Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1567292 times)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5145 am: 06.11.2023 23:14 »
Gern geschehen, Tom. Es dürfte recht wahrscheinlich sein, dass die Gewerkschaften und Verbände auch in Hamburg gen Ende des Jahres Musterwidersprüche online stellen werden, denke ich. Zugleich wäre es wie gesagt erstaunlich, sofern die noch nicht beschiedenen Widersprüche nicht spätestens nach der Verabschiedung des geplanten     Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetzes negativ beschieden werden würden. Denn mit ihm vertritt der Besoldungsgesetzgeber die Aufassung, dass seit dem 01.01.2022 eine amtsangemessene Alimentation gewährt werden würde. Das Gesetzgebungsverfahren ist dabei schon verhältnismäßig weit vorangeschritten:

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/vorgaenge/84676/1

Am Mittwoch wird der Haushaltsausschuss in der Bürgerschaftssitzung über den Stand der Beratung unterrichten, vgl. TOP 51 unter https://www.hamburgische-buergerschaft.de/contentblob/17478798/fddcf21cc558b5dd483f20345bb3dad0/data/76-to-dl.pdf

Es wäre erstaunlich, wenn die Gewerkschaften und Verbände nicht weiterhin im Hintergrund gegen den Gesetzentwurf arbeiten würden, denke ich.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5146 am: 06.11.2023 23:35 »
Gern geschehen, Tom. Es dürfte recht wahrscheinlich sein, dass die Gewerkschaften und Verbände auch in Hamburg gen Ende des Jahres Musterwidersprüche online stellen werden[...]

Es wäre erstaunlich, wenn die Gewerkschaften und Verbände nicht weiterhin im Hintergrund gegen den Gesetzentwurf arbeiten würden, denke ich.

Ad 1) Das ist sogar schon geschehen unter
https://www.dgbrechtsschutz.de/alimentation/ (PW-geschützt)
Die Formulierungen erscheinen mir perslönlich teilweise etwas unüberlegt, aber nunja.

Ad 2) Das ist etwas komisch in HH: Nach meiner Wahrnehmung unterstützt der DGB die Klagen vorbildlich, macht darüber hinaus aber eigentlich nicht viel für Beamte, auch weil die aktiveren Mitglieder dafür teilweise wenig Verständnis zeigen. Der DBB dagegen erscheint mir genau andersherum deutlich aktiver in politischen Gepsrächen, leistet aber bei Klagen keinen Rechtsschutz. Die besten politischen Kontakte hat der DBB zudem m.E. allerdings zur CDU, die in der Opposition sitzt.

Interessant ist übrigens der Hinweis des DBB auf die fehlende Konkurrenzfähigkeit der Tarifgehälter, insbesondere in einer Hochlohnstadt wie HH:
https://www.dbb-hamburg.de/aktuelles/news/zahl-der-vakanten-stellen-im-hamburgischen-oeffentlichen-dienst-steigt-weiter-an-mehr-als-4267-stellen-unbesetzt/

steve665

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5147 am: 07.11.2023 04:17 »
Das klingt nach wichtigen Entwicklungen in Hamburg. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich die Situation mit den Widersprüchen und dem Besoldungsstrukturgesetz weiterentwickelt. Vielen Dank für die Informationen!

jumping shell

tomhsv

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5148 am: 07.11.2023 14:32 »
Vermutlich wird in nächster Zeit auch vom VG die Frage beantwortet werden, ob bezüglich der Jahre 2013 - 2019 Vertrauensschutz bestand und die Ansprüche somit nicht verjährt sind.

Wenn man das dann aber rückwirkend nur über den FMZ regelt, ähnlich wie im Besoldungsstrukturgesetzt, wird davon nur ein kleiner Kreis von betroffenen sein.


Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5149 am: 07.11.2023 15:33 »
Vermutlich wird in nächster Zeit auch vom VG die Frage beantwortet werden, ob bezüglich der Jahre 2013 - 2019 Vertrauensschutz bestand und die Ansprüche somit nicht verjährt sind.

Wenn man das dann aber rückwirkend nur über den FMZ regelt, ähnlich wie im Besoldungsstrukturgesetzt, wird davon nur ein kleiner Kreis von betroffenen sein.

Ist das ein eigenes Verfahren zum Vertrauensschutz?


tomhsv

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5150 am: 07.11.2023 20:58 »
Vermutlich wird in nächster Zeit auch vom VG die Frage beantwortet werden, ob bezüglich der Jahre 2013 - 2019 Vertrauensschutz bestand und die Ansprüche somit nicht verjährt sind.

