Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1565389 times)

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4890 am: 13.09.2023 06:55 »
Hat hier jemand die Möglichkeit den Artikel zu lesen?
https://www.svz.de/deutschland-welt/mecklenburg-vorpommern/artikel/finanzminister-wollen-dialog-ueber-gleiche-besoldung-45464962
Ich wundere mich auch, dass es über dieses Treffen fast keine Berichte gibt. Oder ging es da vielleicht um etwas anderes?


Landsknecht

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4892 am: 13.09.2023 12:37 »
Hat schon jemand Widerspruchsbescheide für die Vorjahre erhalten, nachdem ja jetzt seit 01.01.23 in Bayern wieder alles besoldungsmäßig top ist? :-X

smiteme

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4893 am: 13.09.2023 13:16 »
War ja kein besonders aufschlussreicher Bericht der shz...
Nur bla bla

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4894 am: 13.09.2023 13:56 »
Es geht anscheinend um Einstiegsgehälter bei Lehrern. Das hat nix mit der Verfassungsmäßigkeit zu tun. Da glauben sie einfach, sie kommen da raus.

Ich  habe mir noch einmal die Ausgangssituation überlegt. Anscheinend geht das wirklich nicht ohne das Gericht: Wenn Nancy zum Christian geht und sagt "wir brauchen 30Mrd für die Gehälter", wird er sagen "das macht die Lisa nie mit, da muss ich die Kindergrundsicherung verzehnfachen". Das ist alles albern beschrieben von mir, aber da wird ein wahrer Kern dahinter sein. Keiner von denen kommt damit durch, ohne das woanders sofort Gräben aufbrechen. Und wir haben ja gesehen, wie Lisa da ein Steuergesetz kurzzeitig an die Wand fährt. Die einzige Chance besteht darin, dass ein anderes Organ sagt "Schluss jetzt".

Daraus folgt für mich: kein schlechtes Gewissen beim Widerspruch, freundlich aber direkt, und im Zweifel Geld in die Hand nehmen und klagen. Und dranbleiben. Auch wenn andere sonderbar schauen oder sagen "hast ja eh genug" usw usf. Anders kriegt man das System nicht mehr gerade gebogen. Und wenn die Verfassungswidrigkeit gegeben ist, dann muss die ganze Regierung sehen, wie sie das gerade biegt. Wenn da nichts in der Schublade liegt, ist das nicht unser Problem, wozu gibt es die Stäbe dort. Dann muss das eben Hauruck gezogen werden. Über mehr müssen wir eigentlich nicht reden.

qou

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4895 am: 13.09.2023 14:04 »
Ich denke auch viel darüber nach und eigentlich wäre es mittlerweile einfacher das Bürgergeld einzustampfen, um eine Verfassungsgerechte Situation herzustellen.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4896 am: 13.09.2023 14:14 »
Ich denke auch viel darüber nach und eigentlich wäre es mittlerweile einfacher das Bürgergeld einzustampfen, um eine Verfassungsgerechte Situation herzustellen.

Die Bundesagentur für Arbeit müsste nur aufgelöst werden. Jedem dann Erwachsen 1500€ netto zahlen, den Rest regelt der Markt. (insbesondere der Immobilienmarkt).

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4897 am: 13.09.2023 15:15 »
Es geht anscheinend um Einstiegsgehälter bei Lehrern. Das hat nix mit der Verfassungsmäßigkeit zu tun. Da glauben sie einfach, sie kommen da raus.

Ich  habe mir noch einmal die Ausgangssituation überlegt. Anscheinend geht das wirklich nicht ohne das Gericht: Wenn Nancy zum Christian geht und sagt "wir brauchen 30Mrd für die Gehälter", wird er sagen "das macht die Lisa nie mit, da muss ich die Kindergrundsicherung verzehnfachen". Das ist alles albern beschrieben von mir, aber da wird ein wahrer Kern dahinter sein. Keiner von denen kommt damit durch, ohne das woanders sofort Gräben aufbrechen. Und wir haben ja gesehen, wie Lisa da ein Steuergesetz kurzzeitig an die Wand fährt. Die einzige Chance besteht darin, dass ein anderes Organ sagt "Schluss jetzt".

