Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2653106 times)

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5010 am: 06.10.2023 13:02 »
Sehr schön auch in der Schlussfolgerung des Artikels die Aussage
Zitat
Auch die Unterstellung, Beamtinnen und Beamte würden ihren finanziellen Bedarf aus einer Vollzeittätigkeit erhalten (müssen), trifft kaum mehr auf die Realität zu.
Dass die Autoren das unterstellen, sehe ich. Wer unterstellt das bitte noch? Natürlich der Besoldungsgesetzgeber, aber das BVerfG sicher nicht.

Insofern ist der Artikel für den Papierkorb. Als Leitbild für die Entscheidungen des BVerfG kann er sicher nicht dienen.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5011 am: 06.10.2023 14:20 »
Solange nicht die Beamten bei ihrer (vermeintlichen) Fehlalimentation mit tatsächlich substantiiert dargelegten schwerwiegend lebensbedrohlichen Gesundheitsgefahren verknüpfen, wird die gerichtliche Sachaufklärung erst frühestens nach Beschluss zu einer Verfassungsbeschwerde nicht ernsthaft aufgenommen.

Na die Pensionäre und genug "schwer erkrankte" die Zeitnah ableben wird es geben. Die müssten man nur unterstützen. Gründe zur Beschleunigung gibt es immer.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5012 am: 06.10.2023 16:32 »
Na die Pensionäre und genug "schwer erkrankte" die Zeitnah ableben wird es geben.  ...

Ja die verfasssungsferne deutsche Gerichtsbarkeit entscheidet sich zur Altersbevorzugung und "Jugend"diskrimierung.

z.B. nach § 198 GVG ist ein Entschädigungsverfahren nur vor dem Hintergrund des fortschreitenden Lebensalters der Klägerin fortzusetzen. https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=MWRE220007354

Also einfache Faustregel die Geburtsjahrgänge 1963 und älter dürfen nun sich ein klein wenig Hoffnung machen, wenn sie jetzt zu klagen beginnen, ihnen im Jahr 2036 bei dreizehnjähriger Klagedauer ein dreijähriger Anspruch von 100 € im Monat gewährt wird, und bloß nicht gieriger sein und für einen längeren Anteil der bisherigen Verfahrensdauer einzuklagen, das wird auf Kosten des Klägers abgewiesen.

"Das Verwaltungs­gericht hat inzwischen für den Herbst 2023 einen Verhand­lungs­termin angekündigt." https://www.test.de/Mutmacherin-Warten-auf-gerechten-Lohn-5987036-0/ :-[ Stimmt diese Aussage noch, oder hat sich das für das Gericht durch Liegenlassen wünschenswerterweise erledigt?

Wir stehen mit unbequemen Besoldungsklagen halt bei allen anderen Verfahrensbeteiligten nicht hoch im Kurs. Sich als taktische Höflichkeit in ruhende Verfahren abdrängen zu lassen, ahnte man noch nicht das dies in die Unterkategorie Friedhofsverfahren fallen würde.

Bei dem unter dem unter dem Aktenzeichen 11 A 44/09 begonnene Verfahren teilte das Verwaltungsgericht mit, dass es auf die "angekündigte" (Lieblinswort S.T.)  Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts "warte" ... sprich warten auf dem St.Nimmerleinstag, denn das ist wie an der Bushaltestelle warten, dass der Zug kommt.




A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5013 am: 06.10.2023 17:13 »
Im obigen Klageverfahren war es möglich einen Klageantrag umzustellen, damit das sinngemäße Begehren aufrecht erhalten bleibt. Es geht um den Wegfall der Sonderzahlung, der an sich nicht Unrechtes sein wird und daher auch nicht mehr verlangt werden kann. Aber dort wurde das nach acht Jahren umgemünzt zu einem zu niedrig bemessenem Jahresnettoeinkommen.

Ist dies bei ruhenden Widersprüchen bis zur Befassung auch möglich?

