wobei letzeres ja jetzt schon ein guter Titel wäre ;-))