Daraus folgt für mich: kein schlechtes Gewissen beim Widerspruch, freundlich aber direkt, und im Zweifel Geld in die Hand nehmen und klagen. Und dranbleiben. Auch wenn andere sonderbar schauen oder sagen "hast ja eh genug" usw usf. Anders kriegt man das System nicht mehr gerade gebogen. Und wenn die Verfassungswidrigkeit gegeben ist, dann muss die ganze Regierung sehen, wie sie das gerade biegt. Wenn da nichts in der Schublade liegt, ist das nicht unser Problem, wozu gibt es die Stäbe dort. Dann muss das eben Hauruck gezogen werden. Über mehr müssen wir eigentlich nicht reden.

Nein, da braucht wirklich keiner ein schlechtes Gewissen haben. Das BVerfG sagt klar, es ist die Pflicht des Beamten im Rahmen des gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnisses eine zu niedrige Besoldung oder Versorgung beim Dienstherrn geltend zu machen, ihn praktisch darauf hinzuweisen: "He, lieber Dienstherr, meine Besoldung ist zu niedrig." "Ach, das habe ich gar nicht gewusst, lieber Beamter. Danke, dass du deiner Pflicht nachgekommen bist und mich darauf hingewiesen hast. Kann ja mal vorkommen. Nächsten Monat werde ich dir alles nachzahlen und dein Gehalt erhöhen. Ich bin ja wegen des Grundgesetzes, des Dienst- und Treueverhältnisses und der Fürsorgepflicht zur amtsangemessenen Alimentation verpflichtet."

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4898 am: 13.09.2023 18:32 »
Es geht anscheinend um Einstiegsgehälter bei Lehrern. Das hat nix mit der Verfassungsmäßigkeit zu tun. Da glauben sie einfach, sie kommen da raus.

Ich  habe mir noch einmal die Ausgangssituation überlegt. Anscheinend geht das wirklich nicht ohne das Gericht: Wenn Nancy zum Christian geht und sagt "wir brauchen 30Mrd für die Gehälter", wird er sagen "das macht die Lisa nie mit, da muss ich die Kindergrundsicherung verzehnfachen". Das ist alles albern beschrieben von mir, aber da wird ein wahrer Kern dahinter sein. Keiner von denen kommt damit durch, ohne das woanders sofort Gräben aufbrechen. Und wir haben ja gesehen, wie Lisa da ein Steuergesetz kurzzeitig an die Wand fährt. Die einzige Chance besteht darin, dass ein anderes Organ sagt "Schluss jetzt".

Daraus folgt für mich: kein schlechtes Gewissen beim Widerspruch, freundlich aber direkt, und im Zweifel Geld in die Hand nehmen und klagen. Und dranbleiben. Auch wenn andere sonderbar schauen oder sagen "hast ja eh genug" usw usf. Anders kriegt man das System nicht mehr gerade gebogen. Und wenn die Verfassungswidrigkeit gegeben ist, dann muss die ganze Regierung sehen, wie sie das gerade biegt. Wenn da nichts in der Schublade liegt, ist das nicht unser Problem, wozu gibt es die Stäbe dort. Dann muss das eben Hauruck gezogen werden. Über mehr müssen wir eigentlich nicht reden.

Nein, da braucht wirklich keiner ein schlechtes Gewissen haben. Das BVerfG sagt klar, es ist die Pflicht des Beamten im Rahmen des gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnisses eine zu niedrige Besoldung oder Versorgung beim Dienstherrn geltend zu machen, ihn praktisch darauf hinzuweisen: "He, lieber Dienstherr, meine Besoldung ist zu niedrig." "Ach, das habe ich gar nicht gewusst, lieber Beamter. Danke, dass du deiner Pflicht nachgekommen bist und mich darauf hingewiesen hast. Kann ja mal vorkommen. Nächsten Monat werde ich dir alles nachzahlen und dein Gehalt erhöhen. Ich bin ja wegen des Grundgesetzes, des Dienst- und Treueverhältnisses und der Fürsorgepflicht zur amtsangemessenen Alimentation verpflichtet."