Wenn also jemand wie die Klagende den gleichen Widerspruch formuliert hat und mit der Besoldungsstelle das Ergebnis des Verfahrens abwartet, kann die Besoldungsstelle diesen originären Widerspruch ablehnen, weil er nicht mehr zum Inhalt des Klageverfahrens passt? Muss dann nicht auch der Widerspruchsinhalt passend umgestellt sein?

Ich gehe davon aus, das Besoldungsstellen akribisch die Orthografie, Grammatik und Inhalt eines Widerspruchsschreibens prüft, um bei einem Hauch von absichtlichen Missverständnis den Widerspruch abweisen zu können.

Schön wäre es, wenn man den ruhenden Erstwiderspruch insoweit nachträglich umformulieren könnte, das es über alle Zeiten und Veränderungen hinweg die grundsätzliche Fehlalimentation des Widerspruchsjahres und ALLER Folgejahre rügt.

Wenn die Widerspruchsbehörde es versäumt einen Widerspruch zu bescheiden, muss es sich auch Gefallen lassen, dass beim Inhalt des offenen Widerspruchs nachgelegt oder verbessert werden kann, oder?

Leider habe ich davon nichts bei den jährlichen (Gewerkschafts-)Aufrufen zur Einlegung eines Widerspruchs nach ihren Mustern gehört. Das wäre ja ein Fauxpas Eingeständnis (offenbart aber erst durch die darauffolgenden BVerfG-Entscheidungen) , wenn man nahe legt, den unzureichenden Widerspruch aus der Vergangenheit mit der aktuellen Formulierung nach zu qualifizieren. Aber lieber heilen, als unzureichend liegen lassen.



A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5014 am: 06.10.2023 17:58 »
[SH] Die Widerspruchssaison 2023 wird eröffnet:

"Nach fruchtlosen Gesprächen mit der Finanzministerin haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften GEW, GdP und ver.di einen Aufruf an Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in Schleswig-Holstein gestartet: Sie sollen Anträge auf amtsangemessene Alimentation stellen“, so erklärt die Gewerkschaft."

https://www.news4teachers.de/2023/10/tarifstreit-was-haben-lehrkraefte-von-den-finanzministern-zu-erwarten-krach-in-kiel-um-die-beamtenbesoldung-laesst-nichts-gutes-erahnen/

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5015 am: 07.10.2023 10:09 »
[SH] Die Widerspruchssaison 2023 wird eröffnet:

"Nach fruchtlosen Gesprächen mit der Finanzministerin haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften GEW, GdP und ver.di einen Aufruf an Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in Schleswig-Holstein gestartet: Sie sollen Anträge auf amtsangemessene Alimentation stellen“, so erklärt die Gewerkschaft."

https://www.news4teachers.de/2023/10/tarifstreit-was-haben-lehrkraefte-von-den-finanzministern-zu-erwarten-krach-in-kiel-um-die-beamtenbesoldung-laesst-nichts-gutes-erahnen/

"Zugleich erklärte sie, Anträge zu deren Überprüfung im Jahr 2024 nicht mehr zuzulassen." Die (im FM) wollen also ernsthaft Widersprüche gegen die Besoldung nicht mehr zulassen? Haben die Lack gesoffen?

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5016 am: 07.10.2023 10:14 »
[SH] Die Widerspruchssaison 2023 wird eröffnet:

"Nach fruchtlosen Gesprächen mit der Finanzministerin haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften GEW, GdP und ver.di einen Aufruf an Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in Schleswig-Holstein gestartet: Sie sollen Anträge auf amtsangemessene Alimentation stellen“, so erklärt die Gewerkschaft."

https://www.news4teachers.de/2023/10/tarifstreit-was-haben-lehrkraefte-von-den-finanzministern-zu-erwarten-krach-in-kiel-um-die-beamtenbesoldung-laesst-nichts-gutes-erahnen/

Es wird also wie jedes Mal laufen und die Beamten und Beamtinnen dürfen wieder in den sauren Apfel beißen.
Vom BVerfG ist ja auch keine Hilfe zu erwarten. Ein zahnloser Tiger, egal wie häufig man hier im
Forum doch betont, dass es ja vmtl. die „Stellschrauben“ anziehen wird etc.
Glaubt wirklich ernsthaft irgendjemand, dass dann auch was passieren wird? Besonders in SH?

