Ja, wenige Tausende Einzelfälle. Das war auch eine Begründung die mich zu starken Schmunzeln am Sonntag abend gebracht hat.
Noch dazu ist es interessant, wenn ein Gutachten einer einzigen Person soviel genauer und denklogischer sein kann, als die monatelange Arbeit einer Senatsverwaltung einer der größten deutschen Städte. Da fragt man sich, was dort im Rathaus für eine Qualität geliefert werden kann......
Scheinbar eine nicht allzugroße.
Ich hoffe ja auch, dass sich die Beteiligten an dem Hamburger "Gesetzeserguss" vor Schamesröte nicht mehr auf die Straße trauen.
Allein mit dem Eingeständnis noch während des Gesetzgebungsverfahrens, dass die zentrale Prämisse, sachlich falsch ist, dass es also nicht um "Einzelfälle" geht, ist das gesamte Gesetz bereits zum Scheitern vor den Gerichten verurteilt, denke ich. Die eingestandenen bis zu 1.650 Fälle finden sich übrigens hier (Anlage 2 S. 5 bzw. S. 33 von 40 des Dokuments):
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/85116/protokoll_der_oeffentlichen_sitzung_des_unterausschusses_personalwirtschaft_und_oeffentlicher_dienst.pdf Das Eingeständnis macht das Protokoll zu einem besonderen Dokument der Zeitgeschichte, da es die vormalige Behauptung von ausschließlichen "Einzelfällen", wie sie wiederkehrend im Gesetzentwurf ins Feld geführt worden ist (vgl. die S. 2, 13, 18 30, 43 der Gesetzesbegründung in: HH-Drs. 22/12727 unter:
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/84676/hamburgisches_besoldungsstrukturgesetz.pdf), als eine gezielt falsch in den Raum gestellte zeigt. Entsprechend lässt sich auch diese zusammenfassende Aussage nicht mehr vor Gericht halten, da man ja selbst im Gesetzgebungsverfahren eingestanden hat, dass es eben nicht um "eine geringfügige Anzahl einzelner Ausnahmefälle" oder "besondere Einzelfälle" geht; denn bis zu 1.650 Anspruchsberechtigte oder mehr als elf % der Bediensteten in den überhaupt anspruchsberechtigten Besoldungsgruppen sind eben keine "besonderen Einzelfälle" und stellen sich also nicht als "eine geringfügige Anzahl einzelner Ausnahmefälle" dar:
"Bei der Gewährung des Zuschusses
handelt es sich angesichts der bereits oben beschrie-
benen aktuellen Erwerbssituation in den Familien der
Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern
und der Besoldungshöhe nach dem HmbBesG um
eine geringfügige Anzahl einzelner Ausnahmefälle.
Es erscheint daher nicht angemessen, den Besol-
dungsergänzungszuschuss gleichermaßen auf den
Cent genau bis zum Überschreiten des jeweils gelten-
den Bemessungswerts zu gewähren. Die Fürsorge-
pflicht des Dienstherrn gebietet es vielmehr in diesen
besonderen Einzelfällen, einen – lediglich in der Be-
soldungsstufe und der Anzahl der Kinder variierenden
– pauschalen Besoldungsergänzungszuschuss zu ge-
währen. Zu beachten ist ferner, dass die Höhe des
Besoldungsergänzungszuschusses nicht linear mit
der nächsthöheren Besoldungsstufe ansteigt. Denn
auch die sog. 'Stufensprünge' d. h. der Anstieg der
Besoldung mit der nächsten Besoldungsstufe erfolgt
nicht linear, sondern steigt mal in einem stärkeren
Umfang (z. B. der Sprung von der Besoldungsgruppe
A 6, Stufe 1 zur Besoldungsgruppe A 6, Stufe 2 in
Höhe von 75,95 Euro (brutto)) und mal in einem ge-
ringfügigeren Umfang (z. B. der Sprung von der Be-
soldungsgruppe A 6, Stufe 7 zur nächsthöheren Be-
soldungsstufe Stufe 8 in Höhe von 27,71 Euro (brutto)).
Entsprechend hat der Besoldungsgesetzgeber be-
wusst davon abgesehen, den Besoldungsergänzungs-
zuschuss linear zur nächsthöheren Besoldungsstufe
ansteigen zu lassen.
Nur so kann verhindert werden,
dass der Besoldungsergänzungszuschuss zu Überali-
mentierung und damit ungerechtfertigten Besserstel-
lung einzelner Gruppen führt."
(ebd., S. 43; Hervorhebung durch ST.)
Das Gesetz ist also allein deshalb schon zum Scheitern vor den Gerichten verurteilt, da es sein wiederkehrend hervorgehobenes Ziel nicht erreichen kann, nämlich für "besondere Einzelfälle" eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen, wenn der verfassungswidrige Gehalt der vormaligen Gesetzgebung, der mit dem Gesetz korrigiert werden soll, zeigt, dass hier eine regelmäßig wiederkehrend verfassungswidrige Unteralimentation vorlag.
@ NordWest
Das ist ein schöner Hinweis, der mir nicht bekannt war. Ich werde ihn heute abend mal nachlesen.