So sollte es sein, ist es aber in dieser Bananenrepublik nicht.
Bevor die Besoldung verfassungsgemäß gestaltet wird, wird eher die Verfassung geändert.
Da würde die Zustimmung der Entscheider sicher sein.

Und wenn in ein paar Jahren niemand mehr in den Staatsdienst will, sind die Entscheider von heute längst im Ruhestand und schauen sich das Schauspiel von der Seite an :)


Ich bin noch immer überzeugt, dass wir hier einer Sisyphusarbeit nachgehen, die niemals Erfolg haben wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass plötzlich Milliarden für die Beamten locker gemacht werden.
Eher friert die Hölle zu.

Paterlexx

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« Antwort #4899 am: 13.09.2023 19:30 »
Es geht anscheinend um Einstiegsgehälter bei Lehrern. Das hat nix mit der Verfassungsmäßigkeit zu tun. Da glauben sie einfach, sie kommen da raus.

Ich  habe mir noch einmal die Ausgangssituation überlegt. Anscheinend geht das wirklich nicht ohne das Gericht: Wenn Nancy zum Christian geht und sagt "wir brauchen 30Mrd für die Gehälter", wird er sagen "das macht die Lisa nie mit, da muss ich die Kindergrundsicherung verzehnfachen". Das ist alles albern beschrieben von mir, aber da wird ein wahrer Kern dahinter sein. Keiner von denen kommt damit durch, ohne das woanders sofort Gräben aufbrechen. Und wir haben ja gesehen, wie Lisa da ein Steuergesetz kurzzeitig an die Wand fährt. Die einzige Chance besteht darin, dass ein anderes Organ sagt "Schluss jetzt".

Daraus folgt für mich: kein schlechtes Gewissen beim Widerspruch, freundlich aber direkt, und im Zweifel Geld in die Hand nehmen und klagen. Und dranbleiben. Auch wenn andere sonderbar schauen oder sagen "hast ja eh genug" usw usf. Anders kriegt man das System nicht mehr gerade gebogen. Und wenn die Verfassungswidrigkeit gegeben ist, dann muss die ganze Regierung sehen, wie sie das gerade biegt. Wenn da nichts in der Schublade liegt, ist das nicht unser Problem, wozu gibt es die Stäbe dort. Dann muss das eben Hauruck gezogen werden. Über mehr müssen wir eigentlich nicht reden.

Nein, da braucht wirklich keiner ein schlechtes Gewissen haben. Das BVerfG sagt klar, es ist die Pflicht des Beamten im Rahmen des gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnisses eine zu niedrige Besoldung oder Versorgung beim Dienstherrn geltend zu machen, ihn praktisch darauf hinzuweisen: "He, lieber Dienstherr, meine Besoldung ist zu niedrig." "Ach, das habe ich gar nicht gewusst, lieber Beamter. Danke, dass du deiner Pflicht nachgekommen bist und mich darauf hingewiesen hast. Kann ja mal vorkommen. Nächsten Monat werde ich dir alles nachzahlen und dein Gehalt erhöhen. Ich bin ja wegen des Grundgesetzes, des Dienst- und Treueverhältnisses und der Fürsorgepflicht zur amtsangemessenen Alimentation verpflichtet."


So sollte es sein, ist es aber in dieser Bananenrepublik nicht.
Bevor die Besoldung verfassungsgemäß gestaltet wird, wird eher die Verfassung geändert.
Da würde die Zustimmung der Entscheider sicher sein.

Und wenn in ein paar Jahren niemand mehr in den Staatsdienst will, sind die Entscheider von heute längst im Ruhestand und schauen sich das Schauspiel von der Seite an :)


Ich bin noch immer überzeugt, dass wir hier einer Sisyphusarbeit nachgehen, die niemals Erfolg haben wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass plötzlich Milliarden für die Beamten locker gemacht werden.
Eher friert die Hölle zu.

Die Entscheider sitzen dann eher im Ausland. Sie werden es hier nicht lange machen, wenn erstmal die Sozialkohle nicht mehr kommt.