Langsam aber sicher wird bei mir der Gedanke gefüttert, dem Beamtentum und dann evtl sogar dem Land Lebewohl zu sagen. Spätestens wenn das Ergebnis der Tarifverhandlungen wieder unterirdisch sein wird (wovon auszugehen ist), wird der Gedanke wohl sehr konkret.
Ich bin gerne für das Land aktiv, aber wenn man ständig nur verarscht wird und keinerlei Wertschätzung erfährt, reicht es irgendwann auch.

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5017 am: 07.10.2023 10:15 »
[SH] Die Widerspruchssaison 2023 wird eröffnet:

"Nach fruchtlosen Gesprächen mit der Finanzministerin haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften GEW, GdP und ver.di einen Aufruf an Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in Schleswig-Holstein gestartet: Sie sollen Anträge auf amtsangemessene Alimentation stellen“, so erklärt die Gewerkschaft."

https://www.news4teachers.de/2023/10/tarifstreit-was-haben-lehrkraefte-von-den-finanzministern-zu-erwarten-krach-in-kiel-um-die-beamtenbesoldung-laesst-nichts-gutes-erahnen/

"Zugleich erklärte sie, Anträge zu deren Überprüfung im Jahr 2024 nicht mehr zuzulassen." Die (im FM) wollen also ernsthaft Widersprüche gegen die Besoldung nicht mehr zulassen? Haben die Lack gesoffen?

Ich glaube, da bezieht es sich auf Anträge, die 2024 für die Besoldung in 2023 gestellt werden.

Marco Lorenz

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5018 am: 07.10.2023 22:43 »
Langsam aber sicher wird bei mir der Gedanke gefüttert, dem Beamtentum und dann evtl sogar dem Land Lebewohl zu sagen. Spätestens wenn das Ergebnis der Tarifverhandlungen wieder unterirdisch sein wird (wovon auszugehen ist), wird der Gedanke wohl sehr konkret.
Ich bin gerne für das Land aktiv, aber wenn man ständig nur verarscht wird und keinerlei Wertschätzung erfährt, reicht es irgendwann auch.

Du sprichst mir aus der Seele.

Pukki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5019 am: 09.10.2023 08:04 »
[SH] Die Widerspruchssaison 2023 wird eröffnet:

"Nach fruchtlosen Gesprächen mit der Finanzministerin haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften GEW, GdP und ver.di einen Aufruf an Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in Schleswig-Holstein gestartet: Sie sollen Anträge auf amtsangemessene Alimentation stellen“, so erklärt die Gewerkschaft."

https://www.news4teachers.de/2023/10/tarifstreit-was-haben-lehrkraefte-von-den-finanzministern-zu-erwarten-krach-in-kiel-um-die-beamtenbesoldung-laesst-nichts-gutes-erahnen/

"Zugleich erklärte sie, Anträge zu deren Überprüfung im Jahr 2024 nicht mehr zuzulassen." Die (im FM) wollen also ernsthaft Widersprüche gegen die Besoldung nicht mehr zulassen? Haben die Lack gesoffen?

Ich glaube, da bezieht es sich auf Anträge, die 2024 für die Besoldung in 2023 gestellt werden.
So lese ich das ebenfalls aus dem Text heraus.

PolareuD

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5020 am: 09.10.2023 09:16 »
So einen Aufruf der Interessenverbände würde ich mir endlich mal für den Bund wünschen. Aber wie in den vergangenen Jahren passiert in dem Zusammenhang nichts seitens der Interessenverbände. Angesicht des Fehlbetrages von 40% zur Mindestalimentation in 2022 wäre es aus meiner Sicht längst Zeit sich auch für die Interessen der Bundesbediensteten einzusetzen. Kommt in die Gänge!

