Genau deshalb musst Du ja Widerspruch einlegen, tomshv. Denn das Land hat im aktuellen Gesetzentwurf anerkannt, dass die derzeit gewährte Besoldung und Alimentation verfassungswidrig zu gering ist, auch wenn es das gewunden formuliert an keiner Stelle des Gesetzentwurfs explizit eingesteht. Die verfassungswidrige Rechtslage zweigt sich aber in dem Maß der bemessenen Unteralimentation: Nicht umsonst soll verheirateten Beamten mit zwei Kindern in den unteren Besoldungsgruppen monatlich mehr als 1.000,- € mehr gezahlt werden, sofern der Partner in der Logik der geplanten Regelung nicht hinreichend zum Familieneinkommen beiträgt. In der Höhe dieses "Besoldungsergänzungszuschusses" zeigt sich das Maß der Unteralimentation - und zugleich ist auch hier im Gesetzgebungsverfahren die Bemessungsmethodik fragwürdig angewandt worden, sodass das Maß der Unteralimentation, also die Differenz zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation, in der Realität um einiges höher liegen wird.
Zunächst einmal lässt sich also festhalten, dass Hamburg derzeit nicht amtsangemessen alimentiert. Das will der Dienstherr nun durch das Besoldungsstrukturgesetz ändern. Jedoch verfährt der Gesetzentwurf allein in der geplanten Einführung jenes Besoldungsergänzungszuschusses und des ihm zugrundliegenden Doppelverdienermodells nicht sachgerecht, sodass davon ausgegangen werden muss, dass die verfassungswidrige Besoldung und Alimentation von ihm nicht überwunden werden wird. Damit aber wird die Gesetzeslage verfassungswidrig bleiben.
Wer nun gegen seine ihm 2023 gewährte Alimentation keinen Widerspruch einlegt, wird seine Ansprüche für dieses Jahr aufgeben. Wer Widerspruch einlegt, darf damit rechnen, dass dieser Widerspruch zu Beginn des nächsten Jahres negativ beschieden wird, da das seit Oktober 2020 die Politik des Dienstherrn ist. Im Anschluss bleibt dann nur der Klageweg. Der dürfte jedoch in Hamburg recht erfolgversprechend sein, da das Verwaltungsgericht bereits Ende September 2020 die Gesetzeslage in Hamburg als verfassungswidrig betrachtet hat. Auf Basis der damaligen Begründung muss die derzeitige Rechtslage weiterhin verfassungswidrig sein. Und der Nachweis des verfassungswidrigen Gehalts des aktuellen Gesetzentwurfs wird für die im nächsten Jahr zu erwartenden Klageverfahren umfangreich aufbereitet werden, denke ich. Nicht umsonst befindet sich heute rund jeder sechste hamburgische Beamte (rund 8.000 von rund 48.000 Landesbeamten) in einem gerichtlichen Verfahren gegen seinen Dienstherrn.
Da Du einer der Klagenden bist, solltest Du also unter allen Umständen Widerspruch einlagen und nach dessen negativen Bescheidung vor Gericht beantragen, dass das Jahr 2023 Deinem gerichtlichen Verfahren hinzugefügt werden wird, da Du über das Recht des Maximums an Rechtschutz verfügst. Entsprechend wirst Du als Beamter ohne Kinder Deinen offensichtlich gegebenen Anspruch weiterhin aufrechterhalten. Ich gehe davon aus, dass Dir dieser Ratschlag im Verlauf der nächsten Zeit nicht zuletzt vom dbb gegeben werden wird, also dass (auch) er für dieses Jahr einen Mustertext für ein Widerspruchsschreiben öffentlich stellen wird.