Carisson

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4900 am: 14.09.2023 09:03 »
Ich bin noch immer überzeugt, dass wir hier einer Sisyphusarbeit nachgehen, die niemals Erfolg haben wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass plötzlich Milliarden für die Beamten locker gemacht werden.
Eher friert die Hölle zu.

Leider wird es so sein. Politisch und finanziell ist es weitaus einfacher bzw. gesellschaftlich anerkannter, den Art. 33 GG zu ändern...

Alimentationsprinzip? Ach Leute, das ist so 20. Jhd. Lasst doch die Gewerkschaften einen Tarifvertrag aushandeln und die Beamten daran orientieren / danach bezahlen ;)

oorschwerbleede

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« Antwort #4901 am: 14.09.2023 10:52 »
Ich bin noch immer überzeugt, dass wir hier einer Sisyphusarbeit nachgehen, die niemals Erfolg haben wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass plötzlich Milliarden für die Beamten locker gemacht werden.
Eher friert die Hölle zu.

Leider wird es so sein. Politisch und finanziell ist es weitaus einfacher bzw. gesellschaftlich anerkannter, den Art. 33 GG zu ändern...

Alimentationsprinzip? Ach Leute, das ist so 20. Jhd. Lasst doch die Gewerkschaften einen Tarifvertrag aushandeln und die Beamten daran orientieren / danach bezahlen ;)

Nur ist zumindest umstritten, ob eine so gravierende Änderung des Art. 33 GG (also Abschaffung des Berufsbeamtentums) überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist. Es gibt Meinungen, die besagen, dass der Art. 33 GG mittelbar der Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG unterliegt, in dem die Existenz des Berufsbeamtentums mitsamt der grundsätzlichen Ausgestaltung (und damit auch dem Alimentationsprinzip) als existenzieller Teil der Exekutive zu verstehen ist, die in ihrer Existenz nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützt ist. Hier wäre im Fall einer solchen Entscheidung der Politik durch das BVerfG zu klären, ob die GG-Änderung verfassungskonform wäre. Hier steht dann die Frage im Raum, wie der Staat die Exekutive garantieren will, wenn es bspw. zu flächendeckenden Streiks im öD (auch Polizei, [Berufs-]Feuerwehr, Ordnungsbehörden, etc.) käme oder massiven Kündigungswellen (warum auch immer). Genau das wird ja durch das Berufsbeamtentum und die besondere Dienst- und Treuepflicht verhindert.

Nanum

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4902 am: 14.09.2023 15:37 »
Hallo,


genauso sieht es doch aus. Aktuell wird das besondere Verhältnis jedoch eher zum Sinnbild moderner Sklaverei. Da zwar de facto eine Entlassung möglich ist aber mit existenziellen Nachteilen verbunden wäre.


Die Beamten haben doch die einfache Möglichkeit sich zu organisieren und geschlossen ein Entlassungsgesuch zu stellen. Nach drei Monaten wäre dann der Staat zusammen gebrochen.


Dazu.gehlt aber 99% der Mut denn es käme gewiss niemals dazu.


Organisator

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4903 am: 14.09.2023 16:36 »
Hallo,


genauso sieht es doch aus. Aktuell wird das besondere Verhältnis jedoch eher zum Sinnbild moderner Sklaverei. Da zwar de facto eine Entlassung möglich ist aber mit existenziellen Nachteilen verbunden wäre.

Kruder Vergleich. Ein aus der Sklaverei Entlassender hätte doch wohl keine existenziellen Nachteile!

Opa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4904 am: 14.09.2023 20:30 »
Der Vergleich stellt gleichermaßen eine Verharmlosung der Sklaverei wie auch eine Diskreditierung und völlige Verkennung des Wesens des Berufsbeamtentums dar. Nur weil die Besoldungsgesetzgeber gegen die verfassungsrechtlich normierten Prinzipien verstoßen, müssen wir Beamte das noch lange nicht tun. Wer so argumentiert, hat die mit dem Beamtenstatus verbundenen Privilegien nicht verdient.