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/07/Referentenentwurf-des-BMI-zu-BBVAngG-Stand-v.-16.01.2023-1.pdf

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5021 am: 09.10.2023 10:27 »
Es mag wie eine Verzweiflungstat anmuten, aber ich persönlich werde den Sachverhalt in einer ausführlichen Mail an diverse Personen der Öffentlichkeit schildern und bitten ggfls. durch einen Beitrag etc. etwas Druck auszuüben, da wir mittlerweile gegenüber der Privatwirtschaft ein wirtschaftlicher Totalschaden sind. Ich weiß, die Chancen stehen auch hier schlecht, aber wenn man nichts tut bringt es genau so wenig. Heißt also diverse Personen wie Böhmermann, Till Reiners, TV Sendungen und Sender mit Mails zu bombardieren und darin sachlich, höflich und verzweifelt zu bitten den Status der Beamten und des Öffentlichen Dienstes in Deutschland einmal in einem Beitrag zu erörtern und damit für den gemeinen Deutschen Wutbürger mehr Verständnis zu kreeieren damit ein Politiker nicht aus lauter Angst und Schamesröte davonrennt wenn er laut aussprechen soll dass die Alimentation erheblich angepasst werden muss.

Wo anfangen, ich tu es hier. Man mag mich belächeln, mir egal, besser als gar nichts.

Vielleicht tut es mir ja der oder die ein oder andere gleich und schreibt Mails an Medienhäuser und große Persönlichkeiten mit Einfluss bzgl. ihrer Beiträge. Irgendwas muss man ja tun, das hier geht schnell und direkt. Anders wüsste ich nämlich nichts was man noch tun kann außer beten und dankbar sein für die baldigen 3% Erhöhung....

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5022 am: 09.10.2023 11:10 »
So einen Aufruf der Interessenverbände würde ich mir endlich mal für den Bund wünschen. Aber wie in den vergangenen Jahren passiert in dem Zusammenhang nichts seitens der Interessenverbände. Angesicht des Fehlbetrages von 40% zur Mindestalimentation in 2022 wäre es aus meiner Sicht längst Zeit sich auch für die Interessen der Bundesbediensteten einzusetzen. Kommt in die Gänge!

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/07/Referentenentwurf-des-BMI-zu-BBVAngG-Stand-v.-16.01.2023-1.pdf

Man kann Dr. Torsten Schwan nur für seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohle der Beamtenbesoldung und der verfassungsgemäßen Ordnung in Deutschland danken. Insbesondere bewundere ich seine sachliche und besonnene Vorgehensweise. Ich wäre bei dem Schriftwechsel mit Saathof und der Redaktion von Abgeordnetenwatch längst explodiert.
Das Vorgehen von unserer Regierung, von Saathof und der Redaktion von Abgeordnetenwatch zeigen doch nur die von Prof. Dr. Dr. Battis beschriebene Dreistigkeit des konzertierten Verfassungsbruchs auf. Wahrscheinlich fassen sie das alles als politisches Spiel auf, und denken nicht über die Konsequenzen ihres Tuns nach. Ich mache mir ebenfalls Sorgen um das BVerfG, eines der renommiertesten Verfassungsgerichte weltweit, und um Deutschland insgesamt. Was kann man sich von einer Regierung in anderen Situationen erwarten, die ein solches verfassungswidriges Vorgehen pflegt?

Powernapster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5023 am: 09.10.2023 11:30 »
So einen Aufruf der Interessenverbände würde ich mir endlich mal für den Bund wünschen. Aber wie in den vergangenen Jahren passiert in dem Zusammenhang nichts seitens der Interessenverbände. Angesicht des Fehlbetrages von 40% zur Mindestalimentation in 2022 wäre es aus meiner Sicht längst Zeit sich auch für die Interessen der Bundesbediensteten einzusetzen. Kommt in die Gänge!

