Die beiden Spalten zeigen das Besoldungsniveau (= die gesamte Besoldung), die einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern gewährt wird, dessen Ehe- oder Lebenspartner nicht zum Familieneinkommen beiträgt, sodass der Beamte einen Besoldungsergänzungszuschuss erhält. Dieser wird nach aufsteigender Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe abgesenkt, vgl. die nachfolgende Tabelle (HH-Drs. 22/12727, S. 19 unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/84676/hamburgisches_besoldungsstrukturgesetz.pdf).
Besoldungsgruppe A 4 bis A 6 A 7 A 8 A 9 A 10
Stufe 1 1.042,00 € 942,00 € 794,00 € 595,00 € 388,00 €
100,0 % 90,4 % 76,2 % 57,1 % 37,2 %
Stufe 2 965,00 € 854,00 € 689,00 € 486,00 € 240,00 €
92,6 % 82,0 % 66,1 % 46,6 % 23,0 %
Stufe 3 889,00 € 767,00 € 585,00 € 376,00 € 92,00 €
85,3 % 73,6 % 56,1 % 36,1 % 8,8 %
Stufe 4 819,00 € 679,00 € 480,00 € 264,00 €
78,6 % 65,2 % 46,1 % 25,3 %
Stufe 5 750,00 € 592,00 € 374,00 € 152,00 €
72,0 % 56,8 % 35,9 % 14,6 %
Stufe 6 680,00 € 504,00 € 277,00 € 43,00 €
65,3 % 48,4 % 26,6 % 4,1 %
Stufe 7 611,00 € 422,00 € 179,00 €
58,6 % 40,5 % 17,2 %
Stufe 8 583,00 € 363,00 € 91,00 €
56,0 % 34,8 % 8,7 %
Ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern, dessen Ehe- oder Lebenspartner nicht zum Familieneinkommen beiträgt, erhält in der ersten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 einen monatlichen Besoldungsergänzungszuschuss in Höhe von 1.042,- € (= 100 %), ein entsprechender Beamter in der dritten Erfahrungsstufe des Besoldungsgruppe A 10 92,- € (8,8 % von 1.042 €). Als Folge kommt es in den Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen A 6/1 (zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1) bis A 9/6 bzw. A 10/3 zur dargelegten weitgehenden "Einheitsbesoldung" in Höhe von rund 4.229,- € (mit Ausnahme der in der Laufbahngruppe 1 nach A 9 entsprechend besoldeten Beamten; hier liegt die "Einheitsbesoldung" bis zur sechsten Erfahrungsstufe bei rund 4.220,- €). Glücklich also in Hamburg ist, wer sich als entsprechender Beamter im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 befindet und dort nach A 6 besoldet wird, denn hier liegt die weitgehende "Einheitsbesoldung" bei 4.285,- €. Es ist von daher eventuell jedem entsprechenden Beamten zu empfehlen, der bislang noch in den Besoldungsgruppen zwischen A 7 und A 9/6 bzw. A 10/3 besoldet wird, einen Antrag auf Herabstufung in die Besoldungsgruppe A 6 (erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1; vorsichtig: nicht zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, hier findet sich das niedrigste Besoldungsniveau, niedriger als in A 4/1 oder A 5/1) zu stellen, damit er im Sinne des neuen hamburgischen Leistungsprinzips ein höheres Besoldungsniveau erzielt. Den in den Besoldungsgruppen A 4 und A 5 eingruppierten entsprechenden Kollegen ist wiederum zu empfehlen, einen Antrag zu stellen, mit zunehmender Erfahrung nicht in den Erfahrungsstufen aufzusteigen. Denn das hat empfindliche Besoldunfsverluste zur Folge. Denn hier zeigt sich das neue hamburgische Leistungsprinzip darin, dass mit zunehmender Erfahrung und also zunehmender Leistungsfähigkeit ein immer geringeres Besoldungsniveau gewährt wird. Das sieht entsprechend wie folgt aus:
A 4 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
4.241,92 € 4.215,47 € 4.209,93 € 4.200,56 € 4.185,48 € 4.148,90 € 4.103,24 € 4.078,91 €
A 5 4.266,45 € 4.253,88 € 4.242,07 € 4.235,95 € 4.231,82 € 4.226,18 € 4.182,44 € 4.166,31 €
Die Höhe der jeweiligen "Besoldungsergänzungszuschüsse" ist so bemessen worden, dass eben zwischen A 6/1 (zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1) und A 9/6 (Laufbahngruppe 2) bzw. A 10/3 die jeweilige "Einheitsbesoldung" der entsprechenden Beamten zustandekommt - die beschriebenen Ausnahmen in den Besoldungsgruppen A 4, A 5 und A 6 bzw. A 9 ließen sich mathematisch offensichtlich nicht anders bewerkstelligen. Und wer nun all das nicht versteht, sollte nicht an seinem Verstand zweifeln, sondern das auf die bislang einmaligen Rechenkünste der Hamburgischen Bürgerschaft zurückführen, die hier ein durchmathematisiertes Besoldungsgesetz verabschiedet hat, das mit einem begründenden Gesetzgebungsverfahren etwa so viel zu tun hat wie ein Düsenflieger mit einer Maus oder ein Zauber- mit einem Brühwürfel.