Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1565990 times)

Kalimochero

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5040 am: 12.10.2023 18:06 »
Ich verstehe die gesamte Widerspruchsthematik in Bezug auf die amtsangemessene Alimentierung nicht.
Wenn die Besoldung angepasst wird, bzw Nachzahlungen erfolgen, trifft das doch auf alle Beamten zu!?
Bin selbst in Niedersachsen, aber in NRW gab es im letzten jahr Nachzahlungen für alle...

Oder ist das hier vollkommenes Neuland bzgl Besoldung etc, dauert ja nun schon einige Jahre.

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5041 am: 12.10.2023 18:52 »
Nur für die Zukunft, nicht für vergangene Jahre. Und wenn das lange dauert, macht das einen Unterschied.

Der Obelix

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5042 am: 12.10.2023 18:53 »
In der Jahresvorschau des BVerfG 2022 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022_node.html;jsessionid=E86BC607FADDB344F28FB49216CEDAD9.1_cid344) ist Nummer 44 interessant:

44.   2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16    
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.

Wenn es in diesem Jahr ein BVerfG-Urteil zur A-Besoldung gibt, sollte uns das doch endlich ein Stück voran bringen. Was meint ihr?

Diese Verhandlungszeiträume sind einfach nur irre.

19.04.22 kamen wir hier in der Diskussion zur Feststellung dass da was beim VerfG liegt. Oktober 2023 liegt es dort noch und ich vermute hier eine massive Sprengkraft die bald ihren Weg in die Freiheit antreten wird....

smiteme

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5043 am: 13.10.2023 07:53 »
Oder doch nur ein klägliches "puff" weil die länder es aushöhlen und nach ihren Vorstellungen interpretieren/auslegen  ???

Wird doch schon praktiziert 🫣

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5044 am: 13.10.2023 09:41 »
In der Jahresvorschau des BVerfG 2022 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022_node.html;jsessionid=E86BC607FADDB344F28FB49216CEDAD9.1_cid344) ist Nummer 44 interessant:

44.   2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16    
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.

Wenn es in diesem Jahr ein BVerfG-Urteil zur A-Besoldung gibt, sollte uns das doch endlich ein Stück voran bringen. Was meint ihr?

Diese Verhandlungszeiträume sind einfach nur irre.

19.04.22 kamen wir hier in der Diskussion zur Feststellung dass da was beim VerfG liegt. Oktober 2023 liegt es dort noch und ich vermute hier eine massive Sprengkraft die bald ihren Weg in die Freiheit antreten wird....

Ich vermute eher eine unsinnige Streckung mit einem Urteil was erneut für Politik und Co. als nicht direkt bindend angesehen wird um weiterhin hinauszuzögern was längst hätte passieren müssen...

Irgendwie kann man sich doch kaum noch Hoffnung machen. Maximal gibt es dann eine Umkehr wenn bald keiner mehr für den ÖD arbeiten will (bzw. ist dies eigentlich schon so) und auch die festen Mitarbeiter adieu sagen. Erst dann wird man wohl irgendwann auf den Trichter kommen dass was passieren muss.

Die Kuh wird gemolken bis sie keine Milch mehr gibt um sie dann zu einem saftigen Hamburger zu verarbeiten....

Schnarchnase81

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5045 am: 13.10.2023 10:24 »
Ich verstehe die gesamte Widerspruchsthematik in Bezug auf die amtsangemessene Alimentierung nicht.
Wenn die Besoldung angepasst wird, bzw Nachzahlungen erfolgen, trifft das doch auf alle Beamten zu!?
Bin selbst in Niedersachsen, aber in NRW gab es im letzten jahr Nachzahlungen für alle...

Oder ist das hier vollkommenes Neuland bzgl Besoldung etc, dauert ja nun schon einige Jahre.

Jedes Bundesland kocht besoldungstechnisch sein eigenes Süppchen, was grundsätzlich auch geht. Allerdings liegt es zur Zeit nahe, dass alle getroffenen Regelungen verfassungswidrig sind und nur den Versuch darstellen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 auszuhöhlen, um um eine massive Anhebung der Grundbesoldung herumzukommen. Bis das abschließend geklärt ist, können leider noch viele weitere Jahre vergehen…

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5046 am: 14.10.2023 14:24 »
1000 Beamte klagen wegen ihrer Besoldung gegen das Land Thüringen | Politik | Thüringische Landeszeitung

https://www.tlz.de/politik/1000-beamte-klagen-gegen-das-land-thueringen-id239792237.html

ohne paywall:
https://archive.ph/BIwTM

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5047 am: 14.10.2023 15:04 »
Der Beitrag zeigt die wiederkehrende Tendenz, den Interessen der jeweiligen Landesregierung zu folgen, so in der einleitenden und mit Besoldungshöhen unterlegten Einleitung und in der Verkürzung, nur den DGB als Interessenverband zu Wort kommen zu lassen, nicht aber insbesondere den tbb, der sich umfassend mit der Materie beschäftigt hat, wie u.a. seiner Homepage zu entnehmen ist: https://www.thueringer-beamtenbund.de/ Auf der Seite des DGB findet man hingegen auch in der Suchfunktion offensichtlich keine differenzierte Betrachtung. Nicht umsonst findet sich im letzten Gesetzgebungsverfahren eine differenzierte Stellungnahme des tbb im Beteiligungsverfahren (vgl. die S. 118 ff. der TH-Drs. 7/7122 v. 18.01.2023 unter https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/90474/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_im_jahr_2023_sowie_zur_aenderung_besoldungs_und_versorgungsrechtlicher_v.pdf), ohne dass dort eine entsprechende Dokumentation des DGB zu finden wäre.