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/07/Referentenentwurf-des-BMI-zu-BBVAngG-Stand-v.-16.01.2023-1.pdf

Man kann Dr. Torsten Schwan nur für seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohle der Beamtenbesoldung und der verfassungsgemäßen Ordnung in Deutschland danken. Insbesondere bewundere ich seine sachliche und besonnene Vorgehensweise. Ich wäre bei dem Schriftwechsel mit Saathof und der Redaktion von Abgeordnetenwatch längst explodiert.
Das Vorgehen von unserer Regierung, von Saathof und der Redaktion von Abgeordnetenwatch zeigen doch nur die von Prof. Dr. Dr. Battis beschriebene Dreistigkeit des konzertierten Verfassungsbruchs auf. Wahrscheinlich fassen sie das alles als politisches Spiel auf, und denken nicht über die Konsequenzen ihres Tuns nach. Ich mache mir ebenfalls Sorgen um das BVerfG, eines der renommiertesten Verfassungsgerichte weltweit, und um Deutschland insgesamt. Was kann man sich von einer Regierung in anderen Situationen erwarten, die ein solches verfassungswidriges Vorgehen pflegt?

Ganz Deiner Meinung.
Jetzt wissen wir auch, dass Batman (SwenTanortsch) Bruce Wayne (Dr. Torsten Schwan) ist.

DeGr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5024 am: 09.10.2023 11:56 »
Im obigen Klageverfahren war es möglich einen Klageantrag umzustellen, damit das sinngemäße Begehren aufrecht erhalten bleibt. Es geht um den Wegfall der Sonderzahlung, der an sich nicht Unrechtes sein wird und daher auch nicht mehr verlangt werden kann. Aber dort wurde das nach acht Jahren umgemünzt zu einem zu niedrig bemessenem Jahresnettoeinkommen.

Ist dies bei ruhenden Widersprüchen bis zur Befassung auch möglich?

Wenn also jemand wie die Klagende den gleichen Widerspruch formuliert hat und mit der Besoldungsstelle das Ergebnis des Verfahrens abwartet, kann die Besoldungsstelle diesen originären Widerspruch ablehnen, weil er nicht mehr zum Inhalt des Klageverfahrens passt? Muss dann nicht auch der Widerspruchsinhalt passend umgestellt sein?

Ich gehe davon aus, das Besoldungsstellen akribisch die Orthografie, Grammatik und Inhalt eines Widerspruchsschreibens prüft, um bei einem Hauch von absichtlichen Missverständnis den Widerspruch abweisen zu können.

Schön wäre es, wenn man den ruhenden Erstwiderspruch insoweit nachträglich umformulieren könnte, das es über alle Zeiten und Veränderungen hinweg die grundsätzliche Fehlalimentation des Widerspruchsjahres und ALLER Folgejahre rügt.

Wenn die Widerspruchsbehörde es versäumt einen Widerspruch zu bescheiden, muss es sich auch Gefallen lassen, dass beim Inhalt des offenen Widerspruchs nachgelegt oder verbessert werden kann, oder?

Leider habe ich davon nichts bei den jährlichen (Gewerkschafts-)Aufrufen zur Einlegung eines Widerspruchs nach ihren Mustern gehört. Das wäre ja ein Fauxpas Eingeständnis (offenbart aber erst durch die darauffolgenden BVerfG-Entscheidungen) , wenn man nahe legt, den unzureichenden Widerspruch aus der Vergangenheit mit der aktuellen Formulierung nach zu qualifizieren. Aber lieber heilen, als unzureichend liegen lassen.

Genau so bin ich vor einigen Jahren verfahren. Früher bezogen sich die Widersprüche nur auf die Streichung der Jahressonderzahlung. Ich habe dann nach einigen Jahren ein Schreiben hinterhergeschickt, dass ich meinen Widerspruch für die vorherigen Jahre auf die verfassungswidrig zu niedrig bemessene Alimentation insgesamt erweitern möchte. Als Rückmeldung habe ich bekommen, dass nicht feststeht, ob das rückwirkend möglich ist und zu gegebener Zeit darüber entschieden wird. Bin gespannt, wie das zu bewerten ist. Vielleicht hat hier ja jemand eine rechtlich fundierte Einschätzung dazu?! (S.T.?  ;) )