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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Pepper2012:
Gibt es denn Hinweise darauf, wann anhängige Verfahren zur A-Besoldung durch das BVerfG entschieden werden?

Edit: Gerade gesehen, dass heute ein weiteres Urteil veröffentlicht wurde.
"Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von kinderreichen Richtern und Staatsanwälten teilweise verfassungswidrig"

Was ist jetzt noch anhängig?

was_guckst_du:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 29.07.2020 09:29 ---Bewegung wird wohl erst mit dem nächsten Beschluss des BVerfG zur A-Besoldung in die Sache kommen - und dann erst dürfte auch die Tragweite des aktuellen Beschlusses allgemein deutlich werden, denke ich.

--- End quote ---
...und das kann , wenn überhaupt, wiederum dauern...und dann dauert es , bis die Politik gedenkt irgendetwas umzusetzen...ich bin weiterhin der Auffassung, dass nicht voreilig mit Pseudoglaskugelwissen  irgendwelche Begehrlichkeiten geweckt werden...

..die ersten geneigten Leser sind in freudiger Erwartung bestimmt schon in Autohäuser gelaufen, um sich schnell den Wagen anzuschauen, den sie in 2021 von ihren neuen Wahnsinnsgehalt kaufen werden 8)  ;D

SwenTanortsch:
Die Umsetzung von BVerfG-Beschlüssen hat noch nie lange gedauert - nicht zuletzt, weil das BVerfG grundsätzlich in entsprechenden Fällen - wie auch jetzt - klare Daten setzt, bis zu denen ein verfassungskonformer Zustand herzustellen ist. Wenn Du Dich ein wenig ins Thema einlesen würdest, lieber was_guckst_du, würdest Du zugleich feststellen, dass es hier nicht um Glaskugeln geht; die juristische Literatur zum Thema ist recht umfangreich. Wenn es Dich interessiert, gebe ich Dir gerne ein paar Literaturempfehlungen.

Richtig ist, dass die Landesregierungen mit Blick auf die A-Besoldung noch nicht tätig werden müssen, da zwar in den Eckpunkten für die R-Besoldung die letztlich identischen Regelungen wie für die A-Besoldung gelten, das BVerfG nun aber de jure noch keine Entscheidung zur A-Besoldung vorgelegt hat.

Allerdings sind derzeit einige Vorlagebeschlüsse zur A-Besoldung beim Bundesverfassungsgericht anhängig, die sich mit verschiedenen Fragen der Amtangemessenheit beschäftigen, nämlich u.a. der Vorlagenbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.10.18 zur niedersächsischen Besoldung, ebenfalls der Vorlagenbeschluss des VG Osnabrück vom 15.12.17, der Vorlagebeschluss des VG Bremen vom 17.03.2016, der Vorlagebeschluss des VG Halle vom 11.07.2017, der Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen VG vom 20.09.2018, der Vorlagebeschluss des OVG Saarlouis vom 17.05.2018. Da ich mich seit Herbst letzten Jahres nicht mehr mit der Thematik beschäftigt habe, dürfte es nicht unwahrscheinlich sein, dass 2019 und 2020 noch weitere Vorlagenbeschlüsse anderer Bundesländer hinzugekommen sein werden.

Mit recht hoher Wahrscheinlichkeit wird sich das BVerfG als nächstes mit dem genannten Vorlagenbeschluss des BVerwG beschäftigen, das in den Kernpunkten die identischen Annahmen voraussetzte wie in dem jetzt vom BVerfG behandelten Vorlagenbeschluss (der aktuelle Beschluss des BVerfG geht auf den Vorlagebeschluss des BVerwG vom 22.09.2017 zurück, der wiederum von identischen Annahmen ausgegangen ist wie der jetzt entschiedene). Das Ergebnis wird dort also in den relevanten Eckregelungen - das ist verfassungsrechtlich nicht anders möglich - identisch ausfallen. Auch deshalb benötigt man keine Glaskugeln, sondern muss sich nur mit den bisherigen Verfahrensverläufen und der entsprechenden juristischen Literatur beschäftigen, um die Thematik zu durchdringen.

Zwar sind mit dem aktuellen Beschluss nun praktisch ausnahmslos sämtliche auch mit Blick auf die A-Besoldung zuvor noch offenen Fragen eindeutig geklärt (offen sind Detailfragen, in denen das BVerfG dem Gesetzgeber weiterhin Handlungsspielräume einräumt, die aller Wahrscheinlichkeit allerdings eingeengt werden dürften, wenn die Gesetzgeber weiterhin mit Blick auf die A-Besoldung untätig bleiben), es ist allerdings nicht unwahrscheinlich, dass die Landesregierungen genauso wie die Bundesregierung erst dann tätig werden, wenn ein entsprechender Beschluss zur A-Besoldung vorliegt.

Genau deshalb müssten jetzt auch die Gewerkschaften und Verbände aktiv werden. Denn für den Bund und die Länder ist es weiterhin günstiger, nicht aktiv zu werden, da die Widerspruchszahlen weiterhin gering sind. Würden alle deutschen Beamte Widerspruch einlegen, würde die Politik umgehend handeln. Denn die Nachzahlungsregelung würde für sie deutlich teurer als eine sofortige verfassungskonforme Umsetzung, wenn ein hoher Prozentsatz der deutschen Beamten für dieses Jahr Widerspruch einlegen würde (solange keine nach Orten oder Mietenstufen differenzierte Besoldung eingeführt wird, geht das BVerfG genauso wie zuvor das BVerwG mit Blick auf Unterkunfts- und Heizkosten von Höchstwerten aus, was die Nachzahlungsbeträge für all die Kolleginnen und Kollegen höher ausfallen lässt, die Widerspruch einlegen, als wenn nun umgehend eine verfassungskonforme Gesetzgebung vollzogen werden würde, die jeweils für alle gelten würde). Da das aber nicht geschehen wird, also nun weiterhin keine Widerspruchswelle einsetzen wird, werden die Bundes- und Landesregierung nun weiterhin einen Teufel tun, irgendetwas an den aktuellen Besoldungsgesetzen zu ändern, obgleich auch sie seit gestern wissen, dass der Käs' gegessen ist...

Pepper2012:
Schön geschrieben, danke!  ;)

Leider ist es ja oft so, dass die Gewerkschaften erst sechs Monate vor den PR-Wahlen aus einem dreieinhalbjährigen Dornröschenschlaf erwachen. Wenn man mal von der "Leistung" absieht, in Tarifverhandlungen einen Inflationsausgleich auszuhandeln.

was_guckst_du:
...ich machs  mal kürzer.: ...wir werden sehen...

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