Liest man die TH-Drs. 7/8659 v. 04.09.2023 (https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/94111/klagen_von_thueringer_beamtinnen_und_beamten_wegen_nicht_verfassungskonformer_besoldung.pdf), findet man eine deutlich differenzierter Darlegung als in der TLZ.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5048 am: 14.10.2023 15:09 »
Der DBB und alle anderen Verbände haben kein Interesse an einer massiven Klagewelle. Ich geh davon aus, dass bei einer 20-30% Beteilung der Rechtschutzrahmen die Gewerkschaften in die Insolvenzen schickt. Also nur die Vorkasse für die möglichen Verfahren.



Aloha

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5049 am: 14.10.2023 15:15 »
Das könnte nach hinten losgehen. Der dbb-Musterwiderspruch für das Jahr 2022 trifft meiner Erinnerung nach keine Aussage zum Thema Wohnortkomponente. Es sollte aber m.E. jeder prüfen, ob er das Thema explizit aufnimmt.

Konkret geht es um die Frage, wieso es erst ab dem dritten Kind einen mietstufenabhängen Zuschlag gibt, obwohl auch Beamte ohne bzw. mit weniger als 2 Kindern von den höheren Wohnkosten in Hochpreisregionen (Mietstufen IV-VII) betroffen sind.

Da dieses Argument auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz basiert, werte ich es als zusätzlichen Widerspruchsgrund, der die bisherigen Argumente rechtlich erweitert.

Wobei allerdings die Erfahrung der Urteile der letzten Jahre zeigt, dass spezifische Argumentationen kontraproduktiv sein können und man mit "Alimentation verletzt" oft strategisch besser gefahren ist. In der Tat, eine individuelle Entscheidung, wie man vorgeht. 

Opa

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« Antwort #5050 am: 15.10.2023 08:50 »
Der DBB und alle anderen Verbände haben kein Interesse an einer massiven Klagewelle. Ich geh davon aus, dass bei einer 20-30% Beteilung der Rechtschutzrahmen die Gewerkschaften in die Insolvenzen schickt. Also nur die Vorkasse für die möglichen Verfahren.
Der dbb gewährt Rechtsschutz nach Prüfung der Erfolgsaussichten. Bei Erfolg bleiben die Kosten sehr überschaubar.
Die Zurückhaltung des dbb, wie auch anderer Gewerkschaftsbünde, in dieser Sache werte ich als Indiz dafür, dass die Erfolgsaussichten angezweifelt werden.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5051 am: 15.10.2023 10:13 »
Der DBB und alle anderen Verbände haben kein Interesse an einer massiven Klagewelle. Ich geh davon aus, dass bei einer 20-30% Beteilung der Rechtschutzrahmen die Gewerkschaften in die Insolvenzen schickt. Also nur die Vorkasse für die möglichen Verfahren.
Der dbb gewährt Rechtsschutz nach Prüfung der Erfolgsaussichten. Bei Erfolg bleiben die Kosten sehr überschaubar.
Die Zurückhaltung des dbb, wie auch anderer Gewerkschaftsbünde, in dieser Sache werte ich als Indiz dafür, dass die Erfolgsaussichten angezweifelt werden.
Und alle Experten sagen etwas anderes
Für Gewerkschaften agieren gegen die Interessen ihrer Mitglieder.
Der Beamtenbund bw fand es z.b. o.k., dass der höhere Dienst ausgeklammert wurde, obwohl es laut eigener Aussage nicht verfassungskonform ist, aber ansonsten zuviel Kisten würde.
Wer in diesen Verbänden bleibt, dem ist nicht zu helfen

blauesviereck

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« Antwort #5052 am: 15.10.2023 13:53 »
Pressebericht zu den Klagen in Thüringen: https://www.welt.de/regionales/thueringen/article248005770/Nach-Gerichtsurteil-Hunderte-Beamte-klagen-wegen-Besoldung.html

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Sonnigen Sonntag allerseits

smiteme

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« Antwort #5053 am: 16.10.2023 09:14 »
Ist ja recht bescheiden der Artikel 🤣

Malkav

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« Antwort #5054 am: 16.10.2023 11:43 »
"Neues" aus SH gem. Kleiner Anfrage vom 05.10.2023 (LT-Drs. 20/1426):

Für das Jahr 2022 haben immerhin rund 6.300 Landesbeamt:innen den A**** hochbekommen und Ihrer Besoldung widersprochen.

Zusätzlich widersprachen 402 Versorgungsempfänger:innen.

Nach anhängigen Klagen wurde leider nicht gefragt, jedoch dürften da wohl einige bei sein, welche das Modell Herdprämie nicht auf sich beruhen lassen wollen.