An die Profis:
Nacht diese Ergänzung in einem Widerspruch Sinn?
"Unter Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz bitte ich, die Verfassungsmäßigkeit der mir gewährten Besoldung umfassend unter allen denkbaren Gesichtspunkten zu prüfen. Meine nachfolgenden Ausführungen sind nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung."
In lumineszierender Konjunktion mit dem außertariflichen Aspekt dieser diskursiven Konstellation, ist es unabdingbar, die Verwendung des Terminus "Amtsermittlungsgrundsatz" im Kontext eines Widerspruchsschreibens sorgfältig zu evaluieren. Der Amtsermittlungsgrundsatz, als kardinale Maxime des deutschen Verwaltungsrechts, gebietet die ex mero motu, d.h. von Amts wegen, initiierte umfassende Aufklärung des relevanten Sachverhalts, unbeschadet der Einwirkungen der Beteiligten auf das Verfahren.
In Gleichklang mit dieser Prämisse ist jedoch zu differenzieren, dass der Amtsermittlungsgrundsatz vorwiegend für die Faktenerhebung in Verwaltungsverfahren relevant ist und nicht primär für die verfassungsrechtliche Evaluierung von Rechtsvorschriften. Letztere ist hauptsächlich dem Prüfungsspektrum der Verfassungsorgane sowie der Jurisdiktion unterworfen.
Mit einer dezidierten Schwerpunktsetzung auf konzise, präzise und juristisch perspikace Formulierung im Zuge des Widerspruchsprozesses ist es opportunitiv, die Komplexe adäquat zu kondensieren und gezielt auf die Themenaspekte zu fokussieren, die die subjektiven Rechtspositionen des Widersprechenden betreffen. Auf diese Weise gewährleistet man eine dezidierte und konformal zum rechtlichen Rahmenwerk geartete Behandlung der Angelegenheit.