Wenn man das dann aber rückwirkend nur über den FMZ regelt, ähnlich wie im Besoldungsstrukturgesetzt, wird davon nur ein kleiner Kreis von betroffenen sein.

Ist das ein eigenes Verfahren zum Vertrauensschutz?

Nein das ist kein eigenes Verfahren, sonder Bestandteil der Musterklagen.

starmanu13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5151 am: 08.11.2023 07:24 »
Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5152 am: 08.11.2023 09:19 »
Wenn ich lese, dass ein Herr Bausback, ehemaliger Justizminister von der CSU, Richter am BVerfG werden soll, wird mir als Beamter Himmel Angst.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5153 am: 08.11.2023 09:49 »
Wenn ich lese, dass ein Herr Bausback, ehemaliger Justizminister von der CSU, Richter am BVerfG werden soll, wird mir als Beamter Himmel Angst.

Ein Roman Herzog war auch Kultus-, Innenminister, Präsident BVerfG, Bundespräsident etc.
Gefühlt werden es aber immer mehr politische Lakaien die am BVerfG landen, anstelle von Rechtsgelehrten aus der Praxis von Gerichten oder der universitären Lehre.

SwenTanortsch

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« Antwort #5154 am: 08.11.2023 10:31 »
... ganz so extrem ist es nicht, dafür sorgt schon das BVerfGG. § 2 Abs. 3 BVerfGG sieht vor, dass drei Richter jedes Senats aus der Zahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt werden. Damit sind jeweils drei von Acht Richterämter verpflichtend mit Bundesrichtern zu besetzen. Daneben werden die weiteren Richter in nicht geringer Zahl aus der fachwissenschaftlichen Hochschullehrerschaft ausgewählt, wiederkehrend werden ebenfalls Richter ernannt, die über ausgeprägte Verwaltungsverfahrung verfügen. Am Ende wird jeder Senat nicht selen mit einem ehemaligen Berufspolitiker besetzt. Der Erste Senat setzt sich mit seinem Präsidenten entsprechend aus einem ehemaligen Berufspolitiker sowie vier ehemaligen Bundesrichtern und drei ehemaligen Hochschullehrern zusammen, ebenso der Zweite Senat. Aus jenem wird nun der ehemalige Ministerpräsident des Saarlands ausscheiden. In der Folge scheint es geplant zu sein, den Zweiten Senat erneut mit einem ehemaligen Berufspolitiker zu besetzen. Eine solche Besetzung erfolgt in der Regel, um den Blick eines ehemaligen Berufspolitikers in die Senate mit einzubringen. Dabei kommt es regelmäßig zu einem recht schnell verinnerlichten Rollenwechsels auch bei den ehemaligen Berufspolitikern - nicht umsonst ist Peter Müller nun nicht darin aufgefallen, besonders politikerfreundliche oder gar parteipolitische Positionen im Zweiten Senat vertreten zu haben.

Unknown

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5155 am: 08.11.2023 11:19 »
Wenn ich lese, dass ein Herr Bausback, ehemaliger Justizminister von der CSU, Richter am BVerfG werden soll, wird mir als Beamter Himmel Angst.

https://www.youtube.com/watch?v=8u7xqvmxlXs

Ich kann dir nur das Video ans Herz legen vom ehemaligen Präsidenten des BverfG Andreas Voßkuhle. Er hat gute Einblicke in die Arbeit als Richter gegeben und viele interessante Details verraten. Auch wenn es mehr als vier Stunden lang ist, es lohnt sich wirklich.

Er bestätigt das was Swen geschrieben hat.
Dabei kommt es regelmäßig zu einem recht schnell verinnerlichten Rollenwechsels auch bei den ehemaligen Berufspolitikern - nicht umsonst ist Peter Müller nun nicht darin aufgefallen, besonders politikerfreundliche oder gar parteipolitische Positionen im Zweiten Senat vertreten zu haben.


gerzeb

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5156 am: 09.11.2023 14:29 »
Wer Bedarf an einem Musterwiderspruch 2023 für NRW hat kann sich gerne per PN melden, die Komba hat nunmehr ein Muster zur Verfügung gestellt.

derSchorsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5157 am: 09.11.2023 15:37 »
Wer Bedarf an einem Musterwiderspruch 2023 für NRW hat kann sich gerne per PN melden, die Komba hat nunmehr ein Muster zur Verfügung gestellt.

Ich habe Interesse, kann aber keine PNs verschicken. Warum, weiß ich nicht. Kannst du mir eine senden?

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gerzeb

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5159 am: 10.11.2023 08:18 »
Habe den Musterwiderspruch der Komba NRW hier hochgeladen:

https://gray-nelle-57.tiiny.site/

Viele Grüße